Ist mein Testament auch ohne Unterschrift gültig?

Wenn das Testament beim Notar geschrieben wird, dann wird er darauf achten, dass die Unterschrift nicht fehlt.

Bei der Erstellung eines öffentlichen Testaments mithilfe eines Notars wird er Sie nach Beendigung des Schreibens auffordern, Ihre Signatur anzufügen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Unterschrift fehlt, ist somit gleich null.

Für ein eigenhändiges Testament ist nach § 2247 Absatz 2 die Unterschrift unter dem Dokument eine notwendige Formvorlage, damit das Schriftstück seine Gültigkeit erreicht. Im ungünstigsten Falle fehlt Diese oder ist auf anderem Wege dem Testament beigefügt. Generell würde eine fehlende Unterschrift das Vermächtnis für unwirksam erklären und eine Vollstreckung verhindern, da nicht nachgewiesen werden kann, ob es sich um ein authentisches Testament handelt. Im Zweifelsfalle entscheidet ein Gericht, ob ein alternativer Nachweis erbracht werden kann, ansonsten wird nach der gängigen Erbschaftsregelung laut BGB verfahren.

 

Wieso die Unterschrift so wichtig ist – allgemeines zur Willenserklärung

Das deutsche Recht unterscheidet einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte. Die, auf zwei Seiten beruhenden Geschäfte, stellen Abschlüsse wie Miet- oder Kaufverträge dar. Von zwei verschiedenen Parteien wird jeweils eine Willenserklärung abgegeben, die für oder gegen das Geschäft stimmt. Zu den einseitigen Rechtsgeschäften gehört zum Beispiel eine Kündigung oder auch ein Testament. Sie als testierende Person schreiben Ihren letzten Willen nieder und erklären damit, wer welche Anteile von Ihrer Erbmasse erhalten möge, ohne Ihre Erben davon in Kenntnis zu setzen oder um Erlaubnis zu fragen. Eine Willenserklärung der zu beerbenden Partei ist zur Aufstellung Ihres Vermächtnisses nicht notwendig. Erst nach Ihrem Tod können Ihre Erben entscheiden, ob eine Annahme erfolgt oder nicht.

Bei eigenhändigen Testamenten spielt deshalb die persönliche Unterschrift eine wichtige Rolle zur Identifizierung. Es muss bei handschriftlichen Testamenten zweifelsfrei die Authentizität und Echtheit des Dokumentes festgestellt werden können, da Änderungen und Fälschungen im Vergleich zu öffentlichen Vermächtnissen sehr leicht vorgenommen werden können. Da Ihre Willenserklärung alleine auf Ihrer Entscheidung beruht keine Zweitpartei zustimmen oder ablehnen muss, werden im Zweifelsfalle sogar Vergleichsunterschriften von alten Belegen herangezogen, um die Echtheit Ihrer Signatur zu überprüfen. Das explizite Verlangen einer Unterschrift zum Abschluss eines eigenhändigen Testamentes ist aus diesem Grund klar und verständlich im § 2247 Absatz 3 BGB festgehalten.

 

Kose- oder Künstlernamen als Signatur – gestattet, wenn die Beweislast erbracht werden kann

Eine Ausnahme besteht bei Unterschriften in Form von Kose- oder Künstlernamen. Diese sind ebenfalls zur Unterzeichnung des letzten Willens gestattet. Sollten Sie eine Signatur in dieser Form in Erwägung ziehen, müssen Sie aber beachten, dass eine zweifelsfreie Identifizierung dennoch durchgeführt werden muss. Dazu dienen in erster Linie Dokumente, Unterlagen oder Schriftstücke, die ebenfalls mit jenen Spitznamen unterzeichnet wurden und von Ihnen stammen.

 

Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Euskirchen vom 31.07.2013 – Testament ohne Signatur ist gültig

Am 31.07.2013 entschied das Amtsgericht Euskirchen zugunsten einer Alleinerbin, nachdem der leibliche Sohn, der im Testament von der Erbschaftsnachfolge ausgeschlossen worden war, Klage wegen einer fehlenden Unterschrift auf dem eigenhändig verfassten Testament des Erblassers eingereicht hatte.

Die Sachlage war wie folgt. Im Jahr 1996 verfasste der Erblasser ein eigenhändiges Testament, indem er seinen leiblichen Sohn von der Erbschaftsnachfolge komplett ausschloss. 16 Jahre später, 2012, verfasste der Erblasser ein erneutes Testament, das als Alleinerbin die nicht leibliche Pflegetochter einsetzte und den Sohn weiterhin von der Erbschaftsnachfolge ausschloss. Formtechnisch wies das Schriftstück Unregelmäßigkeiten auf. Das Vermächtnis wurde nicht durch eine Unterschrift abgeschlossen, die Signatur sowie die Bekundung durch zwei Zeugen wurden auf einem angehefteten Maschinenschreiben mit Ort und Datum beigefügt.

Nach dem Tod des Erblassers beantragte die Alleinerbin den Erbschein, der leibliche Sohn legte Widerspruch gegen die Aushändigung ein, da der verfasste letzte Wille aus seiner Sicht nicht den Formvorlagen für ein gültiges eigenhändiges Testament entsprach. Zur Klärung des Falles wurde das Amtsgericht Euskirchen beauftragt, das sich mit der Klärung des Falles unter dem Aktenzeichen 3 VI 111/13 beschäftigte.

Nach der Vernehmung der Zeugen sowie dem Vergleich weiterer Unterschriften entschied das Gericht zugunsten der Alleinerbin, da kein Zweifel an den Aussagen der Zeugen, sowie den herangezogenen Vergleichsunterschriften bestehe. Obwohl das Testament nicht den Formvorlagen entsprach, sei ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Vermächtnis und dem angehängten Schreiben mit der Unterschrift erkennbar. Eine Willenserklärung des Erblassers, ein Testament und letzten Willen zu verfassen, sei somit gegeben, das Testament und die Vollstreckung rechtskräftig.

 

Nachbetrachtung – vermeidbarer Aufwand

Die Entscheidung des Amtsgerichtes Euskirchen könnte in weiteren vergleichbaren Fällen zur Orientierung herangezogen werden. Somit gilt, dass ein Testament ohne Unterschrift nicht direkt ungültig sein muss. Dies erfordert aber eine genaue Prüfung der Sachlage, an deren Ende der eindeutige Wille des Erblassers erkennbar sein muss, ein Testament in der geschriebenen Form abzugeben. Dennoch besteht keine Garantie, dass ähnliche Fälle auf gleiche Weise abgeschlossen werden.

Wollen Sie sichergehen, dass Ihr Letzter Wille exakt so vollstreckt wird, wie Sie es wünschen, achten Sie unbedingt auf die vorgegebenen Formvorlagen, insbesondere Ihrer eindeutigen Unterschrift, die das Dokument abschließt. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass anstatt Ihres Testamentes die allgemeingültige Erbschaftsnachfolge laut BGB zum Tragen kommt.

5 Gedanken zu „Ist mein Testament auch ohne Unterschrift gültig?“

  1. Mein Opa will demnächst ein Testament verfassen, um das Erbrecht in der Familie zu regeln. Er möchte auf Nummer sichergehen und hat deswegen einen Termin beim Anwalt organisiert. Ich wusste nicht, dass Kose- oder Künstlernamen nur dann gelten, wenn dann eine Identifizierung durchgeführt wird, z.B. durch Dokumente oder Unterlagen.

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  2. Mir war nicht bewusst, dass ein Testament ohne Unterschrift nicht direkt ungültig sein muss. Mein Vater hat mich eingeweiht, dass er ein Testament hinterlegen möchte. Ich werde ihm dabei helfen und zusammen einen Notar dafür aufsuchen.

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  3. Der Beitrag zum Testament ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

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  4. Interessant, dass im Zweifelsfalle sogar Vergleichsunterschriften von alten Belegen herangezogen werden. Ich möchte ein Testament vollstrecken und mich beraten lassen. Dafür wende ich mich direkt an einen Fachanwalt für Erbrecht.

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  5. Nach dem unerwarteten Tod meines Vaters fand ich sein Testament, doch die fehlende Unterschrift ließ mich zweifeln. Dieser Artikel hat mir die rechtliche Lage klar gemacht und mir gezeigt, wie wichtig eine Unterschrift ist. Ich wünschte, mein Vater hätte diesen Artikel gelesen. Nun muss ich mich auf einen möglichen Rechtsstreit einstellen. Es wäre so viel einfacher gewesen, wenn er nur unterschrieben hätte. Danke für die klaren Informationen.

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