Geförderte Umschulung zum / zur Berufskraftfahrer/in

Eine Umschulung in einen anderen Beruf als den derzeit ausgeübten oder erlernten Beruf, kann für viele Menschen ein Neuanfang oder aber auch einfach eine Neu- und Umorientierung im Berufsleben sein. Die Gründe dazu sind vielfältig. Es besteht die Möglichkeit der Umschulung nach Arbeitslosigkeit, nach Berufsunfähigkeit im vorher ausgeübten Beruf oder ganz einfach, der bisherige Beruf brachte keine Erfüllung. Die Träume im Berufsleben lagen anders und jetzt soll ein Neustart den Traum verwirklichen helfen.

Und mal ganz ehrlich, wer träumte nicht schon davon als Trucker durch die Welt zu reisen; frei und ungebunden mit 500 PS und mehr unter dem Hintern.Die Umschulung zum Berufskraftfahrer oder LKW-Fahrer, sei es gleich nach einer Berufsausbildung oder erst als Umschulung im Alter, bietet eine Chance für den eigenen Neuanfang. Berufskraftfahrer befördern Frachten oder Personen. Sie verbinden Kunden und Unternehmen und sorgen für Nachschub von vielerlei Materialien und Produkten. In unserer globalen Welt werden so Menschen und Produkte von einem Ort zu einem anderen, egal wo dieser liegt, transportiert.Die Verantwortung der Berufskraftfahrer ist teilweise sehr immens. Aus diesem Grund müssen gewerbliche Kraftfahrer nach der Verabschiedung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes von 2006, dem BkrFQG, eine Grundqualifikation erwerben bzw. nachweisen. Dazu kommen dann die verschiedenartigsten Führerscheine und Zusatzqualifikationen je nach Einsatzart.
Dennoch können sich Bewerber auch ohne Vorkenntnisse für die Tätigkeit qualifizieren und später problemlos als Berufskraftfahrer bzw. -fahrerin tätig sein.

Ein LKW-Fahrer sitzt die meiste Arbeitszeit hinter dem Steuer eines Fahrzeuges. Das können LKWs, Busse, Transporter aber auch PKWs sein und befördert Waren oder Personen.
Die Einsatzbereiche sind sehr vielfältig. Kurier- und Postdienste sind eine zurzeit sehr boomende Geschäftsgrundlage.
Weitere Bereiche sind:

  • Speditionen,
  • Busfahrer im Reise- und Linienbereich,
  • Betriebe im Warenwirtschaftsverkehr,
  • Hersteller von Lebensmittel und Getränken,
  • Hersteller von Baustoffen,
  • Betriebe im Vertrieb von Brennstoffen wie Gase, Öle und Benzin,
  • die chemische Industrie

 

und noch einige andere mehr.

Trucker fahren regional, landesweit und über Ländergrenzen. Somit sieht der Fahrer auch einiges von der Welt. Einige Fahrer haben eine sehr geregelte Arbeitszeit, andere sind wiederum wochenlang unterwegs, vor allem die im grenzüberschreitenden Verkehr. Schichtdienste sind relativ normal, auch die Arbeit am Wochenende, insofern entsprechende Gesetzlichkeiten, wie das Sonntagsfahrverbot, nicht dagegensprechen.
Brummifahrer müssen viele spezielle Gesetze und Verordnungen wie die StVO, StVZO kennen und anwenden können. Beispielhaft zu nennen ist auch hier die Kenntnis zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten oder einer vorschriftsmäßigen Ladungssicherung. Die Einhaltung der Vorschriften obliegt dem Fahrer.

Aber auch die anvertraute Technik, das Fahrzeug oder die zu transportierende Ladung verlangt viel Verantwortungsbewusstsein vom Fahrer und sicheren Umgang damit. Dazu kommt Verständnis für das Beheben kleinerer Pannen. KFZ-Wissen ist sehr gefragt.
Berufskraftfahrer im Speditionsbereich müssen im Umgang mit Lieferanten und Kunden geschult sein.

Das Berufsbild eines Berufskraftfahrers / -fahrerin ist somit ziemlich umfangreich und breit gefächert.
Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden, ist ziemlich groß. Die Branche ist im Wachstum. Das gilt für den Güter- als auch für den Personenverkehr.
Wer eine Umschulung im Alter erwägt, egal aus welchen Gründen, hat hier die Möglichkeit zu punkten und sich eine neue Zukunft aufzubauen.

 

Das Gehalt von Berufskraftfahrer / -fahrerinnen

Auf Grund des umfangreichen Einsatzfeldes ist die Verdienstspanne für Berufskraftfahrer relativ groß und liegt im Bereich zwischen 20.000 und 30.000 Euro jährlich. Spezialisten im Straßenverkehr und Fahrer für gefährliche Transporte liegen am höheren Ende.

 

Die Umschulung zu Berufskraftfahrer / -fahrerinnen und ihre Perspektive

Eine Umschulung zu Berufskraftfahrer liegt im Zeitraum zwischen 21 und 24 Monate. Anschließend erfolgt ein Betriebspraktikum. Bei einer nebenberuflichen Umschulung kann sich die Ausbildungszeit verlängern.
Andererseits besteht die Möglichkeit, dass schon erworbene Kenntnisse aus vorangegangenen Ausbildungen angerechnet werden können. Dies trifft z.B. bei Fachkenntnissen aus dem KFZ-Handwerk zu.
Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Es bestehen dann auch weitere Fortbildungsmöglichkeiten. Hier wäre zu nennen die Fortbildung zum:

  • Speditionskaufmann,
  • Techniker,
  • Fachwirt für Güterverkehr,
  • Betriebswirt für Verkehr

 

und weitere Fortbildungsmöglichkeiten.

Die Berufsperspektiven sind gut, da ein steter Verkehrsausbau erfolgt und Fachpersonal dringend benötigt wird.

Für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer sind die zwei Fachrichtungen, Güterverkehr oder Personenbeförderung, maßgeblich. Die Umschulung in diesen beiden Fachrichtungen hat teils gemeinsame aber auch spezifische Ausbildungselemente. Ein Wechsel von einer Fachrichtung in die andere ist somit nur bedingt möglich. Der Umschüler sollte sich rechtzeitig für eine Fachrichtung entscheiden. Andererseits können aber auch Nachqualifizierungen vom Personenverkehr zum Güterverkehr und andersherum vorgenommen werden, falls der Umschüler doch eine spätere Wechselentscheidung vornimmt.

Die einzelnen Schulungen erfolgen für den Umschüler am Fahrzeug, in Werk- und Lagerhallen. Theorie und Praxis ist übergreifend. Die abschließende IHK-Prüfung erfolgt in einem Theorie- und Praxisteil. Der Prüfling wird getestet, ob die theoretischen Voraussetzungen für einen Berufskraftfahrer sitzen und ob er in der Praxis die Fahrzeuge verkehrssicher bewegt und ob er den Transport der anvertrauten Frachten bzw. Personen sicher und entsprechend der Regeln beherrscht.

 

Die Inhalte der Umschulung

Die wichtigste Kenntnis für einen Umschüler zum Berufskraftfahrer ist, dass seine Umschulung nach § 7 BkrFQG anerkannt ist. Hier finden sich die Grundsätze der Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten zum Berufskraftfahrer.

Ansonsten gibt es einen Rahmenlehrplan zur Ausbildung, der den Erwerb der einzelnen Führerscheinklassen (falls nicht vorhanden) vorsieht, sowie das dazugehörige Fahrtraining, Techniktraining und weitergehende Übungen umfasst.
Zur Umschulung gehört der fachkundliche Unterricht. Dazu wird ausgebildet in Recht, Technik der Fahrzeuge, Erste Hilfe am Unfallort, Abrechnung, Logistik, Kommunikation und Geographie. Dann steht das Praktikum an und mit der IHK-Prüfung wird die Umschulung zum Berufskraftfahrer beendet.

 

Die Umschulungsvoraussetzungen

Für eine Umschulung zum Berufskraftfahrer ist Volljährigkeit Pflicht. Wird der Schwerpunkt Personenbeförderung gewählt, muss der Umschüler das Mindestalter von 21 Jahre haben.
Es sollte der Hauptschulabschluss vorliegen, was aber nicht zwingend notwendig ist.
Zwingend notwendig ist aber die gesundheitliche Eignung sowie die charakterliche Tauglichkeit. Zur Überprüfung und Feststellung derer, wird nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Eingangsuntersuchung beim TÜV durchgeführt.

Es wird dabei geprüft:

  • die Reaktionsfähigkeit,
  • die Belastbarkeit und
  • die Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung.

 

Die hohe Verantwortung von Berufskraftfahrer gegenüber Leib, Gesundheit und Leben sowie hohen materiellen Besitztümern, verlangen dementsprechende Maßnahmen.

 

Die Finanzierung der Umschulung durch Arbeitsamt und Rententräger

Wer sich mit dem Gedanken einer Umschulung im Alter aufgrund Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch einer Berufsunfähigkeit in seinem derzeitigen Beruf trägt, der findet Unterstützung durch diese öffentlichen Träger. Dazu müssen einige Bedingungen vorliegen.

1. Arbeitsamt und Jobcenter

Der mögliche Umschüler muss Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder III beziehen. Er muss weiterhin einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben.
Gesundheitlich muss er für diese Umschulung geeignet sein, d.h. der Untersuchungsnachweis nach der FeV sollte positiv beschieden sein.
Und letztlich sollten keine KFZ-Delikte vorliegen.

Folgende Kosten werden übernommen:

  • Lehrgangskosten,
  • Kosten für Lehrmittel,
  • Kosten für die Arbeitskleidung,
  • Kosten für den Arbeitsweg,
  • Kosten für eine mögliche auswärtige Unterbringung,
  • Verpflegungskosten,
  • mögliche Kinderbetreuungskosten,
  • Kosten für die Prüfungsgebühren.

 

Für den Zeitraum der Umschulung werden die ALG-II-Leistungen weiterhin bewilligt.

 

2. Rententräger

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Umschulungsmaßnahmen für Rehabilitanden. Auch für diese werden die o.g. Kosten übernommen. Für den Zeitraum der Umschulung wird weiterhin ein Überbrückungsgeld gezahlt.

 

Umschulungsanbieter für angehende Berufskraftfahrer

Werden Umschulungen zum Berufskraftfahrer von Beziehern von ALG I, ALG II oder Reha-Leistungen in Erwägung gezogen, dann sollte dieser Personenkreis zuallererst mit den Arbeitsämtern, Jobcenter oder Rententräger Kontakt aufnehmen und mit diesen eine derartige Umschulung zu besprechen und um die entsprechenden Anträge zu stellen.

Umschulungsanbieter zum Berufskraftfahrer sind:

  • die DEKRA,
  • der TÜV-Süd
  • die Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH
    und weitere.

 

Einige Firmen und Betriebe bieten Umschulungen zum Berufskraftfahrer ihren Mitarbeiter an, die dann berufsbegleitend durchgeführt werden.
Weiterhin stehen natürlich auch Fahrschulen für derartige Umschulungen den Umschülern zur Verfügung.

 

Berufskraftfahrer als Quereinsteiger

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit der Umschulung als Berufskraftfahrer als Quereinsteiger. Es müssen natürlich die gesetzlichen Gegebenheiten beachtet werden und die Finanzierung der Umschulung sollte ausreichend beachtet werden, wenn diese nicht durch Arbeitsamt oder Rententräger übernommen werden kann.