Ein schwieriger Neuanfang
Kurz vor dem Renteneintritt ist eine Kündigung ein besonders herber Schlag. Wobei die Definition von “kurz” relativ ist. Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab dem Geburtsjahrgang 1964 bei 67 Jahren. Dennoch haben Sie bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung schlechtere Karten als jüngere Arbeitnehmer. Die Bundesagentur für Arbeit trägt dem auf zwei Arten Rechnung: Erstens werden Arbeitssuchende über 55 Jahren nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erfasst. Zweitens können Sie von einer verlängerten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes profitieren.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Sie müssen in den letzten 24 Monaten zumindest 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Ihre Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden im Monat. Dabei ist es nicht relevant, an welchen Tagen Sie die Arbeitsleistung erbringen.
Sie melden Ihre Arbeitslosigkeit persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes bemisst sich an Ihrem vorherigen, durchschnittlichen Nettoeinkommen. Davon erhalten Sie zwischen 60 und 67 Prozent. Um Ihren persönlichen Anspruch genau zu berechnen, finden Sie ein Tool auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs
Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld bewegt sich zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Sie bemisst sich anhand festgelegter Kriterien wie der Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, vorangegangener Arbeitslosigkeit und Ihrem Alter.
Bei einer Kündigung nach dem 58. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf die maximale Auszahlungsdauer von zwei Jahren. Hierfür müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens vier Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Die genauen Angaben zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld in Zusammenhang mit Alter und Beschäftigungsdauer können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Es gibt beim Arbeitslosengeld seit Sommer 2019 eine Neuerung, die durchaus positiv für ALG2-Empfänger ist: Wenn Arbeitslosengeldempfänger wiederholt eine angebotenen Beschäftigung ablehnen, erfolgt nur noch eine 3-wöchige statt einer 6- oder 12-wöchigen Sperre.
Wie kann die Zeit bis zum Renteneintritt überbrückt werden?
Arbeitssuchende im fortgeschrittenen Alter sehen sich im Bewerbungsprozess häufig besonderen Herausforderungen gegenüber. Obwohl sie über einen großen beruflichen Erfahrungsschatz verfügen, scheuen sich Arbeitgeber häufig vor einer Anstellung.
Aus diesem Grund ist es relevant zu wissen, unter welchen Voraussetzungen der Bezug von Hartz 4 kurz vor dem Renteneintritt verhindert werden kann. Mit einer zwischenzeitlichen Berufstätigkeit können Sie den Endpunkt Ihres Arbeitslosengeldbezugs nach hinten verschieben. Dafür melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit ab, sobald Sie eine Stelle gefunden haben, an der Sie mehr als 15 Stunden monatlich arbeiten. Das hat den Vorteil, dass Ihr Verdienst nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Arbeitsleistung innerhalb weniger Tage oder auf einen ganzen Monat verteilt erbringen. Ihre gesamte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld wird somit immer wieder unterbrochen. Insgesamt erhalten Sie es also dennoch an 24 Monaten ausbezahlt.
Bezüglich der Beschäftigungsart setzt Ihnen die Agentur für Arbeit keine Grenzen. Sie können sowohl eine geregelte Anstellung in Voll- oder Teilzeit als auch einen Minijob ausüben. Darüber hinaus steht Ihnen der Weg in die Selbstständiger offen. Beachten Sie in diesem Fall jedoch die Besonderheiten der Krankenversicherung als Rentner. Eine übersichtliche Abhandlung zu dieser Thematik finden Sie auf dieser Seite im Text “Selbstständig als Rentner – Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist”.