Mit 60 zu arbeiten aufhören: So gelingt es

Mit 60 in Rente: Das muss kein Traum bleiben!

Eines der Arbeits- und Lebensziele vieler Personen ist die Pension. Durchschnittlich können Arbeiter erst in einem Alter von ungefähr 65 bis 70 in Rente gehen. Die aktive Phase des Arbeitens lässt sich jedoch bereits wesentlich früher beenden. Möchten Sie bereits mit 60 zu arbeiten aufhören und Ihre Freizeit genießen, müssen Sie nur die nachfolgenden Tipps beachten.

 

Schon früh Altersvorsorge gut und aktiv gestalten

Die Altersvorsoge ist einer der zentralen Punkte der Rente. Der Großteil der Senioren empfindet die eigenen vier Wände als Mittelpunkt ihrer eigenen Altersvorsorge. Dies kann ein eigenes Haus oder eine Wohnung sein. Vor allem Eigentumswohnungen oder Häuser können oft bis zum Renteneintritt bereits abbezahlt sein, sodass die geringere Rente nicht mit Darlehens- oder Schuldrückzahlungen belastet wird.

Möchten Sie mit 60 zu arbeiten aufhören und dennoch eine eigene Immobilie besitzen, sollten sie die Abbezahlung des Gebäudes bis zum Rentenantritt getätigt haben. Alternativ bietet sich eine Veräußerung an. Bis zu Ihrem Lebensende können Sie die Miete der Wohnung bzw. des Hauses auch mit ihrer Rente zahlen und sich schon mit 60 intensiver Ihrer Immobilie widmen.

 

Teilzeitverträge mit Ihrem Arbeitgeber eingehen

Gehen Sie im Rentenantrittsalter in Ihre Pension, erhalten Sie in der Regel den vollen Rentenbezug. Hören Sie allerdings schon mit 60 zu arbeiten auf, reichen die Berufsjahre meist nicht aus, um Anspruch auf den vollen Rentenbezug zu erhalten. Aus diesem Grund werden Abstriche bei ihrer Rente gemacht, wobei der Abzug bei jeder Person anders ausfällt. Die Rentenberatung gibt Ihnen genau Auskunft, wie hoch Ihre jeweilige Rente ist, wenn Sie schon mit 60 oder sogar früher in Rente gehen. Anhand dieser Information können Sie selbst entscheiden, ob ein frühzeitiger Rentenantritt bezüglich Rentenhöhe sinnvoll ist oder Sie noch einige Jahre arbeiten sollten.

Ist Ihr Rentenanspruch mit 60 Jahren noch zu gering und müssen Sie deshalb weiter arbeiten, können Sie dennoch einen Kompromiss eingehen. Alternativ zur Vollzeitstelle bietet sich eine Teilzeitstelle oder eine geringfügige Beschäftigung an. Viele Arbeitgeber ermöglichen Ihren Angestellten ein geringfügiges Dienstverhältnis. Mit diesem Dienstverhältnis verdienen Sie bis zu 500 Euro steuerfrei, sodass das Einkommen eine kleine finanzielle Hilfe zu Ihrer Rente ist.

 

Altersteilzeit als Alternative zur geringfügigen Beschäftigung

Als Alternative zur geringfügigen Beschäftigung steht Ihnen bei einem Pensionsantritt mit 60 Jahren die Altersteilzeit zur Verfügung. Im Gegensatz zu einem geringfügigen Dienstverhältnis benötigen Sie hier jedoch das Einverständnis und das Wohlwollen Ihres Arbeitgebers. Einige Tarifverträge weisen diese Beschäftigungsvariante zudem bereits auf. Ihr Arbeitgeber führt für Sie ein Lebensarbeitskonto.

Müssen Sie ihm Rahmen Ihres Dienstverhältnisses Überstunden verrichten, erhalten Sie diese nicht ausbezahlt oder mit freien Tagen vergütet. Mit Beginn der Erwerbstätigkeit sammelt Ihr Arbeitsgeber diese Überstunden an, sodass Sie wesentlich früher die Rente antreten können. Je nach Arbeitsverhältnis und -platz können Sie aufgrund der gesammelten Überstunden einige Jahre früher in Pension gehen und somit Ihren Rentenantritt mit 60 Jahren realisieren. Aufgrund dieser Maßnahme wird außerdem kein Gehaltsverzicht notwendig. Die Zahlung der Arbeitsteilzeit erfolgt wie jene zur Arbeitszeit, wobei weiterhin Tarifanpassungen gewährt werden.

 

Selbstständigkeit im Alter

Die Selbstständigkeit hilft Ihnen ebenfalls bei einem vorzeitigen Ruhestand. Im Gegensatz zu festen Dienstverhältnissen können Sie auch in der Pension weiterhin arbeiten und ihre Frei- und Arbeitszeiten geschickt koordinieren. Um mit 60 Jahren in Pension zu gehen und dennoch weiterhin selbstständig zu sein, müssen Sie allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen als Eigentümer Ihres Unternehmens Ihr Unternehmen an einen Nachfolger abgeben. Die Weitergabe muss zudem gewinnbringend sein. Somit dienen insolvente Unternehmen nicht für eine Selbstständigkeit im Alter.

Der Nachfolger Ihres Unternehmens kann entweder aus Ihren eigenen Reihen erfolgen oder eine externe Person sein. Diesbezüglich existieren keine festen Regelungen. Ihr Nachfolger zahlt eine festgelegte Summe zum Ausgleich des aktuellen Firmenwerts. Mit dieser Ausgleichszahlung finanziere Sie anschließend Ihren vorzeitigen Ruhestand.

 

Geldanlagen gewinnbringend erstellen

Nach Rentenantritt erhalten Sie im Normalfall von Ihrer Firma eine Abfindung. Die Abfindung sowie bei einer Selbstständigkeit die Summe aus den Firmenverkäufen sollten Sie nicht sofort ausgeben, sondern gewinnbringend anlegen. Mit diesem Finanzierungsmodell können Sie selbst bei einem Rentenantritt mit 60 Jahren über viele Jahre hinweg über einen kleinen finanziellen Zuschuss zu Ihrem Rentenbetrag rechnen. Um die richtige Methode für Ihre Geldanlage zu finden, sollten Sie am besten mit Ihrem Bankberater reden, da es hierfür zahlreiche unterschiedliche Modelle gibt. Zum Beispiel können Sie eine professionelle Vermögensverwaltung wählen. Im Rahmen einer Asset Allocaton wird versucht, mit Ihrer Anlage eine Überrendite mit Ihrem Betrag gegenüber dem Markt zu erzielen.

Als Alternative zu herkömmlichen Geldanlagen sollten Sie über eine Anlage in Immobilien nachdenken. Über das sogenannte Betongold erhalten Sie die Chance, Geldbeträge über einen längeren Zeitraum hinweg anzulegen. Mit Ihrem Geld kaufen Sie verschiedene Wohnungen und Häuser, welche Sie im Anschluss vermieten. Als Ziel versuchen Sie dauerhaft, Miterträge zu erzielen und mit ihnen Ihre Rente aufzustocken. Zudem können Sie mit den Mieterträgen neue Anschaffungen bezahlen.

 

Weitere Informationen bezüglich eines Rentenantritts mit 60 Jahren oder früher erhalten Sie bei uns oder bei der Wirtschaftswoche und beim Focus.

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