Wie formuliert man ein gegenseitiges Testament und was gilt es zu beachten?

ES gibt viele Gründe, dass Ehepaare, Lebenspartner, Verwandte und Freunde sich gegenseitig im Testament bedenken. Doch der Gesetzgeber trifft unterschiedliche Regelungen für ein gemeinsames Testament, je nachdem ob die Personen verheiratet oder unverheiratet sind.

 

Bei der Formulierung eines gegenseitigen Testament gilt es einiges zu beachten. Nicht nur die Frage der Formvorschriften, sondern insbesondere die der rechtlichen Zulässigkeit eines gemeinsamen Testaments stellt sich. Erfahren Sie in diesem Artikel alles zu Wirksamkeit von schriftlichen und handschriftlichen Ehegattentestamenten, gegenseitigen Berliner Testamenten, Testamenten unter Unverheirateten, wechselbezüglichen Verfügungen und Formulierungshilfen als Muster. 

Jeder Mensch sollte ein Testament schreiben, insbesondere wenn es darum geht größere Vermögenswerte zu verteilen. Doch, wer denkt schon gerne an den eigenen Tod. So kommt es, dass die meisten Deutschen das Thema Testament und Vererben aufschieben. Tatsächlich sieht das deutsche Erbrecht viele Gestaltungsmöglichkeiten für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Unverheiratete, Freunde und Verwandte vor, die für die Erben beachtliche Unterschiede ausmachen, insbesondere im Bereich der Erbschaftssteuer.

 

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Was ist der Unterschied zwischen einem gegenseitigen / gemeinschaftlichen Testament und einem Berliner Testament?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden gegenseitiges, gemeinsames Ehegattentestament und Berliner Testament oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Sachverhalte betreffen.

Was ist ein gemeinsames, gegenseitiges Ehegattentestament?

Ein gemeinsames, gegenseitiges Ehegattentestament sind zwei testamentarische Verfügungen zweier Ehegatten zusammengefasst in ein Testament. 

  • Zwei Ehegatten erklären gemeinsam ihren letzten Willen.
  • Den Ehegatten steht es frei, eine Bindungswirkung zu vereinbaren oder dem anderen zu gestatten weitere Verfügungen in einem Einzeltestament wirksam vornehmen zu können.
  • Die Ehegatten müssen die Formvorschrift des §2269 beachte: Das Testament wird von einem Ehegatten eigenhändig geschrieben. Beide Ehegatten müssen unter dem Testament unterschreiben, dabei sollte Orts- und Datumsangabe nicht fehlen.

 

Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist eine Sonderform des Ehegattentestaments (§2269 BGB), in dem sich zwei Ehegatten wechselseitig zum Alleinerben des jeweils anderen einsetzen. 

  • Die Ehegatten legen einen weiteren (Schluss-)Erben fest, der das Vermögen von dem Ehegatten erben soll, der zuletzt verstirbt. Wer der Dritte sein soll, legen die Ehegatten frei fest, meist handelt es sich um ihr Kind.
  • Die Ehegatten müssen auch hier die Formvorschrift des §2269 beachte: Ein Ehegatte schreibt das Testament eigenhändig und beide Ehegatten unterschreiben mit Angabe des Orts und Datums unter dem Testament.

 

Was ist ein gegenseitiges Testament unter Freunden, Verwandten und unverheiratete Lebensgefährten?

Ein gegenseitiges Testament unter nichtverheirateten Personen wie Verwandte und Freunde hat nicht die selben Voraussetzungen und Rechtswirkungen wie ein Ehegattentestament.

  • Gemeinsam verfasstes Testament nur unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern möglich.
  • Freunde, Verwandte und Unverheiratete können sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Dafür muss jeder von ihnen ein eigenes Testament handschriftlich verfassen. Dieses Testament hat keine Bindungswirkung und kann jederzeit von einer Seite widerrufen werden.
  • Freunde, Geschwister und unverheiratete Lebenspartner können nur durch einen Erbvertrag (§2278 BGB) eine Bindungswirkung erreichen. Hierfür ist immer eine notarielle Beurkundung erforderlich.

 

Wie schreibt man ein gemeinsames Testament und muss es handschriftlich sein?

Ein privates gemeinsames Berliner Testament schreiben Sie selbst mit eigener Hand. Wird das gegenseitige Ehegattentestament ohne Hilfe eines Notars erstellt, dann muss es handschriftlich erstellt werden. Wählen Sie eine eindeutige Überschrift, zum Beispiel “Testament”, “letzter Wille”, auch wenn dies keine gesetzliche Vorschrift ist.

Wie schreibe ich ein gegenseitiges handschriftliches Testament?

Für das handschriftliche Ehegattentestament gelten folgende Formvorschriften:

  • Ein Ehegatte schreibt leserlich mit eigener Hand das Ehegattentestament.
  • Das gemeinsame Testament kann sowohl in “Wir-Form” oder “Ich-Form” verfasst werden. Bei der “Ich-Form” muss deutlich werden, dass das Testament den Willen beider Ehepartner enthält.
  • Beide Ehegatten unterschreiben das Testament mit Orts- und Datumsangabe unterhalb des Textes.

 

Ist ein gegenseitiges Testament unter Ehegatten schriftlich möglich?

Nein, ein Testament muss nach deutschem Recht immer handschriftlich verfasst sein: Ein letzter Wille kann nicht formgültig am Computer, an der Schreibmaschine oder mündlich erklärt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden. Grundsätzlich brauchen Sie aber für die Regelung Ihres “Letzten Willens” keine staatliche Beteiligung und nur im Ausnahmefall die vorgeschriebene Mitwirkung eines Notars.

 

Wann ist ein Berliner Testament ungültig?

Ein gemeinsames Testament ist unwirksam, wenn die Ehegatten nicht wirksam verheiratet waren (zB Aufhebung der Ehe) oder sich wieder scheiden haben lassen. Ein Berliner Testament ist auch dann unwirksam, wenn einer der Ehegatten sich bereits durch ein gemeinsames Testament mit einem früheren, bereits verstorbenen Ehegatten wirksam gebunden hat oder das Testament widerrufen wurde.

 

Wie formulieren Ehegatten ein Testament auf Gegenseitigkeit?

Inhaltlich gibt es keine Vorgaben, da Sie ja mit Ihrem Ehegatten zusammen eine individuelle Regelung des Erbes treffen sollen.

 

Beispiel Muster gegenseitiges Berliner Testament

 

Testament

Wir / Mein Ehegatte und ich / Die Ehegatten Vorname Nachname und Vorname Nachname setzen sich hiermit letztwillig, wechselbezüglich, gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein.  Diese gegenseitige Erbeinsetzung gilt ohne Rücksicht darauf, ob und welche pflichtteilsberechtigten Personen zum Zeitpunkt des Erbfalles vorhanden sind. 

Jeder der Ehegatten Vorname Nachname und Vorname Nachname setzt hiermit für den Fall, dass er zuletzt oder gleichzeitig mit dem anderen verstirbt, sowie ersatzweise, einseitig, jederzeit frei widerruflich und nicht wechselbezüglich, zu seinem alleinigen ausschließlichen Erben den gemeinsamen Sohn / die gemeinsame Tochter Vorname Nachname geboren am Datum ein, ersatzweise dessen leibliche Abkömmlinge zu gleichen Stammteilen. 

Ort Datum Unterschrift Ehegatte 1

Ort Datum Unterschrift Ehegatte 2

 

Beispiel Formulierung gemeinschaftliches Ehegattentestament / Testament auf Gegenseitigkeit

 

Testament

Wir / Mein Ehegatte und ich / Die Ehegatten Vorname Nachname und Vorname Nachname setzen unseren alleinig unseren Sohn / unsere Tochter Vorname Nachname als unseren Erben ein, ersatzweise dessen Kinder zu gleichen Stammteilen, im übrigen soll Anwachsen eintreten. 

Ort Datum Unterschrift Ehegatte 1

Ort Datum Unterschrift Ehegatte 2

 

Kann man ein Berliner Testament oder gegenseitiges Testament nachträglich ändern, widerrufen oder aufheben?

Ja, ein Berliner Testament oder gemeinsames Ehegattentestament kann geändert, widerrufen oder aufgehoben werden, wenn eine Abänderungsklausel im Testament diese Möglichkeit vorsieht. Regelmäßig wird jedoch die Option der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder des Widerrufs ausgeschlossen, insbesondere bei wechselseitigen Verfügungen.  

 

 

Was bedeutet wechselbezügliche Einsetzung im gegenseitigen Testament?

Eine wechselbezügliche Einsetzung im gemeinschaftliches Ehegattentestament oder Berliner Testament bedeutet, dass die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen Verfügung auch die Unwirksamkeit der anderen zur Folge hat. Die Entscheidung des einen Ehegatten an den anderen Ehegatten zu vererben steht also unter der Bedingung, dass auch dieser Ehegatte an den anderen Ehegatte vererbt.

Die Wechselbezüglichkeit hat nur Relevanz bis zum Versterben einer der Ehegatten.

 

Kann ein Ehegattentestament mit wechselbezüglichen Verfügungen nachträglich geändert, aufgehoben oder widerrufen werden?

Nein, ein Berliner Testament oder gegenseitiges Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen kann nicht widerrufen werden, ohne dass das Testament unwirksam wird. Wechselbezügliche Verfügungen sind eine Besonderheit des Ehegattentestaments ( “… setzen wir uns wechselseitig als Alleinerben ein.”) und geben den Ehepartnern die Möglichkeit einer unwiderruflichen Bindungswirkung ohne Notar.

Widerruft einer der Ehegatten die wechselseitige Verfügung, dann ist die Erbeinsetzung des anderen Ehegatten auch widerrufen. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Ehegatten im Testament sich ein Recht zur Abänderung, Widerruf oder Aufhebung zugestehen und ausdrücklich die Unwirksamkeit ausschließen.

 

Was ist eine Änderungsklausel in einem Testament?

Eine Änderungsklausel in einem gemeinsamen Testament bedeutet, dass die Ehegatten sich jeweils das Recht wir Änderung oder Aufhebung und Widerruf der eigene Verfügung geben, ohne dass das Testament selbst unwirksam werden soll. Eine Abänderungsklausel kann für den anderen Ehegatten riskant sein.

Wenn Sie eine gemeinsames Testament mit Ihrem Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner machen möchten, dann treffen Sie eine gemeinsame Entscheidung über die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung des Testaments auf Gegenseitigkeit und nehmen Sie diese als Abänderungsklausel in das Testament mit auf. Gegen eine solche Änderungsklausel spricht, dass Sie in dem gemeinsamen Testament einen Schlusserben festlegen und somit Entscheidungen für die nächsten Jahrzehnte nach Ihrem Tod treffen können. Manchmal ändert sich das Leben so unvorhergesehen, dass es für den überlebenden Ehepartner eine große Erleichterung darstellt, wenn keine Bindung aus dem Testament noch Jahrzehnte fortwirkt.

 

Was ist mit dem Pflichtteilsanspruch von Kinder bei Testamenten auf Gegenseitigkeit?

In einem Berliner Testament oder Ehegattentestament kann der Pflichtteil der Kinder nicht ausgeschlossen werden. Eine Formulierung eines Pflichtteilsverzichts die hierauf abzielt ist unwirksam. Da die Pflichtteilsansprüche die finanzielle Absicherung des Ehepartners gefährden können (Ansprüche auf Auszahlung in Geld), ist eine vertragliche Vereinbarung mit den Kindern über die Pflichtteilsansprüche sehr ratsam. Eine solche Regelung ist nur zu Lebzeiten beider Ehegatten möglich und sollte somit bei Verfassen des gegenseitigen Testaments bereits bedacht werden.

 

Formulierung Ausschluss der Pflichtteilsansprüche / Pflichtteilsverzicht in gemeinsamem Testament:

Wenn Sie  Pflichtteilsansprüche (§2303 BGB)in einem gemeinsamen Testament ausschließen möchten, bleibt nur die folgende Formulierung eines Pflichtteilsverzichts ohne rechtliche Bindungswirkung:

“Von allen unseren Kindern wünschen wir uns, dass sie ihre Pflichtteilsansprüche nicht geltend machen. Dafür haben wir sie mit jeweils mit einem Vermächtnis (zB wertvolle Gegenstände, Geldbetrag) bedacht / als gemeinsame Schlusserben eingesetzt.”

 
Eine rechtliche Bindungswirkung über den Ausschluss der Pflichtteile hat nur ein notarieller Pflichtteilsverzicht, dem die betroffenen Personen vor dem Notar zustimmen müssen.

 

Wie kann man ein Testament auf Gegenseitigkeit anfechten?

Ja, ein gemeinsames Testament kann mit den selben Argumenten angefochten werden, wie jedes andere Testament auch. Für eine Anfechtung eines Berliner Testaments sprechen insbesondere Zweifel in folgenden Bereichen:

  • Formwirksamkeit des gegenseitigen Testaments
  • Testierfähigkeit zumindest einer der Erblasser
  • Vorliegen von Irrtum, Täuschung oder Drohung bei Verfassen des Berliner Testaments
  • Bestehen eines vorrangigen anderen Testamenten oder Erbverträgen

 

Was gilt bei gleichzeitigem Versterben der Erblasser eines gegenseitigen Testaments?

Wenn beide Ehegatten gleichzeitig versterben, dann gilt im Grundsatz das im Testament geregelte. Mit Eintritt des Erbfalls wird der Schlusserbe Erbe des verbliebenen Vermögens. Der Schlusserbe kann selbstverständlich nur erben, wenn er selbst noch am Leben ist.

Die Ehegatten sollten testamentarisch festgelegen, wer Ersatzerbe sein soll, wenn der Schlusserbe vor den Erblassern verstirbt.

 

Was gilt bei einem Ehegattentestament wenn der Schlusserbe bereits verstorben ist?

Ist der Schlusserbe bereits vor dem Tod der Ehegatten verstorben, dann kann die weitere Erbfolge fraglich sein:

  • Im Grundsatz gilt das im Testament geregelte. Die Ehegatten sollten testamentarisch festgelegen, wer Ersatzerbe des Schlusserben sein soll, wenn der Schlusserbe vor den Erblassern verstirbt.
  • Ist der Schlusserbe vor den Ehegatten oder zur selben Zeit verstorben, dann werden die Erben des Schlusserben nicht Erben des Nachlasses der Ehegatten. Der Nachlass der Ehegatten kann nur in das Vermögen des Schlusserbe übergehen, wenn dieser beim Erbfall noch lebte.
  • Verstirbt der Schlusserbe und einer der Ehegatten, dann gehen Gerichte im Einzelfall davon aus, dass der überlebende Ehegatte einen Ersatzerben festlegen darf, wenn im Testament kein Ersatzerbe festgelegt wurde.

 

Kann man ein gegenseitiges Berliner Testament umgehen?

Ja, ein gegenseitiges Testament unter Ehegatten kann wie jedes andere Testament umgangen werden. Diese Gefahr besteht insbesondere bei Testamenten, die einzelne Angehörige benachteiligen (Beim Berliner Testament zum Beispiel zunächst oftmals die Kinder.) und solchen, die nicht sicher aufbewahrt werden.

Deswegen zuletzt eine wichtige Empfehlung für das gegenseitige Testament, gleich ob Sie, das Berliner Testament handschriftlich selbst verfasst haben oder sich von einem Fachanwalt / einer Fachanwältin für Erbrecht haben beraten lassen: Hinterlegen Sie das Testament in jedem Fall bei Ihrem örtlichen Amtsgericht. In der Abteilung für Nachlassangelegenheiten finden Sie bei den Amtsgerichten eine Annahmestelle für Testamente.

So verhindern Sie, dass Ihr letzter Wille umgangen wird: Wird Ihr gemeinschaftliches Berliner Testament nicht gefunden oder von jemandem vernichtet, dann gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge mit anderen Rechtsfolgen als die von Ihnen gewünschten.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Aufbewahrungsorten für Ihr Testament.