Busfahrer/innen werden nach einer Umschulung dringend benötigt, ob bei öffentlichen Verkehrsbetrieben oder Linienbusbetrieben. Wer mit 50 zum Busfahrer / zur Busfahrerin umsatteln möchte, sollte sich bewusst sein, dass dieser Beruf ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft und Verantwortung fordert. Busfahrer/innen müssen routiniert, körperlich fit und konzentrationsfähig sein, um ihre Fahrgäste sicher ans Ziel zu bringen. Ihr Seh- und Reaktionsvermögen muss einwandfrei sein, sie benötigen starke Nerven, Flexibilität und Gelassenheit. Wer sich dieser Aufgabe gewachsen fühlt, ist bei vielen Betrieben auch mit über 50 im Team willkommen.
Wie sieht das Berufsfeld des Busfahrers / der Busfahrerin aus?
Der Job des Busfahrers / der Busfahrerin ist äußerst abwechslungsreich. Bei Busfahrer/innen denkt man zunächst an die Fahrer/innen der Stadt- und Regionalbusse im öffentlichen Nahverkehr. Doch auch die Linienbus-Unternehmen wie Flixbus und die Reisebusunternehmen wären ohne Busfahrer/innen nicht existent. Hinzukommen kommen Firmenfuhrparks, private Busbetriebe, Fahrdienste für Behinderte und viele andere.
Zu den Kernaufgaben von Busfahrer/innen gehören:
- die sichere Fahrgastbeförderung
- der Fahrscheinverkauf
- die Beladung und Sicherung des Gepäcks
- die Betreuung der Fahrgäste
- die Gewährleistung der Passagier- und Fahrsicherheit
- Durchsagen und Fahrgastauskünfte
- das Warten, die Pflege und das Auftanken der Busse
- die Umfahrung von Staus und Unfallstellen
- das Vornehmen kleinerer Reparaturen und
- die Erste Hilfe im Notfall.
Laut EU-Verordnung darf ein/e Busfahrer/in maximal 9 Stunden Lenkzeit hinter dem Steuer verbringen (zweimal wöchentlich 10 Stunden). Nach 4,5 Stunden ist eine Pause von 45 Minuten einzuhalten.
Wie sind die Zukunftsaussichten als Busfahrer/in, und wie hoch die Gehälter?
Die Zukunftschancen für Busfahrer/innen sind gut, denn es herrscht Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal. Die Corona-Krise hat zwar den Reisebusreisemarkt lahmgelegt. Im 1. Halbjahr 2021 brachen in Bussen und Bahnen die Fahrgastzahlen um 18 Prozent ein. Über 3,5 Milliarden Menschen nutzten aber weiterhin Bus und Bahn. Busse waren dabei beliebter, denn der Linienbusverkehr ging nur um 10 % auf etwa 1,9 Milliarden Fahrgäste zurück.
Fortbildungsperspektiven sind:
- Die Weiterbildung zum/zur Verkehrsmeister/in im Nahverkehr
- die Umschulung zum/zur Fachwirt/in für Personenverkehr
- die Umschulung zum Kaufmann/-frau für Verkehrsservice oder
- die Weiterbildung zum/zur Fahrlehrer/in.
Wie sieht die Umschulung zum/zur Busfahrer/in aus?
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Umschulung: die dreijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer / Schwerpunkt Personenverkehr, die 3-jährige Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder die 9-monatige Grundqualifikation Berufskraftfahrer.
Während die 3-jährigen Ausbildungen dual (seltener auch an überbetrieblichen Ausbildungsstätten) absolviert werden können, ist die verkürzte Grundqualifizierung überbetrieblich.
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer / Schwerpunkt Personenverkehr (IHK):
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer / Schwerpunkt Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) wird von regionalen Verkehrsgesellschaften, von der Deutschen Bahn sowie von Reiseverkehrsunternehmen angeboten. Für Bewerber/innen mit einschlägigen Vorkenntnissen kann sie sich auf 21 bis 24 Monate verkürzen.
Sie umfasst die Fächer:
- Führerscheinklasse C/CE (Lkw mit Anhänger)
- Führerscheinklasse D/DE (Omnibus mit Anhänger)
- Kundenkommunikation
- Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Kontrolle, Wartung und Fahrzeugpflege
- Verhalten nach Unfällen
- Behebung technischer Mängel
- Routen- und Tourenplanung
- Kostenrechnung und Vertragsabwicklung.
Bei der überbetrieblichen Ausbildung schließt sich ein Praktikum in einem Fahrbetrieb an.
Die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Auch die FiF-Ausbildung bei den städtischen oder regionalen Verkehrsbetrieben dauert 3 Jahre und kann sich auf Antag auf 2 Jahre verkürzen. Sie ähnelt der Berufskraftfahrer-Ausbildung, setzt aber den Schwerpunkt auf die Belange des Öffentlichen Nahverkehrs wie:
- Regionale Fahrzeugsysteme
- Betriebliche Logistik
- Kundenabfertigung im ÖPNV
- Personaldisposition
- Fahrgastlenkung (Auslastung der Busse) sowie
- die Zug- und S-Bahn-Abfertigung.
Die beschleunigte Grundqualifikation „Berufskraftfahrer“ (IHK)
Die verkürzte Grundqualifikation richtet sich besonders an Berufsgruppen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder aus gesundheitlichen Gründen umschulen. Sie ersetzt nicht die Führerscheinklassen C/CE und D/DE, sondern ergänzt sie. Der Personenbeförderungsschein kann während der modularen Schulung nachgeholt werden.
Die Ausbildung schließt mit der IHK-Prüfung ab.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schreibt für Busfahrer/innen alle 5 Jahre eine verpflichtende Weiterbildung von 35 Stunden vor.
Welche Voraussetzungen müssen Bewerber/innen für die Umschulung mitbringen?
Schulische Vorkenntnisse sind bei Bewerber/innen nicht von Belang. Dafür müssen Busfahrer/innen beim TÜV, beim Gesundheitsamt oder einem Arbeitsmediziner/Augenarzt die Verkehrsmedizinische Untersuchung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FEV) absolvieren.
Überprüft werden:
- das Sehvermögen
- das Hörvermögen
- die körperliche Belastbarkeit: Blutdruck, Ruhe-EKG, Blutzucker- und Leberwerte
Ab dem 50. Lebensjahr werden außerdem
- die Orientierungsleistung
- die Konzentrationsleistung
- die Reaktionsfähigkeit und
- die Aufmerksamkeitsleistung überprüft.
Die Untersuchung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, bei über 50-Jährigen mitsamt der psychologischen Leistungsüberprüfung.
Wichtig für die Arbeit sind zudem: die Bereitschaft zum Schichtdienst, gute Deutschkenntnisse, technisches Verständnis und Spaß am Umgang mit Menschen.
Wie finanziert sich die Umschulung zum/zur Busfahrer/in?
Die duale Umschulung finanziert sich über das Ausbildungsgehalt. Es liegt im 1. Ausbildungsjahr zwischen 530,– und 670,– Eur, im 1. Jahr zwischen 560,– und 720,– Euro und im 3. Jahr zwischen 600,– und 800,– Euro brutto. Bei der Erstausbildung kann zusätzlich Ausbildungsbeihilfe beantragt werden.
Die überbetriebliche Ausbildung kann über den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur / des Jobcenters finanziert werden.
Welche Ausbildungsanbieter gibt es?
Wer einen dualen Ausbildungsplatz sucht, sucht im Google unter den Suchworten “dualer Ausbildungsplatz, Busfahrer” oder “dualer Ausbildungsplatz, Fachkraft im Fahrbetrieb”.
Die überbetriebliche Umschulung ist möglich bei Anbietern wie:
Die überbetrieblichen Umschulungsangebote sind auch im Kursnet der Arbeitsagentur zu finden.
Gibt es Fernkurse für die Busfahrer-Umschulung?
Eine Online-Umschulung ist selbstverständlich nicht möglich, viele Anbieter wie SVG oder DEKRA bieten aber Online-Lernmodule und Apps an, mit denen der Lernstoff trainiert werden kann.
Welche Umschulungsalternativen gibt es?
Als Alternative zur Busfahrerausbildung bietet sich der „P-Schein“ an. Er berechtigt zur Beförderung von bis zu 8 Fahrgästen in Taxen, bei Fahrdiensten und in Krankenwagen. Für den P-Schein ist, außer dem normalen Führerschein, keine weitere Fahrerlaubnis erforderlich. Er wird bei der örtlichen Führerscheinstelle beantragt. Einzureichen sind u. a. ein augenärztliches Gutachten und ein polizeiliches Führungszeugnis. Bewerber/innen über 60 benötigen zusätzlich das arbeitsmedizinische Gutachten.
Taxi- und Mietwagenfahrer müssen anschließend eine IHK-Fachkundeprüfung ablegen.