Die richtige Versicherung im Ruhestand – bin ich in der Rente pflichtversichert oder muss ich mich selbst versichern?
Generell gilt: haben Sie das gesetzliche Rentenalter erst mal erreicht und beziehen Sie von nun an Rente, dann sind sie automatisch über die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR versichert.
Allerdings muss hierfür eine wichtige Voraussetzung erfüllt werden und zwar müssen sie in der zweiten Hälfte Ihrer Erwerbszeit zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein. Hierbei werden jedoch folgende Zeiten angerechnet: