Sind ehrenamtliche Tätigkeiten immer gänzlich unbezahlt?

Exclamation and Question Mark IconEin Ehrenamt kann durchaus mit viel Anstrengung verbunden sein, mit Arbeit, die jedoch nicht bezahlt wird. Wenn es anders wäre, könnte man nicht von einer ehrenamtlichen Tätigkeit sprechen.

Es ist jedoch eine Ehre, sich für wichtige gesellschaftliche Belange einsetzen zu können. Es ist hoch anerkennenswert, Aufgaben in sozialen, caritativen, kirchlichen, sportlichen oder politischen Organisationen zu erfüllen. Ehrenamtliche Tätigkeiten fallen aus dem üblichen Arbeitsraster heraus: Es gibt keinen Tarifvertrag, keinen Mindestlohn – höchstens einen Gotteslohn. Ehrenamtliche engagieren sich, weil sie etwas Sinnvolles in ihrer Freizeit tun möchten, weil sie in ihrem Engagement Erfüllung und Bestätigung erfahren. Sie setzen sich für andere ein, ohne zu fragen: Was bekomme ich dafür?

Gäbe es die vielen ehrenamtlichen, unbezahlten Helfer nicht, sähe es in unserer Gesellschaft erbärmlich aus. Die Qualität des Ehrenamtes ist nicht mit Geld aufzuwiegen. Weder der Staat, die Kommunen noch die kirchlichen und sozialen Dienste sind in der Lage, all die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu bezahlen, die notwendig wären, um ein funktionierendes Gemeinwesen aufrecht zu erhalten.

Eine Aufwandsentschädigung deckt die Unkosten ab

Auch wenn die Tätigkeit in einem Ehrenamt nicht vergütet wird, braucht niemand Angst zu haben, dass er für seine unentgeltliche Arbeit auch noch bezahlen muss. Er enthält i. d. R. eine Aufwandsentschädigung. Das heißt, dass alle Aufwendungen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, erstattet werden. Hierbei handelt es sich u. a. um Fahrtkosten, um den möglichen Mehraufwand an Verpflegung, aber auch um finanzielle Beiträge, die z. B. bei einem Lehrgang oder einer Tagung errichtet werden müssen.

Etliche Organisationen kommen auch für eventuellen Lohnausfall auf oder zahlen Sitzungsgelder z. B. für die Teilnahme an Vorstands- oder Aufsichtsratssitzungen. Ehrenamtliche Mandatsträger in den Kommunalparlamenten erhalten kein Gehalt, sondern werden für ihre Tätigkeit ebenfalls durch eine Aufwandsentschädigung entlohnt.




Muss die Aufwandsentschädigung versteuert werden?

Die Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sind bis zu 2100 Euro jährlich steuerfrei und unterliegen auch keiner Sozialversicherungspflicht. Wenn sie nicht pauschaliert ausgezahlt werden, müssen die tatsächlichen Aufwendungen durch entsprechende Belege beim Finanzamt nachgewiesen werden. Wer sicher gehen möchte, sollte im Einkommenssteuergesetz § 3, Nr. 26 oder im Körperschaftssteuergesetz § 5 Absatz 1 Nr. 9 nachblättern. Letzteres regelt die Abgabenordnung der Einrichtungen zu Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Anerkennung des Ehrenamtes: die Ehrenamtscard

Auch wenn die Ausübung eines Ehrenamtes nicht bezahlt wird, gibt es dennoch in vielen Kommunen die Ehrenamtscard oder den Ehrenamtspass, den Ehrenamtliche anfordern können, wenn sie sich langfristig für die Allgemeinheit engagieren. Die Ehrenamtscard ermöglicht den freiwilligen Helfern z. B. Vergünstigungen bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, reduzierte Eintrittspreise für den Besuch von Schwimmbädern, den Erlass der Lesegebühren bei städtischen Bibliotheken oder einen Preisnachlass bei Volkshochschulkursen. Diese vielfältigen Vergünstigungen bedeuten ein kleines Dankeschön für diejenigen, die sich unermüdlich und unentgeltlich für Andere einsetzen.

Ist der ehrenamtlich Tätige versichert?

Auch ehrenamtlich Engagierten kann hin und wieder ein Missgeschick passieren. Jemand stürzt bei seiner Tätigkeit unglücklich und bricht sich ein Bein oder er fügt einem Anderen unbeabsichtigt einen Schaden zu. Arbeitnehmer sind während ihrer Erwerbstätigkeit durch den Arbeitgeber versichert. Aber wie sieht es bei den Ehrenamtlichen aus? Es kann ja nicht sein, dass sie für den möglicherweise entstandenen Schaden auch noch zahlen müssen. Nein, diese Angst kann vielen ehrenamtlich Tätigen, besonders den engagierten Menschen über 50, genommen werden. Ehrenamtliche, die zum Wohle der Allgemeinheit tätig sind, die in öffentlichen Einrichtungen, in gemeinnützigen Organisationen und städtischen Institutionen unentgeltlich arbeiten, sind i. d. R. gesetzlich versichert.

Aber auch Ehrenamtliche in privaten Organisationen sind meist durch die Berufsgenossenschaft abgesichert. Sicherheitshalber sollte man sich jedoch vorher genau informieren. Notfalls wird die eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung vor finanziellen Risiken während der ehrenamtlichen Tätigkeit schützen.

25 Gedanken zu „Sind ehrenamtliche Tätigkeiten immer gänzlich unbezahlt?“

    1. Liebe Frau Täuber, vielleicht sieht das ja ein Inhaber eine Cafeteria für Senioren und meldet sich bei Ihnen! Haben Sie es schonmal mit einem “abklappern” entsprechender Cafeterien versucht? Viel Erfolg auf jeden Fall für Sie und Ihr Ehrenamt!

  1. Hallo ich habe erwebslosenrente und mache nebenbei einen 450 euro Job, kann ich bedenkenlos noch Ehrenamt mit 175 euro Aufwandsentschädigung machen? Ohne das ich was abgezogen bekomme

    1. Aufwandsentschädigungen sind soviel ich weiß zumindest steurlich nicht als Einkommen zu werten. Für Übungsleiter, Trainer etc. gibt es einen Freibetrag von 200 Euro.

      1. Das ist so nicht ganz richtig. Bei bestimmten Sozialleistungsbezügen wird die (eigentlich steuerfreie) sehr wohl verrechnet, z.B. bei ALG II Bezug!
        Auch liegt der Freibetrag des sogenannten “Übungsleiterfreibetrages” bei aktuell 2400,- € im Jahr, diese müssen sich auch nicht gleichmäßig auf die Monate verteilen (so wie es grundsätzlich bei 450,-€ Jobs ist).

    1. Arbeitsrechtliche Vorschriften gelten für ehrenamtliche Tätigkeiten leider nur bedingt. Bezieht sich denn das mit dem Urlaub auf einen bestimmten Zeitraum oder ist das ein generelles Urlaubs”verbot”?

  2. Wie sieht das mit der Bezahlung von Fahrtkosten in der jetzigen Flüchtlingshilfe aus….Bislang bekam ich immer Absagen. Wird nicht vergütet für freiwillige Helfer . Würde gern helfen, jedoch mir fehlen die Fahrtkosten dafür – finde das nicht in Ordnung….dabei hätte ich so gern wieder einmal eine Aufgabe und dies wäre eine ….

    1. Hallo Bernd,

      es gibt leider dazu keine Budgets, die Fahrkosten abdecken können. Informier dich doch regelmäßig, ob nicht in der Zukunft Flüchtlinge in deiner Nähe untergebracht werden.

      Liede Grüße

  3. Hallo ich habe von 4.4.-6.9.2015 in eckernförde als Strandranger ein Ehrenamt ausgeführt ,steht mir dafür eine Aufwandsentschdigung zu?

    1. Hallo Gerd,

      wenn du vorher keine entsprechende Vereinbarung mit der Arbeitsstelle getroffen hast, dann steht dir auch gesetzlich keine Ansprüche zu.

      Liebe Grüße

  4. Marion
    Ich habe seit einigen Jahren ein Ehrenamt bei einer Tafel.ich bekomme dort im Monat 40.- euro Aufwandsentschädigung.jetzt möchte ich noch beim Roten Kreuz in der Kleiderkammer ohne aufwandsentschaedigung helfen,darf ich das!

    1. Liebe Marion, von wem erwarten Sie denn, dass er etwas dagegen haben könnte? Wenn Sie Ihre sonstigen Tätigkeiten ordnungsgemäß ausführen können, kann Ihnen meines Erachtens nach hier niemand reinreden.

  5. Weiß jemand, ob die Aufwandsentschädigung auf ein Kalenderjahr gerechnet wird, oder nur auf die Monate, in denen ich tatsächlich gearbeitet habe? Ich bin bei der Caritas und betreue hilfsbedürftige Menschen und die Stunden schwanken ja nach Monatslänge. Die Caritas zahlt die Aufwandsentschädigung nach geleisteten Stunden.

  6. auch ich arbeite bei der Caritas. Man bekommt eine Aufwandsentschädigung von 6,00€ am Tag aber maximal 60,00€ im Monat,das heißt nicht mehr als 720,00€ im Jahr

  7. Mus man dem Sozial Amt bescheid geben wenn man im Sozialen Bereich 200 Euro monatlich Aufwand Entschaedigung bekommt?

    1. Hallo Patricia, angeben müssen Sie sie schon, sie werden jedoch nicht angerechnet, bis 200 Euro im Monat sind anrechnungsfrei. Schöne Grüße!

      1. Ich habe festgestellt, dass die Schulung der Diakonie zum ehrenamtlichen Alltagsbegleiter in der Form wie sie dort angebotenen wird, mir nicht liegt. Ich habe mich nach 3 Schulungstagen abgemeldet, denn eine verbindliche Verpflichtung nach dem Lehrgang 2 Jahre zum Einsatz bereit zu stehen, behagt mir nicht.

        Jetzt pocht man auf 100€ Schulungsgebühr, die ich ja in Anspruch genommen habe… Womit denn bitte……?
        Ich hatte schon bei der Bewerbung Bedenken. Ich soll jetzt 100€ zahlen, damit ich mich anschließend für 2 Jahre verpflichte.

        1. Guten Tag,

          vielen Dank für Ihren warnenden Hinweis. Ehrenamtliche Organisationen finanzieren die Ausbildungen hautsächlich aus Spenden und staatlichen Zuschüssen. Die Übernahme einer Selbstbeteiligung soll die Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit für den Teilnehmer der Kurses unterstreichen. Wir können Ihre Irritation über die Zahlungsforderung nach nur 3 Schulungstagen verstehen, gehen jedoch davon aus, dass die Diakonie in der Ausbildungsvereinabrung entsprechend auf die Zahlung hingewiesen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, dann versuchen Sie an die Kulanz zu appellieren.

          Viel Erfolg!

  8. Sollten alle Stricke reizen und die Stadt für mich keine passende Arbeitsplatz mehr finden und ich deshalb auch nach 30 Jahren gekündigt werden. Dann würde ich arbeitslos. Ich würde nicht nur zuhause sitzen wollen, dann könnte mir vorstellen ehrenamtlich bei der Caritas (Tafel / warenkorb / kleiderkammer usw) zu engagieren.
    Nur wenn ich so wenig Geld habe, wie soll ich dann meinen Lebensunterhalt bestreiten? Ich brauche ja wenigstens soviel Geld um Wohnung, Versicherungen, Ernährung (ausgewogen und gesund), Kleidung Schuhe Medikamente usw. Wie soll sowas dann finanziell zu schaffen sein?

  9. Ich habe festgestellt, dass die Schulung der Diakonie zum ehrenamtlichen Alltagsbegleiter in der Form wie sie dort angebotenen wird nicht liegt. Ich habe mich abgemeldet .nach 3 Schulungstagen,..denn eine verbindliche Verpflichtung nach dem Lehrgang 2 Jahre zum Einsatz bereit zu stehen behagt mir nicht.Jetzt pocht man auf 100€ Schulungsgebühr die ich ja in Anspruch genommen haben…..womit den bitte……?
    Ich hatte bei der Anwerbung schon bedenken….Ich soll 100€ zahlen damit ich mich für 2 Jahre verpflichte .

  10. Ich suche eine ehrenamtliche Bürotätigkeit mit Aufwandsentschädigung in München. Meine Suche ist leider nicht nur ideell, sondern auch finanziell motiviert, da ich eine kleine Erwerbsminderungsrente erhalte. Gern würde ich auch noch etwas dazulernen, da ich in den letzten Jahren in psychiatrischen Einrichtungen vor mich hin lebte. Kann mir jemand weiterhelfen?

  11. Ich arbeite Ehrenamtlich und bekomme 10€ Aufwandsentschädigung pro Stunde. Wegen ALG2 und Finanzamt sind bis zu 840€ möglich.

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