Jährlich treffen viele Rentner die Entscheidung, ihren Lebensabend in Spanien zu verbringen, was das Land zu einem der Hauptziele von Altersruhegeldempfängern macht. Viele deutsche Rentner finden sich auf Mallorca, an der Küste zwischen Alicante und Valencia, wo sogar eine deutschsprachige Zeitung existiert.
Dennoch bleiben die Deutschen meistens unter sich und nehmen kaum am öffentlichen Leben Spaniens teil. Viele Auswanderer sparen über Jahre, um sich in Spanien ein Haus oder eine Eigentumswohnung zuzulegen. Folglich sind dort die Immobilienpreise aufgrund der großen Nachfrage in den letzten Jahren stark angestiegen.
Die spanische Sprache kann man auch noch im Altern erlernen, sofern Motivation und Disziplin vorhanden sind. Weiterhin kann man täglich seine Spanischkenntnisse auffrischen, indem man einfach aus dem Haus geht.
Viele Rentner leben nicht das ganze Jahr über in Spanien und teilen das Jahr in verschiedene Abschnitte ein. Viele verbringen einen Teil in Spanien und den anderen Teil in Deutschland.
Weitere Gründe für die Auswanderung nach Spanien
Hauptgrund für die Auswanderung nach Spanien ist das angenehme, mediterrane Klima. Viele Senioren bleiben daher auch den Winter über auf der Iberischen Halbinsel, da auch die kalte Jahreszeit in der Regel angenehmer ist als in Deutschland. Krankheiten, wie Ischias, Gicht oder Arthrose können besser ertragen werden. Dies führt zu einer Steigerung des Lebensgefühls und Rentner sind nicht so eingeschränkt, wie in Deutschland.
Rente und Krankenversicherung in Spanien
Da Spanien Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, werden Renten von deutschen Rentenversicherungsträgern auch nach Spanien überwiesen. Senioren sollten sich jedoch rechtzeitig mit ihrem Versicherungsträger in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise zu regeln. Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen in Spanien erfolgt die Zahlung der vollen Renten durch die deutschen Versicherungsträger. Derjenige, der sich als Rentner in Spanien niederlässt, ist verpflichtet, seinen Rentenversicherungsträger möglichst rechtzeitig über seine Wohnsitzverlegung zu unterrichten. Die Unterrichtung sollte nach Möglichkeit schon zwei Monate vor Umzug erfolgen, damit sich Zahlungen nicht unnötig verzögern. Der Rentenversicherungsträger ist darüber zu informieren, ob der Aufenthalt in Spanien von Dauer oder nur vorübergehend ist. Er ist über die neue Anschrift, die spanische Bankverbindung und der Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung nach Spanien zu benachrichtigen.
Für einen Rentenanspruch gelten bestimmte Mindestvoraussetzungen, zu denen die Erfüllung eines bestimmten Lebensalters (normalerweise 65 bis 67 Jahre) und eine Mindestversicherungszeit (in der Regel fünf Jahre) gehören.
Senioren, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt haben, können sich direkt bei einer spanischen Krankenkasse anmelden und werden dort wie jeder spanische Versicherte behandelt. Die zuständige spanische Krankenkasse ergibt sich aus dem Wohnsitz, aber auch dem Auszahlungsstaat der Rente. Für Senioren, die eine Rente aus Deutschland beziehen, bleibt die deutsche Krankenkasse zuständig. Sie können sich bei einer spanischen Krankenkasse anmelden, aber auch Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Das Bundessozialgericht hat bereits in seinem Urteil aus dem Jahr 2005, Az.: KR 2/04R, festgestellt, dass ein Pflichtversicherter, der eine Rente der deutschen Rentenversicherung erhält, seinen Versicherungsstatus nicht durch die Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes EU-Land verliert. Eine Anmeldung bei der spanischen Krankenversicherung hat somit keine Nachteile.
Um sich bei der spanischen Krankenversicherung anzumelden, muss zuerst bei der deutschen Krankenkasse die Bescheinigung “S1” ausgefüllt werden. Mit dieser kann man sich bei der spanischen Krankenkassenverwaltung (INSS) des Wohnsitzes bei einer spanischen Krankenversicherung einschreiben und erhält die spanische Versicherungskarte, die einen uneingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem ermöglicht.
Grundzüge des spanischen Gesundheitssystems
Das Gesundheitssystem Spaniens besteht hauptsächlich aus Gesundheitszentren (Centro de Salud) und Krankenhäuser (Hospitales). Je nach Wohnort, erhält man das nächste Gesundheitszentrum zugewiesen. Bei Eintritt eines Krankheitsfalls ist ein Termin mit einem Hausarzt des Gesundheitszentrums zu vereinbaren. Bei Notfällen kann das nächste Krankenhaus aufgesucht werden.
Senioren, die sich in Spanien niedergelassen haben, müssen sich auf lange Wartezeiten bei Besuch eines Facharztes und, im Gegensatz zu Deutschland, nicht vorhandenen Vorsorgeuntersuchungen einstellen.
Zahnbehandlungen erfolgen in Spanien ausschließlich privat. Dies bedeutet, dass spanische Krankenversicherungen keine Zahnreparaturen zahlen. Die Behandlung muss selbst gezahlt werden oder wird von einer privaten Krankenversicherung übernommen, deren zusätzliche Beiträge auch wieder selbst beglichen werden müssen.
Pflegeversicherung in Spanien
Auch in Spanien wurde ein Pflegegesetz eingeführt. Jedoch befinden sich ambulante oder stationäre Pflegedienste erst im Aufbau. Soziale Betreuungseinrichtungen, wie etwa in Deutschland, gibt es in Spanien kaum, da Angehörige dort traditionell durch die eigene Familie versorgt werden.
Wer sich als Rentner in Spanien niederlässt, kann Pflegegeld aus Deutschland erhalten oder erhält, wie ein Spanier, ausschließlich Sachleistungen. Es muss jedoch beachtet werden, dass entweder Pflegegeld aus Deutschland gezahlt wird, oder der Betroffene dieselben Leistungen wie ein Spanier erhält.
Besteuerung von Renteneinkünften
Deutsche Rentner, die sich in Spanien niedergelassen haben, also dort “Residente” sind, müssen auf ihre deutsche Rente Steuern zahlen. Grundlage bildet Art. 19 des Doppelbesteuerungsabkommens. Eine “Residencia” muss jeder beantragen, der sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhalten möchte. Betroffene sind voll steuerpflichtig und Spaniern gleichgestellt.