Wie finanziere ich meine Zweitausbildung? Finanzielle Förderung

Es gibt unterschiedliche Gründe, die dafür sprechen, im Alter von über 50 Jahren ein neues berufliches Feld zu erschließen. Einerseits kann sich dahinter Ihr Wunsch verbergen, neue Herausforderungen zu entdecken. Andere suchen in einer Phase der Arbeitslosigkeit nach Veränderung, um den eigenen Wert am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mit der zweiten Ausbildung ist stets die Frage verbunden, wie die Finanzierung des Vorhabens auf sichere Beine gestellt werden kann. Die wichtigsten Punkte dazu haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

 

Der Blick auf die Verkürzung

Je kompakter die Ausbildungszeit bestritten werden kann, desto leichter fällt es, dafür die passende Finanzierung zu finden. Schon im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie sich mit den Möglichkeiten einer Verkürzung befassen.

  • In Deutschland regelt das Berufsbildungsgesetz, unter welchen Umständen eine Ausbildung verkürzt werden kann. Nach den offiziellen Statuten des Bundesinstituts für Berufsbildung ist eine Verkürzung mit entsprechender Begründung um bis zu zwölf Monate möglich.
  • Bevor ein Antrag auf die Verkürzung der Ausbildungszeit bei einer Zweitausbildung gestellt werden kann, ist die Einverständnis des Ausbilders erforderlich. Auch der für die Ausbildung zuständige Betrieb muss sein Einverständnis geben, ehe die Verkürzung wie gewünscht vonstatten gehen kann.
  • Während einer Zweitausbildung bietet sich nicht die Möglichkeit, die Berufsausbildungshilfe zu erhalten. Stattdessen ist es möglich, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, welches der Absicherung der Unterkunft dient.

 

Anlaufzeit im angestammten Beruf

Sofern die Zweitausbildung allein aus dem Wunsch heraus angetreten werden soll, berufliche Veränderung herbeizuführen, so kann eine gewisse Anlaufzeit in der aktuellen Position den Weg in die neue Branche ebnen. Auf der Basis der Anstellung bietet sich die Gelegenheit, für einen gewissen Zeitraum im alten Dasein des Angestellten zu verhaften. Die dadurch generierten monatlichen Einkommensströme lassen sich ansparen, um die anstehende Phase niedriger Einnahmen besser überbrücken zu können.

Je länger die Vorlaufzeit ist, die im Vorfeld der Zweitausbildung angesetzt werden kann, desto leichter fällt es Ihnen, die dafür erforderliche Summe beiseite zu legen. Diese Option steht leider nicht für diejenigen zur Verfügung, die sich notgedrungen für die Zweitausbildung entscheiden, um dadurch eine neuerliche Stelle antreten zu können.

Gleichsam kann es möglich sein, während der Zweitausbildung zusätzliche Einnahmen über einen Mini- oder Nebenjob zu generieren. Vielleicht ist der bisherige Arbeitgeber auf der Suche nach einer qualifizierten Kraft, die in Teilzeit zum Unternehmenserfolg beitragen kann. Sofern der neue Ausbildungsvertrag einen Nebenjob nicht ausdrücklich untersagt, so handelt es sich um eine denkbare Option, die jedoch im Vorfeld mit dem Ausbildungsbetrieb abgeklärt werden muss. Unter zwei Bedingungen ist dieser dazu in der Lage, den Nebenjob zu untersagen:

  • Wenn der Erfolg der Ausbildung gefährdet ist, da sich die zusätzliche Belastung des Nebenjobs negativ auf die Leistungsfähigkeit des Azubis auswirkt.
  • Wenn der Nebenjob bei der unmittelbaren Konkurrenz stattfindet. Da in diesem Fall das “Wettbewerbsverbot” gilt, ist es für volljährige Arbeitnehmer nebenberuflich nicht möglich, sich in die Dienste der Konkurrenz zu stellen und dort für zusätzliche Einnahmen zu sorgen.

 

Kredite als Alternative

In den vergangenen Jahren wäre es kaum möglich gewesen, eine Fremdfinanzierung mittels eines Kredits als Alternative in Betracht zu ziehen. Doch die anhaltend niedrigen Zinsen bieten hier die Möglichkeit, günstige Darlehen in Anspruch zu nehmen, die in den letzten Jahren noch kaum denkbar gewesen wären. Auch aus diesem Grund ist es derzeit möglich, die Hilfe von Kreditinstituten in Betracht zu ziehen, wenn dies der Weg ist, um eine zweite Ausbildung absolvieren zu können.

Zunächst fällt der Blick bei der Bewertung eines Antrags auf Ihre Bonität. Aufgrund der Tatsache, dass das Einkommen während der Zeit der Ausbildung zunächst gering ausfällt, ist nicht jeder Kreditgeber dazu bereit, ein solches Darlehen im gehobenen Lebensalter zu gewähren. Doch nicht nur die Hausbank kommt dabei als Vertragspartner in Betracht.

Auf der anderen Seite ist es möglich, einen Blick auf die vielseitigen Angebote zu werfen, die dazu im Internet zur Verfügung stehen. Aufgrund der niedrigen laufenden Kosten sind die Kreditanbieter aus dem World Wide Web oftmals dazu in der Lage, günstigere Offerten zu formulieren, die sich in dieser Situation wirksam nutzen lassen.

 

Finanzielle Einschränkungen umgehen

Obwohl für Menschen ab 50 weniger Möglichkeiten der finanziellen Förderung während der Zweitausbildung zur Verfügung stehen, als dies im jugendlichen Alter der Fall ist, müssen finanzielle Engpässe den eigenen Plänen nicht im Wege stehen. Einerseits lässt sich die bereits in der Berufswelt gesammelte Erfahrung nutzen, um abseits der Ausbildung einer Tätigkeit nachzugehen, mit der das monatliche Gehalt erhöht werden kann.

Gleichzeitig ist es ob der guten Vorkenntnisse meist möglich, eine Verkürzung der Ausbildungszeit zu beantragen. Auf diese Art und Weise verkürzt sich die Periode, in der ein kleineres Einkommen bezogen werden muss, während das erste reguläre Monatsgehalt wieder in greifbare Nähe rücken kann.

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