Erbschleicherei in der Familie – wie schützt man sich?

Erbschleicherei kann eine Straftat sein, bei der jemand versucht, durch Betrug oder List einen Pflichtanteil an einem Erbe zu erhalten. Dies kann innerhalb der Familie passieren, aber auch von Personen außerhalb der Familie. In diesem Artikel werden die verschiedenen Arten von Erbschleicherei in der Familie besprochen und Tipps gegeben, wie man sich vor solchen Machenschaften schützen kann.

 

Wann spricht man von Erbschleicherei in der Familie?

Erbschleicherei in der Familie tritt häufig auf, wenn ein Elternteil verstorben ist und die übrigen Angehörigen um das Vermögen des Verstorbenen streiten. Dies kann zwischen Geschwistern geschehen, aber auch zwischen Enkeln und Großeltern oder anderen Verwandten. Ein weiterer häufiger Fall ist die Heirat eines Elternteils mit einer neuen Person, die nicht Teil des ursprünglichen Familiensystems war. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass diese Person versucht, sich unrechtmäßig Zugang zum Vermögen des verstorbenen Elternteils zu verschaffen.

 

Was sind typische Anzeichen für Erbschleicherei?

Typische Anzeichen für Erbschleicherei sind schmeichelndes Verhalten gegenüber dem Erblasser und Isolation vom Rest der Familie. Es kann auch sein, dass die betreffende Person den Erblasser unter Druck setzt oder ihn manipuliert, um ihn dazu zu bringen, ihr mehr als den rechtlich vorgesehen Pflichtanteil am Erbe zuzusprechen. Auch ungewöhnliche letztwillige Verfügungen oder Testamente sollten als Warnsignal gewertet werden.

 

Wie kann man sich vor Erbschleichern schützen?

Um sich vor Erbschleicheren zu schützen ist es wichtig regelmäßig Kontakte mit dem betroffenem Angehörigem zu halten und aufmerksam für mögliche Anzeichen von Manipulation oder Druck seitens Dritter zu sein. Sollte man befürchten Opfer von Erbschleicher geworden zu sein sollte man professionelle Hilfe suchen um rechtlich abgesicherte Schritte einzuleiten um seine Recht am Pflichtanteil am Erbe durchzusetzen.

 

Wann können Geschwister betroffen sein?

Wenn Eltern versterben und kein Testament hinterlassen haben, erhalten die Kinder den Pflichtanteil am Nachlass. Dieser Anteil muss unter allen Geschwistern gleichmäßig aufgeteilt werden. Es kann jedoch vorkommen, dass eines der Geschwister versucht, mehr als seinen Pflichtanteil zu erhalten. Dieses Verhalten stellt eine Form von Erbschleicherei in der eigenen Familie dar.

 

Was ist bei Heirat zu beachten?

Wenn jemand heiratet und kein Testament hinterlässt, sollte man bedenken, dass die Ehefrau oder der Ehemann automatisch Anspruch auf den Nachlass hat. Wenn es aber nur noch Enkel gibt, kann es passieren, dass die Ehefrau oder der Ehemann versucht, den Nachlass allein anzutreten und somit die Enkel um ihren rechtlichen Anteil bringt. Auch hier handelt es sich um Erbschleicherei in der eigenen Familie.

 

Welche Rolle spielen Pflegekräfte?

Es können auch Personen außerhalb der Familie versuchen, sich unrechtmaßig an dem Nachlass zu bereichern. Dazu gehören beispielsweise Pflegekräfte oder Freunde des Verstorbenen. Sie schmeicheln dem Erblasser und isolieren ihn von seiner Familie und versuchen so an sein Vermögen zu gelangen. Auch dies ist eine Form von Erbschleicherei in der eigenen Familie.

Es ist wichtig zu wissen, welche Rechtlichkeit man als Angehöriger hat und was man gegen Erbschleicher tun kann. Nur so lässt sich verhindern, dass man Opfer dieses Betrugs wird und am Ende leer ausgeht.

 

Wann sollte man sich an einen Anwalt wenden?

Es gibt mehrere Gründe, warum man sich an einen Anwalt wenden sollte, wenn es um Erbschleicherei geht. Zunächst sollte man prüfen lassen, ob die letztwillige Verfügung rechtlich bindend ist und ob die Person tatsächlich als Erbe bestimmt ist. Auch können Anwälte helfen, den Fall vor Gericht zu bringen und gegen die Erbschaft vorzugehen.

Ein weiterer Grund für die Beratung durch einen Anwalt ist es, den Nachlass des Verstorbenen richtig aufzuteilen und alle Beteiligten fair zu behandeln. Ein Rechtsanwalt kann auch helfen, Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu lösen und alle Parteien über ihre Rechte aufzuklären.

1 Gedanke zu „Erbschleicherei in der Familie – wie schützt man sich?“

  1. Vielen Dank für diesen Artikel zu Erbschleicherei. Gut zu wissen, dass gar nicht so selten ist. Ich werde das Testament meiner Mutter anfechten, weil ich vermute, dass mein Bruder Erbschleicherei begangen hat.

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