Generell steht jedem Wohngeld zu, der nur über ein niedriges Einkommen verfügt. Dies gilt sowohl für Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden, als auch für Personen, die mit Ihrer Arbeit nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Auch Umschulungsmaßnahmen sind unter Umständen mit Wohngeld förderbar.
Hierbei müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer bekommt neben seiner Umschulung Wohngeld?
Voraussetzung dafür ist, dass die Umschulung durch die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein finanziert wird. Um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss der Antragsteller ALG I beziehen. Dies bedeutet, dass keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung gezahlt wird, wobei das letzte beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnis mindestens 360 Tage angehalten haben muss und nicht länger als ein Jahr her ist.
Was viele nicht wissen: Um Wohngeld zu bekommen, muss der Antragsteller nicht zwangsläufig Mieter sein, sondern kann auch in einer Eigentumswohnung oder in einem Eigenheim wohnen. Dann käme ein sogenannter Lastenzuschuss in Betracht. Hier gibt es lediglich Begrenzungen bezüglich der Wohnraumgröße.
Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld während seiner Umschulung?
Keinen Anspruch auf Unterstützung durch Wohngeld während einer Umschulung haben Empfänger von ALG II. In dieser Sozialleistung ist bereits die Berechnung des Wohnraumes bzw. der Miete enthalten. Wer ein gewisses Mindesteinkommen erreicht hat, welches sich aus dem eigenen Einkommen sowie der zum Haushalt zählenden Personen berechnet, braucht ebenfalls nicht auf Wohngeld während der Umschulungsmaßnahme hoffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller durch einen Nebenjob weitere Einkünfte bezieht, durch die das Mindesteinkommen überschritten wird.
Wer aufgrund der Umschulung eine Zweitwohnung beziehen muss, kann lediglich Wohngeld für eine Wohnung beantragen. Auch ein vorhandenes Vermögen muss zunächst für die Umschulung verwendet werden, bevor zusätzliche Leistungen wie Wohngeld beantragt werden können.
Wie hoch ist das Wohngeld während einer Umschulung?
Auch wenn nach eigener Meinung das Einkommen bereits zu hoch ist, um Wohngeld zu bekommen, lohnt sich trotzdem die Antragstellung. In die Berechnung werden auch Freibeträge mit einbezogen, wie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge und es werden die individuellen finanziellen Verhältnisse berücksichtigt:
Wie hoch ist die zu zahlende Miete bzw. die Wohnungsgröße und im Verhältnis dazu die Höhe des Einkommens mit ALG I? Auch welche zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen bestehen (z.B. Unterhaltsverpflichtungen), wie groß die genutzte Wohnungsfläche ist und welche Familienangehörigen die Wohnung mit nutzen, zählt in die Berechnung des Leistungsanspruchs. Es sind bestimmte Maximalgrenzen für die Höhe der Miete festgesetzt. Wer allein eine 7-Zimmer-Wohnung nutzt, dem wird natürlich nur ein geringer Teil der zu zahlenden Miete als Wohngeld bewilligt.
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Sehr ausführlicher und informativer Artikel zum Thema Wohngeld. Vielen fehlen solche Informationen, da ist es gut, so etwas hier auch nachlesen zu können. Damit wird dem ein oder anderen sicherlich einige Fragen beantwortet.