Kündigungsschutz im Alter: Sind Mitarbeiter über 50 nicht mehr kündbar?

senioren kündigung
Ab 50 kann man nicht mehr gekündigt werden? Das ist leider ein Irrtum.

In Krisenzeiten nutzen viele Unternehmer das Mittel Personalabbau zur Kostendämpfung. Ist ein älterer Mitarbeiter von einer plötzlichen Kündigung betroffen, ist das für ihn äußerst hart. Häufig gehören Führungskräfte zwischen 55 und 60 Jahren zu dieser Personengruppe, wie Fachanwälte berichten.

Auf der Führungsebene werden älteren Mitarbeitern meist Aufhebungsverträge angeboten. Die Verjüngung der Belegschaft soll einen Vorwärtstrend bewirken, denn jüngeren Mitarbeitern traut man mehr Innovationsgeist zu. Älteren werden daher gerne Abfindungsprogramme vorgeschlagen. Dabei ließe sich eine Kündigung mit flexiblen Arbeitszeitmodellen durchaus vermeiden.

 

Für ältere Kollegen gilt kein besonderer Kündigungsschutz

Der Irrglaube, ab einer gewissen Betriebszugehörigkeit unkündbar zu sein, ist immer noch weit verbreitet. Das überschneidet sich zwar häufig mit den gesetzlichen Vorgaben, ist aber nicht grundlegend richtig. Trotzdem haben ältere Mitarbeiter bei Kündigungen die Chance auf eine Abfindung, die sehr attraktiv sein kann. Beim Kündigungsschutz älterer Kollegen wird zwischen besonderem und speziellem Kündigungsschutz unterschieden. Ältere Mitarbeiter sind bei einer Kündigung nicht besonders geschützt, wie zum Beispiel begünstigte Behinderte, Angehörige des Betriebsrats oder Eltern in Elternzeit.

Um einem älteren Mitarbeiter zu kündigen, braucht der Vorgesetzte also keine behördliche oder gerichtliche Genehmigung. Unter Berücksichtigung gesetzlicher Fristen gilt hier das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Trotzdem genießen ältere Arbeitnehmer einen stärkeren speziellen Kündigungsschutz. Beim speziellen Kündigungsschutz werden die finanzielle Situation, mögliche Rentenverluste und drohende lange Arbeitslosigkeit berücksichtigt.

 

Vorgeschobene Kündigungsgründe: Das Alter darf keine Rolle spielen

Die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit kann sich durchaus positiv auf ihre rechtliche Situation auswirken. Es besteht die Möglichkeit, die Kündigung aufgrund von Diskriminierung (im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes) oder Sozialwidrigkeit anzufechten. Gerade bei Sozialwidrigkeit müssen die lange Betriebszugehörigkeit, zu erwartende Einkommensverluste und längere erwartete Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach alternativen, zumutbaren Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Firma zu suchen.

 

Betriebsbedingte Kündigung

Ist das Pensionsalter erreicht, bedeutet das nicht automatisch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das wäre eine Diskriminierung. Einmal müssen die gesetzlichen Fristen eingehalten werden, zum anderen dürfen dem Arbeitnehmer keine Verluste bei der Rente entstehen, da ihm nun die vollen Bezüge zustehen. Das wäre sozialwidrig. Will ein Chef einen älteren Mitarbeiter entlassen, argumentiert er meist mit betriebsbedingter Kündigung. Dafür muss er jedoch Nachweise erbringen.

Will ein Arbeitgeber bei langer Betriebszugehörigkeit kündigen, muss er erhebliche betriebsbedingte, vom Alter unabhängige Gründe nachweisen und schriftlich dokumentieren. Waren die Gründe für die Kündigung nur vorgeschoben, hat der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gute Aussichten auf Erfolg. War die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber falsch gesetzt, ist sie deshalb keineswegs ungültig. In der Regel gilt dann die gesetzliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Altersklauseln, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem 60. oder 63. Lebensjahr vorsehen, sind unwirksam. Das Arbeitsverhältnis kann also nicht automatisch bei Erreichen des entsprechenden Alters beendet werden.

Fazit: Ein genereller Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht für ältere Mitarbeiter nicht. Ausnahmen bilden Tarifverträge und Arbeitnehmer über 55 Jahre. Bei Massenkündigungen muss der Arbeitnehmer einen Sozialplan vorlegen und sich vorrangig von Jüngeren Mitarbeitern trennen. Abfindungszahlungen bei betriebsbedingten Kündigungen erhöhen sich mit Dauer der Betriebszugehörigkeit.

 

Mobbing von älteren Kollegen

Aufgrund der strengen Gesetze versuchen manche Arbeitgeber zu tricksen und ihre älteren Mitarbeiter auf andere Weise „loszuwerden”. Obwohl dieser Teil der Belegschaft sehr viel Erfahrung hat und für die Firma fast immer einen Gewinn darstellt, werden ältere Kollegen deutlich häufiger gemobbt als jüngere Mitarbeiter.

Ältere verdienen im Durchschnitt 25-30 % mehr als 30-Jährige. Das ist der häufigste Grund, warum sie manche Chefs durch Schikanen zur Eigenkündigung bewegen möchten. In Umfragen gab jeder fünfte Mitarbeiter über 50 an, im Betrieb schon einmal schikaniert worden zu sein. Dabei sind Vorgesetzte nach Paragraph 241 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen.

 

Am Job zu kleben ist nicht immer sinnvoll

Falls Sie derartigen Anfeindungen ausgesetzt sind, sollten Sie überlegen, ob ein Ausscheiden schon aus gesundheitlichen Gründen infrage kommt. Es macht nicht immer Sinn, krampfhaft am Betrieb festhalten. Eventuell ist eine Vorruhestandsregelung für Sie besser, als den Stress weiter auszuhalten. Eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages kann für beide Seiten sinnvoll sein.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

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2 Gedanken zu „Kündigungsschutz im Alter: Sind Mitarbeiter über 50 nicht mehr kündbar?“

  1. Ich bin 59 Jahre alt, seit 29 Jahren in ein und dem selben Unternehmen beschäftigt. Seit fünf Jahren haben wir einen neuen jungen dynamischen Kollegen, der mit mir Probleme hat und auf eine unschöne Art und Weise mich loshaben möchte. Er ist sehr raffiniert, dass ja kein Verdacht auf ihn fällt, aber seit seinem Eintreten in die Firma ist das Arbeitsklima unausstehlich. Meine Arbeit aber selbst verrichte ich sehr gern und bin auch von Kunden sowie fast allen anderen Mitarbeitern beliebt. Jetzt nach fast 29 Jahren erhalte ich innerhalb von einem halben Jahr zwei Abmahnungen, weil ich mit einem neuen Computersystem zwei kleine Fehler begangen habe. Andere Kollegen können zwei Auto kaputt fahren und andere Fehler begehen, da passiert nichts. Ich habe jetzt richtig Angst auf Arbeit Fehler zu machen. Ich stehe unter Druck, bei der nächsten Abmahnung eine Kündigung zu erhalten. Welcher Arbeitgeber nimmt denn noch eine 59-jährige?

    1. Hallo Karin,
      ich stecke in einer ähnlichen Situation. Hast Du dir etwas vor zuwerfen, nein. Kopf hoch nicht an das Denken was passieren kann. Sollte es so kommen, muss er dir nach so viel Jahren ein Angebot machen, auch mit Abfindung. Wenn du so gut arbeiten kannst, findest du auch etwas Neues.

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