Studieren im Alter – Möglichkeiten der Finanzierung

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Die Finanzierung eines Studiums sollte gut durchdacht sein.

Ein Leben lang Lernen: Das bedeutet eigenverantwortliches Handeln in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft. Auch diejenigen, die schon viele Jahre Berufserfahrung und vielleicht schon ein ereignisreiches Leben hinter sich haben, können neue Interessensgebiete durch ein Studium aneignen. Wer im Alter ein Studium aufnimmt, für den steht der weitere Ausbau des bisherigen Berufslebens bevor oder er möchte einfach seinen Wissenshorizont erweitern. 

Grundsätzlich steht der Weg zu Universitäten allen offen, die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Regelungen über eine Altersbegrenzung zur Aufnahme eines Studiums gibt es nicht, jedoch haben einige Hochschulen eine Höchstaltersgrenze bei 55 Jahren festgelegt. Ansonsten haben ältere Studenten die gleichen Rechte wie Jüngere. Möglichkeiten, älteren Bevölkerungsschichten einen Zugang zu wissenschaftlicher Bildung zu gewähren, gibt es durch Angebote, wie “Studium 50 Plus” oder “60 Plus”. Allerdings gibt es keine ausschließlichen Seniorenstudiengänge.

 

Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen für Studenten über 50

Der Staat setzt bei den Fördermöglichkeiten enge Grenzen. Viele Finanzierungsmöglichkeiten für Studenten sind an ein Höchstalter geknüpft und weisen nur in bestimmten Fällen Vergünstigungen auf. Das BAföG wird nur Studenten gewährt, die bei Studienbeginn unter 30 Jahre alt sind. Eine Ausnahme gilt nur für den Beginn eines Masterstudiums oder bei Kindererziehung. Auch Stipendien haben in der Regel wie beim BAföG eine Altersgrenze. Jedoch gibt es besondere Angebote für Personen mit Berufserfahrung. Ein Bildungskredit wird nur bis zu einem Lebensalter von maximal 36 Jahren gewährt. Kindergeld wird auch nur bis zum 25. Lebensjahr gezahlt und Krankenversicherungen ermöglichen einen speziellen Studententarif lediglich bis zum 30. Lebensjahr.

Studienfinanzierungen der Privatwirtschaft weisen ebenfalls Schranken auf. Ein Zuschuss aus einem Bildungsfonds (Career-Concept) ist davon abhängig, wie der bisherige Lebenslauf des Studenten war und wie seine zukünftigen Berufschancen beurteilt werden. Ebenso sind Gelder aus dem Bildungsfonds der Deutschen Bildung vom bisherigen Lebenslauf und zukünftigen Berufschancen abhängig. Ein Studienkredit der KfW wird ebenfalls bis zum 44. Lebensjahr gewährt.

Durch die Begrenzung an Altersvorgaben sollen “faule” oder “ewige Studenten” von Fördermöglichkeiten ferngehalten werden.

 

Berufsbegleitendes studieren mit 50 Jahren

Wer im Alter studieren möchte und keine Fördermöglichkeiten nicht erhalten kann, kann berufsbegleitend studieren. Dabei kann er dies als Fernstudium unabhängig von örtlichen Gegebenheiten tun oder er beginnt ein berufsbegleitendes Studium, bei dem er jedoch an einer Hochschule präsent sein muss. Dem Studenten bleibt die Berufstätigkeit erhalten, während das Studium abends, an Wochenenden oder in Blöcken stattfindet. Das berufsbegleitende Studieren kann vom Gehalt aus der Berufstätigkeit finanziert werden.

 

Studium mit 50 als Gasthörer

Viele ältere Menschen sind als Gasthörer an einer Hochschule immatrikuliert. Die Zulassungsvoraussetzungen sind jedoch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Manche Akademien setzen Abitur oder wenigstens die Mittlere Reife voraus, während andere Hochschulen keinen Nachweis über die schulische Vorbildung fordern. Ältere Gasthörer finanzieren ihr Studium jedoch aus einer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Rente.

 

Studiengänge “Studium 50 Plus” und Weiterbildungsstudiengänge

Einige Hochschulen offerieren Studiengänge “50 Plus”, welche sich mit ihren Veranstaltungen und Seminaren an Bedürfnissen und Interessen der älteren Generation ausrichten. Studierende erhalten ebenfalls die Möglichkeit einer fachlichen Studienbegleitung und können einen Abschluss (Zertifikat) erlangen.

Spezielle Weiterbildungsstudiengänge unterscheiden nicht zwischen “Bewerbern 50 Plus” und anderen Studenten. 

 

Fernstudium als Alternative für Bildungsdurstige 50plus

Ältere Studenten, die nicht in den Genuss von BAföG oder anderer Zuschüsse kommen, fragen sich, wie ihre Studiengänge finanziert werden können. Wer einen Fernstudiengang neben seiner Erwerbstätigkeit betreibt, kann die Lernzeiten selbst bestimmen, sodass die berufliche Tätigkeit sich nur um wenige Stunden reduziert. Ist das Wissen, das im Studiengang erworben werden soll, nützlich für den Arbeitgeber, zahlen häufig Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während eines Studiums weiter. Einfacher ist es, wenn der Partner gut verdient, sodass das Einkommen der Familie weiter sichergestellt ist.

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