Geförderte Umschulung zum/ zur Polizistin

Halten Sie dem Rechtsstaat und der Demokratie den Rücken frei – als Polizist/in.

Polizisten gehören zu den wohl bekanntesten Staatsdienern und sind eine der Stützen der Exekutive jedes Landes. Die Aufgabengebiete sind äußerst unterschiedlich: Von der gezielten Ermittlung in Kriminalfällen über die Erfassung und Kontrolle von Verkehrsdelikten bis hin zu Einsätzen in Sondereinsatzkommandos und der Grenzsicherung bei der Bundespolizei sind viele Felder vertreten.

Klassisch ist wohl der Streifendienst, in dem die Beamten unterwegs sind, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, kleinere Straftaten zu verfolgen oder Präsenz in besonders heiklen Gegenden zu zeigen.

 

Die beruflichen Aussichten für Polizisten und Polizistinnen in Deutschland

Der Staatsdienst gilt nicht umsonst seit jeher als sicher und stabil, auch in Krisenzeiten werden immer Polizisten gebraucht werden, um die ganz grundlegenden Aufgaben eines Staates oder Bundeslandes zu erfüllen. Da jährlich eine größere Anzahl von Beamten in Pension geht oder aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet, werden besonders in großen Städten und Ballungsgebieten kontinuierlich neue Anwärter für die Ausbildung eingestellt.

Nicht zuletzt wegen der nicht niedrigen Hürden für die Zulassung zur Ausbildung suchen viele Polizeidirektionen regelmäßig geeignetes Personal für die interne Ausbildung.
Attraktiv ist zudem die mögliche Verbeamtung: Polizisten sind ausschließlich im Staatsdienst tätig und wahren das Gewaltmonopol und müssen daher von anderen Arbeitgebern und deren Weisungen absolut unabhängig sein. Die Verbeamtung garantiert einen sicheren Arbeitsplatz, eine attraktive Pension sowie die Bezuschussung der privaten Krankenversicherung.

 

Die Anforderungen für eine Umschulung zum Polizisten

Die Hürden für Anwärter für den Polizeidienst sind hoch. Abgesehen von Noten und psychischen Eignungstest werden auch sportliche Fähigkeiten gefordert, eine einwandfreie Führung ohne jegliche Vorstrafen ist selbstverständlich.

 

Die persönlichen Anforderungen für die Zweitausbildung

Körperliche Fitness ist eine Grundvoraussetzung für das Bestehen der Ausbildung. Dafür wird am Anfang – im Rahmen der Bewerbung – ein Sport-Test durchgeführt, der Kondition, Kraft und Schnelligkeit misst. Gewisse Grenzwerte müssen eingehalten werden, sonst wird der Bewerber oder die Bewerberin als nicht geeignet abgelehnt.
Chronische Krankheiten dürfen ebenfalls nicht vorliegen, bei einer sehr wahrscheinlichen Verbeamtung sind Einschränkungen wie starke Sehschwäche ein Nachteil.

Die Bewerber sollten psychisch absolut stabil sein, es dürfen keine Depressionen oder sonstige psychische Erkrankungen vorliegen. Durch stressige Einsätze und Druck im Alltag müssen Polizisten in der Lage sein, auch in schwierigen oder bedrohlichen Situationen angemessen zu reagieren und das rationale Denken zu bewahren.

Um die persönliche Eignung festzustellen, werden im Rahmen des Auswahlprozesses ausführliche Gespräche durchgeführt, in denen die Kandidaten analysiert und beurteilt werden.

 

Die fachlichen Anforderungen für die Umschulung

Wer Polizist werden möchte, muss über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • Staatsangehörigkeit von Deutschland oder eines anderen EU-Staats
  • Führerschein der Klasse B
  • deutsche Schwimmabzeichen in Bronze
  • nicht älter als 37 Jahre
  • keine Schufa-Einträge oder sonstigen Schulden
  • keinerlei Vorstrafen (Vorlegen eines polizeilichen Führungszeugnisses)
  • offizielles Bekenntnis zu den Grundwerten der Demokratie
  • ein Schulabschluss (Haupt- oder Realschule, vorzugsweise Abitur)

 

Die Ausbildung zum Polizisten im Rahmen eines Quereinstiegs

Alle Bewerber, die eine Zweitausbildung oder Umschulung zum Polizisten absolvieren möchten, müssen die reguläre Ausbildung durchlaufen. Der mittlere Dienst umfasst eine Ausbildung von 2,5 Jahren, der gehobene Dienst bringt ein Studium von drei Jahren an einer Verwaltungs- bzw. Polizeifachschule mit sich.
Der gehobene Dienst schlussendlich ist für Masterabsolventen gedacht: Geeignete Anwärter absolvieren ein Studium mit der Dauer von 5 Jahren an einer der Deutschen Hochschulen der Polizei. Diese Studium umfasst tiefergehende Aspekte aus dem Bereich Jura, Verwaltung und Führungsmanagement.

Ausbildungsorte sind ausschließlich die Polizeischulen und polizeilichen (Fach-)Hochschulen der Länder und des Bundes. Die Ausbildung kann in der Regeln nicht verkürzt werden, da es sich um eine rein staatliche und exklusive Qualifizierung handelt, die sich von anderen Ländern grundlegend unterscheidet. Trotzdem haben Anwärter mit Erfahrung oder einer Erstausbildung im Sicherheitsbereich einige Vorteile, was Kenntnisse über rechtliche Grundlagen oder Vorgehensweisen in Konfliktsituationen betrifft.

 

Wo kann die Zweitausbildung zum Polizisten absolviert werden?

Polizeifachschulen oder die staatlichen Fachhochschulen für Polizisten finden sich im ganzen Bundesgebiet. Beispiele sind:

  • Polizeifachschule in Leipzig
  • Polizeiakademie Berlin
  • Deutsche Hochschule der Polizei in Münster
  • Hochschule für den öffentlichen Dienst Bayern in München

 

Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten während der Ausbildung

Während der Ausbildung erhalten alle angehenden Polizisten – sowohl im mittleren, gehobenen und höheren Dienst – ein Gehalt, das sich in der Höhe an den festgelegten Tarifen für den öffentlichen Dienst bemisst. Diese hängen vom Bundesland und der gewählten Laufbahn ab. Für den mittleren Dienst können Anwärter während der Ausbildung mit rund 900,- € bis 1100,- € rechnen, beim gehobenen Dienst sind es ca. 1200,- € bis 1400,-€ pro Monat.

Da die Ausbildung vergütet wird, kann in der Regel kein Ausbildungs-Bafög oder ein Bildungskredit aufgenommen werden. In Ballungsräumen wie München, wo die Mieten gerade währen der Ausbildung eine hohe Summe verschlingen können, werden Polizisten nach Möglichkeit bei der Vergabe von städtischen Wohnungen bevorzugt. Diese werden oft unter dem lokalen Mietspiegel vermietet, Staatsbedienstete können sich in vielen Kommunen in entsprechende Listen eintragen lassen.

 

Das Gehalt von Polizeibeamten- und Beamtinnen nach Abschluss der Zweitausbildung

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung an einer der Polizeifachschulen oder den Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes sind die Einstiegsgehälter durch die verschiedenen Gehaltsklassen der Bundesländer festgelegt. Beim mittleren Dienst liegt dieses etwa bei 1900,- € pro Monat, im gehobenen Dienst schon bei etwa 2200,-€ bis 2500,-€. Das Gehalt steigt mit den Dienstjahren und auch eventuellen Wechseln, bei Sondereinheiten gibt es eine höhere Vergütung, als bei Verkehrsdezernaten.
Wer einen Master-Abschluss im höheren Dienst geschafft hat und danach bei einer entsprechenden Stelle auf Bundes- oder Länderebene einsteigt, kann sogar mit einem Gehalt von rund 3200,-€ rechnen.

Zu dem Grundgehalt kommen noch außerordentlich Zahlungen, etwa für Nachtschichten oder für den Dienst an Sonn- und Feiertagen.