Vererben an Hartz4 Empfänger – Welche Fallstricke gibt es?

Wer in seinem Testament ein kleineres oder größeres Vermögen an einen bedürftigen Angehörigen oder Freund vermacht, der ist sich meist nicht der Konsequenzen bewusst, die eine Erbeinsetzung auf die Harzt4-Leistungen hat.

 

Wer in seinem Testament einem Hartz4-Empfänger Vermögen vermachen möchte oder wer als ALG2-Bezieher etwas vererbt bekommt, fragt sich, wie ein möglichst hoher Betrag der Erbschaft dem Erben als finanzielle Rücklage und Ersparnis verbleibt. Tatsächlich gibt es eine rechtliche Konstruktion, mit der ein Geldbetrag an einen Empfänger von Arbeitslosengeld 2 ohne größere Anrechnung gegeben werden kann, jedoch besteht immer die Pflicht zur Mitteilung der Erbschaft an das Jobcenter. Erfahren Sie hier alles rechtlich Wichtige, wenn Sie einen Hartz4-Bezieher im Testament bedenken möchten oder Ihnen als AlgII-Berechtigter eine Erbschaft bevorsteht.

 

Muss man dem Jobcenter melden, dass man geerbt hat?

Ja, Sie sind als Erbe oder Vermächtnisnehmer nach § 60 SGB I verpflichtet, dem Jobcenter mitzuteilen, dass Ihnen jemand sein Vermögen oder jedenfalls einen Teil davon vermacht, andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie sollten dabei der Behörde auch den korrekten Betrag nennen. Die Agentur für Arbeit ist berechtigt beim Nachlassgericht abzufragen, in welcher Höhe Ihnen Vermögen zugewendet wird. Zusätzlich riskieren Sie ein Bußgeld in der Höhe bis zu 5000 Euro, siehe § 63 SGB II.

 

Was gilt wenn man eine Erbschaft erhält, bevor die Harzt4-Leistungen ausbezahlt werden?

Wenn Sie zukünftig ALG II-Leistungen beziehen müssen oder solche auch schon beantragt, aber noch nicht bewilligt bekommen haben, dann wird eine Erbschaft als Ihr Vermögen behandelt. Bei der Vermögensauskunft müssen Sie der Arbeitsagentur die Erbschaft angeben. Wurde der Antrag bereits gestellt und Sie erfahren erst danach von dem Nachlass, dann informieren Sie das Jobcenter baldmöglichst.

 

Ist eine Erbschaft für einen Hartz4-Bezieher ein Einkommen?

Ja, eine Erbschaft gilt als Einkommen, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld 2 beziehen. Entsprechend wird das Jobcenter kleinere Erbschaften auf das Arbeitslosen-2-Geld anrechnen, die Leistung also reduzieren. Sollten Sie einen höheren Geldbetrag erben, dann ist es wahrscheinlich, dass Sie den Anspruch auf die Leistungen vollständig verlieren, da Sie durch die Erbschaft ohne staatliche Hilfe Ihren Lebensunterhalt sichern können.

 

Wird eine Erbschaft angerechnet, wenn man bereits Hartz4 bezieht?

Ja, die Erbschaft wird abhängig von der Höhe berücksichtigt, da die neue Vermögenslage Ihnen ermöglicht, Ihr Leben eigenständig zu finanzieren. 

 

Müssen Harzt4-Bezieher die Erbschaft ausschlagen?

Nein, auch wenn diese Frage rechtlich umstritten ist. Manche Arbeitsagenturen verlangen von Hartz4-Beziehern, dass sie die Erbschafts ausschlagen. Diese Praxis ist fragwürdig, da sie ein großer Eingriff in die Privatautonomie darstellen. Doch selbst wenn Sie die Zuwendungen ausschlagen, dann ist eine Anrechnung auf Ihren Arbeitslosengeld-2-Anspruch wahrscheinlich. Wenn Sie einer Erbschaft ausschlagen, dann steht Ihnen gesetzlich des Pflichtteil zu. Die Höhe des Pflichtteil hängt von dem Wert des Nachlasses und der Verteilungsquote ab (richtet sich grob gesagt nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser) und kann immer noch einen beachtlichen Wert haben.

 

Wird auch ein Pflichtteil auf die Hartz4-Leistungen angerechnet?

Ja, in der Regel wird auch der Pflichtteil nach der Ausschlagung der Zuwendung auf die ALG2-Leistung angerechnet. In der Konsequenz wird der Anspruch reduziert oder bei höheren Summen auch komplett aufgehoben.

 

Wie kann man an einen Hartz4-Empfänger mit wenig Anrechnung vererben?

An Hartz4-Bezieher kann mittels einem Bedürftigen-Testaments Vermögen vererbt werden. Diese Ausgestaltung hat trotz aller rechtlichen Schwierigkeiten die höchste Wahrscheinlichkeit, dass wenig von dem zugewendeten Vermögen durch die Anrechnung auf den Hartz4-Satz verloren geht.

Wer an Angehörige oder Freunde, die staatliche Unterstützung beziehen, vererben möchte, hat nicht die Motivation, den unberechtigten Bezug von Transferleistungen zu ermöglichen. Vielmehr möchte man Verwandten “etwas Gutes” aus dem für den Bezieher fremden Vermögen zukommen lassen. Dennoch ist das Bedürftigentestament nicht unumstritten.

 

Was ist ein Bedürftigentestament?

Bedürftigentestamente gehören zu den sogenannten Behindertentestamenten und bezeichnen eine besondere Ausgestaltung einer kombinierten Vor- und Nacherbschaft. Ein Bedürftigentestament enthält folgende Regelungen:

  • Der Erblasser setzt den Hartz4-Empfänger nicht als Alleinerben ein, sondern als Miterben oder Vermächtnisnehmer (es bedarf also einen weiteren Erben).
  • Der Vererbende legt dabei auch fest, für welchen Zweck das zugewendete Vermögen vom Erben verwendet werden darf: eine Woche Urlaub jährlich, monatliche Teilnahme an kulturellen Aktivitäten etc.
  • Der ALG-II-Empfänger erhält einen Erbteil zugewendet, der den Pflichtteil übersteigt, aber weniger als das hälftige Vermögen des Erblassers (zwischen 30-50%). Das restliche Vermögen wird an andere Erben oder Vermächtnisnehmer verteilt.
  • Nun der rechtliche Kniff: Der Arbeitslosenbezieher wird im Testament als Vorerbe benannt. Seine Vorerbschaft wird ausdrücklich nicht befreit.
  • Zusätzlich wird eine andere oder mehrere Personen als Nacherbe bestimmt.
  • Im Testament wird zwingend festgelegt, wer die Aufgabe des Testamentsvollstreckers übernehmen soll. Geeignet sind vertraute Personen, besonders aber ein Fachanwalt für Erbrecht oder Sozialrecht.
  • Erst der Nacherbe darf das hinterlassene Vermögen vollständig aufbrauchen.

 

Das Bedürftigentestament hat somit die rechtliche Besonderheit, dass der ALG2-Empfänger als Vorerbe die Erbschaft nicht als freiverfügbares Vermögen erhält. Als Vorerbe profitiert er nur von dem “Ertrag” der Erbschaft, muss aber die Erbschaft in der Substanz erhalten.

 

Wohnung oder Haus an Hartz4-Empfänger vererben

Beispiele für eine Vor- und Nacherbschaft: Ein Harzt4-Bezieher bekommt als Vorerbe eine vermietete Wohnung vermacht. Er darf die Mieteinnahme als Ertrag der Erbschaft einziehen, kann aber die Wohnung selbst nicht verkaufen. Handelt es sich bei der Erbschaft um ein Barvermögen wie Geld, dann kann der Vorerbe nicht den gesamten Betrag auf einmal nutzen, sondern sich lediglich vom Testamentsvollstrecker jeden Monat einen kleinen Teilbetrag überweisen lassen.

 

Kann das Jobcenter verlangen, dass man ein über ein Bedürftigen­tes­tament vermachtes Erbe aus­schlägt?

Es gibt immer wieder Fälle, in denen das Jobcenter von Hartz4-Empfängern verlangt, dass sie das Bedürftigentestament ausschlagen. Sollten Sie sich in dieser Situation befinden, dann suchen Sie unbedingt einen Fachanwalt für Sozialrecht und einen Fachanwalt für Erbrecht auf. Der Fachanwalt für Sozialrecht kann regelmäßig mit einem Beratungshilfeschein (auf Antrag) kostenlos zur Beratung aufgesucht werden.

 

Braucht man bei einem Bedürftigen-Testament einen Testamentsvollstrecker?

Ja, legen Sie unbedingt im Testament fest, dass Sie einen Testamentsvollstrecker wünschen und legen Sie diesen selbst fest. Fragen Sie hierfür bei einem Fachanwalt für Erbrecht an. Vertraute Personen können hierfür ebenfalls geeignet sein, sind jedoch bei einem Bedürftigentestament, dass von Behörden kritisch gesehen wird, nicht optimal.

Der Testamentsvollstrecker teilt den Erbanteil des Hartz4-Beziehers nun auf kleine, monatliche Teilbeträge auf, zahlt die Geldsumme aus und kontrolliert die Verwendung. Der ALG-II-Empfänger darf den Geldbetrag in der Regel nur für den festgelegten Zweck nutzen. Da der Testamentsvollstrecker somit finanzielle Verantwortung trägt und den Erben kontrollieren muss, ist eine für diesen Fall ausgebildete Person wie ein Fachanwalt für Erbrecht besser geeignet, denn ein Angehöriger oder Vertrauter, der in eine Konfliktlage gebracht werden könnte.

 

Was gilt bei einer Erbschaft an einen Hartz4-Bezieher, wenn er wieder arbeitet?

Die Vorherrschaft des ALG2-Beziehers sollte im Testament nur solange angeordnet werde, wie dieser keine eigene Mittel zur Lebensführung besitzt. Sobald der Arbeitslose wieder arbeitet, sollte die Vorerbschaft enden. Der Testamentsvollstrecker sollte dann den Nachlass für den Erben abwickeln. 

 

Zusammenfassung: Hartz4-Bezieher in Testament bedenken

  • Geerbtes Vermögen muss von dem Arbeitslosen dem Jobcenter zeitnah gemeldet werden.
  • In der Regel werden finanzielle Zuwendungen aus Testamenten auf die Hohe des Leistungsbezuges angerechnet.
  • Eine Erbschaft vor dem bewilligten Antrag auf Hartz4-Leistungen gilt als Vermögen, nach der Bewilligung als Einkommen des Bedürftigen.
  • Ein Bedürftigen-Testament ist eine spezielle Ausgestaltung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft.
  • Der Erblasser muss unbedingt auf einen Testamentsvollstrecker bestehen und diesen bereits im Testament benennen.
  • Als Testamentsvollstrecker eignen sich in besonderer Weise Fachanwälte für Erbrecht oder Fachanwälte für Sozialrecht. Angehörige und vertraute Personen werden durch diese Aufgabe in unnötige Konfliktsituationen gebracht.