Umschulung nach einem Arbeitsunfall

Exclamation and Question Mark IconNach einem Arbeitsunfall versuchen Betrieb, Versicherungen und Berufsgenossenschaft in der Regel zunächst, den Mitarbeiter durch Wiedereingliederungsmaßnahmen wieder in seinen alten Beruf zu bringen. Dazu zählen beispielsweise Reha-Maßnahmen, um den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder der Wiedereintritt ins Berufsleben nach dem Hamburger Modell.

Hier wird der Verunglückte entsprechend seines Gesundheitszustandes stufenweise wieder in seinen alten Beruf integriert, indem er zunächst für einige Stunden und letztlich wieder bis zur vollen Arbeitszeit in seinem Unternehmen tätig ist. Diese Maßnahme kann über einige Monate hinweg laufen und wird durch die Rentenversicherung oder die Krankenkasse finanziert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, festzustellen, ob der betroffene Arbeitnehmer langfristig überhaupt noch Chancen hat, in seinem alten Beruf zu bleiben.

Möglichkeiten und Chancen einer Umschulung nach einem Arbeitsunfall

Sind all diese Maßnahmen erfolglos geblieben und der Mitarbeiter durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem Arbeitsunfall nicht mehr in der Lage, in seinen alten Beruf zurückzukehren, kann eine Umschulung den Weg zurück ins Arbeitsleben ebnen. Durch Umschulungsmaßnahmen kann es dem Arbeitnehmer ermöglicht werden, einen anderen Arbeitsplatz im eigenen Betrieb zu bekommen. Dieser sollte jedoch möglichst gleichwertig sein und nicht einen sozialen Abstieg zur Folge haben.

Möglich macht es eine Umschulung aber auch, entsprechend der eigenen Fähigkeiten und Interessen einen ganz neuen Beruf zu erlernen. Daraus kann sich für den Arbeitnehmer auch die positive Chance entwickeln, die eigenen Fähigkeiten und Neigungen noch einmal neu zu entdecken und beruflich aufzusteigen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung einer Umschulung gegeben sein?

Vor der Entscheidung welche Umschulungsmaßnahme ergriffen werden soll, ist der Gesundheitszustand nach dem Arbeitsunfall ein entscheidender Faktor – vor allem für die Finanzierung. Vor dem Antritt einer Umschulungsmaßnahme muss genau abgewogen werden, ob die Folgen des Arbeitsunfalls den neuen Beruf nicht ebenfalls beeinträchtigen können. Üblich ist, dass die Eignung für einen neuen Beruf nach einem Arbeitsunfall vom Finanzierungsträger geprüft wird. Hier spielen Faktoren wie Gesundheitszustand, Neigung und die bisherige berufliche Tätigkeit für die Bewilligung eine wesentliche Rolle.

Idealerweise sollte die Umschulung möglichst dicht an der vorherigen Tätigkeit liegen, da Kenntnisse aus dem gelernten Beruf hier weiter genutzt und eingebracht werden können. Auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation ist ein Kriterium für den zuständigen Leistungsträger, eine Umschulungsmaßnahme zu bewilligen.

Umschulungsmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall werden vor allem dann gefördert, wenn andernfalls eine Arbeitslosigkeit oder die (verminderte) Erwerbsunfähigkeit droht und ein Arbeitsplatz aufgrund der durch den Unfall verursachten Beeinträchtigung nicht langfristig erhalten werden kann. Eine Umschulung wird dann sinnvoll, wenn durch sie eine vollständige Rehabilitation im Arbeitsleben in Aussicht gestellt werden kann.

Finanzielle Ansprüche nach Arbeitsunfall: Wer fördert eine Umschulung?

Direkt nach einem Arbeitsunfall hat der verletzte Arbeitnehmer zunächst Anspruch auf Verletztengeld, das den Ausgleich zum Gehalt leisten soll. Dieses wird jedoch nur für einen Zeitraum von maximal 78 Wochen gezahlt. Wer danach aufgrund des Unfalls nicht mehr in seinen erlernten Beruf zurückkehren kann, kann die Finanzierung einer Umschulugsmaßnahme beantragen.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten einer Umschulung dann, wenn sie den Arbeitsunfall als solchen anerkannt hat. Wichtig ist jedoch, dass der verunglückte Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht im Rahmen einer Anlerntätigkeit ausgeübt hat, sondern im Voraus eine vollwertige Ausbildung absolviert hat. Die Berufsgenossenschaft zahlt während der Umschulung ein Umschulungsgeld, welches sich an dem vorherigen Nettoeinkommen orientiert. Dieses wird bis zum Ende der Umschulungsmaßnahme gezahlt.

Auch das Arbeitsamt fördert nach einem Arbeitsunfall eine Umschulung, wenn kein anderer Träger für die Umschulungsmaßnahme aufkommt, um die Person wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen über die Unfallkasse oder die Rentenversicherung, die auch Anschaffungskosten für die Ausstattung eines Arbeitsplatzes entsprechend der neuen Bedürfnisse tragen.

Hier finden Sie weitere Artikel rund um die Umschulung mit 50, 51, 52, 53, 54, 55 oder älter:

Voraussetzungen für die Bewilligung einer Umschulung durch das Jobcenter

Umschulung wegen physischer Erkrankung (Bandscheibenvorfall, Rückenprobleme, Allergie, Asthma)

Umschulung wegen psychischer Erkrankung (Depression, Burnout)

Umschulung auch ohne Ausbildung möglich?

Habe ich während einer Umschulung Anspruch auf Wohngeld?

Habe ich während einer Umschulung Anspruch auf Urlaub?

Wie lange dauert eine Umschulung in der Regel?

Umschulung- spezielle Berufe:

Umschulung im Bereich Webdesign

Umschulung zum/zur Erzieher/in

Umschulung zu einer Arbeit mit Tieren (Tierpfleger/in, Tierarzthelfer/in, Tierheilpraktiker/in)

Umschulung zum/zur Immobilienmakler/in bzw. Immobilienkauffrau/ Immobilienkaufmann

2 Gedanken zu „Umschulung nach einem Arbeitsunfall“

  1. Hab eine Unterschenkel Fraktur und einen schaden in Knie,konnte noch nicht geröngt werden, weil dee Unfall erst 4 Wochen her ist.wahrscheinlich Kreuzbandriss.macht es Sinn,mit 52 Jahren noch weiter als Dachdecker zu arbeiten???

    1. Hatte eine Unterschenkelfraktur,Mut schaden im Knie.wahrscheinlich Kreuzbandriss, konnte noch nicht geröngt werden, weil der Unfall erst 4 Wochen zurück liegt. Macht es SA noch sinn ,mit 52 Jahren, als Dachdecker zu arbeiten???

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