Erste Hilfe bei Mobbing gegen Mitarbeiter über 50 – was tun?

Mobbing am Arbeitsplatz ist eine der größten Belastungen im Berufsleben. Wenn Sie Opfer von Schikanen der Kollegen oder des Chefs werden, dann schlucken Sie es nicht runter. Je früher Sie handeln, desto besser lässt sich die Situation wieder in Griff bekommen.

 

Wo bekomme ich erste Hilfe bei Mobbing?

Im Internet und bei Beratungsstellen. Dass Sie diesen Artikel lesen, ist bereits ein erster großer Schritt zu mehr Information. Sie erfahren im folgenden von einer Vielzahl an Hilfsmöglichkeiten.

 

Wie können Arbeitnehmer sich gegen Mobbing durch Vorgesetzte oder Kollegen wehren?

Es gibt viele Möglichkeiten sich gegen Mobbing zu wehren oder noch besser, als Nichtbetroffener einem Kollegen beizustehen. Sie erfahren hier alles zu:

 

Wo kann man Mobbing gegen ältere Menschen melden?

Mobbing gegen ältere Arbeitnehmer sollten Sie an den Staat melden. Richtige Anlaufstelle ist die Antidiskriminierungsstelle Ihrer Stadt oder Landkreises.

Es gibt auch private Initiativen, die Mobbingopfer beraten. Über das Anfrageformular des Antisdiskriminierungsverband Deutschland (advd) werden Ihnen Beratungsstellen in Ihrer Umgebung genannt.

 

Gibt es eine telefonische Beratung  oder Hotline für Mobbingopfer?

Ja, es gibt mehrere Telefonhotlines, die Ihnen auch fernmündlich Hilfe anbieten:

 

Ich werde gemobbt – Sollte ich andere Kollegen darauf ansprechen?

Ja. Wenn Sie das Gefühl haben, von einem Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt zu werden, sich aber nicht sicher sind, dann sollte mit einem Kollegen, dem Sie auch privat vertrauen, sachlich die Situation besprochen werden:

  • “Ich habe das Gefühl, der Chef behandelt mich anders. Ich hatte den Eindruck in der Situation als (Genau Beschreibung der Umstände.) …
  • “In der Situation (…) hatte ich das Gefühl, dass der Kollege mich bloßstellen / vor anderen blamieren wollte / etc. Wie hast du die Situation empfunden?”

 

Statt Isolation und Scham: Sollten Sie das Mobbing öffentlich machen?

Ja, unbedingt. Viele ältere Mitarbeiter leiden stumm und isolieren sich aus Scham.Wichtig ist ein offener Umgang mit der Situation: Mobbingopfer sollten sich ihrem Partner, ihrer Familie, vertrauenswürdigen Kollegen, dem Betriebsrat oder dem Vorgesetzten (wenn dieser nicht der Täter ist) anvertrauen. Wenn Sie die Kraft haben, dann kann auch ein Gespräch unmittelbar mit dem mobbenden Chef oder Kollegen gesucht werden.

 

Sollte ich den mobbenden Kollegen oder Chef ansprechen?

Ja, wenn Sie diese Konfrontation aushalten können, dann machen Sie das. Entscheidend ist oft, wie ein solches immer konfrontierendes Gespräch geführt wird, denn das Konfliktpotential ist sehr groß: Dem Vorgesetzten können empfindliche Konsequenzen oder Karrierenachteile durch die Geschäftsleitung drohen. Kollegen könnten abgemahnt werden. Noch schlimmer ist die Entwicklung, wenn die Geschäftsleitung trotz Kenntnis untätig bleibt und die Kollegen nach dem Gespräch noch stärker mobben.

Im Idealfall suchen Sie sich Unterstützer im Gespräch: Betriebsräte, neutrale Kollegen. Das Gespräch muss stets sachlich geführt werden. Es geht nicht um die Frage, ob man sich mag, sondern allein um das Mobbing-Verhalten. In dem Gespräch sollten konkrete Schritte vereinbart werden, was sich in der Abteilung / in dem Team ändern soll.  Denkbar ist auch die Vereinbarung eines Anschlusstermins in zwei bis drei Wochen. 

Meistens fühlen sich Mobbingopfer einem solchen Gespräch nicht mehr gewachsen, wenn die Schikane bereits länger stattfindet. Handeln Sie bitte schnell.

 

Bekomme ich Unterstützung vom Betriebsrat bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Ja, die Betriebsräte sollten in jedem Unternehmen mit Betriebsrat einen Ansprechpartner für Mobbing haben. In großen Unternehmen und Behörden sollte dafür ausdrücklich eine Ansprechperson benannt worden sein. Gibt es bei Ihnen keinen Betriebsrat, dann wenden die sich an externe Beratungsstellen, wie die oben genannten.

 

Klären Sie für sich die Frage: Gehen oder bleiben?

Klären Sie für sich rechtzeitig die Frage, ob Sie unter der Annahme, dass die Schikane fortdauert oder sogar noch schlimmer wird, auf dem Arbeitsplatz bleiben möchten. Die Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist eindeutig: rund 20% der Mobbingopfer entscheiden sich für eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag, 30% stimmen einer Versetzung zu.

Egal wie Sie sich entscheiden, Sie sollten im Idealfall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, denn: Wer Schikanen am Arbeitsplatz erleidet, kann Ansprüche auf Schadensersatz nach Zivilrecht haben und im Falle einer Kündigung oder Auflösungsvertrages kann eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden. Arbeitnehmer ohne einen erfahrenen Arbeitsrechtsanwalt erhalten meist keine oder jedenfalls keine angemessene Ausgleichszahlung.

 

Ich werde gemobbt und möchte meinen Arbeitsplatz wechseln

  • Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, ob und in welcher Höhe Sie eine Abfindung fordern können. 
  • Selber Kündigen, kündigen lassen, Auflösungsvertrag – die Unterschiede sind groß. Lassen Sie sich von dem Experten beraten.
  • Sie möchten sich versetzen lassen? Überlegen Sie sich, was Sie konkret wollen: Abteilung, Aufgabenbereich etc. können Sie so besser beeinflussen. Ihre Position wird mit einem Anwalt an Ihrer Seite stärker wahrgenommen.
  • Schmerzensgeld für die erlittene Schikane

 

Welche rechtlichen Schritte können Arbeitnehmer bei Mobbing am Arbeitsplatz ergreifen?

Opfern von Mobbing in der Arbeitswelt stehen mehr rechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, als gemeinhin bekannt ist:

  • Wenn Ihr Eigentum beschädigt, Sie beleidigt oder sogar körperlich angegriffen werden, dann können Sie einen Anzeige bei der Polizei machen. Beraten Sie Sich im Idealfall zuvor mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Für erlittene Schäden kann Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz nach Zivilrecht zustehen.
  • Wer sich auf einen Auflösungsvertrag einlässt oder kündigen möchte, der sollte sich von einem Rechtsexperten über die Möglichkeit einer Abfindung beraten lassen.

 

Hier finden Sie einen Übersichtsartikel zu rechtlichen Schritten gegen mobbende Arbeitgeber und Kollegen. 

Auch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bekommen Sie weitere Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten.

 

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