Kündigung mit 50plus – das sollten Sie wissen

Viele Menschen glauben, dass sie praktisch unkündbar sind, wenn sie erst einmal das 50. Lebensjahr vollendet haben. Hierbei handelt es sich jedoch um einen schweren Denkfehler, der schon so manchen älteren Mitarbeiter vor echte Herausforderungen gestellt hat.

Denn eines zeigt sich in den letzten Jahren ganz eindeutig: Immer mehr Firmen setzen auf Digitalisierung und nutzen das Mittel des Personalabbaus gezielt, um Kosten einsparen zu können. Vor allem ältere Mitarbeiter sind hiervon besonders häufig betroffen, da sie dem Betrieb in den meisten Fällen einfach mehr kosten, als ein junger Berufseinsteiger. Gerade für ältere Personen ab 50 ist eine Kündigung jedoch besonders hart, da es für sie oft alles andere als einfach ist, einen neuen Job zu finden und wieder erfolgreich in die Berufswelt einsteigen zu können.

 

Genießt man einen besonderen Kündigungsschutz, wenn man 50Plus ist?

Auch wenn der Irrglaube bereits seit vielen Jahren vorherrscht: Nur wenn man bereits über 50 ist oder für eine lange Zeit im selben Betrieb tätig ist heißt das keinesfalls, dass man unkündbar ist und sich daher alles erlauben kann. Ganz im Gegensatz zu, die eine geistige und/oder körperliche Behinderung aufweisen und aus diesem Grund nicht gekündigt werden können. Allerdings gibt es dennoch einen besonderen Bonus, den sich ältere Mitarbeiter, die gekündigt worden sind zu Nutze machen können, ihnen steht nämlich in den meisten Fällen eine großzügige Abfindung zu, auf die Sie auch durchaus beharren sollten.

Allerdings benötigt ein Vorgesetzter, der einen Mitarbeiter über 50 kündigen will, hierfür weder eine behördliche noch eine gerichtliche Genehmigung. Solange alle gesetzlichen Fristen eingehalten werden kann das Vorhaben immer in die Tat umgesetzt werden, allerdings gibt es verschiedene Einschränkungen, wie Sie gleich sehen werden.

  • das Alter des Mitarbeiters selbst darf nicht der Grund für die Kündigung sein
  •  je länger ein Mitarbeiter in einer Firma tätig ist, umso schwerwiegender muss der Kündigungsgrund sein, um rechtskonform zu sein
  •  liegt der Verdacht der Altersdiskriminierung vor, hat der betroffene Mitarbeiter gute Chancen, die Kündigung anzufechten

 

Vor allem, wenn der ältere Mitarbeiter kaum Chancen hat, einen neuen Job in seiner Branche zu finden und somit große Einkommensverluste die Folge der Kündigung sein werden bzw. können ist es wichtig, im Falle des Falles gerichtlich gegen die Entlassung vorzugehen bzw. den Arbeitgeber zu bitten, eine andere zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb des Betriebs zu finden.

 

Kann das Arbeitsverhältnis automatisch beendet werden, wenn das Pensionsalter erreicht wurde?

Nicht alle Menschen, die bereits die notwendigen Jahre gesammelt haben, um in Pension zu gehen, möchten dies auch tun. Nur weil Sie alt genug sind, um zu Hause zu bleiben, bedeutet das noch lange nicht, dass Ihr Arbeitsverhältnis automatisch beendet werden kann und Sie in Pension gehen müssen. Wird das allerdings von Ihrem Arbeitgeber angenommen, so handelt es sich hierbei ebenfalls um einen Fall von Diskriminierung. Ihr Chef kann nämlich auch in diesem Fall nur eine Kündigung aussprechen, wenn alle gesetzlichen Fristen eingehalten wurden und zudem keine Rentenverluste entstehen. Da dies den meisten Arbeitgebern jedoch bewusst ist, argumentieren sie bei der Kündigung von Personen, die bereits das Pensionsalter erreicht haben häufig mit betriebsinternen Umstrukturierungen, bei der es dann einfach zur Einsparung von Personal kommen muss.

Sollte das auch bei Ihnen der Fall sein, so seien Sie sich dessen bewusst, dass Ihr Vorgesetzter für diese Argumentation stichhaltige Beweise vorbringen muss, da Sie die Kündigung ansonsten anfechten können und mit einer Kündigungsschutzklage sehr gute Aussichten haben, Ihren Arbeitsplatz wiederzubekommen.

Zwar gibt es immer wieder Arbeitsverträge, in denen sich sogenannte Altersklauseln befinden, die besagen, dass ein Arbeitsfeld automatisch mit Erreichen des 60. oder auch 63. Lebensjahrs aufgelöst wird. Diese sind jedoch nicht rechtens und können daher ebenfalls angefochten werden.

 

Gezieltes Mobbing ältere Kollegen – Was kann ich tun?

Leider sehen sich ältere Mitarbeiter immer häufiger Mobbingattacken ihrer Mitarbeiter oder auch ihrer Vorgesetzten ausgesetzt. Das liegt vor allem daran, dass Menschen, die bereits seit vielen Jahren im Berufsleben stehen durchschnittlich zwischen 25% und 30 % mehr verdienen als zum Beispiel 30-jährige Personen, die gerade ihr Studium beendet haben und nun in die Berufswelt einsteigen. Zudem kann es sich hierbei um eine gezielte Methode handeln, um ältere Mitarbeiter loszuwerden und stattdessen Platz für eine jüngere Belegschaft zu machen.

Tatsächlich zeigen Umfragen, dass mittlerweile jeder 5. Mitarbeiter über 50 bereits Erfahrungen mit Mobbing gemacht hat und das obwohl im Bürgerlichen Gesetzbuch nach Paragraph 241 Absatz 2 festgehalten wurde, dass eine Firma bzw. die Verantwortlichen Sorge zu tragen haben, dass die Mitarbeiter vor solchen geschützt sind.

Falls auch Sie solche oder ähnliche Erfahrungen gibt bereits gemacht haben bzw. aktuell machen sollten Sie sich die Frage stellen, ob es wirklich noch Sinn macht, weiter um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen, denn vor allem gesundheitliche Probleme sowohl psychischer als auch physischer Art sind häufig die Folge von Mobbing. In einigen Fällen kann daher eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages die sinnvolle Alternative sein.

 

Wie sieht es mit meinem Recht auf Abfindung aus?

Sollte Ihre Kündigung betriebsbedingte Gründe haben, so haben Sie im Normalfall Recht auf eine Abfindung. Die fällt umso höher aus, je länger Sie bereits bei dem jeweiligen Betrieb tätig sind, was natürlich eine sehr gute Nachricht für die meisten Arbeitnehmer über 50 ist. Die Abfindung kann daher bis zu 18 Monatsgehälter betragen.

Die Geldsumme, die Sie als Abfindung erhalten kann Ihnen somit durchaus dabei helfen, die Zeit bis zum Finden einer neuen Stelle zu überbrücken bzw. vielleicht sogar direkt in Rente gehen zu können.

 

Fazit: Den Gang zum Anwalt sollten Sie definitiv machen

Zwar gibt es keinen generellen Kündigungsschutz für Menschen, die bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, allerdings haben Sie als älterer und vor allem auch langjähriger Mitarbeiter durchaus Möglichkeiten, auf eine faire Kündigung zu bestehen und vor allem auch eine angemessene Abfindung zu erhalten.

Sollten Sie mit einer Kündigung konfrontiert werden und sich nun unsicher sein bzw. vielleicht auch das Gefühl haben, dass Ihre Kündigung nicht gerechtfertigt ist und es sich eventuell sogar um Altersdiskriminierung handelt, ist es durchaus sinnvoll, sich bei einem Anwalt über die möglichen Vorgehensweisen zu informieren. Auf diese Weise können Sie nicht nur Ihr Recht einfordern, sondern vielleicht auch die Abfindung erhalten, die Ihnen zusteht.

1 Gedanke zu „Kündigung mit 50plus – das sollten Sie wissen“

  1. Mein Onkel wurde vor kurzen gekündigt und er ist ratlos. Es gab keinen legitimen Grund und sein Posten wurde direkt von einem neuen jüngeren Mitarbeiter besetzt. Gut zu wissen, dass es beim Verdacht der Altersdiskriminierung gute Chancen gibt die Kündigung anzufechten. Er wird sich nächste Woche an einen Anwalt wenden.

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