Wie viel Rente darf man steuerfrei haben?

Wieviel bleibt von der Rente eigentlich übrig?

Bei immer mehr Rentnern werden Steuern auf ihre Rente erhoben. Die Ursachen hierfür sind vielseitig, vom Rentenfreibetrag bis hin zu Rentenanpassungen Im Folgenden sollen die wichtigsten Faktoren der Rentenbesteuerung einen groben Überblick verschaffen.

 

Welchen Einfluss hat der Rentenfreibetrag und was ist in dessen Zusammenhang zu beachten?

Jeder Arbeitnehmer erhält einmal im Jahr seinen persönlichen Rentenbescheid. Dieses Schreiben gibt Auskunft darüber, wie hoch die zu erwartende Rente tatsächlich ausfällt. Der ausgewiesene Bruttobetrag beinhaltet Beiträge zur Pflegeversicherung sowie der Krankenversicherung der Rentner. Daraus ergibt sich der zum Leben zur Verfügung stehende Nettobetrag, welcher ebenfalls im Rentenbescheid ersichtlich ist.

Die Annahme, dass auf den Nettobetrag keinerlei Steuern erhoben werden ist schlichtweg falsch. Lediglich ein Teilbetrag der gezahlten Rente unterliegt keiner Steuerpflicht. Dessen Höhe orientiert sich am Renteneintrittsjahr.

Je später ein Arbeitnehmer in den Ruhestand geht, desto geringer ist der bereit gestellte Rentenfreibetrag.
Im Jahr 2005 lag der Rentenfreibetrag bei 50%, seither sinkt dieser jährlich um 2%. Im Jahr 2018 beträgt der Rentenfreibetrag 24%, bis 2040 ist eine Besteuerung der Rente mit 100% zu erwarten. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Geldbetrag, welcher nach einmaliger Berechnung fix bleibt, unabhängig davon ob die Rente nach oben korrigiert wird.

 

Der Grundfreibetrag als Steuergrenze

Liegen die Gesamteinkünfte eines Jahres insgesamt unter dem festgesetzten Grundfreibetrag, so müssen keine Steuern entrichtet werden. Der Grundfreibetrag für 2018 beträgt für Alleinstehende 9.000 Euro, für Verheiratete entsprechend das Doppelte. Dieser Grundfreibetrag wird in der Regel jährlich vom Gesetzgeber angepasst.

Sobald die Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, werden diese einkommensteuerpflichtig und die Abgabe einer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt ist erforderlich.

Hierzu zählen auch alle zusätzlich generierten Einnahmen wie beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist dabei je nach Einkunftsart unterschiedlich hoch.
Die Einkommensteuer der zu versteuernden Einkünfte orientiert sich am progressiv steigenden Einkommensteuersatz. Je höher die Einkünfte daher sind, desto höher werden diese auch besteuert.

Neben der gesetzlichen Rente sind auch folgende Renten von der Besteuerung betroffen:

  • Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit
  • Hinterbliebenenrente
  • Riester-Rente
  • betriebliche Altersvorsorge

 

Besteht die Möglichkeit den zu versteuernden Betrag zu senken?

Auch wenn der Grundfreibetrag überschritten ist, gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten die Steuerlast zu senken.
Die Möglichkeiten die Steuerlast effektiv zu senken verhalten sich für Rentner ähnlich wie bei Arbeitnehmern in einem festen Beschäftigungsverhältnis.

Hier ein kurzer Überblick über die häufigsten Steuervorteile:

  • Sonderausgaben (z.B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Arzt- und Medikamentenrechnungen)
  • Werbungskosten (z.B. Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater)
  • Behinderten-Pauschbetrag
  • Altersentlastungsbetrag (Senkung von max. 1.900 Euro jährlich)
  • Beiträge zur Haftpflicht- und Unfallversicherung 

 

Welche Rolle spielen die Rentenanpassungen?

Darüber ob sich die gezahlten Renten erhöhen entscheidet die Regierung jedes Jahr im Monat Juli. Doch nicht immer ist eine Rentenanpassung Grund zur Freude.
Der individuelle Rentenfreibetrag bleibt wie bereits erwähnt von darauf folgenden Rentenerhöhungen vollkommen unberührt, was dazu führt, dass auf die gezahlten Mehrbeträge zu 100% Steuern anfallen. Das zu versteuernde Einkommen eines jeden Rentners wird somit um den kompletten Anpassungsbetrag erhöht.
Selbst wenn nach dem ersten Rentenjahr noch keine Steuerpflicht besteht, kann sich dies innerhalb der darauf folgenden Jahre durchaus ändern.

 

Gibt es ein Existenzminimum für Rentner?

Auch wenn in einigen Jahren kein Rentenfreibetrag mehr vom ausgezahlten Rentenbetrag abgezogen werden kann bleibt ein gewisser Schutz für besonders niedrige Einkommen bestehen. Denn Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags bleiben nach wie vor von der Besteuerung unberührt. Dennoch können die regelmäßigen Rentenanpassungen für Bezieher knapp unterhalb der Grenze des Grundfreibetrags dazu führen, dass die neu hinzu gewonnenen Ansprüche den Grundfreibetrag überschreiten. Somit unterliegt das neu gewährte Einkommen der Steuerpflicht und muss daher im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt zurückerstattet werden.

 

Update März 2020: Grenzen des Zuverdienst für Rentner vorübergehend angehoben

Für alle, die sich neben der Rente etwas dazuverdienen möchten: Die Deutsche Rentenversicherung möchte medizinisches Personal im Ruhestand finanzielle Anreize setzen, wieder den Beruf aufzugreifen. Durch die Coronakrise werden in Deutschland zusätzliche Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger benötigt. Senioren aus diesen Berufssparten können sich im Jahr 2020 insgesamt 44.590 Euro dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Das Angebot, sich ohne Rentenkürzung etwas dazuverdienen, gilt in diesem Jahr für jeden Rentner. Insbesondere im Bereich der Erntehelfer und Saisonkräfte werden dringend helfende Hände gebraucht. Die angehobene Hinzuverdienstgrenze gilt zunächst nur bis zum 31.12.2020. (Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 27.3.2020)

 

Quellen: https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html
https://www.einfach-rente.de/rentenbesteuerung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html

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