Geförderte Umschulung zum/zur Arzthelfer/in

Kaufmännisches und medizinisches Grundwissen ist für Arzthelfer unerlässlich. © Monkey Business - Fotolia.com
Kaufmännisches und medizinisches Grundwissen ist für Arzthelfer unerlässlich.
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Arzthelfer und Arzthelferinnen assistieren Ärzten bei Untersuchungen und Behandlungen sowie bei der Betreuung von Patienten. Zusätzlich übernehmen sie organisatorische Arbeiten und führen Aufgaben in der Praxisverwaltung durch. Arzthelfer sind überwiegend in Arztpraxen und Krankenhäusern zu finden.

Auch bei ambulanten Pflegediensten kommen sie zum Einsatz. Darüber hinaus finden sie Anstellungen in betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen, medizinischen Laboren oder in der Pharmaindustrie. Arzthelfern und Arzthelferinnen obliegt die Praxisorganisation.

Sie vergeben Termine, dokumentieren Behandlungsverläufe und kümmern sich um die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen. Sie bereiten Spritzen vor, legen Verbände an, nehmen Blut ab und übernehmen die Reinigung der medizinischen Geräte in der Praxis.

 

Voraussetzungen

Obgleich keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung angegeben ist, wird in den meisten Fällen mindestens ein Hauptschulabschluss verlangt. In der Regel fällt die Auswahl jedoch auf Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss. Zusätzlich ist ein ärztliches Attest zur Eignung vorzulegen.

 

Dauer und Inhalte der Umschulung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Die Ausbildung dauert im Regelfall 3 Jahre. Jedoch gibt es Modelle, bei denen eine Teilzeitausbildung oder auch Verkürzung um 6 Monate möglich sind.
Zu den Lerninhalten während der Ausbildung zählen z.B. die Betreuung von Patienten, das Anlegen von Verbänden sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften. Zudem wird vermittelt, woran man Infektionskrankheiten erkennt und welche Schutzmaßnahmen es gibt, eine Ansteckung des Praxispersonals sowie der Patienten zu vermeiden.

Die Praxis- und Patientenverwaltung schließt das erste Ausbildungsfeld ab mit Themen wie Datensicherheit, Einkauf von Büro- und Medizinartikeln sowie Umgang mit branchentypischer Software. In der zweiten Hälfte der betrieblichen Ausbildung geht es anschließend unter anderem um die richtige Lagerung von Medikamenten und Medizinartikeln, um die Durchführung von Laboruntersuchungen oder um die Betreuung von chronisch Kranken und von Risikopatienten.

 

Abschluss und Perspektiven

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung sind schriftliche Nachweise der Ausbildung sowie etwaige Zwischenprüfungsergebnisse. Die Abschlussprüfung wird in der Regel bei der zuständigen Landesärztekammer abgelegt und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im praktischen Teil müssen die Prüfungsteilnehmer bei einer Behandlung bzw. Untersuchung helfen. Dabei werden sie insbesondere im Umgang mit den Patienten sowie den Geräten und Instrumenten bewertet. Weitere Anforderungen sind die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie die Abrechnung der ärztlichen Leistungen.

Im schriftlichen Prüfungsteil gilt es, das Wissen über Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde zu präsentieren.
Da die Nachfrage nach gut ausgebildeten Arzthelfern nach wie vor gut ist, haben diese trotz schlechter Finanzlage im Gesundheitsbereich noch immer gute Chancen, einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz zu finden.

 

Fördermöglichkeiten

Auszubildende mit einer betrieblichen Ausbildung erhalten eine Ausbildungsvergütung in Höhe von circa 600 Euro. Die Vergütungshöhe richtet sich dabei nach tariflichen Vereinbarungen für die Branche. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen können vorkommen, z.B. wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tariflich gebunden ist. Unter bestimmten Bedingungen können gerade jüngere Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu und zu weiteren Fördermöglichkeiten erteilt die örtliche Agentur für Arbeit. 

 

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