Rente statt Umschulung – unter welchen Bedingungen ist das möglich?

Eine berufliche Umschulung stellt für viele Personen eine gute Chance da, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Die Umschulung kann hierbei durch gesundheitliche wie alterstechnische Begebenheiten notwendig werden. Doch nicht in jedem Fall ist eine Umschulung die optimale Lösung. Vor allem bei körperlichen Beschwerden, welche eine erneute Arbeitstätigkeit unmöglich machen, bietet die Rente eine gute Alternative. Der Antritt der Rente anstatt die Durchführung einer Umschulung benötigt von Ihnen allerdings bestimmte Voraussetzungen.

 

Gründe für eine Rente anstatt einer Umschulung

Die Umschulung dient vormerklich dazu, dass bereits berufstätige Personen eine andere Arbeit ergreifen können. Die Gründe für Umschulungen sind immer personenabhängig. Bei manchen Betroffenen besteht eine Arbeitslosigkeit. Manchmal hingegen droht eine solche Lage. Andere Personen wiederum leiden unter verstärkten körperlichen Beschwerden, welche anhalten können, wodurch ein Berufswechsel notwendig ist.

Vor allem bei körperlich schwer belastbaren Tätigkeiten kann das Problem eintreten, dass der alte Beruf schon frühzeitig verlassen werden muss. Jedoch lassen sich die körperlichen Beschwerden nicht immer durch eine Umschulung in einen entlastenden Beruf beheben. Liegen weiterhin extreme Probleme vor, bietet sich die Rente als Alternative zur erneuten Berufstätigkeit durch eine Umschulung an.

Je nach Alter der betroffenen Person kann es sich hierbei um eine Frühpension handeln, welche wesentlich niedriger ausfällt als die Standardpension. Standardmäßig besteht jedoch die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

 

Erwerbsminderungsrente für erwerbsunfähige Personen

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente besteht, wenn Sie aufgrund einer Erwerbsminderung lediglich stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten können. Die Rente der Deutschen Rentenversicherung soll Ihnen in diesem Fall helfen, finanzielle Einbußen zu verhindern. Der Anspruch auf diese Rente besteht bereits ab Ihrem ersten Arbeitstag, da diese vor allem Arbeitsunfälle absichern soll. Liegt ein privater Unfall vor, welcher die Erwerbsminderung verursacht, gilt der Pensionsbezug schon nach einem Jahr der Beitragszahlungen.

 

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente hängt von gewissen Voraussetzungen ab. Generell dürfen Sie aber die Altersgrenze für die Alterspension noch nicht erreicht haben. Dennoch wird noch vor der Auszahlung der Pension überprüft, ob Sie eine berufliche Rehabilitation, unter welcher ebenfalls eine Umschulung absovliert werden kann, durchführen können. Bei der Überprüfung wird festgestellt, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch berufliche oder medizinische Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Ist eine berufliche Rehabilitation nicht möglich, wird im nächsten Schritt geprüft, in welchem zeitlichen Umfang Sie weiterhin arbeiten können.

Ist generell keine Arbeitsfähigkeit möglich, erhalten Sie die Rente in voller Höhe. Ansonsten besteht ein Anspruch auf die Rente für eine teilweise Erwerbsminderung. Als medizinische Voraussetzung für den Rentenbezug gilt eine Beeinträchtigung oder Krankheit, welche Sie dazu veranlasst, weniger als sechs Stunden pro Tag arbeitstätig zu sein. Dies gilt sowohl für Ihren aktuellen Beruf wie andere Berufstätigkeiten. Für die Überprüfung werden ärztliche Unterlagen benötigt. In manchen Fällen müssen sogar weitere Gutachten eingereicht werden.

 

Pflichtbeiträge als Grundlage des Pensionsbezugs

Die Pflichtbeiträge der Pensionsversicherung besitzen wesentlichen Einfluss auf den Rentenbezug. Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens binnen fünf Jahre drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit bzw. Beschäftigung eingezahlt worden sein. Ebenfalls müssen Sie die Wartezeit von fünf Jahre erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Wartezeit vorzeitig erfüllen. Alle notwendigen Informationen bezüglich Wartezeitraum bietet Ihnen die Website der Deutschen Rentenversicherung

 

Voraussetzungen für den Bezug der Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in Österreich

In Österreich besteht keine Erwerbsminderungsrente, sondern eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Generell besitzt jede versicherte Person in Österreich einen Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Diese ist die gängige Alternative zur Umschulung, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Um die Pension beziehen zu können, müssen Sie

  • keinen Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation besitzen oder die Maßnahmen lassen sich nicht auf Sie zweckmäßig umsetzen. Ebenfalls können diese Ihnen gegenüber nicht zumutbar sein.
  • die Invalidität bzw. Berufsfähigkeit mindestens sechs Monate andauert und Sie dies nachweisen können
  • die notwendige Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit bereits erfüllt haben
  • am Stichtag des Pensionsantrags noch nicht erfüllt haben, welche für die herkömmliche Alterspension gelten. 

 

Grundlagen für den Pensionsbezug

Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen, benötigen Sie jedoch noch Nachweise. Diese bestätigen Ihre Arbeitsunfähigkeit, worunter auch der Bereich der Umschulungen fällt. Eine ärztliche Begutachtung stellt Ihre Leistungsfähigkeit in Ihrem aktuellen Beruf dar. Im Zuge dieser Begutachtung muss sich eine Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit ergeben, damit ein Anspruch auf die Pension besteht. Ergibt Ihr Gesundheitszustand eine dauernde Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität, erhalten Sie eine unbefristete Gewährung der Pension. Ansonsten besteht der Anspruch der Pension im Ausmaß von zwei Jahren.

Liegt nach Ablauf der zweijährigen Frist noch immer eine Arbeitsunfähigkeit vor, welche ebenfalls nicht durch Umschulungen behoben werden kann, müssen Sie einen erneuten Antrag stellen. Der neue Antrag kann eine Verlängerung der Pension im Höchstausmaß von zwei Jahren ermöglichen. Hierzu muss in Ihrem Fall weiterhin eine Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit vorliegen. Beantragen Sie die Verlängerungen Ihrer Pension binnen drei Monaten nach dem Wegfall des bisherigen Pensionsbezugs, erhalten Sie die Pensionsauszahlungen ohne Unterbrechung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website pensionsversicherung.at.

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