Enkel enterben: Was müssen Sie bedenken?

Wenn es um die Verteilung des Nachlasses geht, stellt sich vielen Erblassern die Frage, ob und wie sie ihre Enkel enterben können. Dabei ist es wichtig, dass man sich über die rechtlichen Grundlagen informiert und auch die Folgen einer Enterbung bedenkt.

 

Wie stehen Enkel in der gesetzlichen Erbfolge?

Grundsätzlich stehen Enkel in der gesetzlichen Erbfolge nicht an erster Stelle. Allerdings können sie unter bestimmten Voraussetzungen als Erben in Betracht kommen. So haben beispielsweise Kinder des verstorbenen Kindes Anspruch auf einen Pflichtanteil, wenn diese im Testament nicht berücksichtigt wurden.

 

Kann man seine Kinder enterben?

Grundsätzlich ist es möglich, seine Kinder zu enterben. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass Enterbte in fast allen Fällen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben und diesen innerhalb von 3 Jahren einfordern können. Daher sollte man als Erblasser immer bedenken, welche Konsequenz eine Enterbung hat und ob man mit den Folgen leben kann.

 

Wie setzt man Enkel im Testament als Erben ein?

Es gibt kein Gesetz, wonach ein Erblasser in seinem Testament zwingend seine eigenen Kinder als Erben bedenken muss. Die Gründe für eine Entscheidung, Enkelkinder stattdessen als Erbe zu bestimmen, können vielfältig sein – etwa finanzielle oder familiäre Gründe. Um solche Entscheidung rechtlich abzusichern, empfiehlt es sich jedoch immer, das Testament von einem spezialisiertem Anwalt überprüfen zu lassen und auch andere Familienangehörige frühzeitig in den Prozess mit einzubeziehen.

 

Was sollte man bei der Verfassung des Testaments beachten?

Bei der Verfassung des Testaments ist es wichtig zu beachten, dass jeder Einzelne ohne Notar oder Zeugen selbstbestimmt über den Nachlass verfügen kann – sowohl Ehepartner als auch Einzelpersonen haben hierzu das Recht. Es ist aber ratsam frühzeitig damit zu beginnen und alle Verfügung festzuhalten sowie Absprachen mit dem Anwalt zu treffen – so lässt sich später Streit vermeiden und die letztwillige Verfügung bleibt bestehen.

 

Suchen Sie vor der Enterbung Ihres Enkels nochmal das Gespräch!

Enterben ist in Deutschland nur begrenzt möglich und birgt Risiken für alle Beteiligten. Daher sollten Sie bevor Sie Ihren Enkel enterben unbedingt nochmal versuchen mit ihm ins Gesprächen zu kommen um eventuell andere Lösungsmöglichkeiten zu finden oder den Pflichtanteil freiwillig abzulehnen. Nur so kann Streit innerhalb der Familie vermieden werden und Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten vermieden werden.

 

Alternative zum Enterben: Das Erbe selbst verprassen!

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es eine Alternative zum Enterben gibt? Wenn Sie Ihr Erbe nicht an Ihre Kinder oder Enkel weitergeben möchten, kann das Erbe auch anders genutzt werden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten, das Erbe selbst zu verprassen.

 

Wie kann man das Erbe selbst verprassen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Erbe selbst zu verprassen. Eine der beliebtesten Optionen ist es, das Geld für Reisen und Abenteuer auszugeben. Mit dem Geld können Sie sich auf den Weg machen und neue Orte entdecken. Oder Sie nutzen das Geld für luxuriöse Autos oder andere teure Gegenstände. Auch der Genuss von Wein und Essen kann eine gute Möglichkeit sein, um das Erbe zu verprassen.

 

Welche rechtlichen Konsequenzen hat es?

Wenn Sie sich für die Option des Verprassens des Erbes entscheiden, sollten Sie bedenken, dass es rechtliche Konsequenzen haben kann. Zunächst müssen Sie wissen, was ein Pflichtanteil ist und wie er berechnet wird. Der Pflichtanteil ist der Teil des Nachlasses, den jedes Kind oder jeder Enkel erhalten muss – unabhängig von der Entscheidung des Testaments oder des Erblassers. Wenn also kein Testament vorliegt oder die Kinder enterbt wurden, müssen sie trotzdem ihren Pflichtanteil erhalten – auch wenn alle anderen Mittel bereits verprast wordne sind. Daher ist es wichtig, vor dem Verprasssen des Erbes alle rechtlichen Aspekte abzuklären und gegebenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen.

 

Gibt es Alternativen zum Enterben und Verprassen?

Es gibt auch Alternativen zum Enterben oder Verprasssen des Erbes. Eine Option ist es beispielsweise, mit den Kindern gemeinsam zu einem Notar zu gehen und den Verzicht auf den Pflichtanteil unterzeichnen zu lasssen. So könnnen die Kinder vom Erbe ferngehalten werden – aber ohne negative Folgen für sie in Bezug auf den Pflichtanteil. Auch Schenkungsverträge bietet hierfür eine gute Möglichkeit: Hier kann man bestimmen, welcher Anteil an welchen Empfänger geht – ohne negative Folgen für die Kinder oder Enkel in Bezug auf den Pflichtanteil.

Eine weitere Option ist das Berliner Testament: Dieses Testament regelt die Nachfolgeregelung im Falle des Todes beider Elternteile gleichermaß en und legt fest, welcher Teil an welches Kind geht – ohne negative Folgen für die Kinder in Bezug auf den Pflichtanteil.

 

Verprassen statt enterben?

Das Verprasssen des Erbes stellt eine interessante Alternative zum Enterben dar – aber man sollte vorher alle rechtlichen Aspekte abklären und gegebenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen um unangenehme Überraschungn am Ende zu vermeiden! Es gibt aber noch weitere Alternativen als Enterben oder Verprasssen: Schenkungsverträge und Berliner Testamente bietet hierfür gute Möglichkeiten um Familienerbstücke an die nachfolgend Generation weiterzugeben – ohne negative Folgen für die Kinder in Bezug auf den Pflichtanteil!

 

Fazit

Enkelkinder stehen grundsätzlich nicht an erster Stelle in der gesetzlichen Erbfolge – jedoch können sie unter bestimmten Voraussetzung als Erbe berücksichtigt werden. Wer seine Kinder enterbt oder andere Person benennet sollte aber immer bedenken welche Konsequenz dies hat und ob er mit den Folgen leben kann – insbesondere was den Pflichtanteil betrifft. Um solche Entscheidung rechtlich abzusichern empfiehlt es sich daher immer das Testament von einem spezialisiertem Anwalt überprüfen zu lasssen sowie frühzeitig andere Familienangehörige mit ins Boot zu holen um Streit schon vorab zu vermeiden.

1 Gedanke zu „Enkel enterben: Was müssen Sie bedenken?“

  1. Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Enterben. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.

    Antworten
Average 
 5 Based On 1

Schreibe einen Kommentar