Als Rentner nach Österreich auswandern

Nach Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes verlassen jährlich etwa 130.000 Bundesbürger Deutschland, von denen sich etwa jeder Zehnte im Rentenalter befindet.

Die meisten wandern in die USA, die Schweiz aber auch nach Österreich aus. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt über 220.000 Renten an im Ausland lebende Deutsche. Österreich liegt dabei nach Stand des Jahres 2019 nach der Schweiz mit 25.000 Rentenbeziehern auf dem zweitem Platz.

 

Gründe für eine Auswanderung nach Österreich

Österreich stellt für deutsche Rentner ein beliebtes Auswanderungsziel dar. Auswanderer bleiben in der Nähe zu Deutschland, das Alpenland bietet Sicherheit und es existiert eine gemeinsame Sprache. Besonders beliebt sind die Metropolen Wien, Salzburg und Innsbruck, wo Auswanderungswillige nicht nur eine hervorragende Infrastruktur, sondern auch eine gute Lebensqualität vorfinden. Weitere beliebte Ziele sind die österreichischen Seen, wie der Wörthersee, der Neusiedlersee und der Wolfgangsee.

Österreich ist als direktes Nachbarland von Deutschland problemlos mit dem Auto, dem Zug oder dem Flugzeug zu erreichen. Daneben gibt es fast keine Sprachbarrieren. Zwar ist der österreichische Dialekt von Region zu Region unterschiedlich, dennoch kann man sich dort sofort verständigen, was auch eine schnelle Integration des Auswanderers fördert.

 

Rente und Krankenversicherungsleistungen in Österreich

Jeder, der sich im Ruhestand befindet, muss sich auf seine Rentenzahlung verlassen können. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger der Bundesrepublik Deutschland zahlen gegenwärtig Renten an Empfänger in 150 Ländern aus. Rentenberechtigte erhalten innerhalb der Europäischen Union die vollen gesetzlichen Renten aus allen beitragspflichtigen und beitragsfreien Zeiträumen auch nach Österreich ausgezahlt. Damit Versicherungsleistungen gewährt werden, sollte rechtzeitig am geplanten Ruhesitz in Österreich eine internationale Bankverbindung eingerichtet werden. Auswanderer müssen dem Rentenversicherungsträger rechtzeitig die neue Anschrift sowie die Bankverbindung mitteilen.

Wer sich als Senior in Österreich niederlässt, um dort seinen Lebensabend zu verbringen, erhält seine Rente aus Deutschland überwiesen. Daneben bleibt die Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung beziehungsweise eine freiwillige Mitgliedschaft für Rentner auch dann bestehen, wenn der Wohnsitz in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes verlegt wird. Rentner, die sich in Österreich niedergelassen haben, werden dort nicht zusätzlich krankenversichert. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sie eine Rente von der deutschen Rentenversicherung beziehen und an ihrem neuen Wohnort in Österreich keinen eigenen Leistungsanspruch aus einer Tätigkeit haben.

Dennoch empfiehlt sich, vor Verlagerung des Wohnsitzes nach Österreich die notwendigen Schritte mit dem Rentenversicherungsträger und der Krankenkasse vorab zu besprechen. Weiterhin ist zu beachten, ob Angehörige, die im Rahmen einer Familienversicherung mit versichert sind, ebenfalls ihren Wohnsitz nach Österreich verlagern oder ob Familienangehörige ihren Wohnsitz weiter in Deutschland beibehalten. Sofern die Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse beibehalten wird, erhalten der Versicherte und seine Familienangehörigen bei einer Verlegung des Wohnortes nach Österreich alle Sachleistungen von einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Dabei handelt es sich in der Regel um die Gebietskrankenkassen, bei denen österreichische Staatsbürger versichert sind. Die anfallenden Kosten werden mit der deutschen Krankenkasse verrechnet.

Wer in Österreich eine deutsche Rente bezieht, unterliegt der deutschen Krankenversicherung. Deren Leistungen beziehen sich jedoch auf die im neuen Wohnland geltenden Vorschriften und die in Österreich gewährten Leistungen können gegenüber denen in Deutschland erheblich eingeschränkt sein.

 

Pflegegeld in Österreich

Wer bei seiner Wohnsitznahme in Österreich Mitglied einer deutschen Krankenkasse bleibt, verbleibt ebenfalls in der Pflegeversicherung. In welcher Form bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit Leistungen erbracht werden, muss der Versicherungsnehmer mit den Leistungsträgern in Deutschland sowie in Österreich besprechen. In der Regel kann im Falle einer Wohnsitznahme in Österreich auch Pflegegeld bezogen werden. Wer jedoch bereits Bezieher von Pflegegeld ist und erst dann seinen Wohnsitz nach Österreich verlegen möchte, sollte auf jeden Fall seine Pflegekasse über die Auswanderungspläne informieren. Diese sollte rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten, damit der Betroffene auch an seinem neuen Wohnsitz in Österreich über das Pflegegeld verfügen kann. Detaillierte Informationen zur Thematik “Kranken- und Pflegeversicherung für deutsche Rentner mit einem Wohnsitz im Ausland” sind bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland – DVKA – erhältlich.

Jeder, der als Deutscher in Österreich erwerbstätig ist, wird dort automatisch versichert. Er muss sich keine Gedanken um eine Versorgung im Falle des Eintritts einer Pflegebedürftigkeit machen, da die Pflege eine aus Steuermitteln erbrachte Vorsorgeleistung ist. In Österreich müssen daher im Gegensatz zu Deutschland keine Zusatzbeiträge zur Pflegeversicherung gezahlt werden. Allerdings werden nur die Grundkosten übernommen. Wer in der Alpenrepublik Sachleistungen, wie zum Beispiel Essen auf Räder oder einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss diese Kosten vollständig selbst übernehmen. Notwendig wird daher der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung, die auch für solche Kosten aufkommt.

 

Keine Einschränkung bei der Riester-Förderung

Vor einem Umzug nach Österreich sollte durch ein Beratungsgespräch mit dem Rentenversicherungsträger geklärt werden, ob die Auswanderung Auswirkungen auf die Rentenzahlungen hat. Unter Umstände kann es bei Erwerbsminderungsrenten und bei Leistungen der Riester Rente zu Einschränkungen kommen. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil von 2009 jedoch entschieden, dass Pensionäre, die sich in einem Land innerhalb der EU niederlassen, diese staatliche Förderung behalten dürfen.

 

Doppelbesteuerung vermeiden

Altersgeldempfänger, die sich in Österreich niederlassen, müssen auch steuerliche Grundsätze beachten. Renten sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2005 einkommensteuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob ein Rentner in seinem Wohnsitzstaat Steuern zahlt oder nicht. Allerdings hat Deutschland auch mit Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, das im Einzelfall festlegt, welcher Staat Steuern erheben darf und wie der Staat des Wohnsitzes eine Doppelbesteuerung zu vermeiden hat.

Größter Nachteil ist, dass der für Deutschland geltende Steuerfreibetrag von gegenwärtig 8.472,00 Euro pro Person nicht im Ausland gilt. Das Gleiche gilt für das Ehegattensplitting. Dies bedeutet, jeder Senior, der sich in Österreich mit Hauptwohnsitz niederlässt, ist vom ersten Euro an einkommensteuerpflichtig. Allerdings können Rentner mit einem Sitz im Ausland, die jedoch mindestens 90 Prozent des Einkommens aus Deutschland beziehen, den Antrag stellen, in Deutschland weiter steuerpflichtig zu bleiben. Somit gelten Steuerfreibeträge und Ehegattensplitting weiter.

 

Kontaktstellen

Wurden Rentenversicherungsbeiträge an einen der Regionalträger gezahlt, für den ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd zuständiger Ansprechpartner. Bei Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Bund ist duese auch der Ansprechpartner. Bei Beitragszahlungen an die Knappschaft ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die richtige Stelle.

20 Gedanken zu „Als Rentner nach Österreich auswandern“

  1. Da ich eine Rente aus Deutschland bekomme kann ich mich nicht in Österreich selbstversichern.
    Die Deutsche Krankenversicherung versichert mich nicht weil es zu lange her ist und ich nicht in Deutschland wohne. Was kann man tun?

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    • Leider ergeht es meiner Frau genau so, sie ist Brasilianierin und bekommt eine geringe Rente aus Deutschland, Österreich verweigert eine Mitversicherung bei mir den laut Gesetz muss sie in Deutschland versichert sein, was leider nicht der Fall ist, seit August 2019 versuche ich eine Versicherung zu bekommen, in der BRD gibt es sehr viele, aber niemand ist bereit, sogar das Deutsche Sozialgericht angeschrieben, leider keine Antwort.
      Bei der ÖGK bekommt man in keiner Weise eine Unterstützung, nur eine Abfuhr,auch anders Ämter in Österreich können nicht helfen und in Deutschland fast keine Reaktion.

      Antworten
      • Das kenne ich bei der ÖGK ganz genauso. Die Österreicher wollen halt keinem Ausländer auch nur 1 Cent Unterstützung geben. Hatte den Fall dass mein Mann – nach Umzug nach Österreich_ Pflegefall wurde. Nach Abzug des Deutschen Pflegegeldes mussten wir monatlich 1300€ zuzahlen, was natürlich nur eine begrenzte Zeit machbar war. Die Deutsche Sozialhilfe wörtlich: “Deutsche im Ausland bekommen keine Sozialhilfe – Punkt. Nehmen Sie Ihren Mann und fahren sie ihn über die Grenze nach Deutschland – das wäre besser”. Wie es aber um einen Platz in einem deutschen Pflegeheim bestellt ist, weiß (fast) jeder. Sozialamt tut so als wäre man Steuerflüchtling oder Abzocker.
        Sehr schwierige Situation, die ich niemanden wünsche..

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        • Falls Sie hier noch mitlesen: Wieso müssen Sie zuzahlen? Mir wurde gerade gesagt, dass in Ö im Pflegeheim nur der Patient selbst zahlt, sprich seine Rente das Pflegeheim bezahlt, dass aber niemand seiner Angehören mitzahlen muss. Oder haben Sie Ihren Mann in häuslicher Pflege?

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      • Ich beziehe Rente aus USA und aus Deutschland, da ich in beiden Ländern ausreichend gelebt, gearbeitet und eingezahlt habe. Ich möchte nun von USA nach Österreich umsiedeln. Wie kann ich mich am einfachsten krankenversichern??

        Antworten
  2. Guten Tag,

    wenn ich KEINE Rente aus Deutschland beziehe, kann ich mich dann als nicht Berufstätiger in Östereich krankenversichern?
    Ich lebe von meinem Vermögen und möchte mit meineer Frau, die auch keine deutsche
    Rente bezieht, nach Östereich umsiedeln.
    Dr. K. Fuchs

    Antworten
    • Guten Tag Herr Dr. Fuchs,

      wenn Sie in Österreich Ihren ersten Wohnsitz angemeldet haben, können Sie dort selbstverständlich eine Krankenversicherung abschließen.

      Wir wünschen alles Gute für Ihr Vorhaben!

      Antworten
  3. An die Redaktion:
    Liebes Team,
    wir möchten 2021, meinem regulären Renteneintrittsalter, von Deutschland nach Österreich in private Immobilie umsiedeln. Es handelt sich um die Bodensee Grenzregion. Wenn ich recht verstehe, bleibe ich in der deutschen Krankenversicherung versichert.
    Meine Frage ist: kann ich dann in Österreich und in Deutschland ärztliche Leistungen und Klinikaufenthalte in Anspruch nehmen oder kann ich dann ausschließlich in Österreich zum Arzt. Mein Mann ist privat versichert, er kann in jedem europäischen Land zum Arzt.
    Danke für Ihre Antwort.

    Antworten
  4. Hallo,
    meine Schwiegermutter möchte zurück nach Österreich. Sie hat die Österreichische Staatsbürgerschaft, hat aber die letzten 50 Jahre in Deutschland gelebt, war hier verheiratet und ist nun verwitwet. Sie bezieht also eine Witwenrente. Ihr größter Traum ist es, zurück in ihre Heimat zu ziehen. Wie müssen wir nun vorgehen, um ihr den Traum zu erfüllen? Eine kleine Wohnung in Kufstein ist bereits in Aussicht, aber die übersteigt wohl ihre finanziellen Möglichkeiten- die Mindestrente in Österreich ist scheinbar höher als in Deutschland….?
    An welche Stellen müssen wir uns wenden und von wo wird sie in Zukunft ihre Rente beziehen?

    Antworten
    • Eine österreichische Staatsbürgerin kann sich in Österreich jederziet niederlassen. Ihr Einkommen und ihre Vermögensverhä#ltnisse spielen keine Rolle. Bei Nichtöstrreicherin ist das anders! Die deutsche Rente wird nach Österreich überwiesen, wenn man hier ein Bankkonto eröffnet, der Rentenversicherung dies mitteilt und die entsprechenden Formulare ausfüllt. In der Regel ist auch eine Lebensbescheinigung alljährlich erforderlich, die auch die Bank (kostenlos) auf einem Formular bestätigt. Ohne Lebensbescheinigung wird die Rente nicht mehr ausbezahlt !!!
      Ist die Rente gering, kann beim Versicherungsträger, in der Regel die PVA, eine Ausgleichzahlung beantragt werden. Die monatliche Ausgleichszahlung erfolgt auch, wenn man in Österreich niemals Beiträge geleistet hat. Sie liegt bei Einzelpersonen bei rund 1.000 Euro. Die deutsche BRUTTO-Rente wird abgezogen. Österreichische Renten werden 14 Mal ausbezahlt. Bei lanhjährig Versicherten (360 Kalendermonate) gibt es obendrein einen Bonus von Rund 150 Euro im Monat. Man kann nur bei einer deutschen oder einer österreichischen Krankenkasse versichert sein. Wer in Deutschland 35 Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat, ist zwangsweise in einer deutschen Krankenversicherung pflichtversichert.
      Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich in Österreich bei einer Krankenkasse anmelden. Das ist i.d.R. die ÖGK. In Österreich gibt es keine freie Wahl der Krankenkasse. Viele, sehr viel Ärzte sind Wahlärzte, d.h. man zahlt immer zu. Es ist nicht verkehrt, wenn man im grenzbereich wohnt, eine deutsche Krankenversicherung hat, über die Grenze nacn Deutschland zu fahren. Insbesondere bei Zahnleistungen.
      Wer in Österreich von der Rentenversicherung (PVA Innsbruck) eine Aufstockung (Ausgleichzahlung) erhält, kann sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Die Ökosteuer auf Strom wird teilweise erlassen und es gibt Rezeptfreihet. Ebenso einen Zuschuss zu einem Telefonvertrag.
      Puh……………..

      Antworten
  5. Hallo, ich, Beamter im Ruhestand, möchte mit meiner Frau, ebenfalls Rentnerin von Deutschland nach Österreich auswandern. Gelten für mich die gleichen Regelungen zur Besteuerung, wie sie auch für Bezieher von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten?

    Danke im Voraus.
    Andre

    Antworten
  6. Guten Tag, ich bin deutsche und lebe seit 10 Jahren in Österreich und seit 6 Jahren mit einem Österreicher verheiratet.
    Beziehe deutsche Erwerbsminddrungsrente.
    Nun überlege ich, die österreichische Staatsbürgerschaft an zu nehmen.
    Bekäme ich dann weiterhin meine Rente?
    Danke für Auskunft

    Antworten
    • Liebe Marion,

      danke für Ihre Nachricht. Der Wechsel der Staatsbürgerschaft hat in der Regel keinen Einfluss auf etwaige Rentenansprüche.

      Antworten
  7. Hallo!!!
    Mein Lebensgefährte geht 2022 in Vorruhestand und bekommt dann eine gute Rente.
    Ich bekomme auch Rente (Witwenrente und Erwerbsminderungsrente)
    Mein Sohn ist 31 Jahre alt und geistig behindert pflegegrad 3 er wohnt mit uns zusammen und bekommt Kindergeld und Unterstützung vom Sozialamt…
    Wir sind auch seine vom Gericht bestellte Betreuer und wir möchten ihn mit nach Österreich nehmen…
    Kann er auch dort ins Betreute Wohnen wenn wir älter sind und uns nicht mehr so um ihn kümmern können…
    Nette Grüsse Sabine

    Antworten
  8. Hallo,
    mein Mann ist Österreicher (und deutscher Staatsbürger) hat aber noch nie in Österreich gewohnt.
    In zwei Jahren bekommen wir beide Rente und sind zurzeit in Deutschland privat krankenversichert.
    Meine Frage ist nun, ob und wie es möglich ist, aus der deutschen privaten KV herauszukommen in diese in Österreich abzuschließen. Oder hat diese Möglichkeit nur mein Mann? Evtl. wäre es uns auch möglich, schon vor dem Renteneintritt umzusiedeln – hätte es einen Einfluss auf die Krankenversicherung, wenn wir beide dort noch eine Zeitlang arbeiten? Freundliche Grüße – Ulrike

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  9. Sehr geehrte Damen und Herren,
    unsere beiden Ungarischen Patenkinder und deren Kinder wollen gerne dass meine Frau und ich als Pensionisten in ihre Nähe ziehen, jedoch wir uns wegen der schwierigen Ungarischen Sprache in Österreich (etwa 20 km von der Ungarischen Grenze entfernt) eine gemietete Wohnung oder ein Haus oder ggf auch eines der beiden kaufen wollen. Wir würden uns dann gegenseitig besuchen, da es nur etwa 30 km bis zu den Patenkindern sind. Die andere Möglichkeit wäre, dass wir uns im noch näheren Umkreis von einem Ungarischen Patenkind ein Haus und eine gute Krankenschwester suchen und diese die Deutsche Sprache einigermaßen kann und sie ggf meine Frau pflegerisch versorgen könnte. Seniorenheime sind in Ungarn laut unseren Patenkinderrn nicht zu empfehlen. Unsere Pension wird wohl in gleicher Höhe nach Österreich oder Ungarn bezahlt? Wir haben gehört, dass wir das Steuerliche von einem Steuerberater überprüfen lassen sollten, der sich in Ungarn bzw Österreich und Deutschland fachlich gut auskennt? Und wie würde es im Normalfall mit einer Krankenversicherung aussehen bei der meine Frau gesetzlich und ich privat versichert bin? Was würden Sie uns anraten, wenn Sie an unserer Stelle wären? Für Ihre Rückantwort schon im voraus
    herzlichen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rudi

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  10. Hallo, ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe aber in Uruguay. Ich beziehe eine deutsche Rente, habe aber in Deutschland seit 30 Jahren keine Krankenversicherung, war davor aber in Deutschland privat krankenversichert.
    Kann ich meinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegen? Und kann ich mich dann freiwillig in Österreich krankenversichern?
    Lieben Dank.

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