Diskriminierung jeglicher Art ist in Deutschland untersagt.
Damit dürfen auch keine älteren Arbeitnehmer ungerecht behandelt werden, weil sie zur Generation 50 plus gehören – doch leider geschieht es dennoch häufig, dass ein älterer Mitarbeiter nicht die gleichen Eindrücke vom Unternehmen mitnimmt wie sein jüngerer Teamkollege. Sobald man erkennt, dass Diskriminierung im Spiel gewesen ist, kann man sich dagegen wehren und Erfolg haben, doch dafür sollte man sich rechtzeitig informieren, um notfalls schnell und souverän handeln zu können.
Diskriminierung im Bewerbungsverfahren
Die Altersdiskriminierung wirkt sich gerade im Rahmen des Bewerbungsverfahrens häufig aus. Natürlich wäre es nicht erlaubt, einen Bewerber aufgrund seines Alters abzulehnen, und sobald ein Personalchef dies tut, sollte man sich an den Anwalt wenden – dazu wird es allerdings höchst selten kommen. Stattdessen sollte man in jedem Bewerbungsgespräch aufpassen und darauf achten, mögliche diskriminierende Ansätze frühzeitig zu erkennen.
Einige Personalchefs haben bereits den Fehler gemacht, mündlich zum Ausdruck zu bringen, dass sie kein Interesse daran haben, einen Menschen über 50 einzustellen. Auch dagegen kann man angehen und das Problem mit einem Anwalt besprechen.
Diskriminierung im Arbeitsverhältnis
Der Gedanke ans Mobbing ruft Assoziationen mit besonders schweren und erheblichen Zuständen hervor – doch es geschieht öfter, als man denkt. Viele Unternehmen mobben ihre älteren Mitarbeiter sogar gezielt, sodass diese sich letztendlich freiwillig aus dem Unternehmen zurückziehen wollen oder gar die Frühverrentung in Kauf nehmen.
Wenn ein Mitarbeiter der Generation 50 plus den Eindruck hat, ungerecht behandelt zu werden, sollte er beginnen, die Angriffe zu dokumentieren. Denn es ist immer schwer, Mobbing und andere leichtere Formen der Diskriminierung nachzuweisen, werden sie zunächst nur subjektiv vom betroffenen Mitarbeiter selbst wahrgenommen und zur Sprache gebracht. Auch dann, wenn es um Personalentscheidungen geht und man nicht ausreichend berücksichtigt wird, kann schnell der Verdacht entstehen, dass es am Alter liegt. Auch das darf nicht vorkommen und muss sofort geklärt werden. Ansprechpartner wäre in diesem Fall nicht zwingend der Anwalt, sondern zunächst Institutionen wie der Betriebsrat oder der psychologische Betreuer des Unternehmens. Sie werden gerne weiterhelfen und dafür Sorge tragen, dass der Missstand angesprochen wird, denn sie sind für genau solche Fragen im Unternehmen verantwortlich.
Erst, wenn man erkennt, dass die betriebsinternen Organisationen nichts im Sinne des älteren Mitarbeiters bewirken können, wäre es sinnvoll, sich an einen kompetenten Anwalt zu wenden, der mit aggressiveren Mitteln gegen die Diskriminierung aufgrund des Alters vorgehen kann und dem Angestellten ab 50 zu seinem Recht verhelfen wird.