Für viele Rentner stellt sich die Frage, ob es möglich ist, neben der Rente zwei Minijobs auszuüben, um das Einkommen aufzubessern und die finanzielle Situation im Alter zu verbessern. Die klare Antwort lautet: Ja, Rentner dürfen grundsätzlich mehrere Minijobs parallel ausüben, um die Rente aufzubessern. Allerdings gibt es einige wichtige Regelungen, Einkommensgrenzen und steuerliche Aspekte zu beachten, die bei der Kombination von Rente und Minijob relevant sind.
Beliebte Minijobs für Rentner sind unter anderem:
- Tätigkeiten als Kassierer oder Regalauffüller im Einzelhandel
- Zusteller von Zeitungen oder Werbeprospekten
- Hausmeisterdienste oder kleinere handwerkliche Tätigkeiten
- Unterstützung in der Kinderbetreuung oder Nachhilfe
- Mitarbeit in Cafés oder Restaurants als Servicekraft
- Bürotätigkeiten wie Archivierung oder Dateneingabe
Solche Jobs bieten nicht nur eine Möglichkeit für zusätzliches Einkommen, sondern auch die Chance, aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen.
Minijobs und Verdienstgrenzen
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 520 Euro monatlich. Diese Grenze gilt pro Minijob und nicht kumuliert über mehrere Tätigkeiten hinweg. Das bedeutet, Rentner können mehrere Minijobs haben, solange die monatlichen Verdienste aus jedem einzelnen Job diese Grenze nicht überschreiten. Überschreiten die Einkünfte die Grenze, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und aus dem Minijob wird eine reguläre versicherungspflichtige Tätigkeit.
Wichtige Punkte zu Minijobs und Verdienstgrenzen:
- Die 520-Euro-Grenze bezieht sich auf jeden einzelnen Minijob, nicht auf die Gesamtsumme aller Jobs.
- Überschreiten der Grenze führt zur Sozialversicherungspflicht.
- Minijobs bieten Flexibilität, eignen sich aber nicht für ein höheres Einkommen.
Auswirkungen auf die Rente
Rentner, die noch vor Erreichen der regulären Altersgrenze (65 bzw. 67 Jahre, abhängig vom Geburtsjahr) arbeiten, unterliegen der sogenannten Hinzuverdienstgrenze. Diese Grenze beträgt seit 2023 für vorgezogene Altersrenten 34.500 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, kann es zu Kürzungen der Rente kommen. Hat der Rentner jedoch die Regelaltersgrenze erreicht, gelten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, und zusätzliche Einkünfte durch Minijobs haben keinen Einfluss auf die Höhe der Rente.
Wichtige Punkte zu den Auswirkungen auf die Rente:
- Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 34.500 Euro pro Jahr für vorgezogene Altersrenten.
- Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, unterliegen keiner Hinzuverdienstgrenze.
- Zusätzliche Einkünfte durch Minijobs nach Erreichen der Altersgrenze beeinflussen die Rente nicht.
Steuerliche Auswirkungen
Auch wenn Minijobs pauschal sozialversicherungs- und steuerfrei sind, unterliegen sie bestimmten Regelungen. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag für Steuern und Sozialabgaben; für den Arbeitnehmer fallen in der Regel keine weiteren Abgaben an. Sollten mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern bestehen, bleibt diese Regel bestehen, solange die oben genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Wichtige Punkte zu steuerlichen Auswirkungen:
- Arbeitgeber übernehmen Pauschalabgaben für Steuern und Sozialversicherung.
- Arbeitnehmer zahlen in der Regel keine zusätzlichen Beiträge.
- Mehrere Minijobs bleiben steuerlich unproblematisch, solange die Verdienstgrenzen eingehalten werden.
- Überschreiten der Verdienstgrenzen zieht steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen nach sich.
Fazit
Rentner dürfen zwei oder sogar mehrere Minijobs haben, sofern sie die gesetzlichen Regelungen wie die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Job und die Hinzuverdienstgrenzen respektieren. Besonders attraktiv ist diese Möglichkeit für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, da hier keine Beeinträchtigung der Rentenhöhe droht. Minijobs können somit eine sinnvolle Ergänzung zur Rente darstellen und gleichzeitig eine Möglichkeit bieten, aktiv zu bleiben und sich am Arbeitsmarkt einzubringen.