ksk als rentner

Kann ich als Rentner in der Künstlersozialklasse bleiben?

Die Künstlersozialklasse, kurz KSK, ist eine Sozialversicherung speziell für Künstler. Gegründet in den 1980er Jahren, sorgt sie dafür, dass die Versicherten nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungskosten tragen müssen. Folglich können die versicherten Personen viel Geld für eine Versicherung sparen. Sind Sie Mitglied der KSK und treten Ihre Rente an, müssen Sie allerdings darauf achten, ob Sie weiterhin Teil der eigenen Versicherung bleiben können.

 

KSK als günstige Versicherung für freischaffende Künstler

Berufstätige Personen sind in der Regel über ihren Arbeitgeber versichert. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um ein festes Dienstverhältnis handelt. Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen, wodurch sie sich selbstständig versichern müssen. Vor allem Krankenversicherung schlagen sich zubuche, da sie rund 18 Prozent des Gesamteinkommens betragen. Unabhängig vom tatsächlichen Verdienst müssen Freiberufler monatlich rund 130 Euro an Versicherungskosten bezahlen, damit sie krankenversichert sind. Die eigenständige Versicherung kann zudem bis zu 768 Euro je Monat betragen.

Private Versicherungen zeigen sich im direkten Vergleich von ihrer positiven Seite. Sie kosten in der Regel weniger. Ebenfalls ist es möglich, dass die Versicherten für denselben Versicherungsbetrag mehr Leistungen erhalten. Eine dieser privaten Versicherung ist die Künstlersozialklasse bzw. KSK. Die Versicherung richtet sich hauptsächlich an freischaffende Künstler. Unter diese Kategorie fallen

  • alle Künstler
  • Publizisten
  • Schriftsteller
  • Journalisten

Laut gesetzlichen Bestimmungen müssen die Versicherten selbstständig erwerbstätig sein, um sich über die KSK zu versichern. Personen, welche selbstständig Musik, bildende oder darstellende Kunst schaffen, lehren oder ausüben sowie als Journalist, Schriftsteller oder in einer anderen Position publizistisch tätig sind, können folglich die Versicherung in Anspruch nehmen. Befindet sich die Person allerdings in einer ständig beschäftigen Position, wodurch sie durch einen Arbeitgeber angestellt werden, oder gilt sie als Handwerker in der Handwerksrolle, kann sie sich nicht über die Künstlersozialklasse versichern.

 

Keine Altersvoraussetzung bei der KSK

Da die KSK generell jeden freischaffenden Künstler oder Publizist versichert, welcher sich nicht in einem festen Dienstverhältnis beschäftigt, existiert folglich auch keine Altersgrenze für die Versicherten. Möchten Sie sich über die KSK versichern oder sind Sie bereits über die KSK versichert, können Sie die Versicherung so lange in Anspruch nehmen, wie sie als freischaffender Künstler tätig sind. Folglich bedeutet dies, dass Sie selbst bis ins Rentenalter über die KSK versichert bleiben, insofern sich bei Ihrem Dienstverhältnis nicht ändert. Machen Sie sich kurz vor Ihrem Rentenantritt als Künstler oder Publizist selbstständig, können Sie jederzeit der KSK beitreten. Beenden Sie mit Ihrer Rente Ihre Tätigkeit, besitzen Sie jedoch keinen Anspruch auf eine Versicherung durch die Künstlersozialklasse.

 

Eigene Versicherung als Rentner

Mit Ihrem Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie versicherungstechnische Vorteile. Beziehen Sie eine Rente, sind Sie im Regelfall als Rentner grundversichert. Allerdings setzt dieser Fall voraus, dass Rentenansprüche bestehen. Existieren diese nicht, besteht für Sie ein Anspruch auf eine Grundsicherung. Diese enthält ebenfalls eine Pflichtversicherung, welche Ihre medizinischen Notfälle und Belange abdeckt. Möchten Sie als Rentner Teil der KSK bleiben, geht dies folglich nur, wenn Sie neben Ihrer Rente weiterhin als freischaffender Künstler arbeiten.

Arbeiten Sie als Rentner neben Ihrer Rente, können Sie gegebenenfalls eine Teilrente beziehen. Diese ermöglicht es Ihnen, neben Ihrer Rente einen Zuverdienst zu verzeichnen. Dennoch müssen Sie hier auf die Höhe des Zuverdienstes achten, da Sie unter Umständen die Teilrente zurückzahlen müssen. Überschreitet Ihr Zuverdienst die Rentengrenze, gelten Sie weiterhin standardmäßig als Versicherter bei der KSK. Treten Sie aber die Rente an und verzichten Sie auf Ihre Tätigkeit als Künstler, überträgt die KSK Ihre Daten automatisch an die Rentenkasse. Über diese lauft anschließend Ihre Krankenkasse und Pflegepflicht. Als Vollzeitrentner Mitglied der KSK zu sein, geht folglich nicht. Mit einer Teilrente können Sie jedoch weiterhin die Versicherung der Künstlersozialklasse in Anspruch nehmen.

 

Rentenversicherung als Pflicht der KSK

Arbeitnehmer in einem festen Dienstverhältnis müssen mit ihrem Verdienst nicht nur Sozialversicherung, sondern ebenso eine Rentenversicherung bezahlen. Freiberufler und Selbstständige sind von dieser Pflicht ausgenommen, da sie für ihr Handeln eigenständig verantwortlich und gesetzlich nicht rentenversicherungspflichtig sind. Beantragen Sie allerdings eine Versicherung über die Künstlersozialklasse, geben Sie den Vorteil auf, die Rentenversicherung nicht mehr bezahlen zu müssen. Als Mitglied der KSK müssen Sie erneut in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sodass Sie Anspruch auf eine Rente erhalten. Möchten Sie lieber den Betrag für eine private Altersversorgung verwenden, müssen Sie sich folglich entscheiden, ob Sie sich über die KSK oder über einen anderen Versicherungsträger versichern.

 

Versicherung erst ab einem bestimmten Betrag

Möchten Sie sich über die KSK versichern, benötigen Sie nicht nur den Status als freischaffender Künstler. Beginnen Sie ihre Tätigkeit neu, gelten für Sie Sonderbedingungen im Ausmaß von drei Jahren. Mit Ablauf der Frist müssen Sie nachweisen, dass Sie mit Ihrer Tätigkeit das Mindesteinkommen überschreiten. Anhand dieses Nachweises bezeugen Sie, dass Ihr Verdienst als Haupteinnahmequelle angesehen wird und Sie die Versicherungsansprüche der KSK beziehen können.

4 Gedanken zu „Kann ich als Rentner in der Künstlersozialklasse bleiben?“

  1. Geniales System für Künstler, die gutes Geld verdienen. Für “arme” Künstler, die sich mit ein paar Hundert Euro gerade so ohne Sozialhilfe über’s Wasser halten gilt die Mindesteinkommensgrenze. Somit fallen die heraus und werden sogar doppelt bestraft. Zum einen müssen sie den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen und zum anderen sind sie nicht einmal Rentenversichert. Soviel zu unserem ach so tollen “Sozialsystem”, dass Künstler sogar zwingt Sozialhilfe zu beantragen, obwohl sie es allein schaffen könnten, ohne diese Mindestverdienstgrenze. Das ist, gelinde gesagt, nur noch lächerlich!

    1. Ganz so pauschal würde ich es nicht sagen, aber die Grenze ist schon hart. Vor Jahren wurde mein Mann mal überprüft, und weil wir steuerlich den ganzen Übungsleiterfreibetrag angesetzt hatten, war er dann flugs unter der Grenze. Binnen extrem kurzer Zeit musste dann ein Nachweis her, dass sein eigentlicher Verdienst ja durchaus über der Grenze liegt, mit Steuerberater etc.

  2. Wo ich noch Informationsbedarf hätte, ist der Fall, wenn man als angehender Rentner ins Ausland geht und bisher bei der KSK versichert war. Wo kann ich mich darüber informieren?

  3. Hallo zusammen,
    ich habe obenstehende Ausführungen allesamt gründlich studiert und trotzdem blicke ich auf gut Deutsch gesagt nicht so richtig durch den steuerlichen Dschungel.
    Als Bildender Künstler beziehe ich nach Erreichen der Rentenaltersgrenze Rentenbezüge von der Deutschen Rentenversicherung. Nach wie vor bin ich bei der KSK versichert und übe meine freiberufliche künstlerische Tätigkeit als Rentner weiter aus, der über die RV grundversichert ist und Sozialabgaben abführt. Meine Überlegung ist aus der KSK auszutreten. Weshalb soll ich hier nochmals Sozialabgaben abführen? Meine Kunstumsätze werden vom Finanzamt ohnehin als Hinzuverdienst steuerlich angerechnet. Nach Rücksprache mit der KSK “ist ein Austritt so ohne Weiteres nicht möglich”, da ich dann über die RV steuerlich anders veranlagt werde.
    Weiß jemand Rat?

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