Geförderte Umschulung zum/ zur Friseurin

informationenFriseure und Friseurinnen arbeiten hauptsächlich mit Haaren und wissen zusätzlich über Krankheiten und Mangelerscheinungen Bescheid, die sich anhand der Kopfhaut oder Haarbeschaffenheit erkennen lassen. Ihr Metier ist das Waschen, Pflegen, Schneiden, Färben und Frisieren.

Individuelle Beratung zu Frisuren, Haarpflege und Styling werden ebenso selbstverständlich angeboten wie Handpflege, die Gestaltung künstlicher Fingernägel sowie Make-up. Friseure und Friseurinnen arbeiten überwiegend in Frisiersalons. Darüber hinaus trifft man sie in Wellness-Hotels und Bädern. Auch in der Maske bei Theaterproduktionen oder Modeschauen sind sie zuhause. Darüber hinaus können Friseure in Parfümerien oder anderen Geschäften aus dem Bereich der Wellness-Industrie arbeiten.

 

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung neben einem Hauptschulabschluss ist der sichere Umgang mit Menschen. Hinzukommen sollte ein natürliches Interesse am Planen und Organisieren, Kreieren und Gestalten. Eine hohe Stressresistenz ist ebenso hilfreich wie körperliche Belastbarkeit. Mathematikkenntnisse, gutes Benehmen und ein gepflegtes Äußeres sind unbedingt erforderlich. Eventuell kann auch ein gesundheitliches Attest über die Eignung zur Berufsausübung verlangt werden.

 

Dauer und Inhalte der Umschulung zum Friseur/zur Friseurin

Die Ausbildung zum Friseur unterliegt der Handwerksordnung und ist bundeseinheitlich geregelt. Sie dauert 3 Jahre. Neben der betrieblichen Ausbildung ist auch der schulische Weg möglich, wird dann jedoch nicht vergütet.

Inhaltlich lernen die angehenden Friseure und Friseurinnen wie man Haut, Hände und Nägel beurteilt, reinigt und mit ihnen gestaltet. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Pflege der Kopfhaut mit geeigneten Mitteln. Ebenso müssen die Auszubildenden lernen, wie die jeweiligen Eigenheiten der Haare zu beachten sind, um mit der richtigen Schnitttechnik das beste Ergebnis zu erzielen.

Im kreativen Bereich stehen das Kreieren und Modellieren von Frisuren im Mittelpunkt. Haarfärbungen von der Beratung bis zur Durchführung ergänzen die Ausbildungsinhalte und erfordern ein hohes Maß an Kreativität. Kundenbetreuung, Marketing und Vertrieb bereiten schließlich auf den geschäftlichen Teil des Berufes vor.

 

Abschluss und Perspektiven

Die Gesellenprüfung wird vor der zuständigen Handwerkskammer abgelegt. Der Teil 1 der Gesellenprüfung soll das Verständnis für die klassische Friseurarbeit zeigen. Im 2. Teil wird ein Gesellenstück gefertigt, welches in den meisten Fällen eine selbst erstellte und ausgeführte Frisur beinhaltet und noch um ein Make-up ergänzt werden kann. Besonderer Wert wird zudem auf den Umgang mit dem Kunden/der Kundin gelegt. Eine gute Kommunikationsfähigkeit ist daher zusätzlich zum fachlichen Arbeiten sehr wünschenswert.

Der Beruf des Friseurs/der Friseurin ist ein sehr altes Handwerk und auch noch heute sehr gefragt. Obgleich die Bezahlung in der Regel schlecht ist, gibt es über die aussichtsreiche Zukunft dieses Berufszweigs keinen Zweifel. In jedem Fall besteht die Möglichkeit, nach einigen Jahren Berufserfahrung seinen Meister abzulegen. Der Meistertitel ist z.B. notwendig, um sich als Friseur selbständig zu machen, ob als ansässiger Friseurmeister oder als fahrende Servicekraft bleibt dabei der Fantasie und den Vorstellungen des jeweiligen Menschen überlassen.

 

Fördermöglichkeiten

Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung wird den Schülern eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 200 bis 550 Euro gezahlt. Wird das Friseurhandwerk an einer berufsbildenden Schule erlernt, entfällt diese Bezahlung. Hier können junge Auszubildende von den BAföG-Regelungen oder von der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) profitieren. Für ältere Auszubildende oder Umschüler lohnt es in jedem Fall, bei der Agentur für Arbeit nach einem Bildungsgutschein zu fragen. Ganz bestimmt wird man hier auch weitere Informationen rund um die Umschulung zum Friseur/zur Friseurin sowie über andere Fördermöglichkeiten bekommen.

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