Voraussetzungen für die Bewilligung einer Umschulung durch das Jobcenter

Formale Voraussetzungen, die der Antragsteller für eine Bewilligung erfüllen sollte

Exclamation and Question Mark IconDamit auch ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren die Finanzierung einer Umschulung durch das Jobcenter bewilligt kriegen, müssen zunächst einige formale Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist beispielsweise, dass mit der Umschulung ein anerkannter Ausbildungsberuf erlernt wird.

Ist dies nicht der Fall, handelt es sich im Sinne des Jobcenters nicht um eine Umschulung und wird daher auch nicht finanziell getragen. Hintergrund dieser Bedingung ist das Ziel, dass der Arbeitnehmer nach der Umschulung auch tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist.

Wer eine Umschulung beim Jobcenter beantragt, sollte in jedem Fall bereits eine Erstausbildung absolviert haben. Der Antragsteller muss dem Jobcenter für eine Finanzierungszusage plausibel begründen, warum eine weitere Beschäftigung in diesem Beruf nicht mehr möglich ist. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Angeführt werden kann hier beispielsweise die Lage auf dem Arbeitsmarkt, wenn diese auch perspektivisch eine weitere Beschäftigung oder eine Wiederaufnahme des erlernten Berufes sehr unwahrscheinlich werden lässt. Generell die besten Chancen haben Antragsteller, die sich bereits in der Arbeitslosigkeit befinden.

Oft ist es für die Bewilligung einer Umschulung jedoch auch ausreichend, wenn eine drohende Arbeitslosigkeit absehbar ist. Auch persönliche Gründe wie körperliche oder psychische Beeinträchtigungen können für die Bewilligung einer Umschulung angeführt werden, aufgrund derer die Arbeit in dem erlernten Beruf nicht mehr möglich ist. Wichtige Voraussetzung ist dann aber, dass der Umschüler gesundheitlich in der Lage sein wird, den Umschulungsberuf noch bis zum Rentenalter auszuüben.

 

Welche Umschulungen werden gefördert?

Unabhängig vom Alter ist es für die Bewilligung einer Umschulungsmaßnahme durch das Jobcenter von entscheidender Bedeutung, welcher Beruf erlernt werden soll. Für die Förderung ist es ausschlaggebend, ob für den gewählten Umschulungsberuf Bedarf auf dem Arbeitsmarkt besteht und ob durch die Umschulungsmaßnahme tatsächlich eine Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.

Wer sich einen Umschulungsberuf aussucht, für den der Arbeitsmarkt schon jetzt gesättigt ist, wird wenig Erfolg mit finanzieller Unterstützung einer Umschulungsmaßnahme durch das Jobcenter haben.

Bei der Entscheidung, ob eine Umschulung bewilligt wird, geht das Jobcenter ganz besonders auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes ein und fördert nur solche Maßnahmen, in denen Arbeitskräfte auch längerfristig gesucht werden. Hilfe bei der Entscheidung für dich richtige Umschulung geben Berater beim Arbeitsamt, die die Arbeitsmarktsituation kennen und individuell für den Antragsteller geeignete Umschulungsmaßnahmen vorschlagen können.

 

Rolle des Alters bei einer Umschulungszusage durch das Jobcenter

Das Jobcenter muss bei jedem Antragsteller im Einzelfall prüfen, ob eine Umschulungsmaßnahme erfolgsversprechend in Bezug auf seine weitere berufliche Laufbahn ist. Das Alter darf dabei nur insofern berücksichtigt werden, als dass der Antragsteller körperlich den Umschulungsberuf voraussichtlich noch bis zum Rentenalter wird ausüben können. Dies bedeutet im Klartext, dass es pauschale Ablehnungen aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht geben darf. Auch Menschen, die die 50 bereits erreicht oder überschritten haben, müssen die Möglichkeit bekommen, durch eine Umschulungsmaßnahme weiterhin am Arbeitsleben aktiv teilzunehmen.

 

Antragstellung: Welche Leistungen erbringt das Jobcenter während einer Umschulung?

Bei einer Umschulungsmaßnahme geht es nicht nur darum, die Kosten für die Umschulung selbst, sondern auch den Lebensunterhalt während der in der Regel zweijährigen Maßnahme zu finanzieren.

Das Jobcenter übernimmt teilweise sogar die Kosten für den Unterhalt der ganzen Familie, sofern diese vor der Umschulung vom Antragsteller allein getragen wurde. Auch hier gilt wieder die Einzelfallprüfung. Nach positivem Bescheid trägt das Jobcenter alle durch die Umschulungsmaßnahme entstehenden Kosten wie Kursgebühren, Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten sowie die Lebensunterhaltskosten.

Die Umschulung kann übrigens auch in Form eines Fernstudiums durchgeführt werden.

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Update 2019

Die Arbeitslosenquote ist so niedrig wie nie, sie liegt mit Stand Mai 2019 bei 4,9 Prozent. Unsere Empfehlung: Beginnen Sie möglichst bald eine (betriebliche) Umschulung. Auf Boomphasen folgen oft Phasen der Stagnation und des Ansteigens der Arbeitslosenquote.

Gerade sind Sie durch den Fachkräftemangel in der idealen Position, eine Umschulung in einem Betrieb zu beginnen und dann, wenn alles gut läuft, sogar vom Betrieb übernommen zu werden.

 

Hier finden Sie weitere Artikel rund um die Umschulung mit 50, 51, 52, 53, 54, 55 oder älter:

 

Umschulung- spezielle Berufe:

30 Gedanken zu „Voraussetzungen für die Bewilligung einer Umschulung durch das Jobcenter“

  1. Ich arbeite zur Zeit als Selbständige Integrationshelferin, bin 47 Jahre alt. Ich bin Alleinerziehend mit zwei Kindern( 21 und 8 Jahre) Ich habe eine Berufsausbildung als Wirtschaftskaufmann und eine abgebrochene Ausbildung als Ergotherapeutin ( Geburt eines Kindes). Der Beruf als Integrationshelferin ist sehr riskant, da es oft nur 1/2jährliche Weiterbewilligungen gibt oder es viele Ausfallzeiten der zu integrierenden Kinder gibt oder andere obskure Hürden des Souialamtes und des Jugendamtes. Ich interessiere mich für eine Ausbildung als Heilpraktikerin in der Paracelsus Schule in Rostock. Die Fahrtkosten könnte ich selbst aufbringen, doch die Ausbildungskosten von 194,- Euro ( ges. 7018,92 Euro) sprengen mein Bugett. Die Ausbildung geht über 3 Jahre, immer Samstags und sontags und ist preislich günstiger wie die von Ihnen ins Kursnet gestellte gleiche Ausbildung von 11000,- Euro mit Bildungsgutschein. Meine Frage: Gibt es für mich die Möglichkeit über Ihr Amt diese Ausbildung zu beginnen? Ich verspreche mir eine bis ins Rentenalter hinein lohnende Ausbildung die auch in M/V gefragt ist. Ich müßte aber so schnell wie möglich beginnen, damit der Preis so niedrig bleibt und ich nicht wichtige Fächer verpasse.
    Hochachtungsvoll
    Jacqueline Baumann

  2. .. Ich bräuchte eine Umschulung entweder zur Office Managerin oder Buchhaltung.
    Ich bekomme keine Bewilligung.
    Für einen Kontakt Ihrerseits, würde ich mich sehr freuen. Das was hier geschrieben steht wird mir verweigert.

    Beste Grüße
    Birgitt Oelert

    1. Für eine Umschulung gibt es strenge Vorgaben, die besagen, dass man entweder aus gesundheitlichen Gründen oder aus arbeitsmarktlichen gründen nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten kann. Ist das bei Ihnen der fall?

  3. Hallo

    Ich habe durch einen Bandscheibenvorfall meine Arbeitsplatz verloren. Man hat mir nicht geglaubt, dass ich deswegen Krank geschrieben wurde. Habe mit Asthma zu tun, besonders ich im Frühjahr und im Sommer.
    Eine Umschulung als Webgestalter würde ich sehr gerne machen.
    Was für Möglichkeiten habe ich da?
    50 Jahre alt bin ich bereits.

    Antworten bitte auf die oben genannte Email-Adresse!

    Freundliche Grüße
    Michael

  4. Was ich hier lese, mit Jobcenter Umschulungen etc.. kann ich nicht bestätigen, ins keinster Weise. Vom JC wurde ich noch gefördert noch weitervermittelt!
    Ausser Schikane kommt vom JC nichts rüber!

    Seit 2005 versuche ich eine Arbeit zu finden. In den Jahren versuchte ich aufgrund mangelhafter Ausbildung zur Bürokauffrau (2. Ausbildung) wenigsten in Buchführung eine Fortbildung vom Jobcenter zu bekommen, wurde abgelehnt!

    Aus gesundheitlichen Gründen konnte ich als Altenpflegerin (1. Ausbildung) nicht mehr arbeiten , wollte die Zusatzausbildung zur Betreuuerin nach § 87 machen -Ausbildung hätte ca. 2.000 Euro gekostet- .
    Abgelehnt!
    Dort hätte ich sehr schnell eine Anstellung gefunden!!!
    Jobcenter verweigerte mir die Fortbildung, genauos die DRV.

    Bin jetzt 55 Jahre alt, keine Erfahrung im kaufm./verw. Bereich, und aus gesundheitlich im Pflegeberuf nicht mehr tätig sein,
    bekomme keine Umschulung noch Weiter-/Fortbildung.

    Bin verwitwet, keine Kinder, ich weiß mir keinen Rat mehr…zudem bin ich zu 30 % Schwerbehindert und Gleichgestellt.

    Mich stellt keiner mehr ein!!!

    Was soll ich jetzt noch unternehmen?

    Geld für Fortbildung etc. kann ich nicht aufbringen. Bin froh gerade Mal so über die Runden zu kommen.

    Wie sieht es bei mir aus?

    Mit freundlichen Gruß
    M. Boese

    1. Hallo Frau Boese,

      danke für Ihre Schilderungen. Gerade weil Sie so unglückliche Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht haben, denke ich, sollten Sie sich von dritter Seite beraten lassen. Suchen Sie doch eine Sozialberatung / Sozialcafe in Ihrer Stadt auf und lassen Sie sich dort von Sozialarbeitern oder Anwälten für Sozialrecht beraten. Gerade wenn das Jobcenter wenig motiviert erscheint, kann es manchmal hilfreich sein, Druck durch einen Dritten auszuüben.

      Ich bin sehr interessiert an Ihrer Erfahrung auf diesem Weg,
      herzliche Grüße

  5. Hallo, ich bin eine ausgebildete Krankenschwester und Mutter von drei Kindern.
    Da ich aus gesundheitlichen Gründen in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann würde ich gerne zum Erzieherin umschulen.Ich finde den Beruf toll und bin absolut die richtige dafür, ich bin überzeugt davon, dass ich mit Herz und Seele dabei sein werde…..sagt auch mein Umfeld….
    Arbeitsamt hat das sofort abgelegt…..
    Ich arbeite jetzt als Küchenhilfskraft, obwohl ich ausgebildet bin und Abitur abgeschlossen habe.
    Ich sehe für mich keine berufliche Perspektive mehr, obwohl ich erst 41 bin…..

  6. Hallo
    Ich bin seit 25 jahren in der Tourismus branche taetig speziel auf Tauchschulen als Tauchlehrer, Basisleiter und Techniker.
    Weil die Tauchindustrie aber schwer schwaechelt ist es immer schwieriger geworden geeignete jobs zu finden.
    So habe ich mich entschlossen eine Umschulung zum Rettungssanitaeter zu machen.
    Ich bin 50 Jahre alt.
    Habe ich dort eine Chance? Danke fuer Ihre Antwort

    1. Da es sich bei der Ausbildung zum Rettungssanitäter streng genommen um keine Ausbildung handelt sondern um einen mehrwöchigen Lehrgang, sehe ich hier nur die Möglichkeiten über einen Bildungsgutschein zu einer Kostenübernahme zu gelangen. Viel Erfolg!

  7. Hallo, ich (47 Jahre) absolviere zur Zeit eine Ausbildung im telefonischen Kundendialog einer Direktbank. Aufgrund einer Hyperakusis werde ich nicht vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Ich überlege, ob ich evtl. eine Umschulung zur Altenpflegerin machen könnte, wie wären meine Chancen ? Bis jetzt hatte ich noch keinen Kontakt mit dem Job Center.
    Danke schonmal für Ihre Antwort.

    1. Hallo Frau Wagner,

      da Sie ja aus einem anderen beruflichen Bereich, also nicht dem pflegerischen, kommen, wird eine Umschulung nicht so leicht zu kriegen sein. Wie wäre es denn mit einer grundständigen Ausbildung? Es stünde ja auch die Ausbildung zur Altenpflegeherlferin zur Wahl, diese dauert nur 1 Jahr und wird oft dual angeboten. Später können Sie ja die “große” Altenpflegeausbildung noch draufsatteln, wenn sie sich in diesem Bereich wohlfühlen. Viele Grüße!

      1. Das ist totaler Quatsch.
        Das Amt spart Geld, wenn du die kurze Pflegehelferausbildung machst und wird dir danach nicht die große Ausbildung finanzieren da du immer Jobs als Helfer finden wirst. Jedoch wird dort nicht viel vermittelt, kaum relevanter Lernhalt. Bist ner examinierten pfelgekraft weit untergeordnet und der Gehaltsunterschied ist sehr groß. Das Gehalt in der Pflege, sei es Kranken – oder Altenpfelge, ist für das was geleistet wird eh zu gering.der Job ist hart u die Bedingungen werden immer absurder. Bin Krankenschwester, hab schon in der Altenpfelge, Hauspfelge, 1zu2 Intensivpflege, Profamilia, Intensiv und Psychiatrie gearbeitet. Egal wo, stressig, körperlich und psychisch sehr belastend.
        Überlege es dir gut. Ich würde dir zunächst ein Praktikum vorschlagen und wenn dann Umschulung zum ex aminierten Alten oder Krankenpfleger /in

    2. Hallo, ich bin 52 Jahre alt. Vor drei Jahren starb mein Mann und ich musste meine Selbstständigkeit aufgeben, damit ich mich um unseren damals 9 jährigen Sohn besser kümmern konnte. Ich machte einen Knochenjob und arbeitete mit Pfeden im Wald, was ich heute nicht mehr kann. Ich nutzte die Zeit und machte die letzten zwei Jahre mein Abi nach, das ich mit einem FH Notenschnitt von 1,7 schaffte. Nun würde ich gerne Rettungsingenieurwesen studieren. Ing. Bauzeichner war mal mein Lehrberuf. Hab ich eine Chance auf Förderung?

      1. Hallo Dorothee,

        vielen Dank für Ihre Nachfrage, aber zuerst: Herzlichen Glückwunsch zum Abitur mit fantastischem Durchschnitt!

        Ja, Sie sollten sich in jedem Fall einen Beratungstermin vereinbaren (momentan leider nur telefonisch und mit zeitlichen Verzögerungen). Nach Möglichkeiten sollten Sie Optionen für ein ehrenamtliches Engagement im Rettungswesen wahrnehmen, um fehlende Berufserfahrung auszugleichen.

        Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass Sie Leistungen aus der Ausbildung auf den Bachelor-Studiengang anrechnen lassen können. Sie werden ganz regulär studieren müssen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

  8. Guten Tag
    Ich bin gelernte Apothekenhelferin ,einBeruf der noch die veraltetete Ausbildung hat (jetzt PKA) und noch dazu werden Helferinnen garnicht mehr eingestellt,weil die PTAs deren Aufgaben mit übernehmen und seit der Familienzeit habe ich nur noch entweder Eltern Kind Kurse geleitet ,Kurse zur musikalischen Früherziehung oder zwischendurch habe ich auch in der Kinderbetreuung im Fitneßstudio gearbeitet und auch als Tagesmutter Kinder betreut-das ist meine Berufung-ich würde so gerne Erzieherin werden,aber ich kann nicht auf den Zuverdienst als Kursleitung verzichten-wie stehen meine Chancen eine Umschulung finanziert zu bekommen? Viele Grüße

  9. Sehr geehrte Damen u. Herren,
    in den letztn 20 Jahren war ich als Designermöbellieferant/Montuer tätig. In dieser zeit meiner Tätigkeit hat sich mein Asthma so verschlimmert das ich aus Medizinischer sicht diese Arbeit nicht mehr ausüben darf. Diesen Befund hat auch das Jobcenter vorliegen. Auf Grund dieser Umstände mache eine berufliche Reha finanzirt über die RV. Ich würde gerne eine Umschulung zum Möbelverkäufer machen. jetzt würde ich gern wissen ob das für mich überhaupt noch möblich ist. Diese Umschulung möchte ich gerne in Verbindung mit der beruflichen Reha machen. Für eine klärende Antwort bin ich sehr Dankbar.
    vielen Dank im für Ihre Mühen

    1. Lieber Merlin,

      ich sehe hier nichts, was dagegen spricht. Da eine Umschulung zum Einzelhandelsverkäufer auch nicht allzu lange dauert sehe ich kein Problem. Haben Sie schon mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen?

  10. Hallo,
    ich bin “erst” 43 Jahre alt und in der Druck- & Medienbranche tätig. Ursprünglich habe ich eine Druckerausbildung absolviert und aufgrund Allergien mich 1999 entschieden, eine zweijährige Weiterbildung zum Techniker zu machen. Inzwischen sieht es in der Branche so düster aus, dass ich über eine Umschulung nachdenke. Zudem ich 2011 an Krebs erkrankt war und Ende vergangenen Jahres eine Reha aufgrund Überforderung und Depressionen einlegte. Ich hatte bis dahin rund 72 Tage Urlaub und knapp 500 Überstunden auf dem Konto. Im Juli war ich beim Jobcenter und habe meine Sachlage geschildert. Dort wurde mir folgendes gesagt:
    – Ich habe einen vorwiegend im Sitzen ausgeübten Beruf, da gibt es keine anerkannte Krankheit
    – ich muss beweisen, dass es in der Branche schlecht aussieht
    – ich soll entweder zu einem Amtsarzt und/oder Reha beantragen
    Gesagt getan: ich habe mich erkundigt, in meiner Branche werden derzeit 6 Leute in meiner Region gesucht – mein Ziel wäre es, “Fachinformatiker Schwepunkt Anwendungsprogrammierer” zu werden. In dieser Branche werden weit über 600 gesucht. Ich war aufgrund wegen der Überforderung auf Reha und wurde dort zwar arbeitsfähig entlassen, jedoch mit der Diagnose: Angst und Depression.
    Nun war ich wieder beim Jobcenter… dort wurde nun gesagt: “Oh, sie haben eine Reha hinter sich? Dann ist nur noch die Rentenversicherung zuständig. Ich wünsche ihnen viel Erfolg”.
    Ich weiß jetzt echt nicht mehr weiter. Ich hätte sogar ab Juni einen Platz in der Umschulungseinrichtung. Es wird so rauslaufen, dass ich mit Ende 40 auf jeden Fall arbeitslos, und in dieser Branche nicht mehr vermittelbar sein werde.
    Hätte hier jemand einen Tipp, was ich noch machen kann?
    Ich bin für jeden Vorschlag dankbar. Ich will ja arbeiten!

    Viele Grüße, Norbert.

    1. Hallo Norbert,

      das tut mir sehr leid- da haben sie ja tatsächlich eine Odysee hinter sich! Nach meiner Erfahrung ist der Rat des Jobcenters, obwohl ich absolut verstehen kann, dass Sie sich hier langsam vergackeiert vorkommen – richtig, denn nach einer Reha und bei einer Umschulung aus gesundheitslichen Gründen wäre die Rentenversicherung zuständig. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die Rentenversicherung oft zugänglicher für die Finanzierung von Umschulungen ist – mein Rat wäre also auf alle Fäle einen Termin mit dem Rentenversicherungsträger auszumachen und bei aufkommenden Problemen hier unbedingt eine juristische Beratung (z.B. durch einen Sozialverein) hinzuziehen. Viel Erfolg und vielleicht gibt es ja noch Tipps von anderen Lesern!

    2. Hallo
      ich würde den VDK Sozialverband einschalten. gibt es in jeder Stadt kostet 5 euro im Monat mit Anwalt.
      hatte selbst krebs und eine odysee hinter mir bin informatiker

      gruss Thom

  11. Hallo
    ich würde den VDK Sozialverband einschalten. gibt es in jeder Stadt kostet 5 euro im Monat mit Anwalt.
    hatte selbst krebs und eine odysee hinter mir bin informatiker. man wird nur abgewimmelt und ist mit über 40 für die schon zu alt

    gruss Thom

  12. Hallo, ich bin 52 und in einer EGA, das Ziel ist die kommende Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen. es gibt während der Vorbereitungsphase in Berlin Marzahn viele persönliche Zweifel. Normalerweise komme ich aus ganz anderen beruflichen Erfahrungen. Es war ein langsamer Prozess, diesen Weg zu sehen und vom JC unterstützt zu werden. Allen Zweifeln zum Trotz, ist der Versuch es wert. Wenn man sich nur von falschen Beratern und eigenen Ängsten leiten lässt, passiert nichts mehr.

    1. Hallo André
      Habe grade mit Erstaunen deine Zeil gelesen, und vorallem dein Alter von 52!
      Wollte auch eine Umschulung haben und die Antwort von der Rentenkasse! Ich bin zu alt. Fange in zwei Wochen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsplatz! Und dieses geht 9 Wochen und dann hätte ich einen neuen Job ☝️ Wer’s glaubt 😜
      Wie hast du das gemacht 🤔🤔
      Gruß Dietmar

  13. Hallo, ich bin 54 Jahre alt.
    Habe ursprünglich Pferdewirt gelernt .
    Nach 2 Kindern wollte ich in den Beruf zurück, was leider durch Allergien nicht mehr mach bar war.
    Habe dann nach vielen warten und Allergiediagnostik eine Umschulung bekommen.
    Arbeite seit vielen Jahren nun als Kaufrau im Einzelhanden.
    Die ersten Jahre habe ich im Reitsporthandel und da auch im Aussendienst gearbeitet.
    dann hat mich ein Bandscheibenvorfall aus der Bahn geworfen und ich wurde in der Zeit auch arbeitslos.
    Seit dem arbeite ich im typischen Einzelhandel ( Bekleidung, Schmuck) und stehe dabei 8 Stunden.
    Durch die beschädigte Bandscheibe habe ich immer wieder Probleme ( Entzündungen, wieder anfänglichen Vorfall usw.). War vor ein paar Jahren deswegen zur Reha. Dann kam ein Fersensporn dazu und jetzt auch wieder Rückenprobleme.
    Nun frage ich mich ob eine nochmalige Umschulung mich rettet noch bis zum Rentenalter arbeiten zu können.
    Ich stelle mir eine Umschulung zur Ergotherapeutin vor .
    Habe ich da noch Chancen ?

  14. Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit über 50 noch eine Umschulung beantragen könnte. Ich möchte mich gerne zum Busfahrer umschulen lassen und Bedarf besteht in dem Bereich auf jeden Fall. Ich werde einen Antrag stellen und schauen, was das Jobcenter dazu sagt.

  15. warum wird von der Agentur für Arbeit bei einer überbetrieblichen Umschulung das AL Geld während der gesamten Zeit gezahlt, bei einer betrieblichen Einzelumschulung aber nicht??

  16. Ich habe Pädagogik studiert, arbeite in einer Kita und ich bin ab 08/2021 nicht mehr in meinem Beruf vermittelbar, da ich nicht gegen Masern geimpft bin und mich nicht impfen lassen möchte – es besteht aber ab spätestens dann Impfpflicht für meinen Job. Erfülle ich so die Voraussetzungen für eine Umschulung? Ich bin 44 Jahre alt.

  17. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe mir glücklicherweise einen Bildungsgutschein für eine Umschulung ergattert. Wegen des Rechtsanspruchs seit Mai 2020 wenn Kritärien erfüllt auch im SGB2.
    Meine kaufmännische Ausbildung ist am Arbeitsmarkt entwertet.

    Ich bekomme an meinem Wohnort und im Tagespendelbereich von 1,5 Stunden keine Umschulung in Präsenzunterricht mit Dozent im Raum. Nur bei täglicher Fahrtzeit von 3 Stunden.

    Ich brauche es beim Lernen ganz klassisch.
    Ich habe beantragt den Tagespendelbereich rauszunehmen um nun den 2 Bildungsgutschein, dieser ist bis 20.08.21 gültig dann nun endlich umsetzen zu können.

    Was kann ich machen um das Jobcenter zu bewegen.
    Habe schon alles mit Fakten und zahlen dargelegt!

    Die andere Frage ist, wenn ich als schon kaufmännisch ausgebildet und arbeitserfahren, eine betriebliche Umschulung machen würde, könnte ich mehr als das reguläre Ausbildungsgehalt für Kauffrau im E- Commerce, IHK bekommen?
    Wenn ja, wieviel mehr wäre realistisch zu fragen?
    Ich bedannke mich herzlichst für ihre Rückmeldung.

    1. Hallo Frau Kaiser

      danke für Ihre Anfrage.

      Bei einer betrieblichen Umschulung ist es immer denkbar, dass der Betrieb Ihnen als zusätzlichen Anreiz und Anerkennung Ihrer Leistungen ein kleines Gehalt / Bonus zahlt. Die Höhe begrenzt sich meist von allein durch die sogenannten Zuverdienstgrenzen. Würde der Betrieb Ihnen mehr bezahlen, würde es sich auf das für Sie zur Verfügung stehende Geld nicht auswirken, da es zu einer Anrechnung kommt. Das Gehalt zählt als meldepflichtiger Nebenverdienst. Wie viel Sie konkret dazuverdienen können, erfragen Sie direkt bei dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters.

      Zu Ihrem Anliegen mit der Tagespauschale: Wir würden empfehlen, dass Sie Ihre Gründe möglichst schriftlich darlegen, falls Sie es noch nicht getan haben. Wenn das Jobcenter Ihren Antrag ablehnt, dann nutzen Sie den Widerspruch dazu, nochmal Ihre sachlichen Argumente zu nennen. Formulieren Sie die Gründe knapp und auf den Punkt. Viel ungenauer, sich wiederholender Text ist nicht zielführend. Einen anderen Weg sehen wir leider nicht.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, gute Nerven und alles Gute!

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