Seniorenstudium als Werbungskosten steuerlich absetzen: Tipps

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Der finanzielle Aufwand eines Seniorenstudiums kann steuerlich geltend gemacht werden.

Im Ruhestand studieren ist eine spannende Angelegenheit. Der Geist wird weiter gefordert und Bildung kann generell niemals schaden. Oftmals hat man während dem Berufsleben nur wenig Zeit, so wird es für viele Senioren und Rentner erst in der freien Zeit möglich, eine tolle Weiterbildung zu erstreben. Besonders schön ist die finanzielle Beteiligung des Staates bei solchen Maßnahmen.

Damit diese auch fließen können sind einige Dinge zu beachten. Dies ist in den folgenden Zeilen zu lesen.

Eingangsvoraussetzungen prüfen

Der erste Schritt ist die Prüfung der Eingangsvoraussetzungen für eine steuerliche Absetzbarkeit des Studiums. Hierbei hilft das Einkommenssteuergesetz sehr eindeutig weiter. Im § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung geregelt worden. Hier wird geregelt welche Ausgaben als Sonderausgaben für eine Berufsausbildung abgesetzt werden können. Ein Betrag von bis zu 6.000 Euro pro Jahr kann hier von dem jeweilig zuständigen Finanzamt anerkannt werden. In diesen Betrag gehören alle Beträge im Rahmen des Studiums. Selbst eine Zweitwohnung zum Zwecke der Zeitersparnis kann hier angesetzt werden. Übrigens ist die Fachrichtung für das Studium hier nicht ausschlaggebend.

 

Studiumsbezogene Tätigkeit ist notwendig

Im Gesetzestext ist von einer studiumsbezogenen Tätigkeit die Rede, doch was ist das? Es handelt sich hierbei um einen Beruf, der nach Erlangen des Studienabschlusses ausgeübt werden sollte. Auch bei Senioren ist dieser Nachweis notwendig. Dabei muss nicht zwangsläufig ein Arbeitsvertrag zu Stande kommen, es reicht vollständig aus, wenn Bewerbungen an die, in Frage kommenden, Arbeitgeber versendet werden. Beispielsweise ist hier ein Studium zum Betriebswirt förderfähig, wenn hierbei gleichzeitig Bewerbungen in der Wirtschaftsbranche vorgenommen werden.
Clever Anschaffungen tätigen und Arbeitszimmer absetzen.

Wie bereits erwähnt liegt die Förderhöchstgrenze derzeit bei bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Allerdings muss hier auch eine entsprechende Einnahme dagegenstehen, sonst kann die Grenze nicht ausgenutzt werden. Der Auszahlungsbetrage des Finanzamtes ist der persönliche Steuersatz dabei. Dies bedeutet, dass die Steuerlast um den Betrag der Ausgaben gedrückt wird. Alle anderen Beträge, die darüber hinaus gehen sind nicht ansetzbar. Achten Sie darauf, dass die Einnahmen und die Ausgaben also jeweils zyklisch in die Steuerjahre hineingelegt werden können. Kaufen Sie Fachbücher gegen Ende des Jahres wenn Sie noch im alten Jahr Ausgaben zur Verfügung haben, wenn nicht werden die Bücher erst im kommenden, neuen Jahr gekauft und so optimal für den steuerlichen Ansatz verwertet.

Bei einem Arbeitszimmer kommt es ganz darauf an, wie die Nutzung für die steuerliche vorgenommen wird damit die Abzugsfähigkeit gegeben ist. Das häusliche Arbeitszimmer kann abgesetzt werden, wenn wesentliche Teile des Studiums zu Hause und nicht in der Uni vorgenommen werden. Dies sind zum einen natürlich Zeiten für Hausarbeiten, zum anderen aber auch Fallstudien oder ein Fernstudium. In diesem Fall kann dann ein Teil der Miete für eine Wohnung von der Steuer in Abzug gebracht werde. Dies geht übrigens auch bei Eigentum. Hier können Sie die fiktive Miete gegenüber dem Finanzamt geltend machen. In beiden Fällen muss dem Finanzamt die Größe des jeweiligen Zimmers in Form eines Grundrisses nachgewiesen werden, erst dann wird eine Prüfung und danach auch letztendlich eine Genehmigung durchgeführt.

 

Telefon und Internet richtig ansetzen

Bei Telefon und Internet gilt es, das richtige Maß für die Nutzung im Rahmen des Studiums zu finden. Generell gilt hier, dass heute ein Studium in der Regel nicht mehr ohne ein Online Portal auskommt. Hier treffen sich die Studenten mit den Dozenten auf einer Ebene. Gleiches gilt auch für Telefonate. Vergessen Sie nicht, ihren WLan Stick für den Laptop in der Vorlesung mit abzusetzen. Alles dies spart wertvolle Gelder, die sinnvoller eingesetzt werden können.

 

Fahrtkosten kreativ ansetzen

Die Fahrten zum Studium und zu Lerngemeinschaften werden in der Regel durch viele Personen geteilt. Hier ist auch eine Absetzmöglichkeit gegeben. Die Fahrtkosten zu allen diesen Veranstaltungen sind gleichermaßen Sonderausgaben und damit auch abzugsfähig. Führen Sie also ein Fahrtenbuch oder sammeln Sie die Tickets für Bus und Bahn damit Ihnen hier nichts verloren gehen kann. Mit unseren Tipps ausgestattet ist es einfach den einen oder anderen Euro zu sparen.

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