Wer sein Testament verfasst hat, möchte sich sicher sein, dass der letzte Wille nicht umgangen wird. Insbesondere Testamente, die Zuhause aufbewahrt werden, haben ein größeres Risiko, dass sie vernichtet werden. Wenn in Ihrem Testament einzelne Personen enterbt, ausgeschlossen oder benachteiligt werden, dann könnten diese ein Interesse daran haben, dass das Testament verschwindet. Erfahren Sie in diesem Artikel, alles zum Thema sichere Aufbewahrung von Testamenten, Sollte ich meinen letzten Willen beim Nachlassgericht hinterlegen lassen, Hinterlegung beim Notar, Rechtsanwalt oder Amtsgericht, Sicherungsmaßnahmen für Zuhause.
Kann ich mein Testament zuhause aufbewahren?
Ja, selbstverständlich können Sie Ihr handschriftliches Testament bei sich zu Hause oder in einem anderen Privathaushalt aufbewahren. Gut geeignet ist ein trockener, verlässlicher Ort wie in einer Schublade Ihres Schreibtisches, in einer Kommode oder in einem Tresor. Es gibt keine Vorschrift, die eine bestimmte Art der Aufbewahrung für Testamente vorschreibt und Sie sind somit hinsichtlich der Wahl des Ortes völlig frei.
Vorteile ein Testament zu Hause aufzubewahren:
- Keine Kosten für die Aufbewahrung: Wenn Sie ein Testament bei Gericht, Anwalt, Bank oder Notar hinterlegen, fallen immer Kosten an. Zuhause sparen Sie Geld.
- Freie Wahl des Ortes: Wählen Sie einen Ort und teilen sie diesen den Erben oder einer Vertrauensperson mit, damit das Testament gefunden wird.
Nachteile, ein Testament zu Hause aufzuheben:
- Gefahr der Vernichtung: Wenn Sie in Ihrem Testament eine Person enterben oder eine Person bevorzugen, dann könnte es Menschen geben, die sich motiviert sehen, den letzten Willen zu zerstören um die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 BGB wieder herzustellen. Deswegen sollten Berliner Testamente und Testamente mit Vermächtnissen und Enterbungen nicht zuhause aufbewahrt werden.
- Gefahr der Nichtbeachtung: Wenn es niemandem bekannt ist, dass Sie in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus ein Testament geschrieben haben, dann wird das Nachlassgericht Ihren letzten Willen nicht beachten können und der gesetzlichen Erbfolge folgen, obwohl Sie eine abweichende Regelung wünschten.
Kann ich mein Testament beim Amtsgericht hinterlegen?
Ja, alle Nachlassgerichte (spezielle Abteilung des Amtsgerichts) bieten an Testamente in amtliche Verwahrung zu nehmen. Suchen Sie dafür das zuständige Amtsgericht Ihrer Stadt / Ihres Landkreises auf. In der Abteilung Nachlassgericht gibt es einen Annahmestelle für Testamente.
Vorteile einer Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht
- Sichere Aufbewahrung beim Staat: Das Testament ist bei Gericht sicher vor Verfälschung oder Vernichtung. Gerade wenn Sie in Ihrem Testament einzelne Personen vom Erbe ausschließen möchten, dann ist eine Verwahrung bei Gericht sinnvoll.
- Das Gericht kümmert sich um Ihr Testament nach Ihrem Tod: Ist das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, dann wird das Gericht nach Ihrem Tod automatisch die Erben über das Testament informieren. Niemand muss ein Testament in Ihrem Zuhause suchen.
- Nur einmalige Kosten: Die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht kostet Sie 93 Euro (75 Euro für die Verwahrung des Schriftstücks und 18 Euro für die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister). Egal ob das Testament 50 Jahre oder nur sechs Monate verwahrt wird, die Gebühr bleibt dieselbe.
Nachteile einer Aufbewahrung des letzten Willens beim Amtsgericht
- Gebühren der Hinterlegung: Nach deutschem Recht kann jedermann ohne Kosten eingehen zu müssen sein Testament eigenhändig schreiben, allerdings müssen Sie für eine sichere Aufbewahrung bezahlen.
Kann man ein Testament bei der Bank hinterlegen?
Ja, Sie können Ihr Testament in einem Schließfach bei Ihrer Bank aufbewahren. Allerdings sind Banken keine offiziellen Hinterlegungsstellen für Testamente und informieren das Nachlassgericht nicht über Ihr Testament, wenn Sie verstorben sind. Ein Schließfach bei der Bank ist im Zweifel für ein Testament mit Enterbung etc. ein sicherer Ort zur Aufbewahrung als zu Hause. Sie müssen aber Ihre Angehörigen, Freunde informieren, dass sich Ihr Testament bei der Bank befindet, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihr Testament nicht gefunden wird.
Wenn Sie möchten, dass Ihre Erben Bankgeschäfte nach Ihrem Tod erledigen können, ohne auf die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht zu warten, dann sollten Sie bei der Bank eine “Postmortale Bankvollmacht” für Ihre Erben ausstellen. Die Postmortale Bankvollmacht ist ein Bankformular indem Sie der Bank mitteilen, welche Personen nach Ihrem Tod Überweisungen ausführen, An- und Verkäufe in Ihrem Aktiendepot tätigen und Geldausbezahlungen verlangen können.
Vorteile einer Hinterlegung des Testaments bei Ihrer Bank
- Sichere Verwahrung im Bankschließfach: Ein Schließfach schützt Ihren Letzten Willen vor Vernichtung oder Verfälschung, wenn Sie insbesondere mehreren Personen nur zusammen den Zugriff gestatten.
Nachteile einer Aufbewahrung des Testaments bei einer Bank
- Keine automatische Informationspflicht: Eine Bank ist nicht verpflichtet dem Nachlass zu melden, dass Sie bei der Bank ein Bankschließfach besitzen. Darüberhinaus weiß die Bank in der Regel nicht, was Sie in Ihrem Schließfach aufheben.
- Hohe Kosten für ein Bankschließfach: Die Kosten für ein Bankschließfach fallen jährlich an und können in beachtliche Höhe steigen. Die Gebühr variiert von Bank zu Bank, aber liegt immer über der einmal anfallenden Kosten der Hinterlegung beim Nachlassgericht.
Kann ich mein Testament bei einem Anwalt aufbewahren lassen?
Ja, ein Testament kann bei einem Anwalt hinterlegt werden. Insbesondere Fachanwälte für Erbrecht oder Ihr persönlicher “Hausanwalt” kann dafür die richtige Anlaufstelle sein. Tatsächlich verweisen viele Anwälte auf die Hinterlegungsmöglichkeit beim Nachlassgericht.
Vorteile einer Aufbewahrung des Testaments bei einem Anwalt
- Sichere und zuverlässige Verwahrungsstelle: Wenn der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens das Testament in Verwahrung nimmt, wird er im Todesfalle die Erben und das Nachlassgericht informieren. Der Anwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird das Testament diskret behandeln.
Nachteile einer Aufbewahrung des Testaments in einer Rechtsanwaltskanzlei
- Jährliche Kosten der Aufbewahrung: Der Rechtsanwalt wird Ihnen in der Regel jährlich Kosten in Rechnung stellen. Eine einmalige Gebühr und die Höhe der Kosten kann selbstverständlich ausgehandelt werden.
- Meist akzeptiert ein Anwalt nur die Verwahrung, wenn Sie sich zuvor bei der Erstellung des Testaments von dem Anwalt haben beraten lassen. Private handschriftliche Testamente ohne Beratungsleistung werden in der Regel nicht angenommen.
- Einheitliche Verwahrung durch Hinterlegung beim Nachlassgericht: Viele Anwälte empfehlen die Aufbewahrung des Testaments beim Nachlassgericht.
Kann ich mein Testament beim Notar verwahren lassen?
Ja, Notar verwahren Testamente Ihrer Mandanten. Einige Notare, die zuvor Ihren Letzten Wille in einem öffentlichen, also nicht handgeschriebenen Testament, bekundet haben, bieten eine Verwahrung an. Wenn Sie eine Hinterlegung des Testaments bei einem Notar wünschen, sollten Sie vor der Erstellung des Testaments durch den Notar nach dieser Aufbewahrungsform fragen.
Vorteile einer Hinterlegung des Testaments bei einem Notar
- Sichere und zuverlässige Verwahrungsstelle: Wenn der Notar Ihres Vertrauens das Testament in Verwahrung nimmt, wird er im Todesfalle die Erben und das Nachlassgericht informieren. Der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Nachteile einer Aufbewahrung des Testaments in einem Notariat
- Annahme zur Aufbewahrung nur von öffentlichen Testamenten: Die meisten Notare akzeptieren nur öffentliche, von ihnen beglaubigte Testamente zur Aufbewahrung.
- Jährliche Kosten: Die Kosten der Verwahrung des Testaments fallen in der Regel jährlich an und können somit in beachtliche Höhen steigen.
- Empfehlung der Hinterlegung beim Amtsgericht: Die meisten Notare empfehlen ihren Mandanten, das Testament in staatliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben.
Zusammenfassung: Wo bewahrt man am besten ein Testament auf?
Der sicherste und zugleich kostengünstigste Ort zur Hinterlegung des Testaments ist das Nachlassgericht. Die überschaubaren Kosten fallen nur einmalig an und das Testament ist vor Verfälschung und Vernichtung geschützt.
Insbesondere wenn Sie in Ihrem Testament von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und einzelne Personen enterben möchten, sollten Sie sich für die Hinterlegung beim Amtsgericht entscheiden.