Trotz Rente weiterarbeiten – Zahlt es sich aus?

Auch wenn bereits das Rentenalter erreicht wurde, entscheiden sich immer mehr Menschen dafür noch weiter zu arbeiten und das hat in den meisten Fällen verschiedene Gründe.

  • das Rentengeld reicht nicht aus, um den Alltag zu bestreifen und man muss sich etwas dazuverdienen
  • man möchte noch nicht die täglichen Herausforderungen des Berufsalltags hinter sich lassen, da diese dem eigenen Leben einen Sinn verleihen
  • Freude am Beruf
    Es spielt keine Rolle, warum sich Menschen dazu entscheiden, trotz Rente weiterzuarbeiten, wichtiger ist es Fragen zu klären wie die folgenden:
  • Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze?
  • Müssen Steuern bezahlt werden und wenn ja wieviel?
  • Wie sieht es eigentlich mit der Krankenversicherung aus?Wir liefern Ihnen die Antworten.

 

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze, wenn ich meine Rente aufbessern will?

Egal, ob Sie etwas mehr Geld benötigen, um das Leben zu führen, dass Sie bis jetzt auch als erwerbstätiger Mensch gewohnt waren oder es Ihnen einfach Spaß macht, arbeiten zu, haben Sie sich dazu entschieden, neben der gesetzlichen Rente zu arbeiten stellt sich immer die Frage, wieviel Geld man eigentlich dazuverdienen darf.
Die gute Nachricht zuerst: ist die Regelaltersgrenze erstmal erreicht, haben Sie die Möglichkeit Ihre Rente soweit aufzubessern, wie Sie das möchten bzw. können. In den meisten Fällen ist der Nettolohn dabei sogar höher, da Sie weder Beiträge zur Arbeitslosen- noch zur Rentenversicherung leisten müssen.

Was jedoch anfällt, sind Beiträge für die Krankenkasse, die je nach Mehrverdienst zu entrichten sind. Zudem werden die Rente und der erworbene Hinzuverdienst addiert und je nachdem, wie hoch dieses Gesamteinkommen, müssen dementsprechende Steuern bezahlt werden.

Die Freigrenze liegt hierbei bei € 9168. Wird dieser Betrag überschritten, gilt der normale Einkommensteuertarif.

 

Update März 2020: Grenze des Zuverdienst für Rentner erhöht

Gute Nachrichten für alle Senioren, die sich neben der Rente etwas zuverdienen möchten: Für das Jahr 2020 wurde die Zuverdienstgrenze auf 44.590 Euro angehoben. Mit diesem Schritt möchte die Deutsche Rentenversicherung Senioren ermutigen, ihre ursprünglich gelernte Berufsqualifikation zumindest zeitweise wieder der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen: Wegen der durch das Coronavirus verursachten Krise werden dringend Ärzte, Pflegekräfte und sonstiges medizinisches Personal benötigt. Rüstige Senioren sind auch als Erntehelfer und Saisonkräfte willkommen.

Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze ist lediglich temporär und besteht vorläufig bis zum 31.12.2020.

 

Muss man als Ruheständler generell Steuern bezahlen?

Tatsächlich sind Sie auch als Rentner steuerpflichtig, wobei sich hierbei die Gesetzeslage in den letzten Jahren sehr stark verändert hat. Wer bereits in den Jahren 2005, 2004 oder noch früher in Rente gegangen ist, ist gesetzlich dazu verpflichtet die Hälfte der ausbezahlten Rente zu versteuern. Seit dem Jahr 2018 gilt bei Renteneintritt ein Steuerpflichtteil von 76 % auf die erhaltene Rente und bis zum Jahr 2040 wird sich dieser Prozentsatz auf 100 erhöhen. Das bedeutet, wer im Jahr 2040 das Rentenalter erreicht hat, muss die erhaltene Rente komplett versteuern.
Möchten Sie nun etwas Geld dazu verdienen, um Ihre Rente aufzubessern, so sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass nur ein paar zusätzliche Euro schnell dafür sorgen können, dass Sie steuerpflichtig werden bzw. der Prozentsatz in manchen Fällen bereits aufgrund kleiner Verdienste stark ansteigen kann. Ein Effekt, den viele Rentner unterschätzen. Denn ein Zusatzjob kann Sie schlagartig steuerpflichtig machen.

Hier ein kleines Beispiel: eine Frau, die im Jahr 2014 in den Ruhestand gegangen ist und € 1000 Rente pro Monat bezieht ist gesetzlich dazu verpflichtet, 70 % ihrer Rente zu versteuern. Das sind somit € 700. Da sie mit diesem Betrag unterhalb des sogenannten Freibetrags liegt, muss sie keine Steuern bezahlen. Verdient sie nun jedoch nur € 500 pro Monat durch einen Nebenjob dazu, steigt ihr jährliches Gesamteinkommen bereits auf € 18.000 nun ist sie bereits steuerpflichtig. Je nachdem, kann es daher im Falle des Falles durchaus sinnvoller sein, keinen Zusatzjob anzunehmen, da dieser Ihnen vielleicht sogar mehr Geld kosten könnte, als Sie schlussendlich verdienen.

 

Wenn Sie sich hierbei unsicher sind ist es durchaus empfehlenswert, zunächst ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem unabhängigen Steuerberater in Anspruch zu nehmen und genau durchrechnen zu lassen, wie es in Ihrem individuellen Fall genau aussieht und ob Sie eventuell draufzahlen könnten.

 

Gibt es eine Möglichkeit, etwas steuerfrei zur Rente hinzuverdienen?

Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, die eigene Rente aufzubessern, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen und zwar in dem Sie einen sogenannten Mini-Job annehmen. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass Sie nicht mehr als € 450 monatlich erhalten und der Arbeitgeber die Steuern entrichtet. Hierfür wird ein Prozentsatz von gerade einmal 2 % vom Arbeitgeber direkt abgeführt und die restlichen Einkünfte sind daher nicht mehr steuerpflichtig. Kommt es jedoch nicht zu dieser Versteuerung durch den Arbeitgeber, wird der Lohn wiederum ganz normal zur restlichen Rente gerechnet und die Gesamtsumme muss versteuert werden.

Sollten Sie dennoch nicht auskommen und müssen Sie Ihren Hinzuverdienst selbst versteuern, so sollten Sie darauf achten, zum Beispiel Werbekosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen und somit Ihr Gesamteinkommen zu senken. Auch Ihren Eigenanteil für die Kranken-bzw. Pflegeversicherung können Sie hierbei von der Steuer absetzen.

 

Wie hoch fallen die Beiträge für die Krankenversicherung aus?

Genau wie bei der gesetzlichen Rente auch sind Rentner dazu verpflichtet, für weitere Bezüge den halben Beitragssatz, aktuell 7,3 Prozent an die gesetzliche Krankenkasse zu leisten. Das ist allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4425 Euro monatlich der Fall.

 

Wie sieht es bei Frührentnern aus?

Sollten Sie bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter Frührente beziehen, da Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind völlig erwerbstätig zu sein, so ist es Ihnen ebenfalls gestattet maximal € 450 brutto im Monat zusätzlich zu verdienen, wobei zweimal im Jahr der doppelte Betrag in Form von Weihnachts- oder Urlaubsgeld gewährt wird. Insgesamt haben Sie als Frührentner somit die Möglichkeit, Ihre Rente um € 6300 jährlich aufzustocken.

Sollten Sie diesen Betrag überschreiten, so wird Ihre Frührente je nach Höhe der Einnahmen gekürzt. In schweren Betrugsfällen kann es sogar passieren, dass Ihnen die Frührente sogar komplett gestrichen wird und dass bis zum regulären Eintritt ins Rentenalter. Falls Sie sich unsicher sind, wo genau die Zuverdienstgrenze in Ihrem speziellen Fall liegt und welche Möglichkeiten Sie haben, um den monatlichen Betrag, den Sie vom Staat erhalten aufzubessern, sollten Sie sich am besten zusätzlich von Ihrer Rentenversicherung individuell beraten lassen.

Auch als Frührentner gilt jedoch: Haben Sie erstmal das reguläre Pensionsalter erreicht, so haben Sie ebenfalls die Möglichkeit unbegrenzt dazuzuverdienen.

 

Das gleiche gilt für Menschen, die aufgrund ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit ihre Rente beziehen. Aber auch in diesem Fall ist es Ihnen nur gestattet wie bei der Frührente € 450 monatlich bzw. zweimal jährlich das Doppelte dazuzuverdienen. Der Gesetzgeber rechtfertigt diese Entscheidung mit demselben Argument, dass jeder Mensch, der fähig ist mehr dazuzuverdienen auch fit genug ist, um normal erwerbstätig zu sein und daher seinen Anspruch auf Rentenzahlung vor dem regulären Erreichen des Rentenalters verliert.

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