Muss das Testament eigenhändig geschrieben sein?

handschriftliches testament
Kann oder muss sogar das Testament handschriftlich verfasst sein?

 

Das eigenhändige Testament – handschriftliches für die Erben

Das Testament, oder auch die letztwillige Verfügung, dient dem Erblasser, neben den gängigen Gesetzen im Erbschaftsrecht, sein Vermögen über den eigenen Tod hinaus auf Angehörige und Drittpersonen zu verteilen. Zusätzlich können Auflagen, Enterbungen einer Person, der ein Pflichtteil zusteht, Anordnungen zur Vollstreckung oder Aussetzungen des eigenen Vermächtnisses festgehalten werden.

Besonders bei Enterbungen oder dem Pflichtteilsentzug, der Angehörigen nach den §§ 1924 BGB bis 1926 BGB zusteht, sollte ein fachkundiger Anwalt für Erbrecht oder ein Notar hinzugezogen werden. Dieser kann ebenfalls bei der Erstellung des Schriftstückes beratend zur Seite stehen. Sollten Ihnen der Aufwand zu groß sein oder wollen Sie aus anderen Gründen keinen Anwalt oder Notar konsultieren, können sie ein „eigenhändiges Testament“ verfassen.

 

Muss das Testament eigenhändig geschrieben werden?

Ja, unbedingt, denn nur der mit eigener Hand verfasste letzte Wille ist gültig. (Und natürlich notariell beurkundete Testamente.) Wird das Testament am Computer, Mobiltelefon oder auf der Schreibmaschine geschrieben, so ist es immer unwirksam.

 

Wie schreibt man ein Testament mit der Hand?

Um ein eigenhändiges Testament aufzusetzen, bedarf es als Arbeitsmaterial lediglich eines Stiftes und einer leeren Seite Blatt Papier. § 2247 Absatz 1 BGB setzt bei einem privaten Testament die handschriftliche Erstellung des Schriftstückes voraus.

  • Schreiben Sie mit eigener Hand Ihren Letzten Willen.
  • Verwenden Sie die Überschrift “Testament” oder “Letzter Wille”
  • Unterschrieben Sie das Testament am Ende des Textes mit Datumsangabe.

 
Ist dies nicht der Fall, droht bei Vollstreckung Ihres Testamentes die Ungültigkeitserklärung. Im Falle einer unterschiedlichen Verteilung des Nachlasses müssen sich die Erben untereinander einigen, ansonsten verfährt der ausführende Notar nach der gängigen Regelung des Erbrechtes im BGB, festgehalten in den §§ 1922 ff. BGB.

 

Warum muss das Testament eigenhändig geschrieben werden?

  • Dies dient der Identifizierung nach dem Tod des Erblassers. Wichtig zu wissen ist, dass dies, technische Geräte, wie Computer oder Schreibmaschinen, zum Verfassen ausschließt.
  • Ein maschinengeschriebenes Testament, das trotzdem mit Datum und Unterschrift versehen ist, ist trotz Ihrer Signatur nicht gültig.
  • Im handgeschriebenen Vermächtnis müssen nach Absatz 2 des § 2247 BGB zusätzlich der Zeitpunkt (Tag, Monat, Jahr) und der Ort, an welchem die Erklärung verfasst wurde, angegeben werden.
  • Dies dient der Sicherstellung, dass anhand von Ort- und Datumsangabe das jeweils aktuellste Schreiben Ihres letzten Willens zur Vollstreckung herangezogen wird.

 
Ebenso wie bei fast allen Rechtsgeschäften stellt die Unterschrift die Willenserklärung des Verfassers im Testament dar. Diese muss nach § 2247 Absatz 3 den Vor- und Familiennamen des Erblassers enthalten. Alternativ können Kose- oder Künstlernamen verwendet werden, sofern diese eine einwandfreie Identifizierung Ihrer Person zulassen.

 

Können Minderjährige und Analphabeten ein Testament selbst schreiben?

Nein, nach § 2247 Absatz 4 BGB kann ein eigenhändiges Testament nur von volljährigen Personen erstellt werden. Die grundsätzliche Testierfähigkeit beginnt nach § 2229 Absatz 1 mit dem 16. Lebensjahr, erfordert aber einen Notar, der die Erstellung eines öffentlichen Testamentes durchführt.
 
Da es sich bei einem eigenhändigen Testament um ein handgeschriebenes und vom Erblasser selbst verfasstes Schriftstück handelt, sind Personen, die Geschriebenes nicht lesen und verstehen können ebenfalls von der Erstellung ausgeschlossen, da die Möglichkeit zum Betrug durch Dritte gegeben ist. Diese Einschränkungen dienen der Sicherstellung, dass Sie als Erblasser ohne Einfluss durch Fremde oder Verwandte Ihren letzten Willen verfassen können. Hier bleibt natürlich die Möglichkeit, das Testament von einem Notar erstellen zu lassen. 

 

Wissenswertes zum eigenhändigen Testament – Vor- und Nachteile, Drittperson als Schreiber

Die Vorteile eines eigenhändigen Testamentes liegen klar auf der Hand, eine Drittpartei, respektive der Notar, ist zu Erstellung nicht notwendig – Kosten fallen somit nicht an.

Falls Sie ein öffentliches Testament bevorzugen, richtet sich der entstandene Aufwand nach dem Wert der Erbmasse. Bei 100.000 Euro können für den Notar bis zu 270 Euro anfallen.

Die Verfassung eines selbst geschriebenen Testamentes bedarf keines Termins oder eines bestimmten Zeitpunkts. Ort und Zeit der Erstellung können Sie frei wählen und behalten ein großes Maß an Flexibilität.

Änderungen sowie die Vernichtung des Schriftstückes lassen sich ebenso leicht vornehmen wie die Erstellung, da Sie jederzeit Zugriff auf Ihren letzten Willen haben. Sollte Ihnen die Verwahrung zu Hause zu unsicher sein, ist es möglich, das Schriftstück dem örtlichen Amtsgericht zur Verwahrung auszuhändigen.

 

Eigenhändig geschriebene Testamente – Risiko von Formfehlern

Die größte Gefahr, die bei einem eigenhändigen Testament bestehen kann, sind Formfehler, die das Schriftstück unwirksam oder unklar werden lassen. Informieren Sie sich deshalb umfassend über die richtige Form sowie formale Vorgaben, damit Ihr Letzter Wille genauso ausgeführt wird, wie Sie es sich wünschen.

 

Richtigen Aufbewahrungsort für Testamente bedenken

Bei der Aufbewahrung zu Hause besteht der zusätzliche Nachteil, dass im Falle Ihres Todes, die Erben das Testament gar nicht oder zu spät zu finden und eine Vollstreckung somit nicht oder nur mit großem Aufwand möglich ist. Es empfiehlt sich, eine Person Ihres Vertrauens hinzuzuziehen oder einen Hinweis zu hinterlassen, wo das Schriftstück zu finden ist.

 

Darf ein Dritter für mich mein Testament schreiben?

Nein, Sie können nicht einem Familienmitglied oder einer Vertrauensperson Ihr Testament diktieren. Das Gesetz ist hier streng und das nicht eigenhändig geschrieben private Testament ist grundsätzlich ungültig: Im § 2247 BGB ist eindeutig geregelt, dass das eigenhändige Testament vom Erblasser selbst zu verfassen ist, da ansonsten eine authentische Vollstreckung des letzten Willens nicht gegeben sein muss.
 
Somit ist ein Vermächtnis, das Sie einer dritten Person diktiert haben und es von ihr niedergeschrieben wurde ebenfalls ungültig. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte diese Entscheidung in einem Fall vom 12.12.2013. Ebenso darf weder die Hand des Schreibenden geführt noch anderweitig in die Verfassung des Textes eingegriffen werden. Das Halten des Blocks oder der Schreibunterlage ist dagegen rechtlich in Ordnung.

34 Gedanken zu „Muss das Testament eigenhändig geschrieben sein?“

  1. Wieso kann ein Testament nicht mit Schreibmaschine und von dritten, die Gleichzeitig
    als Zeuge Aussagen auftreten, geschrieben werden, wenn der Erblasser gesundheitlich nicht in der Lage ist selber handschriftlich den letzten Willen zu schreiben aber noch unterschreiben kann?

  2. Ich möchte mein Testament selber verfassen, aber ich kenne das Erbrecht nicht genau. Gut zu wissen, dass man nur ein leeres Papier und einen Stift verwenden kann. Was passiert mit der Rechtsgültigkeit des Testaments, wenn es voller Rechtschreib- und Grammatikfehler ist?

  3. Vielen Dank für Deinen Beitrag! Ich bin ja noch Jung, aber ich denke, dass eine Errichtung des Testaments irgendwann gemacht werden kann. Ich habe mein Testament auf meinem PC als meinem eigenen Muster gemacht. Gut zu wissen, dass ich auf Deinem Blog gelandet habe. Ich werde mein Testament noch ein Mal schriftlich geschrieben.

  4. Meinen Dank für die Warnung vor Formfehlern! Wo kann die richtige Schriftform gefunden werden? Den Tipp bedarf mein Opa, der sich eben Gedanken über seinen Nachlass macht.

  5. Ich habe mich entschlossen ein Testament zu verfassen. Gut zu wissen, dass es handschriftlich verfasst werden muss und Testament als Überschrift haben muss. Wenn ich fertig bin, werde ich es an den Kühlschrank hängen, damit es nicht verloren geht.

  6. Ich habe schon seit einiger Zeit darüber nachgedacht, mein Testament endlich zu verfassen. An die Möglichkeit, dass es nach des Todes gar nicht gefunden werden könnte, hätte ich nicht gedacht. Ich frage mich, was der richtige Aufbewahrungsort sein könnte. Vielleicht wäre es in diesem Fall sinnvoll, sich auf einen Notar zu verlassen. Ein sichereres Versteck gibt es wahrscheinlich nicht.

  7. Gut zu wissen, dass nur handschriftliche Testamente gültig sind. Ich bin alt geworden und habe angefangen, mich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Danke für den Beitrag, ich habe einen guten Überblick bekommen!

  8. Vielen Dank für den Artikel zum Verfassen von Testamenten. Ich bin zwar noch nicht in dem Alter, aber überlege bereits für den Fall der Fälle ein Testament verfassen zu lassen. Dass es die Option auf ein handschriftlich verfasstest Testament gibt war mir bis dato nicht bekannt, danke für den Tipp!

  9. Wir haben einen Tod in der Familie gehabt und wir sind grad dabei, alles mit dem Willen aufzuklären. Jedoch es gibt einige Schwierigkeiten damit, weil wir bis jetzt keinen unterschriebenen Willen gefunden haben. Ihr habt es gut erklärt, dass wenn es keinen originalen Willen mit Unterschreiben gibt, dann ist es ungültig. Ich glaube, in diesem Fall müssen wir einen Erbrecht Anwalt finden.

  10. Der Beitrag zum Thema Testaments ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Das ist sehr interessant zu wissen, dass sie eigenhändig geschrieben werden müssen. Ich denke, das ist noch ein Grund, mit einem Anwalt daran zu arbeiten, denn es gibt mehr Möglichkeiten Fehler zu machen.

  11. Gut zu wissen, dass bei bestimmten Aspekten des Testaments ein Anwalt für Erbrecht wichtig wäre. Es ist aber gut zu wissen, dass generell ein mit eigener Hand verfasstes Testament gültig ist. In meiner Familie gibt es einigen Streit, weshalb das schreiben des Testaments nicht so einfach fällt, aber Ihre Tipps helfen mir sehr.

  12. Ich würde gerne mein Testament verfassen. Gut zu wissen, dass ich dies handschriftlich tun muss, wenn ich es nicht mit einem Anwalt für Erbrecht zusammen erstelle. Ich werde darauf achten, dass das Dokument als Titel “Testament” oder “letzter Wille” hat und ich es am Ende mit Datumsangabe unterschreibe.

  13. Gut zu wissen, dass nur ein mit der eigenen Hand geschriebenes Testament gültig ist. Danach muss es außerdem vom Notar beglaubigt werden. Interessant, dass die Unterschrift des Erblassers nach seinem Tod zur Identifizierung dient. Ich wusste gar nicht, dass außerdem Zeitpunkt (Tag, Monat, Jahr) und der Ort, an welchem die Erklärung verfasst wurde, angegeben werden müssen.

  14. Meine Mutter würde gerne ihr Testament verfassen, hat allerdings Angst, dabei etwas falsch zu machen. Gut zu wissen, dass ein Testament durch einen Formfehler nicht nur unklar, sondern sogar unwirksam werden kann. Ich werde ihr raten, sich an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um sich hierzu beraten zu lassen.

  15. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Testament schreiben. Mein Bruder war bei einem Anwalt für Erbrecht, um sich zu informieren, wie sein Testament verfasst sein muss. Gut zu wissen, dass das Testament immer eigenhändig verfasst sein muss, um rechtsgültig zu sein.

  16. Danke für die Information, dass man auch als Analphabet ein Testament erstellen kann, wenn man zum Notar geht. Ich verstehe, dass handgeschriebene Testamente auch etwas Besonderes haben. Es ist ja direkt vom Verstorbenen erstellt. Mir würde das als Hinterbliebene viel bedeuten.

  17. Danke für diese Informationen über Testamente. Mir war nicht bewusst, dass ein Testament immer handgeschrieben sein muss, um anerkannt zu werden. Da mein Vater kaum noch selbst schreiben kann, werde ich ihm raten, sich an eine Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht zu wenden, um dort sein Testament aufsetzen und von einem Notar beglaubigen zu lassen.

  18. Das Testament ist ein sehr wichtiges Dokument, vor dem Ableben. Ich wusste jedoch nicht, dass man heutzutage immer noch, das Testament mit eigener Hand schreiben muss. es macht aber sehr viel Sinn, da so das Dokument schwieriger gefälscht werden kann. Danke!

  19. Danke für diesen Beitrag über das Verfassen des Testamentes. Mein Großvater sucht derzeit auch einen Notar, da er sein Testament aufsetzen lassen möchte. Guter Hinweis, dass ein Vermächtnis, das man einer dritten Person diktiert hat und es von ihr niedergeschrieben wurde, ebenfalls ungültig ist.

  20. Ein Bekannter von mir möchte ein Erbvertrag aufsetzen lassen. Ich hab bisher kein Testament verfassen lassen, aber ich spreche demnächst mit meinem Rechtsanwalt darüber. Ich wusste nicht, dass nur der eigenhändig verfasste Testament gültig ist und am Computer, Mobiltelefon oder Schreibmaschine geschriebene unwirksam sind.

  21. Es ist in der Tat sehr wichtig, dass das Testament eigenhändig verfasst, damit es rechtsgültig ist. Das ist vermutlich eines der ersten Dinge, auf die ein Notar hinweisen würde. Außerdem muss das Testament anschließend beglaubigt werden, idealerweise von einem Notar, welcher auch überprüfen kann, ob alle Kriterien für ein rechtsgültiges Testament erfüllt sind.

  22. Der Beitrag zum Testament ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

  23. Vielen Dank für diesen Artikel zum Testament. Gut zu wissen, dass das eigenhändige Schreiben das Risiko von Formfehlern birgt. Ich möchte verhindern, dass es nach meinem Tod zur Testamentsanfechtung kommt und werde mich anwaltlich beraten lassen.

  24. Ich verstehe die Problematik des Punktes, dass ein Testament schnell verloren gehen kann, wenn man dieses sicher zu Hause aufbewahrt. Ich möchte mich beim Aufsetzen meines Testaments beraten lassen. Dafür wende ich mich noch an einen Anwalt für Erbrecht.

  25. Gut zu wissen, dass es sich bei einem öffentlichen Testament nach der Erbmasse richtet. Ich möchte durch meine Krankheit ein Testament verfassen. Am besten wende ich mich dafür direkt an einen Anwalt für Erbrecht.

  26. Ich helfe gerade meinem Opa sein Testament zu schreiben. Ich wusste nicht, dass das Testament eigenhändig geschrieben werden muss. Interessant, dass der richtige Aufbewahrungsort für das Testament von zumindest einer Person bekannt sein sollte.

  27. Danke für den Beitrag. Ich wusste nicht, dass man das Testament auch selbst erfassen kann. Da ich aber zu große Angst vor Formfehlern habe, werde ich einen Termin bei meinem Notar für eine Beratung machen.

  28. Vielen Dank für diesen Artikel zum Testament. Gut zu wissen, dass dies unbedingt handschriftlich verfasst und unterschrieben werden muss. Ich werde mich nochmal an eine Kanzlei für Fragen im Erbrecht wenden, bevor ich mein Testament aufsetze.

  29. Ich setzte mich gerade mit dem Thema sehr auseinander und würde gerne im Vorhinein so viel wie möglich absichern. Danke für die Tipps, wie ein Testament geschrieben sein sollte. Kann man darin auch entscheiden, wen man seine Bestattung planen lassen möchte?

    1. Hallo Paul,

      nein, das Testament ist nicht das ideale Dokument für Regelungen rund um die Bestattung. Im Idealfall sollten Sie in einer Bestattungsvorsorge bzw. postmortalen Vollmacht klären, wer sich mit welchen finanziellen Mitteln um die Beerdigung kümmern solle. In einer Bestattungsvorsorge können Sie auch Details wie Art der Bestattung usw. klären.

      Das Testament hingegen sollte ausschließlich Fragen zum Nachlass regeln.

      Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  30. Vielen Dank für diesen Artikel zum Testament. Gut zu wissen, dass bei eigenständig erstellten Testamenten das Risiko von Formfehlern besteht. Ich werde mich deshalb vorher bei einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.

  31. Hallo,
    als Unternehmer habe ich mein Leben lang hart gearbeitet, um ein florierendes Unternehmen aufzubauen. Es war mir immer wichtig, dass meine Familie und meine Mitarbeiter auch nach meinem Ableben abgesichert sind. Deshalb habe ich mich entschieden, mein Testament eigenhändig zu verfassen. Ich habe erfahren, dass dies in Deutschland eine rechtliche Notwendigkeit ist, um die Gültigkeit des Testaments zu gewährleisten. Es war eine intensive Erfahrung, jedes Wort selbst zu schreiben, jede Zeile zu überdenken. Ich habe meine Kinder und mein Unternehmen genau bedacht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Ich habe auch meine Mitarbeiter nicht vergessen, die mit ihrer Hingabe zum Erfolg beigetragen haben. Es war mir wichtig, dass mein ältester Sohn die Firma weiterführt, während ich meinen anderen Kindern Vermögenswerte zukommen lasse, die ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen. Ich habe mich bewusst gegen die Hilfe eines Anwalts entschieden, um diesen sehr persönlichen Prozess selbst zu durchlaufen. Ich bin der Meinung, dass jeder, der ein Testament schreibt, sich die Zeit nehmen sollte, über die Tragweite seiner Worte nachzudenken. Es ist mehr als nur ein Dokument; es ist ein letzter Liebesbrief an die Menschen, die man hinterlässt…

Average
5 Based On 32

Schreibe einen Kommentar zu Armin Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert