Umschulung durch Arbeitsagentur und Jobcenter

Umschulung ab 50
Eine Umschulung eröffnet oft neue Berufschancen.

Eine Umschulung ist definiert als eine zeitlich verkürzte Berufsausbildung, die in der Regel auf berufliche Vorkenntnisse aufbaut. Sie ist eine staatliche geförderte Maßnahme, Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder aufgrund mangelnder Nachfrage nach der erlernten beruflichen Qualifikation (gilt auch für ein Studium) keinen Arbeitsplatz mehr finden können.

Oder um es mit den Worten des Berufsbildungsgesetzes zu sagen:

Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.

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Definition: Was ist eine Umschulung?

Eine Umschulung in Deutschland ist kein endgültiger Schritt, sondern kann eine Chance sein, etwas Neues zu beginnen. In Einzelfällen erhalten verschiedene Fachkräfte ohne Ausbildung oder gar Schulabschluss die Chance, mit finanzieller Unterstützung ihrer Regierung verschiedene Branchen zu erkunden. Dieses Engagement für die Umschulung zeigt, dass es für einen Neuanfang und eine zweite Chance oft nie zu spät ist!

 

Wie läuft eine Umschulung ab?

Der reguläre Ablauf einer Umschulung nach der Erteilung des Bildungsgutscheins und der Suche eines passenden Umschulungsanbieters hängt u.a. davon ab, ob es sich um eine betrieblich oder schulische Umschulung handelt. Meist ist eine Umschulung grob wie folgt aufgebaut:

  • Unterschreiben des Umschulungsvertrages mit dem Umschulungsanbieter
  • ggf. vorbereitende Kurse vor der Umschulung
  • Beginn der Probezeit bei betrieblichen Umschulungen (ähnlich §20 BBiG: bis maximal vier Monate)
  • aktive Teilnahme an der Schulung im Betrieb / Schule
  • ggf. Teilnahme an Prüfungen zur Leistungskontrolle (In der Regel sind diese Prüfungen nur dazu gedacht, dem Umschüler den eigenen Leistungsstand bewusst zu machen.)
  • bei schulischen Umschulungen aktive Teilnahme an einem Praktikum (teilweise auch 2-3 Praktika)
  • erfolgreiches Ablegen der Zwischenprüfung (meist vorgesehen) und Abschlussprüfung
  • ggf. Vorbereitung auf eine externe Abschlussprüfung (zum Beispiel bei der IHK)

 

Was ist der Unterschied zwischen einer zweiten Ausbildung und einer Umschulung?

Eine Umschulung ähnelt in vielen Teilen einer regulären Ausbildung. Der größte Unterscheid liegt in der verkürzten Ausbildungsdauer auf zwei Jahre. Gesetzlich ist die Unterscheidung zwischen den Formen der Berufsbildung minimal: Nach der Definition des Berufsbildungsgesetzes sind Umschulungen  “Maßnahmen der beruflichen Umschulung [und] müssen nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen”.

Ausbildungen werden mit dem Ziel definiert  “die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln”. 

 

Umschulung statt Ausbildung – Wann  ist das möglich?

Eine verkürzte Umschulung ist meist nur möglich, wenn Sie bestimmte berufliche Vorkenntnisse erfüllen. Ist das nicht der Fall, dann müssen Sie eine zweite Ausbildung machen. Die Voraussetzungen an die Bewerber sind gesetzlich festgelegt und für die Umschulungsanbieter verpflichtend. Eine zweite Ausbildung unterscheidet sich hinsichtlich Dauer, Vergütung und Prüfungsordnung nicht von einer Erstausbildung. Sie müssen eine zweite Ausbildung machen, wenn Ihnen für eine Umschulung Vorkenntnisse und Berufserfahrung in einem ähnlichen Bereich fehlt: Zum Beispiel die Umschulung zum Erzieher setzt Berufserfahrung im sozialen Bereich voraus.

 

Was ist der Unterschied zwischen betrieblicher und schulischer Umschulung?

Durch die betriebliche Umschulung werden die Mitarbeiter mit den richtigen Fähigkeiten ausgestattet, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie profitieren sowohl von der praktischen Ausbildung in den Räumlichkeiten des Unternehmens als auch von der schulischen Umschulung, bei der der theoretische Unterricht von Fachleuten erteilt wird, und lernen vor Ort. Die Kombination aus Praxis und Theorie gewährleistet ein komplettes Bildungspaket, das speziell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Mitarbeiters zugeschnitten ist, damit er sich beruflich weiterentwickeln kann!

Beide Ausbildungsorte haben ihre Vor- und Nachteile. Die Chance nach der Umschulung direkt übernehmen zu werden, besteht natürlich nur bei einer betrieblichen Umschulung, wenn dort für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Ein schulischer Träger übernimmt keine Umschüler nach dem Abschluss. Schulische Umschulungen sind meist sehr strukturiert und sind gut untereinander vergleichbar. Auch lernt man in der Gruppe und knüpft dadurch viele Kontakte. Bei einer betrieblichen Umschulung sind Sie vielleicht der einzige Umschüler, treffen aber Gleichgesinnte in der Berufsschule.

 

Bekommt man bei einer betrieblichen Umschulung ein zusätzliches Gehalt vom Umschulungsbetrieb?

Ja, prinzipiell ist es möglich, dass neben den staatlichen Leistungen ein Gehalt bezogen wird. Der Umschulungsbetrieb zahlt diesen Verdienst auf freiwilliger Basis ohne dass der Umschüler einen Anspruch darauf hat. Oft wird damit beabsichtigt einen zusätzlichen Anreiz oder Motivation für gute Leistungen zu setzen.

Aber Achtung: Umschüler dürfen nur ein Gehalt bis 400 Euro annehmen. Wird ihnen mehr bezahlt, dann rechnet das Arbeitsamt oder Jobcenter den übersteigenden Betrag auf die Leistungen nach ALG1 oder ALG2 an.

 

Kann man online eine Umschulung machen?

Ja, es ist möglich von Zuhause eine vollwertige Umschulung an einer Fernschule zu machen. In Deutschland gibt es spezialisierte Bildungsinstitutionen, die auf eLearning-Plattformen hochwertigen Unterricht bieten und ihre Teilnehmer auch auf externe Prüfungen (Zum Beispiel bei der IHK) vorbereiten.

Online Umschulungen von Zuhause haben Vor- und Nachteile. Die großes zeitliche und örtliche Flexibilität ist für Interessenten meist der ausschlaggebende Punkt. Das Arbeitsamt fördert online Umschulungen an einer Fernakademie ohne Unterschiede zu einer betrieblichen oder schulischen Umschulung.

 

Entscheidung für die richtige Umschulung

Oftmals lässt sich für eine Umschulung ein Beruf finden, in dem bereits erworbenes theoretisches und praktisches Wissen aus dem Erstberuf genutzt werden kann. So kann zum Beispiel ein Handwerker, der sein ganzes Berufsleben lang mit Baustoffen umgegangen ist, sein Wissen darüber gut als Verkäufer oder Berater in einem Baumarkt einbringen. Um ein Gespür für die richtige Umschulung zu bekommen, bietet das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Eignungstest an. Denkbar wäre auch eine kurzes Praktikum in einem Betrieb, um sicher zu sein, dass die Erwartungen an das zukünftige Berufsleben realistisch sind. Tauschen Sie sich mit Personen aus, die bereits eine Umschulung im selben Beruf absolviert haben und stellen Sie Ihre Fragen.

 

Welche Umschulung ist mit 50, 55 oder 60 Jahren geeignet?

Es gibt zahlreiche Berufsgruppen, in denen auch langfristig nach Arbeitskräften unabhängig vom Alter gesucht wird. In Branchen wie der Alten- und Krankenpflege oder in Heilberufen ist ein Mangel an Fachkräften langfristig absehbar. Eine Initiative der Bundesregierung „Perspektive 50Plus“ zeigt älteren Menschen die Möglichkeiten auf, sich auch im fortgeschrittenen Alter noch einmal beruflich neu zu orientieren, Chancen zu nutzen und den Start einer neuen Karriere zu fördern. Nicht nur von der Bundesregierung sondern auch von Unternehmen ist das Potenzial der über 50jährigen erkannt worden.

Die Wirtschaft ist langfristig zum Umdenken gezwungen, Arbeitsplätze nicht ausschließlich mit jungen, unerfahrenen Arbeitnehmern zu besetzen. Auf der anderen Seite sollten auch ältere Arbeitnehmer motiviert sein, neue Herausforderungen anzunehmen und beispielsweise über Kurse den Umgang mit dem PC und den neuen Medien zu erlernen, die aus kaum einem Beruf heute noch wegzudenken sind.

Wann ist es zu spät für eine Umschulung?

Schon jetzt ist absehbar, dass aufgrund der Bevölkerungsentwicklung das Renteneintrittsalter weiter steigen wird. Durch immer bessere, medizinische Möglichkeiten, wird auch die Lebenserwartung weiter steigen.

Hinzu kommen die rückläufigen Geburtenzahlen innerhalb Deutschlands. Diese Entwicklungen betreffen nicht nur die Gesellschaft, sondern zunehmend auch die Arbeitswelt. All diese Fakten lassen es nämlich langfristig absehbar werden, dass der Arbeitsmarkt immer mehr auf ältere Arbeitnehmer angewiesen ist. Statistisch nimmt jeder Fünfte im Alter von 50 – 55 Jahren noch einmal an einer weiterbildenden Maßnahme teil.

Durch die stetige Differenzierung der Berufe ist es heute beinahe schon zu Seltenheit geworden, dass das gesamte Berufsleben mit der Erstausbildung bewältigt werden kann. Das Stichwort heute lautet: lebenslanges Lernen. Generell ist es in jedem Falle unabhängig vom Alter immer lohnenswert, etwas gegen drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit zu unternehmen und sich durch eine Umschulung neue Perspektiven zu schaffen.

 

Die Gründe für eine Umschulung im höheren Lebensalter

Oft ist es der Fall, dass ältere Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Dabei sind es nicht immer nur physiologische Beeinträchtigungen, weil beispielsweise ein Leben lang schwer körperlich gearbeitet wurde und jetzt der Rücken oder die Schultern der Belastung nicht mehr standhalten.

Die Zahl der psychischen Krankheiten steigt merklich. Dabei stehen Depressionen und Burnout an vorderster Stelle der Gründe, den erlernten Beruf aufgrund der Arbeitsplatzsituation, Mobbing oder Überforderung aufzugeben. Vielfach hat sich auch der Arbeitsmarkt so entwickelt, dass der einmal gelernte Beruf heute nicht mehr gefragt ist oder die Anforderungen an das Berufsbild so differenziert geworden sind, dass der ältere Arbeitnehmer damit überfordert ist.

Durch Umstrukturierung vieler Berufszweige ist ein erhöhter Einsatz von Technik notwendig geworden, deren Bedienung eine entsprechende Qualifikation verlangt, die ältere Arbeitnehmer nicht vorweisen können. Besonders die Arbeit mit Computern ist für viele 50jährige noch Neuland und Grund genug, in einen neuen Beruf umzuschulen, der ihren Fähigkeiten mehr entspricht.

 

Welche Umschulung lohnt sich wirklich?

Die richtige Umschulung für Sie sollte ein Umschulungsberuf sein, der Ihnen langfristig eine berufliche Perspektive gibt. Es lohnt sich dabei nicht nur auf die Verdienstaussichten und Aufstiegsmöglichkeiten zu achten, sondern darauf zu achten, dass der Beruf Sinn stiftend und erfüllend ist. Ein Beruf sollte eine gewisse Befriedigung geben und zum Lebenssinn beitragen. Studien zur Zufriedenheit von Arbeitnehmern mit ihrem Berufsleben zeigen immer wieder, dass Arbeitnehmern eine für sie interessante Tätigkeit wichtiger ist als eine höhere Bezahlung.

Hinterfragen Sie kritisch, warum Sie auf einen bestimmten Beruf umschulen möchten, welche Erwartungen Sie haben und was Ihnen im Berufsleben wirklich wichtig ist.

 

Wie lange dauert eine Umschulung?

Eine Umschulung hat in der Regel eine Dauer von zwei Jahren, teilweise dauern sie auch 26 Monate. Letzteres ist häufig der Fall, wenn die Umschulung mit einer externen Prüfung abgeschlossen wird, zum Beispiel einer IHK-Prüfung. Die verkürzte Ausbildungsdauer setzt immer voraus, dass die Umschüler Vorkenntnisse besitzen, die es möglich machen, den Lehrstoff auf eine kürzere Zeit zu verteilen. Über die Anerkennung von beruflichen Vorwissen aus der Ausbildung, dem Studium oder einer ungelernten Berufstätigkeit entscheiden die Umschulungsanbieter in Abstimmung mit dem Kostenträger.

 

Gibt es kurze Umschulungen, die man in einem Jahr schnell machen kann?

Ja, es gibt auch Umschulungen, die nur ein Jahr dauern. Sie sind vergleichbar mit einer Weiterbildungen werden aber vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit wie eine Umschulung finanziell gefördert. Umschulungen innerhalb eines Jahres können immer auch als Fernkurs an einer Fernakademie neben dem Beruf absolviert werden. Teilweise sind Umschulungen für Quereinsteiger so kurz, dass der Berufswechsel innerhalb weniger Wochen möglich ist. Eine kurze Umschulung wäre zum Beispiel die IHK geprüfte Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

 

Kann man eine Umschulung nur in Vollzeit machen?

Umschulungen werden regelmäßig in Vollzeit (Acht Arbeitsstunden am Tag / fünf Tage pro Woche) angeboten. Die Dauer von zwei Jahren bezieht sich auf Vollzeitumschulungen. Der Berufsalltag des Umschülers unterscheidet sich kaum vom Arbeitsalltag eines Auszubildenden und wechselt theoretische und praktische Lerneinheiten meist tageweise ab.

 

Ist eine Umschulung auch in Teilzeit möglich?

Ja, in der Regel kann jede Umschulung auch in Teilzeit absolviert werden, indem die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent reduziert wird. Die Umschulung verlängert sich vergleichbar § 7a BBiG für Ausbildungen auf die Dauer von drei bis vier Jahren. Betriebliche Umschulungen sind unproblematisch in Teilzeit möglich. Hier hängen die Arbeitszeiten von den internen Abläufen des Umschulungsbetriebs ab. Schulische Umschulungen in Teilzeit sind für manche Umschulungsberufe schwerer zu finden. Stellen Sie Anfragen bei den größeren Umschulungsanbietern und stellen Sie sich darauf ein, dass Sie vielleicht zur Ausbildung in eine andere Stadt pendeln müssen.

Eine Umschulung in Teilzeit muss als solche beantragt werden. Der Bildungsgutschein finanziert standardmäßig eine Vollzeitumschulung. Durch die längere Ausbildungsdauer steigen parallel die Kosten für das Jobcenter, die Arbeitsagentur oder Rentenversicherung. Aus diesem Grund werden Teilzeitumschulungen nur aus bestimmten Gründen bewilligt, insbesondere die Betreuung eigener Kinder, die Pflege eines nahen Angehörigen oder gesundheitliche Gründe.

 

Kann man berufsbegleitend nebenbei eine Umschulung machen?

Ja, eine Umschulung kann auch neben dem bisherigen Beruf absolviert werden. Solche verkürzten Ausbildungen verlangen dem Umschüler einiges ab, da die zeitliche und energetische Belastung aus einem regulären Vollzeit- oder Teilzeitjob und der Umschulung nicht unterschätzt werden darf.

Berufsbegleitende Umschulungen gelingen dennoch, wenn ein möglichst flexibles Weiterbildungsformat gewählt wird, dass sich dem Alltagsleben des Umschülers gut anpasst. Hier bieten sich insbesondere Fernkurse und Fernstudiengänge an. Eine Umschulung an einer Fernschule wird überwiegend online absolviert. Nur für Prüfungen müssen die Teilnehmer in einem Studienzentrum in einer der größeren deutschen Städte körperlich anwesend sein.

 

Kann man eine Umschulung per Abendschule absolvieren?

Ja, auch Abendschulen bieten verkürzte Ausbildungen an, jedoch ist nicht jeder Umschulungsberuf hierfür geeignet. Nähere Auskunft bekommen Sie über die Arbeitsagentur. Auch dieses Ausbildungsformat darf nicht unterschätzt werden: Es verlangtDisziplin und Entschlossenheit nach einem langen Arbeitstag abends noch sich weiterzubilden. Absolventen überzeugen zukünftige Arbeitgeber leicht von ihrem Durchhaltevermögen, denn dieses ist an der Abendschule erforderlich.

 

Sind auch Wochenendkurse oder Intensivkurse möglich?

Ja, manche Umschulungsberufe werden in sehr komprimierter Form über Seminare vermittelt. Diese Form der Umschulung ergibt Sinn, wenn die Anwärter vertiefte Kenntnisse aus der früheren Ausbildung oder bisherigen Berufsleben mitbringen.

Werden keine spezifischen Vorkenntnisse vom Umschulungsanbieter vorausgesetzt, dann sollten Sie solche Intensivkurse kritisch betrachten, da Sie möglicherweise für das viele Geld und Ihre kostbare Zeit keine grundständige Ausbildung erhalten. Ein Berufswechsel durch eine Umschulung setzt immer auch Zeit voraus, sich intensiv in ein neues Fachgebiet einzuarbeiten und das neugelernte Wissen zu verdauen und anzuwenden.

 

Umschulung per Fernstudium

Ein Fernlehrgang ist die ideale Form der Umschulung, wenn Berufswechsel mit einem Teilzeit- oder Vollzeitjob vereinbar sein soll oder Sie sich in der Elternzeit befinden oder nicht zum Umschulungsbetrieb pendeln möchten. Ein Fernkurs ist sehr flexibel und Sie entscheiden, wann und wo Sie auf der eLearning-Plattform ihre Lerneinheiten absolvieren.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl renommierter Fernschulen, die Umschulungen in sozialen, technischen, wirtschaftlichen, handwerklich und medizinischen Berufen anbieten. Eine Übersicht der bewährtesten Fernschulen finden Sie hier. Nutzen Sie die kostenlose Möglichkeit und bestellen Sie unverbindlich Informationsmaterial zu interessanten Umschulungen. Dieser Service ist kostenfrei.

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Wie hoch sind die Kosten einer Umschulung?

Die Kosten einer Umschulung insgesamt sind nicht zu unterschätzen. Neben dem Schulgeld, kosten für Lehrmaterial und Prüfungsgebühren fallen insbesondere die Kosten für den Lebensunterhalt, Fahrtkosten, Beiträge zur Rentenversicherung, Sozialversicherung und Krankenversicherung an. In einem Zweitraum von zwei Jahren, so lang dauert die Umschulung im Durchschnitt, summieren sich die Kosten auf etwa 36.000 Euro. Aus diesem Grund sollten Sie alle Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Umschulung ausschöpfen.

 

Kann man eine Umschulung selbst finanzieren?

Ja, es ist denkbar eine Umschulung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Wenn Sie eine Umschulung wie eine zweite Ausbildung oder bei einer berufsbegleitenden Umschulung neben Ihrer Teilzeitarbeit ohne staatliche Zuschüsse zum Lebensunterhalt absolvieren (zum Beispiel bei großzügigen Ersparnissen), spricht man von Selbstfinanzierung. Falls Ihnen die Finanzierung einer Umschulung nicht bewilligt wurde, sollten Sie zunächst alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, bevor Sie darüber nachdenken, die Umschulung selbst zu finanzieren. Legen Sie Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Lassen Sie sich beraten. Besorgen Sie sich einen Rechtsberatungsschein vom nächsten Amtsgericht und gehen Sie zu einem Anwalt für Sozialrecht. Ziehen Sie eine Klage vor Gericht in Betracht.

 

Wer zahlt die Umschulung? (Kostenträger)

Wenn Sie eine Umschulung mit staatlicher Unterstützung machen. möchten, stellt sich zunächst die Frage welche Behörde für die Finanzierung aufkommt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder denen bereits gekündigt wurde (“arbeitssuchend”), wenden sich an die Agentur für Arbeit. Die Arbeitsagentur ist auch zuständig, solange man Arbeitslosengeld 1 (ALG I) bezieht, also im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit.

Das Jobcenter ist zuständig für alle, die länger als ein Jahr arbeitslos sind (Harzt4). Die Rentenversicherung zahlt eine Umschulung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht weiter ausüben können und zu einem beruflichen Neuanfang gezwungen sind. Sollten die körperlichen Beeinträchtigungen aus einem Berufsunfall herrühren oder als Berufskrankheit anerkannt worden sein, dann ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

Wann fördert das Arbeitsamt die Umschulung?

Das Arbeitsberuf finanziert bevorzugt einen Berufswechsel in einen Engpassberuf. Das sind Umschulungsberufe, in denen aktuell und auch in der Zukunft qualifizierte Fachkräfte fehlen und der Bedarf des Stellenmarkts nicht gedeckt werden kann. Sehr gefragt sind Arbeitnehmer in den Bereichen Pflege, Soziales, Handwerk, IT und Technik. Wer sich zur Pflegekraft, zur Erzieherin, zum Techniker, IT-Spezialisten oder Anlagenbauer umschulen lassen möchte, hat keine Schwierigkeiten von der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein bewilligt zu bekommen.

Wer bekommt vom Jobcenter eine Umschulung bezahlt?

Das Jobcenter unterstützt jeden mit einer Umschulung, wenn in einen Beruf gewechselt werden soll, der

  • eine langfristige Beschäftigungsperspektive bietet und die Arbeitslosigkeit dauerhaft beendet,
  • für den Arbeitnehmer auf dem Stellenmarkt gesucht werden
  • zu den Qualifikationen des Bewerbers passt, insbesondere Schulbildung und berufliche Erfahrungen

 

Arbeitslos oder arbeitssuchend melden: Welche Unterlagen muss ich mitnehmen?

Damit Sie einen Finanzierung der Umschulung beantragen können, müssen Sie entweder schon arbeitslos oder Ihr Arbeitsplatz akut gefährdet sein. Für die Meldung bei der Arbeitsagentur benötigen Sie eine Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, den letzten Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Ihre Sozialversicherungsnummer.

Nach dem Sie sich arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet haben, können Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch zur Beantragung des Bildungsgutscheins vereinbaren.

 

Welche Zahlungen gibt es während der Umschulung für den Lebensunterhalt?

Finanziert die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Umschulung, dann werden auch alle Kosten für den Lebensunterhalt auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs übernommen. Dazu gehören insbesondere Fahrtkosten (Hin- und Rückweg Wohnort und Umschulungsstätte / Berufsschule), Kosten der Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren, Kinderbetreuungskosten (nur für eigene Kinder), Kosten für eventuell erforderlichen Nachhilfeunterricht für den Umschüler, Pauschalbetrag für Unterbringung und Verpflegung, sowie alle Leistungen nach ALG I oder ALG II, insbesondere Krankenversicherung.

 

Umschulung durch die Arbeitsagentur

Das Arbeitsamt ist für alle Antragsteller zuständig, die noch arbeiten (fest angestellt oder auf befristetem Vertrag), aber die in absehbarer Zeit ihren Arbeitsplatz verlieren werden und aufgrund der beruflichen Qualifikation oder der Arbeitsmarktsituation nur schwer einen neuen Arbeitgeber finden werden. Um eine Umschulung zu bekommen, muss man somit nicht schon arbeitslos sein. Ebenso können sich Arbeitssuchende, an das Arbeitsamt wenden und selbstverständlich Arbeitslose. Für Arbeitslose ist die ARGE zuständig solange ein Anspruch auf ALG 1 besteht, in der Regel also im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit.

 

Voraussetzungen für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit

Das Arbeitsamt bewilligt einem Antragsteller die Umschulung unter den Voraussetzungen des § 81 SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch), wenn

die Weiterbildung [oder Umschulung] notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist.

 

Welche Umschulungsberufe werden vom Arbeitsamt gefördert?

Es muss also tatsächlich ein beruflicher Förderbedarf bestehen, damit der Umschüler auch zukünftig eigenständig seinen Lebensunterhalt erwirtschaften kann. Das bedeutet, dass nicht jede Umschulung gefördert wird: Das Arbeitsamt finanziert eine Berufsausbildung nur, wenn sie zum Profil des Antragstellers passt und in der Region eine Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besteht. Eine Umschulung zum Heilpraktiker in einer abgeschiedenen Region mit kaum Nachfrage hat also geringere Erfolgsaussichten als der Antrag auf eine Umschulung zur Pflegekraft (Bedarf bundesweit hoch).

 

Wie beantragt man eine Förderung der Umschulung durch die Arbeitsagentur?

Für den Antrag müssen Sie immer zunächst ein Beratungsgespräch mit der ARGE führen. Hier gelten keine Ausnahmen. Sollten Sie vor dem Beratungsgespräch eine Umschulung bereits begonnen haben (oder auch nur den Vertrag unterschreiben haben), so ist keine Finanzierung durch das Arbeitsamt mehr möglich.

Für das Beratungsgespräch sollte man sich unbedingt vorbereiten. Überlegen Sie, welchen Umschulungsberuf Sie erlernen möchten und wo es in Ihrem bisherigen Lebenslauf Verbindungen zu diesem Beruf gibt. Haben Sie Vorkenntnisse aus frühere Ausbildungen und Berufserfahrung, die für die Umschulung anerkannt wird. Eine Umschulung kann nur auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn relevantes Vorwissen besteht.

 

Umschulung durchs Arbeitsamt: Wie viel Geld bekommt man?

Während der Umschulung durch die Arbeitsagentur erhalten Sie Leistungen nach ALG1. Zusätzlich haben Sie einen Anspruch auf Zuschüsse zu Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Prüfungsgebühren und Arbeitsmaterial. Zusätzlich kann Ihnen bei einer betrieblichen Umschulung ein Gehalt bezahlt werden. Soweit es 400 Euro übersteigt, wird der Verdienst auf die ALG I Leistungen angerechnet. Die ALG 1 Leistungen werden auf die Dauer der Umschulung gestreckt. Läuft der Bezugszeitraum aus, dann kann es zur Reduzierung der Auszahlung auf Harzt4-Satz kommen (insbesondere denkbar, wenn Prüfungen nicht bestanden werden und sich der Ausbildungszeitraum dadurch verlängert).

 

Auf welche Leistungen des Arbeitsamts hat man Anspruch während eine Umschulung?

Zusätzlich zu ALG 1 kann auch Wohngeld beantragt werden, wobei über den Anspruch und die Höhe im Einzelfall entschieden wird. Während der Umschulung sind selbstverständlich auch Erholungsphasen nötig. Wie der Urlaubsanspruch konkret aussieht, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie eine betriebliche oder schulische Umschulung absolvieren.

Bei einer schulischen Umschulung sind die Urlaubszeiten meist für alle Umschüler im selben Zeitraum festgelegt. So kann der Unterricht besser koordiniert werden. Zusätzlich gibt es im Jahr 1 bis 3 Tage, die Umschüler individuell Urlaub nehmen können, zum Beispiel für Umzug oder Geburtstag.

Bei einer betrieblichen Umschulung  ist der Urlaub viel flexibler, außer der Betrieb hat eine einheitliche Regelung für Arbeitnehmer (Betriebsferien). Bei der Urlaubsplanung müssen zusätzlich die Tage in der Berufsschule berücksichtigt werden. Hier können wiederum Sonderregelungen gelten, wann der Umschüler sich freie Tage nehmen darf.

 

Darf man während einer Umschulung etwas dazuverdienen?

Ja, Sie dürfen während der Umschulung weitere Einkünfte haben, allerdings sollte hier einiges beachtet werden. Legen Sie unbedingt dem Arbeitsamt oder dem Jobcenter offen, dass Sie noch etwas Geld zusätzlich verdienen und reden Sie auch über die konkrete Höhe. Es gab und gibt immer wieder Fälle bei denen die Umschüler einem Irrtum unterlagen, wieviel Nebeneinkünfte zulässig sind, ohne dass sie auf ALG-Leistungen angerechnet werden.

Bei einer betrieblichen Umschulung kann der Arbeitgeber bzw. Umschulungsbetrieb zusätzlich ein (Ausbildungs-)Gehalt bezahlen. Der Umschüler darf den Betrag von 400 Euro behalten. Übersteigt das Gehalt 400 Euro, so wird der übersteigende Teil auf das Umschulungsgeld vom Arbeitsamt angerechnet.

Wer sich während der Umschulung einen Nebenjob suchen möchte, darf lediglich 165 Euro dazuverdienen. Als Nebenverdienst gelten alle faktischen Arbeitsverhältnisse (mit oder ohne Vertrag), die nichts mit der Umschulung zu tun haben.

 

Können Selbstständige eine Umschulung machen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist auch für Selbstständige eine Umschulung möglich. Zunächst setzt das Arbeitsamt für eine Förderung immer voraus, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Eine Umschulung ist somit ausgeschlossen, wenn die Selbstständigkeit weiter verfolgt werden soll. Nachdem die Selbstständigkeit beendet wurde ist jedoch eine verkürzte Ausbildung zur beruflichen Neuorientierung denkbar. Mangels Einzahlungen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist für ehemalige Selbstständige das Jobcenter zuständig. Jedoch ist auch eine Finanzierung der Umschulung durch die Rentenversicherung denkbar, wenn freiwillig Beiträge geleistet wurden. Die Höhe des Übergangsgelds sind dann 80 Prozent des der Beitragsentrichtung im letzten Kalenderjahr, jedoch mindestens 65 Prozent eines fiktiven Einkommens entsprechend der eigenen Berufsqualifikation.

 

Wie bekomme ich eine Umschulung mit 40 oder 50 Jahren?

Die Erfolgsaussichten eines Umschulungsantrags dürfen nicht vom Alter des Bewerbers abhängen, andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsverbot vor. Ältere Interessenten erleben jedoch immer wieder, dass das Arbeitsamt oder Jobcenter statt eine Umschulung nur eine Weiterbildung finanzieren möchte, die kürzer dauert und für den Staat günstiger ist. Bei dieser Erwägung wird faktisch das Alter berücksichtigt: Da nach der Umschulung im Alter weniger Beitragsjahre in der Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung anfallen, soll die Ausbildung auch nicht teuer sein.

Wenn Sie eine derartige Erfahrung machen, dann ist es sehr wichtig, dass Sie sich nicht mit der Entscheidung des Arbeitsamts abfinden. Reden Sie mit einer Sozialberatung und einem Fachanwalt für Sozialrecht. Bei dem Amtsgericht Ihrer Stadt oder Region können Sie einen Rechtsberatungsschein für eine anwaltliche Rechtseinschätzung bekommen. Für alle Interessenten 50plus, die in 2020 eine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert bekommen möchten, haben wir weitere Informationen zusammengetragen.

 

Umschulung durch das Jobcenter: Voraussetzungen

Das Jobcenter ist für Ihren Umschulungsantrag zuständig, wenn Sie länger als ein Jahr arbeitslos sind oder aus einem anderen Grund keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Förderung sind jedoch die selben: Es bedarf eines Förderbedarfs, da mit der jetzigen Ausbildung keine neue Berufstätigkeit aufgenommen werden kann. Vereinbaren Sie zunächst einen Beratungstermin und überlegen Sie schon jetzt, welche Umschulung zu Ihnen passen kann. Am Ende des Artikels gibt es eine Liste mit allen Umschulungsberufen in Deutschland.

 

Welches Gehalt bekomme ich während der Umschulung?

Voraussetzungen für die Bewilligung einer Umschulung durch das Jobcenter

 

Wer wird vom Jobcenter gefördert?

Wer sich um eine Umschulung bewirbt, bringt oft keinen gradlinigen Lebenslauf mit oder musste gerade einen Bruch und er Erwerbsbiografie verkraften. Machen Sie sich deswegen keine Gedanken. Sie sind keine Ausnahme und eine Umschulung durch das Jobcenter soll Ihnen gerade in dieser Situation helfen. Eine Finanzierung setzt dabei jedoch voraus, dass Sie die formalen Voraussetzungen für den Umschulungsberuf mitbringen (insbesondere Schulabschluss) und dass Sie motiviert sind, sich durch die Herausforderung einer Umschulung durchzubeißen.

Welche Umschulung kann man mit Hauptschulabschluss machen?

Manche Umschulungen verlangen einen mittleren oder sogar höheren Schulabschluss und lassen Berufsreife nicht ausreichen. Tatsächlich sind die meisten Ausbildungen gesetzlich (Ausbildungsordnungen für den jeweiligen Umschulungsberuf) nicht an einen bestimmten Schulabschluss gebunden. Bei den wenigen Ausbildungen, die mit einem Hauptschulabschluss nicht gemacht werden können, gibt es eine andere Umschulung, die den Weg zum eigentlichen Umschulungsberuf eröffnet. Eine beliebte Umschulung ist Erzieher / Erzieherin, die leider mit Hauptschulabschluss nicht möglich ist. Jedoch können Interessenten zunächst eine Umschulung zum Erzieherhelfer machen. Nach einigen Jahren Berufserfahrung dürfen Absolventen später auch mit Hauptschulabschluss die Umschulung zum Erzieher machen.

Jede Umschulung, die kein Studium voraussetzt oder in der Ausbildungsordnung einen mittleren Schulabschluss festgelegt, kann somit auch mit einem Hauptschulabschluss begonnen werden. Lassen Sie sich von Stellenanzeigen nicht abschrecken – kompetente Personalabteilungen suchen nach fähigen Persönlichkeiten und bestehen nicht auf den formalen Schulabschluss, wenn das restliche Profil passt.

Kann man auch ohne Schulabschluss eine Umschulung machen?

Nein, eine Umschulung ohne Hauptschulabschluss oder ohne irgendeinen Schulabschluss ist nicht möglich. In der Regel muss zuerst eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen werden, die dann einem Schulabschluss gleichgestellt wird. Auch bei Umschülern, die nur einen unqualifizierten Hauptschulabschluss haben, schlägt das Arbeitsamt häufig Vorbereitungskurse vor einer Umschulung vor.

Kann man ungelernt eine Umschulung machen?

Ja, auch ohne Berufsausbildung kann man eine Umschulung bewilligt bekommen. Jedoch müssen Sie hierfür zuvor jahrelang ungelernt in einem Beruf gearbeitet haben, der Ihnen eine Berufserfahrung vermittelt hat, die Sie für die Umschulung anrechnen lassen können. Ist das nicht der Fall, dann kommt statt einer Umschulung nur eine reguläre Ausbildung in Betracht.

 

Muss man einen Eignungstest bestehen?

Ja, für manche Umschulungen müssen Berufseignungstests abgelegt werden. Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Rentenversicherung bestehen regelmäßig auf einen Test. Die Eignungstests haben durchaus ihre Berechtigung: Mit gezielten Fragen wird abgeklärt, ob der Bewerber für die Umschulung geeignet ist, die verkürzte Ausbildung wirklich zu den Interessen und beruflichen Talenten passt und der Umschüler realistische Vorstellungen vom Berufsbild hat.

 

Was tun, wenn man den Eignungstest nicht bestanden hat?

Wenn Sie durch den Berufswahl-Test durchgefallen sind, dann ist das kein Problem, denn Sie dürfen den Test wiederholen. Sollten Sie Ihn auch beim zweiten Versuch nicht bestanden haben, dann sollten Sie zunächst überlegen, ob die Umschulung wirklich sicher zu Ihrem Anforderungsprofil passt und sicher dem entspricht, wie is zukünftig Ihr Einkommen verdienen wollen. Wenn Sie weiterhin diese Umschulung machen möchten, dann warten Sie den Bescheid ab, mit dem die Umschulung abgelehnt wird. Legen Sie gegen den Bescheid Widerspruch ein.

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Umschulung?

Der richtige Zeitpunkt für eine Umschulung hängt jedenfalls nicht von Ihrem Alter ab. Maßgeblich ist die Frage “Kann ich weiterhin in meinem Beruf eigenständig mein Einkommen verdienen?”. Ist das nacht der Fall, dann sollten Sie sich über eine Umschulung informieren. Wenn es absehbar ist, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und  keinen neuen Job finden werden, dann warten Sie nicht lange und werden Sie aktiv. Gleiches gilt wenn Sie schon länger arbeitslos sind und keinen Erfolg auf dem Bewerbermarkt haben.

 

Wird eine Umschulung direkt nach der Ausbildung finanziert?

Es gibt Auszubildende die nach oder während der Ausbildung feststellen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht beenden oder nach dem Abschluss nicht in dem Beruf arbeiten können. In dieser Konstellation ist eine unteilbar an die Ausbildung anschließende Umschulung nicht ungewöhnlich und wird ohne weiteres vom Arbeitsamt finanziert.

Schwieriger sind immer die Konstellationen, wenn man nach der Erstausbildung feststellen muss, dass einem die Arbeit im Beruf nicht liegt oder keinen Spass macht. Die Freude an der Arbeit ist kein Kriterium für eine vom Steuerzahler finanzierten Umschulung. Wer seine Ausbildung gerade erst beendet hat, sollte zunächst im neuen Beruf arbeiten, außer es sprechen objektive Gründe dagegen.

 

Ist eine Umschulung auch ohne Ausbildung möglich?

Ja, es ist möglich eine Umschulung statt einer Erstausbildung zu machen. Das Gesetz geht zwar davon aus, dass vor der Umschulung erst eine Ausbildung gemacht wurde. Tatsächlich bekommen viele Bewerber eine Umschulung auch ohne Berufsausbildung bewilligt, insbesondere wenn sie mehrere Jahr in einem ungelernten Beruf gearbeitet haben. Auch eine ungelernte Tätigkeit vermittelt über Jahre berufliche Qualifikationen auf die eine Umschulung aufbauen kann. Das Arbeitsamt hat Tests mit denen berufliche Fähigkeiten von ungelernten Arbeitnehmern festgestellt werden können.

 

Kann man nach dem Studium eine Umschulung machen?

Ja, auch wenn Sie ein Studium angeschlossen haben, können Sie in jedem Fall eine Umschulung beantragen. Ein Studium an der Universität oder Fachhochschule ist eine reguläre Berufsausbildung. Es wird immer wieder berichtet, dass Mitarbeiter der Arbeitsagentur oder des Jobcenters keine Umschulung bewilligen möchten, da man studiert hat. Das ist nicht richtig und sollte nicht hingenommen werden. Richtige Reaktion ist ein Widerspruch mit Androhung einer Klage, sowie ein Schreiben an die Dienstaufsicht.

 

Studium abgebrochen: Ist eine Umschulung möglich?

Es kann nicht allgemein beantwortet werden, ob man auch mit einem abgebrochenen Studium eine Umschulung beantragen kann. Das hängt tatsächlich vom Einzelfall ab. Wenn das Studium bereits nach ein oder zwei Semestern beendet wurde und die Umschulung in einem anderen Bereich stattfinden soll, dann muss sehr wahrscheinlich eine reguläre Ausbildung gewählt werden.

Studenten, die am Ende Ihres Studiums (wenigstens 2/3 des Studieninhalts belegt) sich zum Abbruch entscheiden und eine Umschulung in einem ähnlichen Bereich anstreben, haben gute Chancen eine verkürzte Ausbildung finanziert zu bekommen.

 

Kann man mit 25 oder 30 eine Umschulung bewilligt bekommen?

Ja, selbstverständlich, denn das Alter hat keinen Einfluss darauf, ob die Voraussetzungen der Umschulung erfüllt werden. Im Alter von 25 oder 30 können Sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen und jahrelang in dem Beruf gearbeitet haben – der gesetzliche Standardfall für die Finanzierung einer Umschulung. In schulischen Umschulungen werden Umschüler etwa zwischen 20 und 60 Jahren zusammen (ohne irgendwelche Unterschiede) ausgebildet.

 

Welche Umschulungen haben Zukunft?

Umschulungsberufe mit Jobgarantie und einer sicheren Anstellung findet man bei allen Engpassberufen, also Berufen, in denen das Angebot an offenen Stellen sehr hoch ist. Im Jahr 2020 sind dies vor allem technische Berufe (Elektroniker, Anlagenbauer), handwerkliche Berufe (Heizungsbauer, Tischler, Elektriker), Pflegeberufe (Pflegekraft, Kinderkrankenschwester) und soziale Berufe (Lehrer, Erzieher, Erzieherhelfer). Sehr interessante Berufe mit Zukunft sind auch alle neuen Umschulungsberufe, zum Beispiel alles rund um Daten (Data Scientist) und Informatik (Internetsicherheit).

 

Wie finde ich den richtigen Umschulungsanbieter?

Der Umschulungsanbieter kann ideal für den einen Bewerber, aber die falsche Wahl für einen anderen Bewerber sein. Schauen Sie sich mindestens zwei Anbieter an, wenn Sie eine Auswahl haben und klären Sie insbesondere folgende Fragen: Kann man die Umschulung vor in Vollzeit oder auch in Teilzeit berufsbegleitend machen? Wie weit muss man täglich zur Umschwung fahren? Wird eine Kinderbetreuung angeboten? Welche Prüfungen müssen abgelegt werden? Welchen Ruf hat der Umschulungsanbietern bei Umschülern, die mit der verkürzten Ausbildung fertig sind? Wie ist die Ausstattung und Lernklima? Hier finden Sie eine Auswahl von Umschulungsanbietern in den 80 größten Städten Deutschlands. 

 

Wie beantragt man einen Bildungsgutschein für die Umschulung?

Noch im Beratungsgespräch können Sie den Antrag auf eine Umschulung stellen. In der Regel übernimmt der Sachbearbeiter es für Sie, das Formular am Computer auszufüllen. Der Antrag wird nicht im Internet bei der Arbeitsagentur zum Download angeboten. Es ist auch nicht möglich, per Brief oder Email den Antrag zu stellen: Das Beratungsgespräch ist zwingend.

 

Was tun, wenn Antrag auf Umschulung abgelehnt wurde?

Wirklich problematisch ist die Antragstellung, wenn der Sachbearbeiter im Beratungsgespräch die Umschulung ablehnt. Hier muss unterschieden werden, ob jegliche Umschulung (also egal welcher Beruf) abgelehnt wird oder ob es nur ein konkreter Umschulungsberuf ist. Lassen Sie sich einen Ablehnung immer schriftlich geben. Das erleichtert Ihnen ein Widerspruch gegen die Entscheidung, er ist aber auch bei einer mündlichen Ablehnung möglich.

 

Bildungsgutschein nicht bewilligt: Widerspruch einlegen?

Ja, widersprechen Sie unbedingt, wenn Sie keinen Bildungsgutschein für eine Umschulung bekommen haben. Nicht selten ist diese behördliche Entscheidung fehlerhaft oder beruht auf Unwissen des Sachbearbeiters (Beispiel für falsche Entscheidung: Umschulung nach dem Studium wurde abgelehnt, weil Akademiker keine Umschulung finanziert bekämen.). Lassen Sie sich gegebenenfalls davor beraten. Wurde nur der Bildungsgutschein für einen bestimmten Umschulungsberuf abgelehnt, nicht aber für eine Umschulung grundsätzlich, dann machen Sie unbedingt eine Analyse des Arbeitsmarkts (Wieviele offenen Stellen gibt es aktuell in der Region? Wird der Bedarf gleich bleiben oder steigen?) und stellen Sie sicher, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen (zB Schulabschluss, passende Vorausbildung etc.)

 

Kann man eine Umschulung vor Gericht einklagen?

Ja, die Umschulung bzw. der Bildungsgutschein kann eingeklagt werden. Im Idealfall erreichen Sie bereits über den Widerspruch Ihr Ziel. Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, einen Anwalt zu haben (kein Anwaltszwang), legen wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Sozialrecht für das Gerichtsverfahren sehr zu Herzen.

 

Vereinbarkeit von Umschulung und Familie

Schwanger während Umschulung – Auswirkung auf den Bildungsgutschein?

Eine Schwangerschaft während der Umschulung führt zwangsläufig zu einer Unterbrechung der verkürzten Ausbildung. Während des Mutterschutzes nach der Entbindung, dürfen Frauen aus gesundheitlichen Gründen für acht Wochen weder arbeiten noch eine Umschulung machen. Vor der Entbindung besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Freistellung, dieser ist jedoch nicht verpflichtend und eine Umschülerin könnte auch darauf verzichten.

Die Unterbrechung der Umschulung durch das Beschäftigungsverbot macht den Bildungsgutschein ungültig. Für die Fortsetzung der verkürzten Ausbildung muss dieser wieder neu beantragt werden. Im Idealfall können bereits abgelegte Teilleistungen für die neue Umschulung angerechnet werden, so dass die Umschulung nicht unnötig verlängert wird.

 

Ist eine Umschulung während der Elternzeit möglich?

Ja, während der Elternzeit können Sie eine Umschulung in Teilzeit machen. Sie haben dann weiterhin Anspruch auf das ElterngeldPLUS. Eine Umschulung in Vollzeit schließt sich mit dem Bezug des Elterngeldes aus. Jedoch können Sie auch ohne staatliche Genehmigung in der Elternzeit an einer Weiterbildung teilnehmen: Während Sie das Elterngeld beziehen können Sie die Erziehungszeit für eine Umschulung per Fernkurs nutzen.

Ein Berufswechsel mit Hilfe eines Fernstudiums ist in der Elternzeit ideal: Sie erhalten zwischen 65 – 100% Ihres früheren Einkommen und können Zeiten, wenn das Kind schläft oder von Angehörigen betreut wird, zur Weiterbildung nutzen. Viele Fernkurse können in sechs bis 12 Monaten absolvieren. Fernstudiengänge dauern teilweise bis zu drei Jahre. Die Umschulung durch einen Fernkurs ist finanziell ideal, da es keine Kürzungen des Elterngelds gibt.

 

Wie beantragt man eine Umschulung nach der Erziehungszeit?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Arbeitsamt im ideal Fall noch während der Erziehungszeit. Überlegen Sie sich nicht nur welchen Umschulungsberuf Sie ergreifen möchten, sondern auch wann Sie realistischer Weise mit der Umschulung beginnen können. In der Regel wird eine Kinderbetreuung durch einen Kindergarten etc. nötig sein. Das Arbeitsamt hilft nicht konkret bei der Beschaffung eines KiTa-Platzes, aber unterstützt Umschüler finanziell bei den Betreuungskosten.

 

Wie viel Geld bekommt man zur Finanzierung der Kinderbetreuung während der Umschulung?

Während der Umschulung werden nach § 83 Abs.1 SGB III  die Kosten für eine angemessene Kinderbetreuung vom Arbeitsamt teilweise übernommen. Es besteht ein Anspruch auf monatlich 140 Euro für einen Kindergarten (KiTa) oder Hortplatz. Sollte das eigene Kind von Angehörigen betreut werden, könne zur Deckung von Mehrkosten ebenfalls der Zuschuss zur Kinderbetreuung beantragt werden. Keinen Anspruch haben hingegen Umschüler in Teilzeit, die die Kinderbetreuung halbtags selbst gewährleisten.

 

Darf eine Umschulung wegen dem Alter abgelehnt werden?

Nein, eigentlich nicht. Aber ältere Antragsteller vermuten meist zu unrecht, dass eine Umschulung aufgrund ihres Alters abgelehnt wurde. Im Grundsatz  hat das Arbeitsamt ein großes Interesse daran, jeden Arbeitnehmer in Lohn und Brot zu halten, denn ein Langzeitarbeitsloser ist für den Staat die ungünstigste Variante: Neben der Verpflichtung Leistungen nach Harzt4 zu zahlen, fehlen über Jahre Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung, besonders aber auch zur Rentenversicherung. Die Arbeitsagentur verfolgt somit eigentlich das selbe Ziel wie der Antragsteller.

Ältere Arbeitslose mit 55, 58, 60 oder 62 Jahren haben gute Aussichten auf eine Umschulung, wenn der neue Beruf sehr nah an der bisherigen beruflichen Qualifikation ist und somit die vorhandene Berufserfahrung genutzt werden kann. Wenn der Berufswechsel durch eine Weiterbildung (3 bis 12 Monate) erreicht werden kann, dann sollte dieser einer Umschulung vorgezogen werden.

 

Bedenken überwinden – Qualitäten der Arbeitnehmer 50+

Wer sich als älterer Arbeitnehmer dazu entscheidet, sich im Rahmen einer Umschulung noch einmal neu zu qualifizieren, muss als erstes die eigenen Bedenken ablegen, mit jüngeren Schülern zusammen die Schulbank zu drücken. Umschulungen für ältere Menschen sind jedoch absolut keine Seltenheit mehr. Daher haben sich auch viele Bildungseinrichtungen bereits auf die besonderen Anforderungen und Eignungen dieser Personengruppe eingestellt.

Auch Arbeitgeber haben sich darauf eingestellt, die Qualitäten älterer Arbeitnehmer schätzen zu lernen. Die Softskills sind in der Regel bei Arbeitnehmern 50+ wesentlich stärker ausgeprägt:

  • Sie sind routinierter im Umgang mit Kunden und Mitarbeitern,
  • können Konflikte effektiver lösen und
  • bringen Werte wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber mit.

Sie können durch ihre vorausgegangenen beruflichen und persönlichen Erfahrungen Möglichkeiten und Grenzen besser bewerten und auch ihre Ansprüche an die Qualität ihrer Arbeit sind durchschnittlich stärker ausgeprägt als bei Berufsanfängern.

 

Kann man eine Umschulung abbrechen?

Ja, eine Umschulung kann vorzeitig beendet werden, führt aber zu einigen Problemen und sollte nur im Notfall gemacht werden. Bevor Sie eine schulische oder betriebliche Umschulung ohne Abschluss beenden, sollten Sie alles versuchen Ihre verkürzte Ausbildung zu retten. Analysieren Sie ehrlich, warum Sie einen Abbruch für den einzigen Weg halten und suchen Sie nach Lösungen. Sprechen Sie unbedingt mit dem Sachbearbeiter des Arbeitsamts oder der Rentenversicherung, reden Sie mit dem Umschulungsanbieter oder Ihrem Ausbilder. Suchen Sie nach Möglichkeiten der Nachhilfe oder einem Mentor, wenn Sie sich überfordert fühlen und legen Sie gegenüber dem Kostenträger Missstände beim Umschulungsanbieter offen. Sie sollten auf keinen Fall eigenständig die Maßnahme abbrechen, denn das kann teuer werden.

 

Muss man bei einem Abbruch den Bildungsgutschein zurückzahlen?

Ja, wenn Sie ohne Genehmigung der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung die Umschulung abbrechen, dürfen alle bisher angefallenen Kosten zurück verlangt werden. Bevor Sie die Umschulung abbrechen, sollten Sie in jedem Fall nachlesen, welche Regelung der Kostenträger als Schadensersatz bzw. Rückerstattung festgelegt hat. Eine weitere Schwierigkeit ist die Frage, ob Sie die Umschulung abbrechen können um danach mit einem neuen Bildungsgutschein eine zweite beginnen zu können.

 

Kann man nach dem Abbruch eine zweite Umschulung machen?

Ja, rechtlich gesehen, können Sie auch nach einer vorzeitige beendeten Maßnahme eine weitere Umschulung beantragen. Es kann jedoch schwer werden, den Sachbearbeiter der Rentenversicherung oder Arbeitsagentur davon zu überzeugen, Ihnen noch mal die Finanzierung einer Umschulung zu bewilligen. Lassen Sie sich von einer Sozialberatung vor dem Beratungsgespräch coachen, wie Sie am geschicktesten vorgehen.

Der Bildungsgutschein wird aus Steuergeldern finanziert und das Jobcenter und die Agentur für Arbeit sollen entsprechend nur Umschüler fördern, die für eine Umschulung geeignet sind. Das Vertrauen in Ihre Eignung ist durch en Abbruch der ersten Umschulung zunächst erschüttert. Gehen Sie strategisch vor und bringen Sie gute Argumente für die zweite Beantragung der Förderung.

 

Welche Umschulung ist für einen Quereinstieg geeignet?

Die ideale Umschulung für Quereinsteiger knüpft an berufliche Vorkenntnisse an. Nur mit entsprechendem Vorwissen kann eine reguläre Ausbildung von drei Jahren auf eine zweijährige Umschulung verkürzt werden. Es gelten hier jedoch auch Ausnahmen, dann manche Umschulungen dauern auch unabhängig vom individuellen Vorwissen immer nur zwei Jahre. Wer zum Beispiel eine Umschulung zur Pflegekraft machen möchte, braucht keine bestimmte Qualifikation im Voraus. Gleiches gilt für Sozialassistenten, Kinderpfleger oder Altentherapeuten.

Als Faustregel gilt: Je älter der Umschüler ist, desto näher sollte der Umschulungsberuf am bisherigen Arbeitsbereich sein, damit bestehende Berufserfahrung optimal genutzt werden kann.

 

Auf was müssen Quereinsteiger beim Antrag des Bildungsgutscheins beachten?

Das deutsche Sozialgesetz gibt keinen Anspruch auf die Finanzierung einer Umschulung. Sie sind für die Bewilligung darauf angewiesen, den Kundenberater des Arbeitsamts davon zu überzeugen, dass Sie mit einer verkürzten Ausbildung gefördert werden sollten. Quereinsteiger möchten einen Umschulungsberuf ergreifen, der mit der bisherigen beruflichen Laufbahn sehr wenig zu tun hat und sind somit besonders auf überzeugende Argumente angewiesen.

Suchen Sie deswegen in Ihrem Lebenslauf nach Parallelen und verkaufen Sie Ihre Fähigkeiten, die für den neuen Beruf hilfreich sein können gut. Sehr hilfreich kann ein Praktikum oder Ehrenamt in dem neuen Arbeitsbereich sein. Wer zum Beispiel als von Bürokauffrau zu Erzieherin umschulen möchte, erhöhte die Erfolgschancen mit einem Ehrenamt in einem Verein zur Betreuung benachteiligter Kinder etc.

 

Welche Alternativen gibt es zu einer Umschulung?

Wer möglichst flexibel ortsunabhängig von Zuhause eine Umschulung machen soll, wird viele Nachteile an einer schulischen oder betrieblichen Umschulung entdecken. Eine Umschulung kann auch online von daheim über eine Fernakademie absolviert werden. Die Lerneinheiten werden u.a. als Videos auf einer eLearning-Plattform im Internet zur Verfügung gestellt, die Schulungsseminare finden ebenfalls online statt. Die Umschulung durch ein Fernstudium oder Fernkurs kann ebenso durch einen Bildungsgutschein finanziert werden.

 

Welche Umschulungen bietet das Arbeitsamt oder Jobcenter an?

Jeder Ausbildungsberuf kann auch verkürzt durch eine Umschulung erlernt werden. Zusätzlich gibt es weitere Umschulungen, die nicht als Ausbildungen existieren. Hier finden Sie eine Auflistung der Artikel zu den beliebtesten Umschulungen nach Alphabet – diese Umschulungsberufe gibt es:

 

Umschulung – spezielle Berufe:

 

 

Weitere Artikel rund um die Umschulung mit 50, 51, 52, 53, 54, 55 oder älter:

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