Umschulung: Sozialversicherungsfachangestellte

Das deutsche Sozialversaicherungssystem ist eines der besten der Welt.

Sozialversicherungsfachangestellte sind Berater für Versicherte, die in allen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung Auskunft geben – Sie klären auf über Versicherungsverhältnisse, Leistungsansprüche, Absicherungen im Krankheits- und Pflegefall und die finanzielle Absicherung der Versicherten.

Tätigkeitsfelder sind die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch Krankenhäuser und Verbände der Sozialversicherungsträger. Sozialversicherungsfachangestellte sind in erster Linie für Verwaltungsaufgaben zuständig und bilden die Schnittstelle zwischen Patient und Sozialversicherungsträger. Eine Spezialisierung auf einen bestimmten Bereich während der Ausbildung ist unerlässlich, da das Tätigkeitsspektrum enorm ist. So ist selbst zu entscheiden, in welchem Bereich man nach der Umschulung als Sozialversicherungsangestellte/r tätig ist.

Durch ihr spezialisiertes Wissen sind Sozialversicherungsfachangestellte nach der Umschulung gefragte Fachkräfte in ihrem Gebiet. Folgende Fachgebiete stehen unabhängig davon, ob eine Ausbildung oder Umschulung absolviert wird, zum Angebot:

  • Allgemeine Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Landwirtschaftliche Sozialversicherung
  • Knappschaftliche Sozialversicherung

 

Zukunftsaussichten

Die Aussichten auf eine sichere Anstellung sind vor allem im Fachbereich Krankenversicherung als sehr gut zu bewerten. Die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch Sozialversicherungsträger öffentlicher Einrichtungen, die mit den Krankenkassen zusammenarbeiten, suchen stets nach qualifiziertem Fachpersonal. Eine Umschulung offeriert demnach eine sichere Zukunftsperspektive auf dem Arbeitsmarkt.

 

Inhalte und Länge der Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten

Die Umschulung gestaltet sich als zweijährige Vollzeitausbildung, die an Wochentagen ganztägig stattfindet. Die verkürzte Ausbildungsdauer ergibt sich aus dem Umstand, dass die Teilnehmer einer Umschulung meist älter und erfahrener sind als junge Schulabgänger und bereits Berufserfahrung mitbringen. Die Umschulung findet außerbetrieblich statt, enthält aber auch praktische Teile, z. B. In Form eines Praktikums. Die Inhalte einer Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten sind u. a.:

  • Versicherung, Finanzierung und Leistungen der Krankenkassen
  • Rechnungswesen
  • Rechtskunde (Anwendungen von Gesetzestexten auf konkrete Fälle etc.)
  • Datenverarbeitung
  • Sozial- und Wirtschaftslehre
  • Kommunikation (schriftlich und mündlich)

 

Neben dem Praktikum, beispielsweise in einer Krankenkasse oder einem betrieblichen Verwaltungsbereich, werden weitere praktische Inhalte in den Unterricht integriert. Die Umschulung endet mit einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung. Der schriftliche Teil umfasst Bereiche der Wirtschafts- und Soziallehre sowie Versicherung, Finanzierung und Leistungen der Krankenkassen. Bei der mündlichen Prüfung führt der Umschulende ein Beratungsgespräch.

 

Zielgruppe der Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten

Die Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten ist eine umfassende Berufsausbildung, die keinerlei Vorkenntnisse voraussetzt. Daher ist die Umschulung für jede Person mit Hauptschulabschluss geeignet, die sich für den Beruf interessiert. Bei manchen Anbietern einer Umschulung muss außerdem ein Eignungstest absolviert werden. Vor der Entscheidung zur Umschulung sollte überlegt sein, ob das notwendige Kommunikationstalent, ein ausgeprägtes Sprachvermögen und ein grundsätzliches Verständnis für wirtschaftliche, soziale und technische Zusammenhänge vorhanden ist. Anders als bei anderen Berufen steht bei dieser Umschulung nicht die beruflichen Vorkenntnisse, sondern die persönliche Eignung im Vordergrund.

Der/ die Interessierte sollte sich daher intensiv mit dem Berufsbild und den Aufgaben des/ der Sozialversicherungsangestellten auseinandersetzen, bevor der Entschluss zu einer Umschulung fällt.

 

Förderungsmöglichkeiten bei der Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsangestellten

Eine klassische Förderungsmaßnahme für Umschulungen ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, bei dem die anfallenden Kosten zumeist komplett übernommen werden. Hierfür ist ein Beratungsgespräch vorausgesetzt, bei dem über die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme entschieden wird. Auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet in manchen Fällen Unterstützung bei einer geplanten Umschulung.

Hierbei ist die Situation des Antragsstellers ausschlaggebend für eine mögliche Förderungsmaßnahme. Wird der Antrag bewilligt, werden neben den Kursgebühren auch zusätzlich anfallende Kosten für Lernmittel und Prüfungsgebühren erstattet.

 

Anbieter der Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten

Das Angebot an Lehrgängen, die für die Abschlussprüfung zum/ zur Sozialversicherungsangestellten vorbereitet, ist hoch. Die folgenden Ausbildungsanbieter gehören zu den bekanntesten Anlaufstellen:

  • HAW – Ausbildungszentrum für Handel und Wirtschaft
  • Institut für berufliche Bildung GmbH & Co. KG
  • HaQuA
  • Über weitere Angebote informiert beispielsweise das Kursnet der Bundesagentur für Arbeit.

 

Alternativen: Quereinstieg, Weiterbildung und Fortbildung

Wer bereits im Beruf des/ der Sozialversicherungsangestellten arbeitet und den Wunsch nach einer Weiterbildung hat, kann aus mehreren Studienfächern wählen, die auch berufsbegleitend absolviert werden können. Häufig fällt dabei die Wahl auf ein Fernstudium aber auch Präsenz-, Abend- oder Teilzeitstudium sind Optionen. Folgende Fächer bieten sich zur Weiterbildung für Sozialversicherungsangestellte an:

  • Gesundheitsmanagement
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Pflegewirtschaft
  • Sozialversicherung

 

Der Quereinstieg in den Beruf gestaltet sich vergleichsweise einfach, da keine speziellen Vorkenntnisse gefordert sind.

 

Verwandte Bereiche der Umschulung als Fernstudium

Ein Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/ zur Sozialversicherungsangestellten ist möglich, jedoch muss hierfür eine dementsprechende Berufserfahrung nachgewiesen werden. Das Angebot richtet sich außerdem nur an Beschäftigte der AOK. Der berufsbegleitende Lehrgang dauert 33 Monate.