Eine Umschulung für Arbeitnehmer/innen, die bereits über 50 Jahre alt sind, ist an einigen Voraussetzungen gekoppelt. Wer ist zuständig und wann bezahlt das Jobcenter oder Arbeitsamt die berufliche Neuorientierung? In diesem Artikel erfahren Sie, wann das Arbeitsamt die Kosten für Ihre Umschulung übernimmt.
Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten ab 50 häufig als »altes Eisen«. Viele vertreten selbst die Ansicht, dass sie im Alter nichts Neues mehr erlernen könnten. Dabei stimmt das gar nicht. Personen, die bereits die 50 Jahre überschritten haben, können sich ebenso neu orientieren wie die jüngere Generation. Für eine Umschulung ab 50plus, die das Jobcenter finanziell übernehmen soll, gelten einige Voraussetzungen. Längst nicht jede/r bekommt die nötigen Kosten vom Arbeitsamt übernommen. Stattdessen ist es besonders für die ältere Generation 50+ wichtig, dass mit einer Umschulung grundsätzlich ein Ausbildungsberuf erlernt wird.
Umschulung mit 50plus – Wann trägt das Arbeitsamt die Kosten?
Sie möchten sich umschulen lassen? In dem Fall kommt es darauf an, dass Sie hinterher auf dem Arbeitsmarkt als Arbeitskraft vermittelbar sind. Für das Arbeitsamt spielen außerdem die Beweggründe eine wichtige Rolle. Damit die Umschulung für Personen über 50 finanziert werden kann, muss zudem bereits eine Erstausbildung vorhanden sein.
Neben einer Erstausbildung ist es wichtig, dass die Gründe für die Finanzierung durch das Arbeitsamt plausibel erscheinen. Arbeitslosigkeit oder der drohende Verlust der derzeitigen Arbeitsstelle gelten beispielsweise als solche Begründungen. Zudem spielen psychische und physische Einschränkungen eine Rolle. Für die Finanzierung der Umschulung durch das Arbeitsamt ist es wesentlich, dass der neue Beruf bis zum Renteneintritt ausgeübt werden kann. Wer beispielsweise mit 50plus Probleme beim Laufen aufweist, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Umschulung zum Postboten eignen.
Förderung der Umschulung – Welche Umschulungen sind möglich?
Nicht jeder Beruf eignet sich als anvisierte Umschulungsmaßnahme. Ein bereits gesättigter Arbeitsmarkt stellt keine guten Chancen dar, damit eine Umschulung vom Jobcenter bezahlt wird. Stattdessen ist es ratsamer, einen Beruf zu wählen, bei denen die Einstellungschancen langfristig gut sind. Die Finanzierung einer Umschulung ist für das Jobcenter erst möglich, wenn die Aussichten auf eine Einstellung und langfristige Beschäftigung gegeben sind. Beim Arbeitsamt wissen entsprechend ausgebildete Berater über die jeweilige Lage Bescheid. Sie sind fähig, Ihnen über die passende Umschulung anzubieten. eine Umschulung per Fernstudium ist übrigens auch eine Möglichkeit.
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Über 50 Jahre alt – Finanziert das Arbeitsamt die Umschulung trotzdem?
Das Alter darf vom Arbeitsamt nicht pauschal als Ausschlusskriterium herangezogen werden. Wer eine Umschulung anstrebt, kann sich mit dem jeweiligen Ansprechpartner beim Arbeitsamt über die Erfolgsaussichten und eine mögliche Finanzierung besprechen. Das Jobcenter ist vorrangig dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie auch mit 50+ ein aktiver Teilnehmer am Arbeitsleben sein können. Sofern eine Umschulung für Sie infrage kommt und Sie körperlich voraussichtlich in der Lage sind, bis zum Renteneintritt in dem gewählten Beruf zu arbeiten, kann das Arbeitsamt Sie dabei finanziell unterstützen.
Berufliche Neuorientierung – die finanziellen Leistungen des Jobcenters
Das Arbeitsamt übernimmt unter Umständen die Kosten für die Umschulung – auch bei Personen, die bereits die 50 Jahre überschritten haben. Was zählt aber zu den Kosten? Eine Umschulung nimmt für gewöhnlich mehrere Wochen und Monate in Anspruch. Das Geld muss in dieser Zeit trotzdem ausreichen, um die Umschulungsmaßnahme zu bezahlen und die Lebenshaltungskosten abzudecken. Grundsätzlich prüft das Arbeitsamt jeden Fall einzeln. Pauschalurteile kommen im Regelfall nicht vor. Das bedeutet, es ist möglich, dass das Jobcenter alle Kosten übernimmt, die mit der Umschulung zusammenhängen:
- Kosten zum Lebensunterhalt
- Kosten für den Arbeitsweg (z. B. Fahrkarten für Bus/Bahn)
- Kursgebühren
- Kosten für die benötigten Materialien
Fazit – Finanziert das Arbeitsamt eine Umschulung ab 50?
Das Arbeitsamt bietet verschiedene Angebote zur beruflichen Weiterbildung und Umschulung an. Zu diesem Zweck gibt es die Option eines Bildungsgutscheins oder eines sogenannten »Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins«, kurz: AVGS. In beiden Fällen lassen sich persönliche Ansprüche und eine mögliche Finanzierung durch das Jobcenter im gemeinsamen Gespräch mit dem/der jeweiligen Berater/in in Einklang bringen.
Prinzipiell ist die Finanzierung oft eine Ermessensentscheidung seitens des Arbeitsamtes. Dementsprechend besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Kostenübernahme einer Umschulung. Vielmehr hängt die Übernahme der Umschulungskosten an mehreren Voraussetzungen, die im Gespräch geklärt werden können. Für Personen im Alter von 50plus kann eine passende Umschulung der ideale Weg sein, um weiterhin aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen.