Kosten für ein Seniorenstudium

Exclamation and Question Mark IconKeine einheitlichen Regelungen

In der Regel schwanken die Gebühren für ein spezielles Gasthörer-Studium wie das Seniorenstudium zwischen 100 Euro und 300 Euro, wobei auch hier die Maßgaben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind und von der Anzahl der belegten Veranstaltungen abhängen können.

Ist die Anzahl der belegten Veranstaltungen relevant, dann werden die Kosten entsprechend gestaffelt. Höhere Gebühren werden manchmal fällig, wenn zum Beispiel mehr als sechs Semester im Seniorenstudium studiert wird. Finanziell gesehen ist ein Seniorenstudium daher kein Problem, allerdings müssen noch die Anschaffungskosten für Unterrichtsmaterialien berücksichtigt werden, die insbesondere in den Geisteswissenschaften eher hoch sind.

Bezahlt werden müssen außerdem die Immatrikulationsgebühren, die zwischen 40 und 75 Euro schwanken. Insgesamt gesehen ist das Seniorenstudium eine sehr günstige Variante, um sich Wissensquellen zu erschließen und Wissen anzueignen. Im Vergleich zu einem Fernstudium oder einem durchschnittlichen Fernkurs bzw. einem regulären Studium, in dem häufig Studiengebühren erhoben werden, ist die Kostenseite hier sehr attraktiv, außer in Niedersachsen, wo über 60-Jährige zumindest für ein reguläres Studium tief in den Geldbeutel greifen müssen: Während jüngere Studenten von Studiengebühren befreit sind, müssen Ältere hier 800 Euro bezahlen, um den Dozenten lauschen und an Prüfungen teilnehmen zu dürfen.

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Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis

Allerdings steht die dem gegenüberstehende Leistung auch in keinem Verhältnis zu einem regulären Studium, einem Fernstudium oder einem guten Fernkurs. Aber ein Seniorenstudium bietet die Gelegenheit, sich zu einem günstigen Preis in den universitären Kosmos einzuklinken, der erwiesenermaßen eine Welt für sich bildet.

Ist ein reguläres Studium, ein Fernstudium oder die Uni für SeniorInnen aus bestimmten Gründen nicht machbar, sollte auf jeden Fall nach dem Seniorenstudium als Chance gegriffen werden. Die spezifischen Kosten im Einzelfall sind dabei bei der jeweiligen Universität zu erfragen. Doch sicher ist: Es bleibt bei einem überschaubaren Preis. <

5 Gedanken zu „Kosten für ein Seniorenstudium“

  1. Danach fällt die Regelung gem. § 13 Abs. 4 des niedersächsischen Hochschulgesetzes völlig aus dem Rahmen, wonach die Studiengebühren für über 60-jährige 800,00 € pro Semester betragen, während die übrigen Studierenden befreit sind.

    Darauf sollten Sie hinweisen.

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  2. Zum Thema §13/4 NHG

    Abseits einem Manko gegenüber dem Gleichheitsprinzip steht diese Regelung nicht nur im krassen Widerspruch zum verbrieften Grundrecht auf Bildung für jedermann, sondern es fehlt dieser ebenso an einer tatsächlichen ordungspolitischen Legitimation. Und weil in diesem Zusammenhang argumentativ gerne jene „ressourcenschonende“ Motivlage zugunsten jüngerer Erststudierender in den Vordergrund gerückt wird, lohnt es sich eben auch, diese Motivlage einmal hinsichtlich deren realen Notwendigkeit aufzuhellen.

    Am durchaus als überregional repräsentativ anzusehenden Beispiel der Hannoverschen Leibniz Universität (LUH) beträgt dort der Anteil der Ü60-Studenten bei fallender Tendenz aktuell 0,16% (= 45 Personen/ Quelle LUH) an der Gesamtzahl der Studenten (= 28.744 Studierende/Quelle LUH). Jenes hierzu gerne alternativ in den Vordergrund gerückte Seniorenstudium, über deren Absolventenanzahl mit Zertifikat rekapituliert, reicht aktuell kaum an diese 0,16% (Quelle LUH) heran. D.h. bei einem Wegfall vom §13/4 NHG würden durchschnittlich max. weniger als 0,35% der Studienplätze von Ü60-Stundenten belegt werden (= etwa 100 Personen an der LUH). Dieses rechtfertigt derart keine exorbitante Sanktionierung dieser Bevölkerungsgruppe per Gesetz; stattdessen sollte hier ‚weniger Staat‘ durch ‚mehr Hochschule‘ kompensiert werden. Letztere könnte über Quotenregelungen und meinetwegen eben auch über Losverfahren hierzu weitaus sozialer agieren. Und wenn es um überfüllte Hörsäle geht, dann schlagen jene durchschnittlich etwa 500 Gasthörer (Quelle LUH) je Semester an der LUH doch wohl eindeutig mehr, sprich negativer, zu Buche. Letztere werden hierfür nur mit einer Gebühr belegt, welche dumpinghaft nur ein Bruchteil von 800,- Euro beträgt.

    Für mich persönlich, 66jährig, normal verrentet und an Hannoverschen Leibniz Universität regulär eingeschriebener Student, bedeutet der §13/4 des Niedersächsischen Hochschulgesetz in Summe (also zzgl. der Euro 426,50 an Semestergebühr) einen Gesamtgebührenaufwand von Euro 1226,50 pro Semester; bzw. über 200 Euro pro Monat.
    Dieses ist derart auf Dauer aus meinem sozialen Background heraus nicht finanzierbar. Ohne allzu viel Hoffnung auf eine bessere Bildungszukunft, aber im unerschütterlichen Glauben an einen Sieg der Vernunft habe ich deshalb beim Niedersächsischen Landtag unter der Referenz 03692/11/17 eine Online – Petition zur ersatzlosen Streichung des §13/4 NHG eingereicht.
    Eine Bescheidung ist mir für Mai 2018 in Aussicht gestellt worden.

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    • Gleichsam einer Scharade hat sich die derzeitige niedersächsische Landesregierung deren, im föderalen Vergleich, exzeptionellen 800€ – Gebührenhunger gegenüber Senior-Stundeten vom OVG Lüneburg noch eben letztinstanzlich (d.h. ohne Revisionszulassung) absegnen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 05.02.2019, AZ. 2LB 17/17). In 2. Instanz hatte hier ein 1943 geborener Student der Meteorologie geklagt gehabt. Eingedampft, bzw. detailbereinigt, ergibt sich hieraus etwa folgender Urteilstenor: 1.) Die Gebührenhöhe korrespondiert ausgewogen mit der Nds. Gebührenordnung für Langzeitstudenten. 2.) Ein spät-adultes universitäres Bildungsbedürfnis reift über Jahre hinweg, sodass dem Betreffenden hierzu ausreichend Zeit bleibt, um Rücklagen hierfür zu bilden. 3.) Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nicht uneingeschränkt auf dem Bildungssektor anwendbar. 4.) In reduzierender Abwendung von Massenerscheinungen darf eine Landesregierung Gebühren erheben. – Erinnern wir uns: Der Anteil von gebührenpflichtigen Senior-Studenten beträgt in Niedersachsen rund 1‰. Der Anteil von gebührensubventionierten Senior-Gasthörern ist ca. 15x höher. Eine Gebührenabschaffung würde primär zu einer Umschichtung innerhalb dieser beiden Gruppen führen; und damit keinen neuen Massenansturm auslösen. Immerhin kommen 10 der 16 Bundesländer ja auch gänzlich ohne eine Gebühr zurecht.

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  3. Ich verstehe nicht warum ich zur seite der Kosten für deutsche studien komme, wenn ich auf der grazuniwebsite auf Preise für Seniorenstudien klicke… Ist das, gleich?
    LG beatrix Somweber… Interessentin

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