Arbeiten als Rentner – geht das?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, welche besagt dass ab einem bestimmten Alter keiner Arbeitstätigkeit mehr nachgegangen werden darf. Daher ist es jedem unabhängig des Alters möglich seine Rente aufzubessern.

 

Darf ich als Rentner mir etwas zuverdienen?

Ja, das dürfen Sie und die Zahl der arbeitenden Rentner nimmt von Jahr zu Jahr drastisch zu. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Einige Menschen fühlen sich wohl an ihrem Arbeitsplatz fühlen sich körperlich fit und sehen daher keine Notwendigkeit in den Ruhestand zu gehen. Des Weiteren sorgt ein fester Arbeitsplatz für ausreichend soziale Kontakte und trägt zur stetigen Weiterbildung bei, sodass man keine Gefahr läuft den Anschluss zu verlieren.

Oftmals birgt die Berufstätigkeit im Alter aber finanzielle Gründe, da die gezahlte Rente nur für einen eingeschränkten Lebensstandard ausreicht.

 

Was droht, wenn Zuverdienstgrenzen überschritten werden?

Ist der Zuverdienst zu hoch, dann drohen Ihnen finanzielle Einbußen. Wer mit dem Gedanken spielt neben seiner Rente weiter zu arbeiten oder die Rente zugunsten der Arbeit vorerst in die Zukunft verschiebt sollte sich deshalb vorab genau informieren. Denn es gibt zahlreiche Hinzuverdienstgrenzen die strikt eingehalten werden sollten, andernfalls sind Rentenkürzungen oder gar eine komplette Streichung der Bezüge die Folge.

 

Wie kann man sich etwas dazuverdienen ohne Rentenkürzung?

Das einfachste Modell besteht darin nach Erreichen des Rentenalters einfach weiter einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. In diesem Fall unterliegt die Verdiensthöhe keiner Beschränkung, die Rente wird unter keinen Umständen gekürzt.

Wer vor Erreichen des Renteneintrittsalter die sogenannte Frührente in Anspruch nimmt kann gemäß der Neuregelung 2017 maximal 6.300 Euro jährlich zusätzlich verdienen, ohne dass Rentenabzüge anfallen. Alle Einkünfte über diesen Betrag hinaus werden zu 40% auf die Rente angerechnet.

 

Update März 2020: Zuverdienstgrenzen zur Rente erhöht

Wichtigte Neuerungen in der Corona-Krise: Die jährliche Grenze für den Zuverdienst für Rentner wurde drastisch erhöht: Senioren dürfen nun 44.590 Euro im Jahr 2020 dazu verdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. 

Anlass für diese großzügige Erhöhung ist die Hoffnung, dass Rentner sich im Jahr 2020 in die Pflege und medizinische Versorgung zurückkehren, wenn sie denn dafür ausgebildet sind. Ebenso sollen Rentner, die sich etwas neben der Rente dazuverdienen möchten, zum Beispiel als Saisonkraft oder Erntehelfer, von der Regelung profitieren. (Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 27.3.2020)

 

Wieviel darf ein Rentner sich bei einer Erwerbsminderungsrente dazuverdienen?

Bezieher einer Teilrente wie beispielsweise eine Rente aufgrund teilweiser Erwerbsminderung profitieren von höheren Hinzuverdienstgrenzen. Hierbei ist der Verdienst entscheidend ob die Rente voll, zum Teil oder überhaupt nicht gezahlt wird. Berücksichtigt werden hier das Arbeitsentgeld, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie auch Sozialleistungen wie unter anderem das Arbeitslosengeld.

Im Falle einer Witwenrente bestehen ebenfalls höhere Verdienstgrenzen. Diese orientieren sich nach dem Wohnsitz des jeweiligen Empfängers. Eine Kürzung der Witwenrente erfolgt, sobald der Verdienst den entsprechenden Freibetrag übersteigt.

 

Darf man sich etwas zur Witwenrente hinzuverdienen?

Ja, aber Bezieher von zwei Renten sollten sich besonders gründlich informieren, bevor sie einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Dies ist beispielsweise der Fall wenn eine eigene Rente und zusätzlich eine Witwenrente bezogen wird. Hierbei geht die eigene Rente zu Lasten des Freibetrags der Witwenrente, da diese miteinander verrechnet werden. Daher kann es passieren, dass bereits ein geringfügig erzielter Verdienst die Grenze des Freibetrags überschreitet, sodass Kürzungen entstehen.

 

Kurz und knapp zusammengefasst – Für wen es sich lohnt die Grenze des Hinzuverdiensts genau zu kennen:

  • Frührentner
  • Rentner einer teilweisen Erwerbsminderungsrente
  • Bezieher einer Witwenrente
  • Bezieher von zwei Renten 

 

Wo kann die individuelle Hinzuverdienstgrenze in Erfahrung gebracht werden?

Einmal jährlich wird die individuell errechnete Hinzuverdienstgrenze im Rentenbescheid ausgewiesen. Bei fragen oder anderweitigen Dringlichkeiten geben die zuständigen Rentenversicherungsträger jederzeit gerne Auskunft.
Beratungen hinsichtlich von hinzuverdienstgrenzen werden häufig auch von Sozialverbänden angeboten, denen man sich jederzeit anschließen darf.

 

Was genau ist das Flexirentengesetz?

Mit den neuen Reformen des Rentengesetzes, welche seit 2017 in Kraft getreten sind sollen die Richtlinien für eine Berufstätigkeit im Alter spürbar gelockert werden. Wer bereits das reguläre Rentenalter erreicht hat und dennoch arbeiten möchte, hat nun die Möglichkeit, seine künftigen Ansprüche aufzustocken. Damit dies möglich ist, muss der Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Arbeitnehmer freiwillig einen Beitrag an die Rentenversicherung zahlen möchte. Auf diese Weise erhöhen sich ab Juli des darauf folgenden Jahres die Rentenansprüche um 0,5%.

Tipp: Außerdem ist es Frührentnern jetzt ab einem Alter von 50 Jahren möglich, die Abschläge der Rentenversicherung in Form einer Einmalzahlung ausgleichen zu lassen. Somit ist danach die Auszahlung des vollen Rentenbetrags möglich.

 

Schreibe einen Kommentar