Ab 50 nur noch in Teilzeit arbeiten?

Viele Arbeitnehmer wollen ab dem 50. Lebensjahr im Job kürzertreten. Dafür reduzieren sie ihre Arbeitszeit schrittweise bis zur Erreichung des regulären Rentenantrittsalters. In Deutschland gibt es dafür die Möglichkeit der Altersteilzeit. Allerdings können diese gesetzlichen Regelung nur Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Die Altersteilzeit erscheint in Deutschland in zwei Varianten. Dazu gehören das Blockmodell sowie das Gleichverteilungsmodell. Hier erfahren Sie, ab wann es möglich ist, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, welche Voraussetzungen es dafür gibt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. Zudem finden Sie einige Alternativlösungen für die Teilzeitarbeit nach dem 50. Lebensjahr.

 

Die Altersteilzeit

Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern, die Arbeitszeit auf die Hälfte der Normalarbeitszeit herabzusetzen. Der Arbeitnehmer erhält dafür aber auch einen geringeren Lohn und auch die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber nicht mehr in voller Höhe weiter bezahlt. Allerdings müssen Arbeitgeber weiterhin mindestens 80 % der ursprünglichen Rentenbeiträge entrichten. Für die Altersteilzeit stehen zwei Modelle zur Verfügung.

 

Das Blockmodell

Beim Blockmodell teilt sich die Altersteilzeit in eine Arbeitsphase und eine Freistellungsphase auf. In der Arbeitsphase müssen Sie als Arbeitnehmer weiterhin in Vollzeit arbeiten, erhalten jedoch nur noch ein reduziertes Gehalt. In der zweiten Phase werden Sie von der Arbeit freigestellt und beziehen weiterhin Ihr Altersteilzeitgeld. Dieses Modell ist vor allem für Unternehmen vorteilhaft, da in dieser Zeit bereits ein Ersatz für die ausscheidende Arbeitsraft eingesetzt werden kann.

 

Das Gleichverteilungsmodell

Auch in diesem Modell wird die Arbeitszeit auf die Hälfte des ursprünglichen Ausmaßes reduziert und Sie erhalten ein Altersteilzeit-Gehalt. Die Teilzeitregelung gilt jedoch für den gesamten vereinbarten Zeitraum. Das Ausmaß der Beschäftigung wird dabei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart. Auch hier wird eine Ersatzkraft eingestellt, die jedoch von der Erfahrung des älteren Arbeitnehmers profitieren kann.

 

Welche Voraussetzungen muss ich für die Altersteilzeit erfüllen?

Um die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, gibt es verschiedene Voraussetzungen.

  • Die Dauer der Altersteilzeit kann vertraglich gewählt werden. In den meisten Fällen liegt sie zwischen 3 und 6 Jahren.
  • Der Arbeitnehmer muss zu Beginn der Altersteilzeit das 55. Lebensjahr vollendet haben.
  • In den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit muss der Arbeitnehmer sich mindestens 1.080 Tage in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befunden haben.
  • Die Arbeitszeit muss auf die Hälfte der Normalarbeitszeit gekürzt werden.
  • Die Altersteilzeit muss mit dem Beginn des gesetzlichen Rentenalters beendet sein.

 

Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf das Gehalt und die Rente aus?

Durch die Kürzung der Arbeitszeit auf die Hälfte wird auch das Gehalt dementsprechend gekürzt. Zudem können auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegfallen. Der Arbeitgeber muss das Gehalt jedoch im Ausmaß von 20 % des Regelarbeitsgeldes aufstocken. Da der Arbeitgeber auch mindestens 80 % des Rentenbeitrags weiterzahlen muss, wird die Auswirkung der geringeren Arbeitszeit und des Gehalts auf die spätere Rente weitgehend minimiert.

Als Arbeitnehmer haben Sie in Deutschland jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf die Altersteilzeit. Ob ein derartiges Modell für Sie infrage kommt, hängt von Ihren persönlichen Umständen, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer finanziellen Situation ab. Die Regelung der Altersteilzeit finden Sie im Altersteilzeitgesetz (AltTZG).

 

Das Wertguthaben

Eine andere Möglichkeit, um nach 50 nur noch in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem nicht auf Rentenansprüche zu verzichten, ist das Wertguthaben. Ein Wertguthaben ist ein Arbeitszeitkonto, das eine längerfristige Arbeitsfreistellung ermöglicht. Dabei werden Arbeitszeiten oder Arbeitsentgelte angespart, um im Fall einer Freistellung ausbezahlt zu werden. Während der Freistellung genießen Sie jedoch weiterhin den vollen Sozialversicherungsschutz.

 

Wie funktioniert das Wertguthaben?

Das Wertguthaben teilt sich in eine Ansparphase und in eine Freistellungsphase. In der Ansparphase bringen Sie als Arbeitnehmer einen Teil Ihres laufenden Bruttogehalts in der Sozialversicherung als Wertguthaben ein. Auch der Arbeitgeber leistet seinen Arbeitgeberbeitrag dazu. In der Freistellungsphase zahlt Ihnen dann Ihr Arbeitgeber dieses Wertguthaben aus. Die Höhe des angesparten Guthabens entscheidet, wie lange die Freistellungsphase dauert. Während der Ansparphase sind für das verbleibende Bruttogehalt nur noch jene Teile steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig, die nicht angespart werden. Die angesparten Beiträge werden erst nach ihrer Auszahlung versteuert und unterliegen dann der Sozialversicherungspflicht. Das hat für Sie als Arbeitnehmer den Vorteil, dass Sie auch in der Freistellungsphase weiterhin sozialversichert sind.

Das Wertguthaben muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Die Grundlage dazu findet sich im § 7b des SGB IV. Das Wertguthaben kann für die Freistellung zur Pflegebetreuung oder Kinderbetreuung verwendet werden, aber auch für die Verringerung der Arbeitszeit. Somit kann eine Teilzeitarbeit nach dem 50. Lebensjahr finanziert werden, ohne dabei Renteneinbußen zu befürchten. Auskünfte darüber erhalten Sie unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

Lohnt es sich ab 50 nur noch in Teilzeit zu arbeiten?

Wenn Sie in Deutschland ab dem 50. Lebensjahr nur noch Teilzeit arbeiten wollen, können Sie dies entweder mit einem Modell der Altersteilzeit tun oder in Form eines Wertguthabens. Das Wertguthaben sollten Sie jedoch rechtzeitig ansparen, um ab 50 einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen zu können, ohne Abschläge zu riskieren. Sie können mithilfe des Wertguthabens ganz bequem in den Vorruhestand gehen. Das Wertguthaben ist allerdings von einem gewöhnlichen Arbeitszeitkonto zu unterscheiden. Dieses gilt nur als Mittel für flexible Arbeitszeiten während eines Beschäftigungsverhältnisses. Eine Teilzeitarbeit nach dem 50. Lebensjahr ohne Lohnausgleich ist in Deutschland mit finanziellen Einbußen verbunden. Sie können ab 50 nur darauf zurückgreifen, wenn Sie bereits über genügend Ersparnisse verfügen und gleichzeitig ihre monatlichen Ausgaben bis zum Rentenalter in Grenzen halten.

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