Mit zunehmendem Alter wird es sowohl für Männer als auch für Frauen immer schwieriger, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und eine adäquate Anstellung zu finden. Der größte Teil der Arbeitnehmer verfügen zwar über eine Ausbildung und kann bereits auf langjährige berufliche Erfahrung zurückblicken, doch gerade diese Kompetenzen scheinen bei Arbeitgebern nur wenig gefragt zu sein. Ob die Arbeitnehmer ggf. unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, kommt häufig gar nicht mehr zur Sprache, da ihre Bewerbungen bereits frühzeitig aussortiert werden.
Doch auch für diejenigen, die sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, ist ständige Weiterbildung wichtig. Die Kenntnisse, die während der lange zurückliegenden Ausbildung vermittelt wurden, sind häufig nicht mehr auf dem neuesten Stand. Bildungsförderung ist allerdings sowohl für Angestellte als auch für Arbeitsuchende eine Option, das Wissen aufzufrischen und neue Kompetenzen zu erlangen.
Welche Möglichkeiten es für Sie in Ihrer jeweiligen Situation gibt, erläutern wir in diesem Artikel.
Unterstützung bei der Weiterbildung im Angestelltenverhältnis
Zwar haben Sie als Arbeitnehmer im Laufe der Jahre sicher bereits viele neue Dinge erlernt und sich den wandelnden Anforderungen immer wieder angepasst. Doch vor allem in den letzten Jahren unterlag das Arbeitsleben verschiedenen radikalen Veränderungen. Wird Ihnen eine neue Arbeitssoftware zur Verfügung gestellt, sollten Sie eine Schulung durchaus einfordern, anstatt sich nur auf eigene Faust einzuarbeiten. Doch auch die Teilnahme an externen Weiterbildungen kann Sie im Berufsleben merklich unterstützen. Nur wenige Arbeitnehmer wissen, dass die dabei anfallenden Kosten unter bestimmten Umständen von staatlichen Stellen übernommen werden können.
Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)“. Im Rahmen dieses Programmes können Sie als mindestens 45 Jahre alter Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (d.h. mittlere und kleinere Unternehmen) einen sogenannten Bildungsgutschein beantragen. Mit diesem stehen Ihnen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Dafür zugelassen sind alle Bildungsträger, die Sie im Verzeichnis der Arbeitsagentur finden.
Von Ihrem Arbeitgeber werden Sie für diese Zeit freigestellt. Voraussetzung für die Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagentur ist es demnach, dass die gewünschte Maßnahme außerhalb der Firma stattfindet. Sprechen Sie zunächst mit Ihren Vorgesetzten und holen Sie ggf. Rat bei einer Beratungsstelle der Arbeitsagentur ein, um das für Sie passende Weiterbildungsangebot zu finden.
Um Lohneinbußen müssen Sie sich in dieser Zeit keine Sorge machen. Sie erhalten wie gewohnt Geld von Ihrem Arbeitgeber, welches dieser dann über die Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommt. Auf diese Weise profitieren beide Parteien von der Weiterbildung. Das Risiko, im höheren Alter die Arbeit zu verlieren, verringert sich deutlich, wenn Sie Ihre Kenntnisse aktuell halten und sich dabei auch an den Bedürfnissen Ihres Arbeitgebers orientieren.
Weiterbildung in einer Phase der Arbeitslosigkeit
Für Arbeitssuchende der Generation 50plus ist es besonders schwer, eine Anstellung zu finden. Die Qualifizierungsmaßnahmen, welche dazu von der Bundesagentur für Arbeit oder den regionalen Jobcentern angeboten werden, genießen in der Regel keinen besonders guten Ruf. Hinzu kommt, dass einschlägige Weiterbildungsinstitutionen bei potentiellen Arbeitgebern keinen guten Leumund genießen.
Nutzen Sie dennoch die beschäftigungsfreie Zeit zur persönlichen Weiterbildung. Vor allem als Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) werden häufig zur Weiterbildung gedrängt. Diese werden bei anerkannten Bildungsträgern zu 100 % durch die Jobcenter finanziert. Informieren Sie sich am besten in einem Katalog aller Weiterbildungsangebote darüber, welche der Maßnahmen für Sie tatsächlich in Frage kommt.
Achten Sie darauf, dass Sie sich explizit in Ihrem Fachbereich qualifizieren. Erlernen Sie neue Aspekte Ihres Berufes, qualifizieren Sie sich für die nächste Hierarchiestufe oder bilden Sie sich betriebswirtschaftlich weiter. Damit steigern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt eher als durch die Belegung von Bewerbungskursen. Im besten Fall lernen Sie auch Beschäftigte in Weiterbildung kennen, die Ihnen Kontakte in ein anderes Unternehmen vermitteln können. Im Übrigen werden nicht nur die Kosten der Weiterbildung für Sie übernommen, sondern auch die Fahrtkosten. Sorgen Sie sich also nicht, wenn die Weiterbildungsstätte nicht in Wohnortnähe liegt.
Allerdings müssen Sie Ihre Weiterbildungsambitionen nicht zurückhalten, bis Sie Arbeitslosengeld II erhalten – auch mit Arbeitslosengeld I ist bereits eine geförderte Weiterbildung möglich. Ob dies für Sie in Frage kommt, hängt jedoch von Ihrer vorherigen Position, der Gunst der Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur und den aktuellen finanziellen Mitteln ab. Suchen Sie auch in diesem Fall ein sachliches und gut vorbereitetes Gespräch mit den zuständigen Stellen.
Weiterbildung während der Arbeitszeit
Möglicherweise bietet auch Ihr Arbeitgeber hin und wieder Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen an. Das Geld, welches das Unternehmen dafür zur Verfügung stellt, sollte von den Arbeitnehmern durchaus geschätzt werden. Für Sie selbst entsteht während solch einer Weiterbildung zwar keine finanzielle Belastung, wohl aber eine zeitliche. Die Dinge, die in dieser, meist recht kurzen, Zeit nicht durch Sie erledigt werden können, sollten Sie nach Möglichkeit an Kollegen übertragen.
Vor allem für ältere Arbeitnehmer ist es jedoch wichtig, Weiterbildungsangebote mit Interesse wahrzunehmen. Sie signalisieren damit dem Arbeitgeber, dass Sie sich auf die neuen Anforderungen einlassen und flexibel bleiben.