Deutsche Arbeitnehmer möchten gerne früher in ihren Ruhestand gehen. Studien zufolge wollen neun von zehn Berufstätigen bereits vor ihrem 65. Geburtstag in den Ruhestand gehen. Noch viel weniger wollen gar bis zur zukünftigen Altersgrenze von 67 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Für Viele liegt das Wunschalter für den Eintritt in den Ruhestand zwischen 55 und 64 Jahren. Andererseits wünschen sich Handwerkskammern mehr erfahrene Fachkräfte und denken über einen noch späteren Renteneintritt nach, der gar erst mit 70 Jahren stattfinden soll.
Allerdings wird der ersehnte vorzeitige Ruhestand nicht ohne finanzielle Einbußen erfolgen, sofern keine großen Vermögen vorhanden sind beziehungsweise vorher aufgebaut wurden. In der Regel zahlen Arbeitnehmer lediglich in ihre Altersvorsorge, also in die gesetzliche Rentenkasse, ein. Im günstigsten Fall kommen noch eine Betriebsrente, ein Riestervertrag, eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung hinzu.
Renteneintrittsalter
Arbeitnehmer, die gesund sind und regulär in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben in der Regel mit 60 Jahren noch keinen Rentenanspruch. Eine Ausnahme existiert nur bei Vorliegen einer Schwerbehinderung. Das Renteneintrittsalter für alle, die nach dem 01.01.1964 geboren wurden, liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Wer davor geboren wurde, hat einen Anspruch auf einen früheren Rentenbezug. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer, früher in Rente zu gehen, ist dies nur mit entsprechenden Abzügen möglich. Jeder Monat eines früheren Rentenbezuges führt einen Abschlag von 0,3 Prozent nach sich. Geht der Arbeitnehmer zum Beispiel ein Jahr früher in Rente, wird ihm ein Abschlag von 3,6 Prozent berechnet. Eine weitere Bedingung für den Erhalt eines vorzeitigen Altersruhegeldes ist eine Beitragszeit von 45 Jahren, sodass eine Rente mit 60 Jahren nur mit hohen Abschlägen verbunden ist.
Sonderregelung für Frauen
Frauen, die vor 1952 geboren sind, können eine Rente mit 60 Jahren noch ohne Abzüge erhalten. Sie müssen allerdings mindestens 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben und auch nach dem 40. Lebensjahr 120 Monatsbeiträge gezahlt haben. Dabei sind Kindererziehungszeiten den Zahlungen in die Rentenkasse gleichgestellt.
Regelung für Schwerbehinderte und Arbeitslose
Schwerbehinderte, die ihr Erwerbsleben mit 60 Jahren beenden wollen, müssen ebenfalls vor dem Jahr 1952 geboren sein. Sie müssen mit Abzügen in Höhe von bis zu 10,8 Prozent rechnen. Für Schwerbehinderte ist jedoch eine vorzeitige Rente ab dem 63. Lebensjahr ohne Abzüge möglich. Notwendig ist ein Behindertengrad von mindestens 50 Prozent. Bei einem Schwerbehinderten werden ebenfalls monatlich 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Eine Ausnahme bilden diejenigen, die vor dem 17.11.1950 geboren wurden und bereits vor dem 16.11.2000 ihre Schwerbehinderung beantragt haben. Bei dieser Fallkonstellation besteht ein sogenannter Vertrauensschutz, wodurch eine Rente mit 60 Jahren ohne Abzüge möglich wird.
Arbeitslose können vorzeitig in das Rentenalter eintreten, wenn sie vor 1948 geboren wurden. Ebenfalls müssen sie mindestens für eine Dauer von 15 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt haben und die Beitragszeiträume müssen unmittelbar vor Eintritt in die Rente liegen. Zudem muss die Arbeitslosigkeit wenigstens 52 Wochen nach dem Tag bestanden haben, an dem der Betroffene 58 Jahre sowie sechs Monate alt ist. Arbeitslose, die zwischen 1948 und 1951 geboren wurden, können erst mit 63 Jahren in Rente gehen.
Abschläge
Beabsichtigt ein Arbeitnehmer, mit 60 Jahren in Rente zu gehen, wird ihm 0,3 Prozent für jeden Monat abgezogen, den er frühzeitig in den Ruhestand geht. Dieser Abzug erfolgt dauerhaft. Wird von einem regulären Rentenalter von 65 Jahren ausgegangen, ist bei einem Rentenalter mit 60 Jahren von einer um 18 Prozent geminderten Rente auszugehen (0,3 Prozent x 60 Monate).
Frührentner müssen beachten, dass sie bei Eintritt in das Rentenalter einen Standard von wenigstens 60 bis 80 Prozent des bisherigen Einkommens anstreben sollten. Liegt der Wert darunter, besteht die Gefahr von Altersarmut. Zwar haben Ruheständler geringere Ausgaben, da in der Regel das Haus abgezahlt ist und die Kinder aus dem Haus sind. Dennoch sollte ein Minimum an Lebensstandard angestrebt werden. Ansonsten kann eine Versorgungslücke entstehen.
Jeder muss daher für sich entscheiden, ob sich der frühzeitige Ruhestand wirklich lohne. Bereits wenige Monate führen zu erheblichen Abzügen.
Maßnahmen gegen hohe Abzüge
Wegen der hohen Abzüge ist es nicht sinnvoll, eine frühere Rente zu beantragen. Hat ein Rentenempfänger die Regelaltersgrenze erreicht, kann der Verdienst unbegrenzt sein. Wird die Rente jedoch vorzeitig angetreten, darf ein Hinzuverdienst maximal 450,00 Euro pro Monat betragen.
Die beste Alternative gegen zu hohe Abzüge ist, den bestehenden Arbeitsvertrag auf Teilzeit umzustellen. Zwar sinkt auf diese Weise der Rentenanspruch auch. Dennoch steigt die Freizeit vor den Jahren der Rente.
Eine weitere Möglichkeit ist das Ansparen von Kapital, um möglichen Einbußen oder gar eine Rentenlücke abzufedern. Dabei sollte bereits während der Erwerbstätigkeit ein bestimmter Prozentsatz des Nettoeinkommens privat beispielsweise in einer Riester- oder Betriebsrente angelegt werden. Die Ansammlung von Kapital sollte daher so früh wie möglich beginnen und kann bereits bei Eintritt in das Berufsleben beginnen.