Das deutsche Erbschaftsgesetz sieht in der Erbschaftsrechtsfolge laut § 1924 BGB die Kinder und weitere Erben erster Ordnung als die bedachten Personen eines Vermächtnisses vor. Nach § 1930 schließen Personen der höheren Ordnung die der niedrigeren Ordnungen vom Erbe aus.
Leben die Kinder des Erblassers, so gehen die Erben der zweiten und dritten Ordnung leer aus. Die Erbschaftsrechtsfolge des BGB folgt systematisch von der höchsten bis zu niedersten Ordnung, bis ein Erbe gefunden ist. Ist ein entfernter Verwandter des Erblassers am Leben und der einzige rechtmäßige Erbe, so fällt trotz der Einteilung in die dritte Ordnung, der gesamte Besitz an ihn. Mit einem Testament können Sie, obwohl Sie Single und kinderlos sind, Ihren Nachlass auf mehrere Personen verteilen.
Pflichtteilsanspruch als Single ohne Kinder – trotzdem nicht erloschen
Trotz eines Testaments, steht den noch lebenden Verwandten ihr Pflichtteil am Erbe zu. Dazu gehören nach § 1925 BGB Absatz 1 Ihre Eltern sowie deren Abkömmlinge, also Ihre Brüder und Schwestern, sofern vorhanden. Diese haben als Erben zweiter Ordnung einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sollten auch diese bereits verschieden sein, kommt § 1926 BGB zum Tragen, der Erben der dritten Ordnung, wie Ihre Großeltern oder deren Abkömmlinge miteinbezieht. Auch hier besteht ein Pflichtteilsanspruch der noch lebenden Parteien.
Sollten keinerlei Verwandte mehr aufzufinden sein, erbt in letzter Instanz nach § 1936 der Staat, respektive das Land in dem Sie als Erblasser zuletzt Ihren Wohnsitz hatten.
Testamentserstellung – unabhängig von Familienstand und Kindern
Die Errichtung eines Testamentes kann sich für Sie auch im Falle der oben genannten Lebenssituation als günstig erweisen, da Sie praktisch jede Person, sowie Gesellschaft in Ihrem Testament als Erben bedenken können. Die Einsetzung einer Drittperson in Ihrem Testament müssen Sie weder rechtfertigen, noch begründen.
Eine einfache Formulierung im Sinne von:
Hiermit bedenke ich meinen guten Freund, Herr Max Mustermann, geboren am 21.08.1967, wohnhaft in … mit folgenden Vermögensgegenständen aus meinem Erbe: …
Gleichwohl gilt dies auch für Vereine oder Organisationen, denen Sie als Mitglied oder Meinungsvertreter nahe stehen.
Eine Testamentserstellung als Single und ohne Kinder kann sich für Sie, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie noch lebende Verwandte haben befähigen, Ihr Vermächtnis nicht dem Staat zukommen zu lassen. Existieren noch entfernte Verwandte, zu denen Sie aber keinen persönlichen Bezug haben, können Sie Diese bis auf den Pflichtteil von der Erbmasse ausschließen. Verfügen Sie über Wertgegenstände, zu denen Sie durch einen Verein oder Ihren Beruf eine emotionale Bindung haben, können sie Diese anderen Vereinsmitgliedern oder Kollegen vermachen, um Ihr Vermächtnis zu ehren oder die Wertgegenstände zu erhalten. Durch Auflagen im Testament können Sie sicherstellen, dass kein Verkauf oder keine Veräußerung stattfinden kann.
Testament als Alleinstehender – das Haustier als Erbe?
Versuche, das Haustier als Erbe einzusetzen, sind nicht von Erfolg gekrönt. Da Tiere nach dem deutschen Gesetz nicht rechtsfähig sind, da keine wirksame Willenserklärung von ihnen abgegeben kann oder der Wille etwas zu tun, was nicht auf Instinkt beruht, nicht erkennbar ist.
Eine Alternative bestünde darin, dass Sie einen Verwandten oder im Falle des Nichtvorhandenseins noch lebender Verwandten den Träger des Tierheimes, welchem das Haustier zugeführt wird, als Vermächtnisverwalter einsetzen. Im Testament können Sie die Auflage erlassen, einen Teil der übertragenen Erbmasse zum Wohl Ihres Haustieres einzusetzen.
Testament als Single ohne Kinder – somit durchaus wichtig
Ein Testament für Singles ohne Kinder ist somit durchaus wichtig, da der Wunsch den Personen etwas zu vererben, die ihm am nächsten standen, nur durch ein niedergeschriebenes Vermächtnis entsprochen werden kann. Da Drittpersonen und Nichtverwandte von der gängigen Erbschaftsnachfolge ausgeschlossen sind, müssen Diese in einem aufgesetzten Schreiben zusätzlich bedacht werden.
Probleme können sich bei der Höhe der Erbschaft ergeben, da das Erbschaftssteuergesetz in den §§ 15 und 16 ErbStG für Erben der dritten Ordnung nur eine Freibetragsgrenze von 20.000 Euro und einen Steuersatz von 30 oder ab einem gewissen Wert von 50 Prozent vorsieht. Wertvolle Gegenstände können diese Grenzen schnell sprengen und zu einer erheblichen Belastung des Beerbten führen.
Eine Bekannte von mir setzt sich jetzt mit der Errichtung eines Testaments auseinander. Ich wusste nicht, dass man entfernte Verwandte bis auf den Pflichtteil von der Erbmasse ausschließen kann. Die Info wird sie bestimmt nützlich finden. Danke
Pflichtteilsanspruch als Single ohne Kinder- trotzdem nicht erlöschen
Unter Hinweis auf § 1926 BGB wird ausgeführt, dass auch Erben dritter Ordnung einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. In § 2303 BGB ist der Kreis der Pflichtteilsberechtigten wie folgt abgegrenzt:
§ 2303 (1) BGB: Abkömmling des Erblassers, durch Verfügung von Todes wegen von der Erbschaft ausgeschlossen.
§ 2303 (2) BGB: Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu
Ein Pflichtteilsanspruch von Erben der dritten Ordnung besteht demnach nicht.
Ich bitte um Überprüfung
Für meine Nachbarin sind die angeführten Tipps eine riesengroße Hilfe, herzlichen Dank! Als Single gewinnt man seine eigene Gewohnheiten sowie auch Werte. Die können den anderen seltsam auffallen, aber nicht für diese Menschen am Lebensabend. Es wäre ja vernünftig, wenn auch die Willenserklärung unter den Nichtverwandten geregelt wird. Ich lege die Hoffnung auf diese Hinweise!
Danke für diese hilfreichen Tipps, meine alleinstehende Nachbarin hat sich schon viele Sorgen darüber gemacht, wie sie ihr Testament verfassen sollte. Gut zu wissen, dass Drittpersonen und Nichtverwandte ausdrücklich erwähnt werden müssen. Ich werde ihr raten, am besten einen Anwalt aufzusuchen.
Super Artikel zu der Testamentserstellung. Meine Schwester hat auch erst vor kurzem darüber geredet und mir empfohlen mich mehr darüber zu informieren. Vielen Dank für diese hilfreichen Informationen.
Das ist genau das, was ich brauche. Mit diesen Informationen über das Testament kann ich loslegen! Vielen Dank, dass Sie diesen Artikel geteilt haben.
Das Verfassen des Testaments interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.
Gut zu wissen, dass Haustiere komplett aus dem Testament fallen, da diese nicht rechtsfähig sind. Ich möchte zur Sicherheit meines Nachlasses ein Testament erstellen. Dafür wende ich mich die Tage noch an einen passenden Anwalt.
Danke für den interessanten Beitrag. Gut zu wissen, wie sich dieses Thema im Zusammenhang alleinstehend und ohne Kinder verhält. Ich habe für mich vor, ein Testament gestalten zu lassen. Am besten mache ich das direkt bei einem Anwalt für Erbrecht.