Gründungsförderung als Weg in die Selbstständigkeit

Exclamation and Question Mark IconÄltere Mitarbeiter über 50 haben häufig das Problem, dass sie nicht mehr ins Berufsleben einsteigen können, sobald sie einmal ausscheiden.

Sie verlieren ihre Festanstellung und haben es danach schwer, wieder einen neuen Job zu finden. In den Absagen gehen die Personalchefs natürlich nicht offen mit den Gründen um, denn sie dürfen nicht ehrlich zugeben, einen Bewerber aufgrund seines zu hohen Alters abgelehnt zu haben. Der ältere Bewerber weiß natürlich trotzdem, dass dies der wahre Grund ist, denn fachlich ist er genauso gut geeignet wie jeder jüngere Bewerber um die Stelle. Eine Lösung kann es sein, sich selbstständig zu machen und sein eigener Chef zu sein. Möglich wird der Schritt mit der Gründungsförderung.

Gründungsförderung – staatliche Möglichkeiten

Die staatlichen Möglichkeiten der Gründungsförderung richten sich gleichermaßen an Arbeitslose sowie Personen, die noch eine Anstellung haben und sich demnächst selbstständig machen möchten. Insbesondere für Arbeitslose gibt es die Möglichkeit des Gründungszuschusses, das im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB) näher definiert ist. Dabei erhält der Selbstständige das bisherige Arbeitslosengeld und weitere 300€ für seine sozialen Aufwendungen. Auf diese Weise ist er in der Anfangsphase abgesichert und erhält für 9 Monate staatliche Gelder. Darauf besteht ein Rechtsanspruch.

Wenn die selbstständige Tätigkeit anschließend zum Hauptberuf geworden ist, kann das Geld unter Umständen noch für weitere 6 Monate weiter gezahlt werden, was jedoch eine Ermessensentscheidung ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Existenzgründungsförderung nach SGB II. Dabei erhält der Selbstständige bis zu 24 Monate Einstiegsgeld, dessen Höhe individuell ermittelt wird, denn sie hängt davon ab, wie viele Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben und abgesichert sein müssen.

Das Einstiegsgeld richtet sich sowohl an Arbeitslose als auch Personen, die noch in der Festanstellung sind und umsteigen wollen. ALG II-Empfänger können zusätzlich Darlehen und Zuschüsse beantragen, die für Anschaffungen von Arbeitsmaterialien bis zu einem Wert von 5000€ gedacht sind.

Gründungsförderung – private Möglichkeiten

Am leichtesten haben es natürlich Gründer, die eigenes Startkapital haben und auf diese Weise einsteigen können. Da das jedoch selten der Fall ist und viele ältere Selbstständige Hemmungen davor haben, staatliche Leistungen anzunehmen, besteht auch die Möglichkeit der privaten Förderung. Diese gibt es bei der Bank, die einen Kredit für die Gründung ausstellen kann.

Um diesen zu bekommen, braucht man jedoch eine überzeugende Geschäftsidee und ein Konzept sowie einen ausgearbeiteten Businessplan, damit der Bankberater sehen kann, dass der Geschäftsbetrieb funktionieren wird und es kein Verlustgeschäft ist. Diese Voraussetzungen erfüllen die meisten Interessenten nicht, weshalb ein Großteil der Kreditanträge für Neugründungen abgelehnt werden.

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