Den Lebensabend in Thailand verbringen: Mit einem Rentnervisum klappt´s

Den Lebensabend in Thailand verbringen: Mit einem Rentnervisum ist das möglich.

In der Rente verfügen zahlreiche Menschen endlich über die Zeit, ihr Leben frei zu gestalten. Dies muss jedoch nicht immer am aktuellen Wohnort geschehen. Immer mehr Rentner wandern dauerhaft aus. Besonders beliebt sind zahlreiche Länder in Asien. Der Lebensabend in Thailand lässt sich hierbei einfach gestalten. Rentner, welche ihr restliches Leben in Thailand verbringen möchten, benötigen dabei nur ein Rentnervisum, wie es umgangssprachlich genannt wird.

 

Visum speziell für Rentner

Um in einem anderen Land leben zu können, benötigen Reisende bzw. Auswanderer nahezu immer ein Visum. Hierbei existieren in jedem Land meist mehrere Optionen bezüglich Aufenthaltsdauer oder -art. In manchen Fällen können sogar, bezogen auf das eigene Alter, ein Spezialvisum angefordert werden, damit dem neuen Lebensabschnitt nichts im Weg steht. Thailand verfügt über ein spezielles Visum für Rentner, das sogenannte Non-Immigrant Via für Rentner. Mit dieser Erlaubnis können Rentner ihren wohlverdienten Ruhestand in Thailand genießen, ohne das Visum alle paar Monate erneuern zu müssen.

Der Vorteil des Non-Immigrant-O-Visums ist seine Gültigkeitsdauer. Im Gegensatz zu anderen Visavarianten ist das spezielle Rentnervisum wesentlich länger gültig, da der Aufenthalt bis zu einem Jahr durchgehend ermöglicht wird.

 

Gültigkeit des Non-Immigrant-O-Visums

Das Non-Immigrant-O-Visum für Rentner existiert in drei Ausführung mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer. Jedes dieser Visa berechtigt den Antragssteller für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Thailand. Mit dem Zeitpunkt der Einreise beginnt die Wirksamkeit des Visums und somit auch der legale Aufenthalt im Land. Bei einer einmaligen Einreise können die Personen bis zu 90 Tage in Thailand bleiben. Hierbei handelt es sich um ein Visum des Typs S. Wird mehrmals im Jahr nach Thailand eingereist, kann ein Visum des Typs M beantragt werden. Dieses Visum berechtigt zu mehrfachen Aufenthalten in Thailand binnen einem Jahr, wobei ein Aufenthalt maximal 90 Tage dauern darf. Mit dem sogenannten Longstay dürfen die Auswanderer bzw. Urlauber bis zu 365 Tage durchgehend in Thailand bleiben. Das Visum mit Typ A ist zudem ein Jahr lang gültig.

 

Besonderheit des Longstay-Visums

Während die zeitlich begrenzten Visa mit Typ S und M für alle Thailand-Reisende ausgelegt sind, ist das Longstay-Jahresvisum ausschließlich Rentnern vorbehalten. Das Visum muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden, wobei dies nur bei der thailändischen Botschaft in Berlin sowie beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt im Main möglich ist. Andere Einrichtung in Deutschland führen das spezielle Rentner-Visum nicht.

Wird das Visum bestätigt, dürfen sich die Visumsinhaber bis zu einem Jahr durchgehend in Thailand aufhalten. Allerdings müssen sich die Inhaber alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand verpflichtend melden. Das Visum berechtigt jederzeit zur Ein- und Ausreise in Thailand. Jedoch muss hierfür gesondert ein Re-Entry-Permit beantragt werden, welches ebenfalls vom Immigrationsbüro ausgestellt wird. Erfolgt die Aus- bzw. Einreise nach Thailand ohne ein Re-Entry-Permit, kann die Ein- bzw. Ausreise verwehrt werden, obwohl ein gültiges Longstay-Visum vorhanden ist.

 

Voraussetzung für ein Rentnervisum

Jedes Visum besitzt eigene Voraussetzungen, sodass der Zeitraum des Aufenthalts ausschlaggebend ist. Für ein Rentnervisum mit Typ S bzw. M muss zunächst das Antragsformular vollständig ausgefüllt sein, sodass mindestens eine Unterkunft mit Adresse, Straße, Hausnummer, Ort und Postleitzahl angegeben ist. Ebenfalls wird ein gültiger Reisepass im Original und Kopie vorliegen, wobei sich die Kopie auf die Bildseite bezieht. Die Gültigkeit des Passes muss zudem am Zeitpunkt der Ankunft in Thailand noch mindestens sechs Monate betragen. Handelt es sich um ein Visum, welches zu mehreren Einreisen berechtigt, muss der Pass mindestens weitere 18 Monate gültig sein. Außerdem muss der Antragssteller ein farbiges Passbild, eine Kopie der Flugbestätigung sowie eine Kopie des Rentenbescheids vorlegen. Die monatliche Rente muss hierbei mindestens 1.200 Euro betragen. Falls der monatliche Rentenanspruch unter der Mindestsumme liegt, muss der Antragssteller einen Vermögensnachweis vorbringen. Durch diesen wird bestätigt, dass mindestens 5.000 Euro an Vermögen vorhanden sind. Für die Vermögensbestätigungen werden kopierte Kontoauszüge der letzten drei Monate benötigt.

Für ein Longstay-O-Visa mit Typ A muss der Auswanderer ebenfalls das Antragsformular vollständig ausfüllen. Auch hier muss mindestens eine Unterkunft mit genauer Adresse angegeben werden. Das Formular muss allerdings in dreifacher Ausführung vorliegen. Der Reisepass, welcher zur Einreise benötigt wird, muss eine Mindestgültigkeit von 18 Monaten ab Zeitpunkt der Einreise vorweisen. Hier werden zusätzlich drei Kopien der Reisepassbildseite benötigt. Auch drei identische Passbilder, eine Kopie der Flugbestätigung sowie drei Kopien des Rentenbescheids sind vorzulegen. Bezüglich monatlicher Rente muss die Höhe mindestens 1.500 Euro betragen.

Kann die notwendige Rentenhöhe nicht nachgewiesen werden, muss der Antragssteller zusätzliche Vermögensnachweise erbringen. Diese müssen mindestens 20.000 Euro betragen und in Form von kopierten Kontoauszügen der letzten drei Monate vorliegen. Ebenfalls wird ein aktuelles Gesundheitszeugnis des eigenen Hausarztes im Original sowie zwei Kopien benötigt. Dasselbe gilt für ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Zudem muss der Antragssteller einen Lebenslauf in Englisch vorlegen, wobei dies als Original und zwei Kopien durchgeführt werden muss.

Da das Longstay-Visum speziell für Rentner gedacht ist, muss der Visumempfänger außerdem ein Mindestalter von 50 Jahren besitzen. Des Weiteren müssen die Kosten für die Beantragung vom Antragssteller selbst vor Ort entrichtet werden. Aktuell belaufen sich die Kosten für ein Longstay-Visum auf 140 Euro. Liegen alle notwendigen Unterlagen mitsamt Aktualität und Gültigkeitsdauer vor, kann der Visumantrag bearbeitet und bestätigt werden, sodass der Lebensabend in Thailand ermöglicht wird.

1 Gedanke zu „Den Lebensabend in Thailand verbringen: Mit einem Rentnervisum klappt´s“

  1. wenn ich zusammen mit meinem Ehemann, wir sind beide über 50, das Longstay Visum beantrage, muss ich dann mein eigenes Visum beantragen oder bekomme ich ein sog. “Dependant Visum”? Also anders gefragt, muss dann zB. die Voraussetzung des Vermögensnachweises oder der Rente nur einmal erbracht werden?
    Kann das Longstay Visum nicht mittlerweile auch in München beantragt werden?

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