Wenn Sie ein Testament errichtet haben, ganz gleich ob eigenhändig oder öffentlich, stellt sich anschließen die Frage nach einem geeigneten Aufbewahrungsort. Generell bieten sich drei Möglichkeiten, wo Sie das Schriftstück unterbringen können.
Aufbewahrung des Letzten Willen beim Notar – eine sichere Wahl
Die Aufbewahrung Ihres Testaments beim Notar kann eine sichere Wahl darstellen, da das Schriftstück vor dem Zugriff Dritter geschützt ist und nicht verloren gehen kann.
- Bis zu Ihrem Tod verbleibt Ihre Vermächtniserklärung im Archiv des Notars. Sollen Änderungen vorgenommen werden, kann dies nur geschehen, wenn Sie persönlich im Notariat erscheinen und Einblick sowie die Aushändigung fordern.
- Dritten, wie Erben erster, zweiter oder dritter Ordnung ist es dem Notar nicht erlaubt, das Testament auszuhändigen.
Vorteile Verwahrung Vermächtnis bei einem Notar
Diese Möglichkeit der Verwahrung empfiehlt sich besonders dann, wenn Sie ein öffentliches Testament errichten. Dabei diktieren Sie dem Notar Ihren letzten Willen, dieser verfasst ein formgültiges und rechtssicheres Schreiben, welches Sie im Anschluss unterzeichnen. Die Kosten hängen vom Wert der Erbmasse ab, die Sie voraussichtlich hinterlassen werden. Zu klären ist, ob die anfallenden Aufwendungen für die Verwahrung bereits in den Kosten für die Erstellung eingerechnet sind.
Generell ist ein Notar nicht verpflichtet, Ihren letzten Willen bis zu Ihrem Tode zu verwahren, dies gilt insbesondere für eigenhändige Testamente, die von Ihnen selbst verfasst wurden.
Erkundigen Sie sich bei verschiedenen Kanzleien über die Aufbewahrungsbedingungen sowie die anfallenden Kosten. Als Alternative stehen Ihnen das örtliche Amtsgericht sowie ein von Ihnen ausgewählter Ort zur Verfügung.
Das Amtsgericht als Aufbewahrungsort – der Staat als Verwalter
Die Hinterlegung Ihres letzten Willens beim Amtsgericht ist besonders für Testamente der eigenhändigen Form interessant. Nach § 2248 BGB ist ein eigenhändiges Testament in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen. Der Staat verpflichtet sich somit, Ihr niedergeschriebenes Vermächtnis bis zu Ihrem Tod in Verwahrung zu nehmen und Sorge für die Sicherheit sowie die Verantwortung zu übernehmen. Somit ist Ihr Testament sicher vor Fälschung oder Verlust, da keine Person außer Sie selbst Zugriff auf das Schriftstück hat.
Die Verwahrung beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben bei einem Nachlassgericht, eine spezielle Abteilung des Amtsgerichtes. Dazu genügt ein formloser Antrag auf amtliche Verwahrung. Anbei legen Sie das originale Schriftstück. Eine beigefügte Kopie oder Abschrift wird bei Vollstreckung nicht anerkannt. Als Beleg erhalten Sie einen Hinterlegungsschein, mit dem Sie jederzeit Ihr Testament einsehen oder ändern können.
Auch hier sind die Mitarbeiter des Gerichtes befugt, nur Ihnen Ihre Niederschrift über das Vermächtnis auszuhändigen. Ein Nachweis über die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister in Berlin hinterlegt, im Falle Ihres Todes ist eine Auffindung Ihres letzten Willens gewährleistet.
Kosten der Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht
Die Kosten zur Verwahrung setzen sich aus zwei verschieden Positionen zusammen.
- Die reinen Hinterlegungskosten betragen pauschal 75 Euro und sind nicht abhängig vom Wert der zu vermachenden Erbmasse.
- Zusätzlich werden einmalig 15 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister fällig.
- Die gesamten Kosten von 90 Euro schließen Änderungen und Einsichten ein und sind vom Erblasser zu tragen.
- Wird Ihr Testament vollstreckt, werden bei Eröffnung pauschal 100 Euro fällig, die den Erben in Form einer Rechnung ausgestellt werden.
Die Aufbewahrung von Amtswegen stellt eine sehr sichere Methode dar, der Aufwand für Änderungen oder Einsicht ist jedoch ungleich höher. In ungünstigen Fällen müssen Sie einen Termin vereinbaren, dass Ihr Dokument von den Mitarbeitern herausgesucht und bereitgelegt werden kann. Dies erfordert ein gewisses Maß an Planung und terminliche Flexibilität Ihrerseits.
Will gut überlegt sein – alternative Orte zur Aufbewahrung eines Vermächtnisses
Wie bereits erwähnt, macht der Gesetzgeber keine Vorgaben, wie und wo Sie Ihr niedergeschriebenes Vermächtnis aufbewahren können. Prinzipiell bietet sich dafür jeder trockene und witterungsgeschützte Ort an, Sie könnten Ihr Testament in einer wasserdichten Box im Garten vergraben oder unter einen Stein legen, bei Auffinden durch Ihre Erben stände einer Vollstreckung nichts im Weg. Es stellt sich aber eindeutig die Frage, ob die Vorteile alternativer Aufbewahrungsorte die Nachteile nicht überwiegen.
Aufbewahrung Zuhause risikoreich: Gefahr der Umgehung und Vernichtung von Testamenten
Viele Erblasser begnügen sich damit, Ihr Testament in einem Aktenordner im Regal oder einer Schreibtischschublade aufzubewahren. Es fallen keine Kosten an und im Fall der Fälle lässt sich das Schriftstück ebenso leicht von den Erben auffinden.
Dafür besteht keinerlei Schutz vor dem Zugriff Dritter. Ungünstig bedachte Personen könnten eine Fälschung oder Vernichtung in einem günstigen Moment in Erwägung ziehen, um erhöhte Bereicherung zu erreichen. Die Aufbewahrung in Tresoren oder Safes schützt vor ungewolltem Zugriff, jedoch sollten Sie einen Hinweis mit Öffnungsmöglichkeiten hinterlassen, da bei gewaltsamen Aufbrechen der Inhalt leicht beschädigt werden kann.
Letzten Endes liegt die Entscheidung über den Aufbewahrungsort alleine in Ihrer Hand. In Ihrem Interesse sollten Sie jedoch für eine gute Auffindbarkeit sowie eine sichere Verwahrung sorgen, damit Ihr Letzter Wille genau so geschieht, wie Sie es vorgesehen haben.