Steuern sparen im Erbrecht – Wie kann man steuergünstig an Kinder und Enkel vererben?

Ein Testament ist schnell verfasst, aber wer sich nicht informiert, belastet seinen Erben mit hohen Steuern, die das Erbe sogar gefährden können.

Neben dem Ehegatten werden Kinder und Enkel in Deutschland am häufigsten in Testamenten als Erben eingesetzt. Wenn der Ehegatte eigenes Vermögen hat, dann kann es sinnvoll sein, die Kinder und Enkel als Alleinerben einzusetzen. Die richtige Wahl des Erben hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Insbesondere auch das Thema Sparen der Erbschaftsteuer spielt dabei einen nicht unerheblichen Faktor, da das Finanzamt bei Erbschaften unerbittlich zugreift. Lesen Sie hier alles zum Thema Steuern sparen beim Vererben an Kinder und Enkelkinder.

 

Wer soll Alleinerbe sein: Ehegatte, Kind oder Enkel?

Welches Familienmitglied man als Erbe im Testament einsetzt, hängt von vielen persönlichen Erwägungsgründen ab. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Enkelkinder nicht von ihren Großeltern erben, wenn ihre Eltern, also Ihre Kinder noch am Leben sind. Sollen Enkel erben, dann müssen Sie also im Regelfall ein Testament handschriftlich oder mit Hilfe eines Notars verfassen.

 

Wann ist der Ehegatte als Alleinerbe sinnvoll?

Ein gemeinsames (Ehegatten-)Testament ist immer dann der optimale Weg, wenn Ihr gesamtes Vermögen nicht 500.000 Euro übersteigt und Sie vorrangig Ihren Ehegatten finanziell absichern möchten, zB der reduzierte Rentenanspruch reicht nicht für Lebensunterhalt aus und Sie bewohnen zusammen eine eigene Immobilie. Zum Wohnrecht auf Lebenszeit in einer vererbten Immobilie bekommen Sie hier Informationen. 

Übersteigt Ihr eigenes Vermögen 500.000 Euro und haben Sie mindestens ein Kind, das erben soll, dann empfiehlt sich ein Vermächtnis an das Kind. Das Kind hat einen steuerlichen Freibetrag, der für das Vermächtnis genutzt werden kann. Ihr Kind spart sich die gesamte Erbschaftsteuer. Wenn Sie sich hingegen  für ein Berliner Testament entscheiden, so verliert Ihr Kind den Steuerfreibetrag im Verhältnis zu Ihnen und damit die Chance, Steuern zu sparen. Vererben Sie mehr als 500.000 Euro an Ihren Ehegatten, dann zahlt dieser auf den darüber liegenden Betrag Erbschaftssteuer.

 

Wann ist es am besten das Kind als Alleinerbe im Testament einzusetzen?

Ist Ihr Ehegatte bereits verstorben etc., dann kann das Kind auch direkt in das Testament alleine (oder alle Geschwister zusammen) eingesetzt werden. Jedes Kind hat einen steuerbefreiten Freibetrag von 400.000 Euro. Bei zwei Kindern “verdient” somit der Staat nicht durch eine Erbschaftssteuer mit, wenn Ihr Vermögen nicht mehr als 800.000 Euro beträgt.

Wenn Sie nur ein Kind haben und Ihr gesamtes Vermögen zB 500.000 Euro beträgt, dann fällt auf 100.000 Euro Erbschaftssteuer an. Die Steuer auf die übersteigenden 100.000 Euro kann jedoch eingespart werden:

 

Erbschaftssteuer verhindern durch Schenkungen zu Lebzeiten

Schenken Sie Ihrem Kind zu Lebzeiten die Vermögenssumme, die die 400.000 Euro übersteigt. Findet die Schenkung 10 Jahre vor dem Versterben des Erblassers statt, dann fallen keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer auf die hier im Beispiel gewählten 100.000 Euro an. Denn der Steuerfreibetrag fällt alle 10 Jahre neu an.

 

Erbschaftssteuer verhindern durch Vererben an Enkel

Sie möchten zu Lebzeiten nicht schenken, dann ist ein Vermächtnis eine gute Alternative. Im Testament kann das Kind weiter Alleinerbe sein, doch das den Freibetrag übersteigende Vermögen wird als Vermächtnis einer anderen Person vermacht. Wenn Sie hier Ihre Enkel wählen, dann zahlen diese keine Erbschaftssteuer bis zur Höhe des Freibetrages von 200.000 Euro.

 

Wie sparen meine Kinder, Enkel und Urenkel die Erbschaftssteuer?

Ihre Kinder, Enkel und Urenkel sparen im Erbrecht Steuern, wenn Sie eine Kombination von Schenkungen zu Lebzeiten und Ausnutzen aller steuerlichen Freibeträge anwenden. Mit dem Eintritt des Erbfalls schuldet der Erbe die Erbschaftssteuer. Sie berechnet sich nach dem Erbschaftssteuersatz, den der Gesetzgeber nach Wert der Erbschaft gestaffelt festgelegt hat. Die Erbschaftssteuer fällt aber nur an, wenn der Wert des Erbes einen möglichen steuerlichen Freibetrag übersteigt.

 

Welche steuerlichen Freibeträge haben meine Kinder und Enkel?

Der Gesetzgeber sieht unterschiedliche Freibeträge vor, die sich nach dem Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erben richtet:

  • Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro,
  • Freibetrag für Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro je Elternteil,
  • Freibetrag für Enkel, wenn deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro je Großelternteil,
  • Freibetrag für Enkel, wenn deren Eltern leben: 200.000 Euro je Großelternteil,
  • Freibetrag der Urenkel, Eltern und Großeltern des Erblassers: 100.000 Euro.

 

Jeder andere Verwandtschaftsgrad (oder wenn keine verwandtschaftliche Verbindung zwischen Erben und Erblasser vorliegt) erbt lediglich 20.000 Euro steuerfrei.

Die steuerlichen Freibeträge im Erbrecht können für den Erben von hoher Relevanz sein, da nicht selten ein Teil der Erbschaft veräußert werden muss, damit die mit dem Todesfall sofort fällige Erbschaftssteuer beglichen werden kann. Der prägende Charakter der gemeinschaftlichen Testaments, ein Alleinerbe, kann sich steuerrechtlich nachteilig auswirken und letztlich sogar den Erhalt der Erbschaft in der Familie etc. gefährden. 

 

Wieviel Erbschaftssteuer müssen meine Kinder, Enkel und Urenkel zahlen?

Die Höhe der konkreten Erbschaftssteuer hängt von vielen Komponenten ab. Eine pauschale Antwort ist hier leider nicht möglich, da es zu viele Variablen gibt. Die Höhe der Steuerschuld hängt ab von:

  • In welchem Verhältnis stehen Erbe und Erblasser zueinander?
  • Welcher Freibetrag steht dem Erben zu?
  • Wie hoch ist die Erbschaft?
  • Kann der Erbe die Steuerlast mindernde Ausgaben geltend machen?

 

Bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung sieht das Formular vor, dass der Erbe Ausgaben geltend machen kann, die die Erbschaftssteuer senken. Zum Beispiel die Kosten für Pflegeleistungen, wenn diese vom Erben erbracht wurden. Unter Umständen auch die Bestattungskosten für den Erblasser.
 

Was sind die Nachteile eines Testaments auf Gegenseitigkeit?

Bei einem gegenseitigen Testament setzen sich zwei Personen wechselseitig als Erben ein.  Der Verstorbene vermacht sein gesamtes Vermögen der überlebenden Partei. Unten erfahren Sie, wie sich Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche bei gegenseitigen Testamenten auswirken.

Daraus ergeben sich vereinfacht dargestellt folgende nachteiligen Konsequenzen:

  • Für die Berechnung der Erbschaftssteuer in einem Testament auf Gegenseitigkeit wird nur ein Steuerfreibetrag berücksichtigt: Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Verstorbenen und Alleinerben ist eine Summe von 500.000 Euro / 400.000 Euro / 200.000 Euro / 100.000 Euro oder nur 20.000 Euro steuerbefreit.
  • Das vererbte Vermögen wird zum alleinigen Vermögen des Erben. Ein Schlusserbe erbt somit nicht das Vermögen zweier Personen, sondern ist nur Erbe des Letztverstorbenen. Daraus ergeben sich gegebenenfalls steuerrechtliche Nachteile, denn der Schlusserbe verliert der Steuerfreibetrag im Verhältnis zu dem zuerst Verstorbenen. Für den Schlusserben besteht nur ein Freibetrag im Verhältnis zu dem zuletzt verstorbenen Erblasser eines gegenseitigen Testaments. Ein Geschenk für das Finanzamt!

 

Ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung des Steuernachteils bei einem gegenseitigen Testament:

  • A und B sind verheiratet und setzen sich gegenseitig im Testament als Alleinerbe ein. Nach Abzug von Versorgungsbeiträgen und anderen Steuerbefreiungen haben beide jeweils ein zu vererbendes Vermögen von 400.000 Euro. Schlusserbe soll das gemeinsame Kind C sein. A verstirbt.
  • Laut gemeinschaftlichem Testament ist B Alleinerbe. Als Ehegatte des A kann B einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro geltend machen. B muss somit keine Erbschaftssteuer zahlen, da die Erbschaft 400.000 Euro beträgt.
  • B kumuliert nun ein Vermögen in Höhe von 800.000 Euro, das bis zum Versterben von B unverändert geblieben ist. C ist Schlusserbe und kann als Kind einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro geltend machen. Es verbleiben 400.000 Euro zu versteuerndes Erbschaftsvermögen.

 
Sie sehen, ohne Not wird dem Staat ein Steuergeschenk gemacht. Als Kind fallen (ebenfalls) in Steuerklasse I (Erbschaftssteuerrecht) Steuer in folgender Höhe an:

  • 7% Steuer bis 75.000 Euro
  • 11% Steuer bis 300.000 Euro
  • 15% Steuer bis 600.000 Euro
  • 19% Steuer bis 6.000.000 Euro

C zahlt 15 Prozent Erbschaftssteuer, rund 60.000 Euro. Dieses Steuergeschenk an das Finanzamt hätte mit einem anderen Testament zu 100% vermieden werden können. 
 

Wie kann man bei einem gemeinsamen Testament Erbschaftssteuer sparen?

In Anbetracht der hohen Steuersätze in Deutschland sind die Freibeträge für alle Erben elementar, insbesondere da Sie bereits einmal versteuertes (Einkommenssteuer etc.) Geld vererben. Wenn Sie steuergünstig vererben und Ihren Erben die Steuerfreibeträge erhalten möchten, dann ist unter Umständen ein gegenseitiges Testament bzw. Berliner Testament nicht der optimale Weg. Leider hält sich weiterhin der Glaube, dass die wechselseitige Einsetzung für Ehegatten ideal sei. Dies ist jedoch gerade nicht zwangsläufig der Fall.

Die Erbschaftssteuer kann bei einem gemeinschaftlichen Testament gemindert werden, indem Sie zum Beispiel für den Schlusserben ein Vermächtnis bis zur Höhe des Freibetrages im Verhältnis Erblasser und Schlusserbe vorsehen.