Viele wollen es, wenige erreichen es. Mit der aktiven Phase des Arbeitens wollen die meisten möglichst früh aufhören und damit im Alter die Freizeit aktiv neu zu gestalten.
Wer nicht gerade ein Jackpot im Lotto geknackt hat muss sich neue Strategien ausdenken damit der frühe Rentenbeginn ermöglicht wird.
Altersvorsorge aktiv gestalten
Die eigenen vier Wände sind für die meisten Senioren der Mittelpunkt ihrer Altersvorsorge. Oftmals klappt es, dass das Eigentum bis zum Renteneintritt abgezahlt ist. Doch dann kommt die Ernüchterung. Es ist zwar Eigentum da, aber die Rente reicht nicht aus um sich zu finanzieren.
Daher muss frühzeitig die Entscheidung getroffen werden, ob die Immobilie letztendlich der richtige Weg ist oder ob eine Veräußerung nicht auch eine Option wäre. Hier ist der Vorteil, dass in einer kurzen Frist ein großer Vermögenszuwachs stattfindet. Clever angelegt kann davon bis zum Lebensende die Miete für eine Wohnung gezahlt werden.
Teilzeitverträge mit dem Arbeitgeber abschließen
In der Regel sind die Berufsjahre für einen vollen Rentenbezug noch nicht voll. So ist mit Abstrichen bei der Rente zu rechnen. Wie hoch der Abzug für sich persönlich ist, kann bei der Rentenberatung eindeutig herausgefunden werden. Nach dieser Info muss jeder für sich dann selbst entscheiden, ob der Rentenbetrag ausreicht oder ob noch weitergearbeitet werden muss. Übrigens spricht hier aber nichts dagegen, bei seinem Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigter weiter zu arbeiten. Hier können steuerfrei noch fast fünfhundert Euro hinzuverdient werden.
Viele Arbeitgeber sind froh, wenn die Mitarbeiter mit entsprechender Erfahrung noch ein paar Jahre kommen und diese an die neuen Generationen weitergeben. Zusätzlich sind diese Mitarbeiter den Lückenfüller in Urlaubszeiten.
Selbständigkeit und vorzeitiger Ruhestand
Eine Selbständigkeit ist auch ein idealer Ausgangspunkt für den vorzeitigen Ruhestand. Voraussetzung ist hier, das der Eigentümer das Unternehmen gewinnbringend an einen Nachfolger abgeben kann. Daher ist ein wenig Vorarbeit notwendig. Das Unternehmen muss gut auf dem Markt eingeführt werden, ein Name muss vorhanden sein.
Dann ist es in einem zweiten Schritt möglich, den Nachfolger aus den eigenen Reihen oder auch Extern zu besorgen. Dieser zahlt dann eine Summe zum Ausgleich für den Firmenwert. Dieser Betrag ist dann gedacht, um den vorzeitigen Ruhestand über die gesamte Zeit finanzieren zu können.
Gewinnbringende Geldanlagen
Diese Summen aus Firmenverkäufen oder auch Abfindungen sind gewinnbringend anzulegen. Hierfür gibt es unterschiedliche Modelle die gleichermaßen erfolgreich sein können. Wer dies clever löst hat mit dem vorzeitigen Ruhestand gar kein Problem. Zum einen besteht hier die Möglichkeit durch eine professionelle Vermögensverwaltung die Beträge anlegen zu lassen. Hier wird im Rahmen einer Asset Allocation versucht eine Überrendite gegenüber dem Markt zu erzielen. Bekannt sind hierfür private Vermögensberater und einige namhafte Bankhäuser.
Alternativ hat sich auch die Anlage in Immobilien bewährt. Hier, im sogenannten Betongold werden die Beträge über einen längeren Zeitraum angelegt. Es werden verschiede Wohnungen und Häuser gekauft. Ziel ist es, dauerhaft Mieterträge zu erzielen. Diese decken dann den Lebensunterhalt oder werden als Rücklage für Anschaffungen gesehen.
Altersteilzeit XXL
Die letzte spannende Variante ist die Altersteilzeit XXL. Hier muss allerdings der Arbeitgeber mitspielen. In einigen Tarifverträgen ist diese Variante bereits fest verankert. Der Arbeitgeber führt in diesem Fall für den Arbeitnehmer ein Lebensarbeitszeitkonto. In diesem Modell werden die Überstunden bereits seit Beginn der Erwerbstätigkeit bei dem jeweiligen Arbeitgeber angesammelt.
Ziel ist es dabei wesentlich früher als geplant in den Ruhestand gehen zu können. In vielen Fällen sind hier einige Jahre möglich. Dementsprechend startet die passive Phase der Altersteilzeit wesentlich früher als in anderen Vereinbarungen.
Zusätzlicher, sehr großer, Vorteil ist es, dass durch diese Maßnahme kein Gehaltsverzicht notwendig wird. Es erfolgt vielmehr die gleiche Zahlung wie zur Arbeitszeit, selbst Tarifanpassungen werden noch gewährt.