Umschulung auch ohne Ausbildung möglich?

informationenGenerell gilt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung dafür, eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit finanziert zu bekommen. Außerdem sollte nachweisbar sein, dass der Erstberuf aufgrund gesundheitlicher Faktoren durch die Folgen eines Unfalls oder die massive Veränderung der Arbeitsmarktsituation vom Antragsteller nicht mehr ausgeübt werden kann.

Doch auch wer keine vorherige Ausbildung nachweisen kann, hat Chancen auf eine Umschulung.

Voraussetzungen für die Finanzierung einer Umschulungsmaßnahme

Es gibt verschiedene Leistungsträger, wie die Agentur für Arbeit oder die Landesversicherungsanstalt, die eine Umschulungsmaßnahme finanzieren auch dann, wenn der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann. Zwingende Voraussetzung ist die Volljährigkeit des Antragstellers. Gute Chancen haben alle, die eine Erstausbildung zwar begonnen, aber beispielsweise aufgrund einer plötzlich aufgetretenen Allergie nicht beenden konnten. In jedem Falle müssen alle vorausgegangenen Bildungsmaßnahmen offiziell beendet sein.

Umschulung nur mit abgeschlossener Berufsausbildung?

Nein, auch wer seine Ausbildung nicht abschließen konnte, kann mittels einer Umschulung einen Berufswechsel schaffen. Jedoch: Wer aktuell eine Ausbildung macht, die nicht mehr beendet werden kann, der braucht guten Gründe für einen Abbruch der ersten Berufsausbildung.  Damit die Umschulung durch Arbeitsamt oder Jobcenter gefördert wird, muss glaubhaft versichern werden, dass eine Beendigung dieser aus psychischen oder physischen Gründen nicht möglich ist oder die aktuellen persönlichen Voraussetzungen dagegen sprechen.

Akzeptiert werden fast immer gesundheitliche Gründe. Als Grund kann hier auch angeführt werden, dass die Branche mit Arbeitskräften gesättigt ist und eine Beschäftigung in diesem Beruf auch auf lange Sicht nicht absehbar ist.

Der Umschulungsberuf sollte so gewählt sein, dass für den Arbeitnehmer langfristig absehbar ist, Arbeit zu finden. Ein Arbeitnehmer hat dann Aussicht auf Umschulung ohne vorherige Ausbildung, wenn durch die Umschulung eine Arbeitslosigkeit nachhaltig abgewendet werden kann.

 

Umschulung ohne Ausbildung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Umschulung zu absolvieren. Umschulungen finden statt in normalen wirtschaftlichen Betrieben, in Berufsschulen und in öffentlichen oder privaten Bildungsinstituten. Wenn jemand zeitlich oder örtlich gebunden ist, kann er auch an einer Fernakademie eine Umschulung absolvieren. In jedem Falle sollte es sich bei dem Umschulungsberuf um einen anerkannten Beruf handeln.

Der erste Kontakt kann der Arbeitsberater von der zuständigen Agentur für Arbeit sein. Dieser kann über individuelle Möglichkeiten der Umschulung beraten und hier auch persönliche Voraussetzungen und Eignungen betrachten. Wenn die Umschulung genehmigt wurde, stellt die Agentur für Arbeit einen sogenannten Bildungsgutschein aus, über den die Umschulungsmaßnahme finanziert wird. Wer diesen Gutschein bekommt, bleibt letztlich dennoch eine Einzelfallentscheidung.

Einen rechtlichen Anspruch auf eine Umschulungsmaßnahme ohne vorherige Ausbildung gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit entscheidet hier frei und legt für die Entscheidung zugrunde, welche Perspektiven nach einer Umschulung für den Arbeitnehmer bestehen, in seinem Umschulungsberuf langfristig Arbeit zu finden. Die Vorstellung, dass Umschulungen nur mit abgeschlossener Berufsausbildung gefördert werden, hält sich leider. Tatsächlich ist für das Arbeitsamt die erste Ausbildung zweitrangig, wenn bei Ihnen ein Förderbedarf besteht.

 

Aussichten, auch ohne Erstausbildung eine Umschulungsmaßnahme finanziert zu bekommen

Wer einen Umschulungsberuf wählt, in dem ein langfristiger Bedarf an Arbeitskräften absehbar ist, wie beispielsweise in der Pflegebranche, hat gute Chancen auf die Zusage. Auch wenn ein Erstantrag abgelehnt wurde, lohnt es sich in jedem Fall, am Ball zu bleiben und mit der Agentur für Arbeit gemeinsam weitere Möglichkeiten durchzusprechen. Denkbar ist auch, dass es weitere Ansprechpartner gibt. Wenn beispielsweise die Erstausbildung nach einem Unfall abgebrochen werden musste, könnte die Renten- oder Unfallversicherung für die Finanzierung einer Umschulung zuständig sein oder auch die Berufsgenossenschaft, wenn es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.

 

Ist eine Umschulung ohne Schulabschluss möglich?

Die Frage, ob man auch ohne wenigstens einen Hauptschulabschluss eine verkürzte Ausbildung machen kann, kann nicht allgemein beantwortet werden. In der Tendenz sehen Ausbildungsordnungen vor, dass ein Bewerber einen Schulabschluss vorweisen können muss. Das ist aber nicht immer zwingend. Ein Umschulungsbetrieb kann im Einzelfall immer auch einen Anwärter ohne Schulabschluss akzeptieren, außer es ist gesetzlich etwas anderes geregelt.

Die gesetzliche Grundlage für Umschulungen (§ 81 SGB III) schließt Umschüler ohne Schulabschluss nicht aus. Das Arbeitsamt hat jedoch die Erfahrung gemacht, dass Bewerber ohne Schulabschluss häufig nicht die Anforderungen während der Umschulung erfüllen können und verpflichtet deswegen häufig den Umschüler zuvor an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen.

 

Umschulung durch das Arbeitsamt: Angebot an Bewerber ohne Schulabschluss

Wer ohne Schulabschluss eine Ausbildung machen möchte, kann zunächst bei der Arbeitsagentur eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme durchlaufen. Sie dauern in der Regel 10 Monate und gibt sogar die Möglichkeit während des Kurses den Schulabschluss nachzuholen.  Solch eine Maßnahme ist nicht erforderlich, wenn Sie schon einen Umschulungsbetrieb haben, der Sie ausbilden wollen würde und Sie nur noch vom Jobcenter oder Arbeitsamt eine Finanzierung brauchen.

 

Welche Umschulungen kann man immer ohne Schulabschluss machen?

Die Arbeitsagentur und das Jobcenter fördert mit einem Bildungsgutschein auch Umschulungen per Fernkurs von Zuhause. Es handelt sich dabei um kompakte Weiterbildungsangebote, die nicht auf bestimmte Schulabschlüsse begrenzt sind. Bestellen Sie sich vor dem Beratungsgespräch unverbindlich Informationsmaterial von den renommiertesten Fernakademien. Wir haben Ihnen hier eine Liste zusammengestellt – Sie werden von dem vielfältigen Angebot überrascht sein. Dieser Service ist kostenlos für Sie. 

 

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7 Gedanken zu „Umschulung auch ohne Ausbildung möglich?“

  1. Ich würde gerne wissen ,ob man eine Ausbildung zum Sozial-assistenten bekommen kann. Ohne zustimmung des Arbeitamt oder Rentenversicherung . Bin z.Z .Arbeitslos 49 Jahre alt und Keine Ausbildung ,habe zuletzt als Polsterer gearbeitet, konnte mein Job wegen einer Facettenathrose nicht mehr ausüben. Arbeits amt und RV. haben alles abgelehnt ,ich muss ein Arbeitgeber finden der mich ausbildet. das ist schwierig zu finden . Eine Ausbildung würde ich von meiner Abfindung finanzieren. Bitte um schnelle antwort.

  2. Zur Zeit bin ich Kinderpflegerin in einer Kita. Ich stelle seit längerer Zeit fest, das mir der Lärmpegel sehr zu schaffen macht. Ich gehe beinahe täglich mit Kopfschmerzen nach Hause.
    Wenn ich nicht schon 53 Jahre alt währe, würde ich mich beraten lassen und schauen, welcher Beruf mir noch liegt. Und dann würde ich gerne an einer Umschulung teilnehmen. Ich selber könnte mir sehr gut vorstellen in einem ganz anderen Berufbereich z.B. mit Biolebensmitteln, Obst, Gemüse und Backwaren aber auch Hygieneartikel aller Art in einer Drogerie zu arbeiten.
    Welche Chancen habe ich überhaupt noch mit fast 54 Jahren ?
    Über hilfreiche infos würde ich mich sehr freuen.

    1. Hallo Birgit!

      das Alter ist meist nicht so das Problem, wenn ein handfester Umschulungsgrund gegeben ist. Das könnten bei dir gesundheitliche Gründe sein (erhöhtes Stresslevel – Burnout – Depression) sein, was eine Umschulung durch die Rentenversicherung möglich machen könnte. Am besten wendest du dich mal persönlich an die RV für weitere Infos: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/02_Rehabilitationsangebote/02_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html

      Viel Erfolg und dass das mit der Umschulung klappt!

  3. Hallo,
    ich habe ein etwas pikäres Problem, ich bin 51, keine Ausbildung aber in verschiedenen Berufen gearbeitet für die es eine Ausbildung oder gar Studium bedurft hätte.
    Das nächste ist, ich habe sämtliche Berufe mit meinen Hauptschulabschluss erhalten. Erst viel später mit 43 Jahren ging ich zur Universität um meinen Hochschulzugang zu erhalten. Diesen auf Anhieb und mit Bravour geschafft. Aber immernoch keine Ausbildung.
    Jetzt habe ich beidseitig Coxarthrose, eine Hüftop mit Endoprothese ist bereits geschehen.
    Meine letzten beruflichen Felder: Rechtsanwaltsangestellte mit 5 jähriger Berufserfahrung, die letzten 3 Jahre die Kanzlei alleine mit Chef zusammen bewältigt bis dieser leider gestorben ist.
    Danach wieder, wie früher mit Pferde gearbeitet und an einem Privatinstitut (das mich angeworben hatte!!!) Seminar begonnen zum Horsemenship- Trainerin mit Physiotherapie und Ostheopathie für Pferde. Das Letztere geht wohl wegen der künstlichen Hüfte und der verbliebenen erkrankten Hüfte nicht mehr, weil ich das Studium oder Seminar neben dem Pferdejob erledigte und mit dem Gehalt hätte bezahlen können. Jetzt sehe ich nur noch schwarz, wenn mir nicht weiterhin diese Idee mit Selbstständigkeit mit Studium im Kopf wäre.
    Kann mir jemand bitte zu irgendetwas Raten oder einen Tipp geben? Ach ja, Fremdsprachenkenntnisse sind vorhanden. Einige Monate vor meiner plötzlichen Hüft-OP sogar noch an einem Fremdspracheninstitut begonnen, um mein Russisch nicht gänzlich zu vergessen. Dazu sind gute juristische Kenntnisse vorhanden. Was käme nun am besten in Frage oder noch besser, was kann ich mit meinem Handicap das am besten in den Griff kriegen, um mal wieder etwas dazu zu verdienen?

  4. Ist eine neue Ausbildung oder Umschulung im Alter von 62 Jahren noch möglich?
    Die Rente ist ja noch etliche Jahre weit entfernt und man könnte in der “Zwischenzeit” etwas Sinnvolleres und vielleicht “ganz anderes” machen, z. B. in der Seniorenbetreuung oder als Sozialberaterin..
    Bis zu welchem Alter wird von den Kostenträgern (Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung) überhaupt eine Schulungsmäßnahme finanziert? Von wie vielen Arbeitsjahren “nach der Ausbildung” wird dann ausgegangen?
    Es ist äußerst schwierig, wenn es sowohl körperlich wie auch geistig oder seelisch keinerlei Beeinträchtigungen gibt, aber man für den Beruf der “Arzthelferin” bzw.”Medizinischen Fachangestellten” einfach zu alt ist bzw. für “zu alt” gehalten wird.
    Oder haben Sie schon mal in irgend einer Arztpraxis bzw. Zahnarztpraxis eine Helferin gesehen im höheren Lebensalter? Gibt es nicht (außer vielleicht mitarbeitende Arzt-Ehegattinnen)!
    Mit über 40 Jahren sind Bewerbungen (trotz sehr guter Zeugnisse und guter Beurteilungen) chancenlos!!!
    Man wird aufgrund des Geburtsjahres “aussortiert” und wesentlich Jüngere werden zum Gespräch eingeladen. Hat man als älterer Mensch kein Recht mehr auf Fort- oder Weiterbildung? Ggf. sogar auf eine komplett neue Ausbildung in einem Beruf den man höchst engagiert bis zur Rente und vielleicht sogar darüber hinaus ausüben will…..

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