So klappt die Frührente: Informationen zur Beantragung

Rente mit 50, 55 oder 60? Für viele Menschen sicherlich ein Traum. Für manche Menschen ist es dagegen dringende Notwendigkeit, weil ihr gesundheitlicher Zustand einen weiteren Verbleib im Arbeitsleben nicht mehr zulässt. 

 

Das reguläre Renteneintrittsalter heute

Das Renteneintrittsalter liegt seit 2007 bei 67 Jahren, vorher waren es 65 Jahre. Um einen fließenden Wechsel zu gewährleisten, liegt das Renteneintrittsalter für die zwischen 1947 und 1964 Geborenen zwischen diesen beiden Grenzen. Während alle 1946 Geborenen noch in den Genuss einer Rente mit 65 kommen, müssen die ab 1947 Geborenen 65 Jahre und einen Monat arbeiten, die 1948 Geborenen 65 Jahre und zwei Monate und so fort. Für die Jahrgänge ab 1959 sind Schritte im Abstand von zwei Monaten vorgesehen. 1963 Geborenen müssen somit 66 Jahre und 10 Monate arbeiten, ab 1964 gilt die volle Arbeitszeit von 67 Jahren.

 

Ohne Abstriche in die vorzeitige Rente

Dies ist wohlgemerkt die Regel, aber Ausnahmen gibt es. Am begehrtesten sind natürlich Möglichkeiten, ohne finazielle Abschläge in Frührente zu gehen. Dies ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Wenn Sie mindestens 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, dann können Sie mit vollen Rentenbezügen vorzeitig in die Rente starten. Dies geht teilweise schon mit 63 Jahren, nämlich wenn Ihr Geburtsdatum vor 1953 liegt. Sind Sie 1954 geboren, müssen Sie noch einen Monat länger arbeiten. Sind Sie 1963 geboren, so können Sie unter obigen Voraussetzungen frühestens nach 64 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen, ab 1965 dann mit 65 Jahren. Achtung: Pflichtbeiträge wurden auch in Zeiten eingezahlt, in denen Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben oder Arbeitslosengeld I bezogen haben. Kindererziehungszeiten oder der Bezug von Arbeitslosengeld II zählen jedoch nicht darunter.

Für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 50 % oder mehr gilt ein reguläres Renteneintrittsalter von 62 Jahren. Wenn dies auf Sie zutrifft und Sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, kann auch eine abschlagsfreie Frührente mit 60 Jahren in Betracht kommen, wenn das Geburtsdatum vor 1964 liegt.

Früher in Renten gehen können auch alle, die im Alter arbeitslos geworden sind. Wenn es auf Sie zutreffen sollte, dass Sie ab einem Alter von 58 Jahren und 6 Monaten für mindestens 52 Wochen arbeitslos gemeldet waren, können Sie bereits mit 63 in Rente gehen. Allerdings müssen Sie wenigstens 15 Jahre in die Rentenkasse gezahlt haben, davon 8 in den zurückliegenden 10 Jahren.

 

Frührente mit Abstrichen

Kommen wir zur Möglichkeit einer vorzeitigen Rente mit verminderten Bezügen. Hier sind die Optionen schon vielfältiger. Wenn die finanziellen Einbußen vertretbar sind, so kann auch eine solche Form der Frühverrentung für Sie in Betracht kommen. Die Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt können Sie auf einfache Weise berechnen. Diese betragen 0,3 % von Ihrer regulären Rente für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen. Dies gilt dann übrigens bis ans Lebensende! Für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1964 ist dabei natürlich die oben beschriebene Staffelung zu berücksichtigen. Allerdings gibt es auch bei dieser Regelung Grenzen. Generell können die nach 1964 Geborenen auch mit Abstrichen frühstens mit 63 in Rente gehen, wenn mindestens 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt wurden. Frauen können bereits mit 60 Jahren in Rente gehen, wenn sie vor 1952 geboren wurden und mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, wobei mindestens 10 dieser Beitragsjahre zwischen dem 40. und dem 60. Lebensjahr liegen müssen.

Von einem früheren Renteneintrittsalter profitieren auch einige Berufsgruppen. Piloten der Lufthansa können zum Beispiel schon mit 55 Jahren in Rente gehen und erhalten 60 % ihres Gehaltes. Bergarbeiter können, wenn vor 1952 geboren, mit 60 in Rente gehen, für spätere Generationen wird der Renteneintritt schrittweise auf 62 angehoben.

Altersteilzeit ist eine beliebte Lösung für alle, die im Alter mehr von ihrer Freizeit haben aber dabei so geringe Einbußen wie möglich haben wollen. Sie kommt für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr in Frage. Altersteilzeit ist nicht gleichbedeutend mit einem Halbtagsjob! Vielmehr arbeiten Sie mit Ihrer gewohnten Wochenarbeitszeit weiter, bekommen aber nur noch das halbe Gehalt. Nach einer gewissen Zeit können Sie dann in Frührente gehen und die Gehaltszahlungen werden bis zu Ihrem gesetzlichen Renteneintritt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Bis Ende 2009 wurde dies sogar staatlich gefördert, das heißt, die durch die Halbierung der Arbeitszeit wegfallenden Lohnzahlungen wurden teilweise durch staatliche Zuschüsse kompensiert. Dies ist inzwischen jedoch leider nicht mehr der Fall. Falls Sie sich für Altersteilzeit interessieren, können Sie aber unter Umständen mit Ihrem Arbeitgeber zu einer Lösung kommen oder den entfallenden Lohn durch eine private Altersvorsorge kompensieren. Die Altersteilzeit war und ist allerdings eine freiwillige Großzügigkeit des Arbeitsgebers, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Nachteil an der Altersteilzeit ist, dass aufgrund der Lohnverringerung auch die spätere Rente etwas vermindert wird. Ausführliche Informationen zur Altersteilzeit gibt es hier.

 

Frührente aufgrund von Erkrankungen

Die bisher geschilderten Optionen galten allesamt für gesunde Menschen. Wenn eine chronische Krankheit Sie an der Arbeit hindern sollte, so kommt für Sie jedoch unabhängig vom Alter eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Es wird unterschieden zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung. Von einer vollen Erwerbsminderung spricht man, wenn Ihre Verfassung Ihnen weniger als 3 Stunden Arbeit am Tag gestatten würde. Können Sie dagegen noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten, handelt es sich um eine teilweise Erwerbsminderung. Die Entscheidung darüber muss ein vom Rentenversicherungsträger einbestellter Arzt fällen. Es spielt bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle, ob Sie 25 oder 55 sind. Wichtig ist aber, dass Sie mindestens 5 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sind, davon mindestens 3 Jahre als Beitragszahler. Ebenfalls spielt es keine Rolle, ob Ihre Erkrankung körperlicher oder psychischer Natur ist. Allerdings dürfen Sie sich von der Erwerbsminderungsrente nicht zuviel versprechen.

Der übliche Monatssatz bei voller Erwerbsminderung liegt bei ca. 700 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung sogar nur bei ca. 450 Euro. Sie dürfen sich zwar 450 Euro dazu verdienen, aber dies ist für viele Erwerbsunfähige kaum möglich. Umso wichtiger ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Detaillierte Informationen zur Erwerbsminderungsrente und zur Rente generell bietet die Seite der Deutschen Rentenversicherung.

 

Update 2019

Durch das neue Flexirentengesetz gibt es einen Ansturm auf die Möglichkeit zur Frühberentung. 2018 haben 16 Prozent mehr Menschen von dieser Möglichkeit als im Vorjahr.Durch den so genannten Abschlagsausgleich können Personen freiwillig mehr Geld einzahlen, um die durch eine Frühberentung entstehenden Einbußen zu verhindern.

11 Gedanken zu „So klappt die Frührente: Informationen zur Beantragung“

  1. Ich bin Diabediger mit 40% muss 3-4 x Insulin Spritzen+1x Balsam.
    Und habe eine Frage mit Frührente +10% Aufstockung =dann 50% Erhalte.
    Bin geb 26.11.1957
    Brauche etwas Hilfe ???
    Danke

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  2. Ich bin 58 Jahre alt und aus gesundheitlichen Gründen kann ich mein Beruf nicht richtig ausüben, bin aber nicht so krank dass ich ein schwerbehinde Ausweis bekomme. Ich habe ca 25 Jahre Rentebeiträge bezahlt. Was käme für mich in Frage?

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    • Ich und meine Schwester haben die Erwerbsunfähigkeitsrente eingereicht. Ich bin 58 Jahre alt und meine Schwester ist 57 Jahre alt. Wir beide haben von Geburt an den Scheuermann. Unsere Bandscheiben nicht mehr sichtbar.
      Mit 24 Jahren bekannten wir 30 % Behinderungsgrad anerkannt. Nun wurde bei mir und bei meiner Schwester die
      Erwerbsunfähigkeitsrente nicht bewilligt. Warum weiß ich nicht. Man musss den Kopf untern Arm Tragen, vielleicht dann.

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  3. Ich bin 60 Jahre alt und arbeite im tiefbau. Habe beide knie kaputt durch jahrelange schwere arbeit. Würde schon einmal operiert am knie, und jetzt sagt der Arzt, es hilft nur noch ein neues künstliches knie ,und ich werde wohl in diesen Beruf nicht mehr arbeiten können.Aber ein neues knie frühstens mit 65.Jetzt möchte ich in volle erwerbsminderrungs Rente gehen .ist es möglich ,und wie geht es

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  4. Hallo! Ich werde im November 60 Jahre alt. Und arbeite als Eingabekraft für Buchführungen. Meine rechte Hand ist Dauer belastet. Es ist ein 450 euro job. Ich bin jetzg bereits 5 Wochen krank geschrieben da mein Daumen , zeigefinger und Mittelfinger taub sind. Und die ffin Motorik nicht funktioniert. Meine Frage habe ich Aussicht in rente zu gehen?

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  5. Hallo ich bin 57 und habe eine Schwerbehinderung von 60% unbefristet bin chronisch herz krank mit 10 stents und vorderklappen Infarkt dazu kommt eine wirbelsäulen op und soviel mehr .bin noch in teilzeit Arbeit meine aber nicht mehr genügend kraft zu haben weiter zu arbeiten.was für eine Renten Möglichkeit habe ich?

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  6. Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde im Sommer 59 Jahre alt und wollte fragen ab wann kann man im frühestens im Rente bzw früh Rente gehen?

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    • Guten Tag,

      in Deutschland ist das aktuelle Renteneintrittsalter 65 bzw. 67 Jahre. Wenn Sie bereits 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben, kann man ohne Abzüge auch schon früher in Rente gehen. Wenden Sie sich direkt an die Rentenversicherung, nur dort können individuelle Informationen erhalten werden.

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