Als Rentner eine Firma gründen: Ratgeber

Das Rentenalter bedeutet für die meisten Personen, endlich die Freizeit zu genießen und nicht mehr zu arbeiten. Dennoch nutzen zahlreiche Rentner ihre gewonnene Freizeit, um weiterhin aktiv im Arbeitsleben zu stehen. Um als Rentner eine Firma zu gründen, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Dennoch steht der Selbstständigkeit im Rentenalter nichts im Weg, wenn die richtigen Tipps befolgt werden.

 

Vor- und Nachteile der Selbstständig im Rentenalter

Die Selbstständigkeit als Rentner bringt sowohl Vor- wie Nachteile mit sich. Gründen Rentner erst im Pensionsalter eine Firma, sollten sie am besten schon frühzeitig einen großen Bekannten- und Kundenkreis erarbeiten. Vor allem bieten sich Gebiete, in welchen der Unternehmensgründer zuvor schon tätig war, an. Dies sorgt dafür, dass der Firmenchef potenzielle Kunden kennt und ebenfalls versteht, wie der Markt funktioniert. Steht zudem das Geld im Hintergrund, können Interessenten leichter ihrer Leidenschaft nachgehen. Sofort schwarze Zahlen nach der Unternehmensgründung müssen deshalb nicht vorliegen.

Zudem müssen Rentner bei der Gründung eines eigenen Unternehmens berücksichtigen, dass viele Förderungen für sie nicht gelten und sie deshalb ein größeres Eigenkapital mitbringen müssen. Zum Beispiel fallen Pensionisten nicht mehr unter die Zuständigkeit der Arbeitsagentur, wodurch sie keinen Anspruch auf deren Fördermittel besitzen. Unter anderem entfällt dadurch der Gründungszuschuss. Das Darlehensprogramm „ERP Kapital für Gründungen“ allerdings kann bis zum Alter von 62 Jahren in Anspruch genommen werden, wodurch Pensionisten mit diesem Alter diese Förderung beantragen können. Zudem bewilligen nicht alle Banken einen Kredit für Pensionisten. Bekommt der Rentner einen Kredit einer Bank, muss er mit sehr kurzen Laufzeiten rechnen. Da viele Rentner häufig lediglich einen Kredit bis zu einer Höhe von 10.000 Euro benötigen und sie somit unter Kleinkredite fallen, stellen sie für Banken eine geringe Interessensgruppe dar. Alternativ können Unternehmensgründer in der Pension das „StartGeld“ der staatlichen KfW-Bank oder ein Mikrodarlehen ansuchen.

 

 

Monatliche Zuverdienstgrenze beachten

Anders als bei einem normalen Arbeitsverhältnis besteht für Pensionisten mit einem eigenen Unternehmen eine monatliche Zuverdienstgrenze. Möchte sich ein Rentner selbstständig machen, sollte er unbedingt diese Grenze einhalten. Vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter besteht ein monatlicher Zusatzverdienst von maximal 400. Ein höherer Zuverdienst bzw. Gewinn sorgt dafür, dass die Rente gekürzt wird und der Rentner lediglich eine Teilrente erhält. Das gesetzliche Rentenalter liegt bei 65 Jahren. Für ältere Existenzgründer besteht die monatliche Zuverdienstgrenze nicht, sodass sie einen Zuverdienst bzw. Gewinn in unbestimmter Höhe verzeichnen können. Scheitert die Gründung, sodass Schulden entstehen, kann aber der Fall eintreten, dass die Rente teilweise gepfändet wird.

 

Krankenversicherung für selbstständige Rentner

Auch als selbstständiger Rentner benötigen Existenzgründer eine Krankenversicherung. Die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, gilt als Pflichtversicherung für alle Pensionisten. Alle Rentner und Rentenantragsteller werden mit der KVdR versichert. Voraussetzung hierfür ist es, dass der Versicherte zuvor für eine bestimmte Dauer ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war und somit eine Vorversicherungszeit aufweisen kann. 50 Prozent der Krankenversicherungsbeträge werden von der KVdR übernommen. Selbstständige Rentner sowie Rentner mit einem Zusatzeinkommen müssen alle zusätzlichen Einnahmen bei der Krankenversicherung angeben, wobei sich die Versicherung unter bestimmten Bedingungen erhöhen kann. Hauptberuflich selbstständige Rentner müssen zudem die vollen Beträge für die Krankenversicherung zahlen, da diese nicht von der KVdR übernommen werden.

Alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit fallen generell nicht unter die Zuständigkeit der KVdR. Alle Einkommen aus der Selbstständigkeit werden im vollem Umfang mit dem Beitragssatz der zuständigen Krankenkasse angerechnet. Die genaue Höhe des Beitragssatzes hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Als Einkommen gilt die Summe aller Einnahmen abzüglich der Betriebskosten. Dies können beispielsweise Fahrtkosten, Telefonkosten, Büromiete und Arbeitsmaterialien sein. Am besten informieren Sie sich schon vor Gründung eines Unternehmens bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, wie hoch ihr Beitragssatz sein könnte. Vor allem ihre Art von Rente und die Höhe gelten als wichtige Anhaltspunkte, um noch vor der Firmengründung Informationen bezüglich Versicherung zu erhalten.

 

Anmeldung und Steuern

Gleich wie bei allen anderen eigenständigen Unternehmen müssen Sie auch als Pensionist Ihr Unternehmen anmelden. Die Anmeldung Ihrer Firma geschieht direkt beim Gewerbeamt. Auch das Finanzamt benötigt eine Anmeldung bezüglich Ihrer Selbstständigkeit. Weitere Anmeldeverfahren müssen Sie gleich wie bei einer anderen Selbstständigkeit handhaben. Erst nach einer erfolgreichen Anmeldung können Sie Ihr Unternehmen gründen und führen.

Alle zusätzlichen Einkommen müssen Sie gleichfalls versteuern. Hierbei unterscheiden sich Pensionisten nicht von anderen Voll- und Teilzeitselbstständigen. Das zu versteuernde Einkommen besteht aus den tatsächlichen Einnahmen minus der Betriebskosten. Um die genauen Regelungen zur Rentenbesteuerung zu erhalten, sollten Sie sich am besten an einen Steuerberater wenden, da die Bestimmungen in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Die Beratung durch den Steuerberater gelten als Betriebskosten, welche Sie von Ihren Einnahmen abziehen können und somit nicht versteuert werden.

 

Auswirkungen der Einnahmen auf die Rente

Die Einnahmen aus Ihrem Unternehmen verändern Ihre Rentenbezüge nicht, insofern sie das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren bereits überschritten haben. Kürzungen der Rentenbezüge treten hingegen auf, wenn Sie Leistungen aus der Rentenversicherung bezüglich Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder einem vorzeitigen Ruhestand beziehen. Die Nebeneinkünfte für diese Personengruppe liegen bei einer Maximalhöhe von 400 Euro monatlich. Höhere Einkünfte führen zu Rentenkürzungen. Personen mit Anspruch auf Waisen-, Erziehungs-, Witwen- oder Witwerrente hingegen können selbstständig sein, müssen sich allerdings alle sonstigen Einkünfte anrechnen lassen. Die alten Bundesländer weisen eine Freigrenze von 718,08 Euro, die neuen Bundesländer eine Grenze von 637.03 Euro auf. Weitere hilfreiche Tipps erhalten Sie auf AktiveRentner.de, Unternehmer.de sowie nebenbei-selbstständig.de.

6 Gedanken zu „Als Rentner eine Firma gründen: Ratgeber“

  1. Mein Opa war in sehr jungen Jahren selbstständig. Er ging frühzeitig in Rente, doch benötigt wieder Einkommen, da bereits sehr viel ausgegeben hat. Doch es muss gesagt sein, dass er seine Gelder nicht verschwendet hat, sondern viel gespendet hat und anderes gutes damit getan hat. Er würde damit gerne weiter machen, daher will er wieder eine Firma gründen. Da er vieles vergessen, was Steuern angeht, wie Sie z.B. richtig erwähnen die genauen Regelungen zur Rentenbesteuerung usw., benötigt er einen Steuerberater.

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  2. Hallo, in Kürze gehe ich in Pension, ca 2 Jahre vor Erreichen der Altersgenze. Kann ich danach in der Firma meiner Frau als Berater auf 450€ Basis angestellt sein, ohne meine volle Pension zu gefährden? Was ist dabei zu beachten?

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    • Guten Tag Volker,

      danke für Ihre Nachricht.
      Eine Anstellung auf 450 Euro ist ohne Abzüge bei Ihrer Pension möglich. Fragen Sie gerne noch einmal unmittelbar bei Ihrer Rentenversicherung nach und bitten Sie um eine schriftliche Antwort. Dann sind Sie auf der ganz sicheren Seite.

      Viel Erfolg!

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  3. Bis Ende Juli war ich als Freelance-Inspektor bei einer grossen Inspektionsfirma tätig.
    Altershalber hat man mir die Inspektorenvereinbarung gekündigt.
    Bin 76 und beziehe nur AHV-Rente.
    Ich möchte aber noch weiter als Inspektor arbeiten, da ich gesundheitlich und geistig fit bin.
    Viele Kunden haben mich jetzt gefragt ob ich bei ihnen nicht als selbständiger Inspektor weiterarbeiten möchte und deshalb habe ich beschlossen mich selbständig zu machen

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  4. Dieser Artikel könnte für jeden Rentner, der sich mit der Gründung einer Firma beschäftigt, von Bedeutung sein. Es scheint, dass jemand mit viel Wissen dies geschrieben hat. Außerdem ist der Artikel leicht zu verstehen. Danke!

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